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Gemeindeblatt 145

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BÜRGERSERVICE<br />

Hundebesitzer aufgepasst!<br />

Verunreinigung von öffentlichen Straßen/Flächen durch Hundekot<br />

sowie Anleinpflicht für Hunde<br />

Wir weisen hiermit nochmals eindringlich auf die<br />

Verordnung über das Anleinen von Hunden des Marktes<br />

Untergriesbach hin. Danach sind Kampfhunde und<br />

große Hunde auf öffentlichen Straßen an der Leine zu<br />

führen.<br />

Weiterhin hat der Führer des Hundes dafür Sorge zu<br />

tragen, dass das Tier seine Notdurft nicht auf<br />

öffentlichen Straßen (hierzu gehören auch Gehwege,<br />

Seitenstreifen und Bankett!) und in öffentlichen<br />

Anlagen verrichten. Falls dies in Ausnahmefällen nicht<br />

zu verhindern sein sollte, so ist der Kot unverzüglich zu<br />

beseitigen.<br />

Wir weisen auf die geltende Gemeindeverordnung<br />

über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen<br />

Straßen hin. Danach ist es nach § 3 Abs. 2 Nr. b<br />

verboten, eine öffentliche Straße, einen Gehweg durch<br />

Tiere (Hunde) verunreinigen zu lassen. Wer vorsätzlich<br />

oder fahrlässig eine öffentliche Straße, einen Gehweg<br />

verunreinigen lässt, kann mit einer Geldbuße belegt<br />

werden. (§ 13 VO über die Reinhaltung u. Reinigung der<br />

öffentl. Straßen)<br />

Falls Ihnen Hundebesitzer bekannt sind, die gegen die<br />

Verordnung des Marktes Untergriesbach über die<br />

Reinhaltung der öffentlichen Straßen verstoßen, bitten<br />

wir Sie, diese dem Markt Untergriesbach unter der<br />

Nummer 08593/9009-23 oder -14 mitzuteilen. Die<br />

Hinweise werden selbstverständlich vertraulich<br />

behandelt.<br />

MARKT UNTERGRIESBACH<br />

-Ordnungsamt-<br />

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