Gemeindeblatt 145
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BÜRGERSERVICE<br />
Hundebesitzer aufgepasst!<br />
Verunreinigung von öffentlichen Straßen/Flächen durch Hundekot<br />
sowie Anleinpflicht für Hunde<br />
Wir weisen hiermit nochmals eindringlich auf die<br />
Verordnung über das Anleinen von Hunden des Marktes<br />
Untergriesbach hin. Danach sind Kampfhunde und<br />
große Hunde auf öffentlichen Straßen an der Leine zu<br />
führen.<br />
Weiterhin hat der Führer des Hundes dafür Sorge zu<br />
tragen, dass das Tier seine Notdurft nicht auf<br />
öffentlichen Straßen (hierzu gehören auch Gehwege,<br />
Seitenstreifen und Bankett!) und in öffentlichen<br />
Anlagen verrichten. Falls dies in Ausnahmefällen nicht<br />
zu verhindern sein sollte, so ist der Kot unverzüglich zu<br />
beseitigen.<br />
Wir weisen auf die geltende Gemeindeverordnung<br />
über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen<br />
Straßen hin. Danach ist es nach § 3 Abs. 2 Nr. b<br />
verboten, eine öffentliche Straße, einen Gehweg durch<br />
Tiere (Hunde) verunreinigen zu lassen. Wer vorsätzlich<br />
oder fahrlässig eine öffentliche Straße, einen Gehweg<br />
verunreinigen lässt, kann mit einer Geldbuße belegt<br />
werden. (§ 13 VO über die Reinhaltung u. Reinigung der<br />
öffentl. Straßen)<br />
Falls Ihnen Hundebesitzer bekannt sind, die gegen die<br />
Verordnung des Marktes Untergriesbach über die<br />
Reinhaltung der öffentlichen Straßen verstoßen, bitten<br />
wir Sie, diese dem Markt Untergriesbach unter der<br />
Nummer 08593/9009-23 oder -14 mitzuteilen. Die<br />
Hinweise werden selbstverständlich vertraulich<br />
behandelt.<br />
MARKT UNTERGRIESBACH<br />
-Ordnungsamt-<br />
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