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Tag der offenen Tür - Die Finne-Region

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FINNE-KURIER vom 16. 03. 2012 – 3 – Nr. 03/2012<br />

Amtlicher Teil<br />

VERBANDSGEMEINDE AN DER FINNE<br />

Das Bauamt <strong>der</strong> Verbandsgemeinde informiert:<br />

Erneuerung <strong>der</strong> Schachtabdeckungen in <strong>der</strong> Neuen<br />

Straße in Eckartsberga<br />

Der Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt, Nie<strong>der</strong>lassung Süd, beabsich�<br />

gt, die B 87 (Neue Straße) in Eckartsberga instand zu setzen.<br />

Im Rahmen dieser Baumaßnahme wird die Verbandsgemeinde<br />

die Erneuerung <strong>der</strong> Schachtabdeckungen mit vornehmen<br />

lassen. <strong>Die</strong> Ausschreibung für diese Gemeinscha� sbaumaßnahme<br />

ist erfolgt. Geplant ist die Bauzeit im Zeitraum von 10. April<br />

bis 8. Juni 2012 in zwei Bauabschni� en unter jeweiliger Vollsperrung.<br />

Begonnen werden soll mit dem Abschni� Raiff -<br />

eisenmarkt/Hauptstraße bis zur L 211 / Marienthaler Straße.<br />

<strong>Die</strong> Umleitungsstrecken werden entsprechend ausgewiesen.<br />

Oberlän<strong>der</strong><br />

Bauamtsleiter<br />

Mikrozensus 2012 hat begonnen<br />

Bereits seit Jahresbeginn 2012 erhalten Haushalte Sachsen-Anhalts<br />

Post vom Sta� s� schen Landesamt. Mit diesen Briefen wird<br />

<strong>der</strong> Besuch eines Erhebungsbeau� ragten angekündigt. <strong>Die</strong>ser<br />

unterstützt im Au� rag des Sta� s� schen Landesamtes die auch<br />

als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche<br />

Haushaltsbefragung.<br />

Der Mikrozensus wird ganzjährig von Januar bis Dezember im gesamten<br />

Bundesgebiet durchgeführt. Es werden Daten über die<br />

Bevölkerungsstruktur, die wirtscha� liche und soziale Lage <strong>der</strong><br />

Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt<br />

erhoben, 2012 auch das Pendlerverhalten.<br />

Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt<br />

für alle Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU. <strong>Die</strong> Informa� onen sind<br />

Grundlage für viele gesetzliche und poli� sche Entscheidungen.<br />

Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und<br />

Familie die einzige sta� s� sche Informa� onsquelle.<br />

Rechtsgrundlage <strong>der</strong> Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag<br />

am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I<br />

S.1350).<br />

Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächens� chprobe für<br />

bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent <strong>der</strong> Bevölkerung.<br />

<strong>Die</strong> S� chprobenziehung erfolgt nach einem mathema� schen Zufallsverfahren<br />

und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da<br />

die Qualität <strong>der</strong> zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von<br />

<strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> repräsenta� ven Auswahl abhängt, besteht für<br />

alle betreff enden Haushalte und Personen nach § 7 des Mikrozensusgesetzes<br />

in Verbindung mit § 15 Bundessta� s� kgesetz für<br />

den überwiegenden Teil <strong>der</strong> Fragen Auskun� spfl icht. <strong>Die</strong> in den<br />

ausgewählten Wohnungen lebenden Haushalte werden 4 aufeinan<strong>der</strong><br />

folgende Jahre befragt. Pfl icht ist auch die vollständige<br />

nd wahrheitsgemäße Beantwortung <strong>der</strong> Fragen.<br />

ie vom Sta� s� schen Landesamt geschulten und zuverlässigen<br />

Erhebungsbeau� ragten kündigen ihren Besuch bei rund 12 000<br />

Haushalten schri� lich an und können sich durch einen amtlichen<br />

Ausweis legi� mieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und<br />

Geheimhaltung verpfl ichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen<br />

nach den gesetzlichen Bes� mmungen <strong>der</strong> Geheimhal-<br />

tungspfl icht und werden we<strong>der</strong> an Dri� e weitergegeben noch<br />

veröff entlicht. Sie dienen ausschließlich <strong>der</strong> Hochrechnung zu<br />

Landes- bzw. <strong>Region</strong>alergebnissen. <strong>Die</strong> Auskün� e werden nach<br />

Eingang <strong>der</strong> Unterlagen im Sta� s� schen Landesamt anonymisiert.<br />

Der geringste Zeitaufwand entsteht, wenn die Fragen gegenüber<br />

dem Erhebungsbeau� ragten mündlich beantwortet<br />

werden. Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst<br />

ausfüllen und direkt an das Sta� s� sche Landesamt senden o<strong>der</strong><br />

die Auskün� e telefonisch erteilen. Das Sta� s� sche Landesamt<br />

bi� et alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2012 ein Schreiben<br />

des Amtes in ihren Brie� ästen fi nden, die Arbeit <strong>der</strong> Erhebungsbeau�<br />

ragten und des Sta� s� schen Landesamtes zu<br />

unterstützen.<br />

STADT BAD BIBRA<br />

Beschlussprotokoll<br />

über die 20. Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

<strong>der</strong> Stadt Bad Bibra am 27.02.2012<br />

02-2012-9<br />

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 „Kerngebiet<br />

Stadtzentrum Bad Bibra“<br />

02-2012-12<br />

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Son<strong>der</strong>gebiet<br />

Kur“<br />

02-2012-11<br />

Straßenumbenennung in <strong>der</strong> Stadt Bad Bibra, OT Golzen<br />

Dr. Hartmut Spengler<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses<br />

für den Bebauungsplanes Nr. 7<br />

„Kerngebiet Stadtzentrum Bad Bibra“<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Stadt Bad Bibra hat am 27.2.2012 in öff entlicher<br />

Sitzung folgenden Beschluss gefasst:<br />

1. Für das Stadtzentrum von Bad Bibra, begrenzt durch die FlurFlur- stücke 611, 288, 290, 340/4, 291, 610, 340/1, 329, 612, 339/1,<br />

609, 327/2, 324, 325, 323, 342, 320, 289, 343, 319, 330,<br />

340/3, 339/4, 326, 318, 341, 340/5 in <strong>der</strong> Gemarkung Bad Bi- Bi-<br />

bra, Flur 24 soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.<br />

2. Ziel des Planungsverfahrens ist es, für das Stadtzentrum ein<br />

Kerngebiet auszuweisen, das vorwiegend <strong>der</strong> Unterbringung<br />

von Handelsbetrieben dient und einer wohnortnahen Grund-<br />

versorgung dienen soll.<br />

3. Der Verbandsgemeindebürgermeister wird beau� beau� ragt, den<br />

Aufstellungsbeschluss öff entlich bekannt zu machen sowie<br />

das Bauleitplanverfahren zu führen.<br />

Begründung:<br />

Bad Bibra verfügt über kein historisch gewachsenes Ortszentrum.<br />

Durch die Errichtung einer Kau� alle auf den Flächen eines<br />

abgerissenen landwirtscha� lichen Gehö� es im Jahre 1980 entstand<br />

erstmals im Ortszentrum eine zentrale Verkaufseinrichtung<br />

<strong>der</strong> Grundversorgung. <strong>Die</strong>se Verkaufseinrichtung mit einer<br />

Verkaufsfl äche von ca. 530 qm wird den heu� gen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an eine Vollversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit Grundnahrungsmi�<br />

eln und Gütern des täglichen Bedarfs nicht mehr gerecht.<br />

Unter Einbeziehung <strong>der</strong> Brachfl äche des ehemaligen Hotels<br />

„Thüringer Hof“ soll <strong>der</strong> Bebauungsplan die Möglichkeit eröff -<br />

nen, großfl ächigen Einzelhandel <strong>der</strong> Grundversorgung wohnortnah<br />

zu ermöglichen. Dabei ist beson<strong>der</strong>s auf die fußläufi ge Er-

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