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Heft Nr. 16 Juli 2007 - Deutscher Alpenverein Sektion Dresden

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Mitgliederverwaltung<br />

Mitgliedsbeitrag und Versicherungsschutz:<br />

Nur wer den Mitgliedsbeitrag bezahlt hat und im Besitz eines gültigen<br />

Ausweises ist, genießt den im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Versicherungsschutz<br />

des Alpinen-Sicherheits-Service und der Haftpflichtversicherung<br />

des Deutschen <strong>Alpenverein</strong>s.<br />

Wir bitten die Barzahler um Einzahlung der Beiträge bis Ende Januar<br />

des Beitragszahlungsjahres. Das erspart uns allen Arbeit und<br />

Kosten und dient letztlich auch Ihrer Sicherheit (s.o.).<br />

In einem Versicherungsfall wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle<br />

der <strong>Sektion</strong>.<br />

Anträge auf Familienbeitrag:<br />

Der Familienbegriff im Sinne dieser Kategorie liegt vor, wenn beide Elternteile<br />

Mitglied in einer <strong>Sektion</strong> sind und mindestens ein Kind im Alter bis 18<br />

Jahre haben. Als Mindestbeitrag wurde die Summe der A- und B- Beiträge<br />

festgelegt, in unserer <strong>Sektion</strong> also aktuell 78.- Euro. Anträge auf Familienbeitrag<br />

sind bis spätestens 30.09.200 7 für 200 8<br />

bei der Geschäftsstelle<br />

schriftlich zu stellen.<br />

Eintritt in den DAV / Änderungen:<br />

Formulare für den Eintritt in den DAV sind in der Geschäftsstelle<br />

erhältlich. Ebenso betrifft das die Satzung der <strong>Sektion</strong>.<br />

Es gibt Ausweise in Form von Scheckkarten, die nur in Verbindung<br />

mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild gültig sind. Lichtbilder<br />

sind somit zur DAV-Ausweisbeantragung/-änderung nicht erforderlich.<br />

Änderungen von Anschriften/Bankverbindungen bitten wir rechtzeitig<br />

zu melden. Wird das versäumt, können z.B. die DAV - Mitteilungen und<br />

<strong>Sektion</strong>smitteilungen nicht ordnungsgemäß zugestellt werden oder es entstehen<br />

bei Bankabbuchung Rückläufe, für die die Banken Gebühren berechnen.<br />

Diese Kosten belasten das <strong>Sektion</strong>skonto. Bitte haben Sie dafür<br />

Verständnis, dass wir den Verursacher mit den anfallenden Kosten belasten.<br />

Deshalb unsere Bitte: Melden Sie Änderungen rechtzeitig (ggf. mit<br />

dem Vordruck in diesem <strong>Heft</strong>) an die Geschäftsstelle der <strong>Sektion</strong>.<br />

Austritt aus dem DAV oder <strong>Sektion</strong>swechsel :<br />

Austritt und <strong>Sektion</strong>swechsel sind nur zum Jahresende möglich. Dies muss<br />

an die Geschäftsstelle der <strong>Sektion</strong> schriftlich bis zum 30.09. des Jahres<br />

mitgeteilt werden.<br />

Mitgliederbeiträge<br />

Am 01.01.2008 tritt die von der Hauptversammlung des DAV 2005<br />

beschlossene neue Beitragsstruktur in Kraft. Dem hat unsere Mitgliederversammlung<br />

Rechnung getragen und unsere <strong>Sektion</strong>sstruktur<br />

den Vorgaben des DAV angepasst. Da sich die Abführungsbeiträge<br />

an den Hauptverein leicht erhöht haben, wurde auf<br />

unserer Mitgliederversammlung auch eine Anpassung der Beiträge<br />

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