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Autonomie ist somit ein rechtlicher,<br />
politischer <strong>und</strong> sozialwissenschaftlicher<br />
Begriff, der in vielen Wissenschaften wie<br />
beispielsweise dem Völkerrecht,<br />
der Politikwissenschaft, Soziologie, Psychol<br />
ogie, oder Sozialen Arbeit verwendet wird.<br />
Soziologisch bestimmt sie Max<br />
Weber folgendermaßen: „Autonomie<br />
bedeutet, daß nicht, wie bei Heteronomie,<br />
die Ordnung des Verbands durch<br />
Außenstehende gesetzt wird, sondern durch<br />
Verbandsgenossen kraft dieser ihrer<br />
Qualität (gleichviel wie sie im übrigen<br />
erfolgt) [1]<br />
Historisch gesehen war der<br />
Autonomiebegriff in der Antike lediglich eine<br />
zentral politische Kategorie. Diese umfasste<br />
das Recht, „die eigenen inneren<br />
Angelegenheiten unabhängig von einer<br />
anderen Macht bestimmen zu können“. Er<br />
wird erstmals im Friedensvertrag zwischen<br />
Athen <strong>und</strong> Sparta 446/45 v. Chr.<br />
nachgewiesen. In diesem Vertrag erkennt<br />
Sparta die Inbesitznahme der Insel Aigina<br />
durch die Athener nur an, wenn der Insel<br />
Autonomie gewährt wird. Die genaue<br />
Ausgestaltung wie die Autonomie gewährt<br />
werden sollte ist für uns heute nicht mehr<br />
nachzuvollziehen. Deutlich wird aber das<br />
Machtgefälle, welches den Athenern<br />
ermöglichte zu gewähren oder<br />
nicht. [2] Autonomie tritt im Rahmen<br />
von Herrschaftsstrukturen auf. Das Streben<br />
nach staatlicher oder rechtlicher Autonomie<br />
kann Bestandteil einer sozialen Frage <strong>und</strong><br />
damit intensiver <strong>und</strong> gewaltsamer sozialer<br />
Konflikte sein.<br />
Um von Autonomie sprechen zu können<br />
benötigen wir eine freie Entscheidung.<br />
Dieses philosophische Problemfeld wurde<br />
ebenfalls in der Antike bearbeitet, wenn<br />
auch nicht explizit benannt. Es wurde bei<br />
dem Begriff der Freiheit, zwischen Freiheit<br />
als freiwillige Willenshandlung (hekôn bzw.<br />
hekousion) ohne äußeren Zwang aus sich<br />
selbst heraus <strong>und</strong> als Handlungsfreiheit im<br />
Sinne einer überlegten Entscheidung<br />
(prohairesis) unterschieden. [3] Man kann mit<br />
verschiedenen Autoren zwei verschiedene<br />
Freiheitsbegriffe unterscheiden:<br />
<strong>1.</strong> den positiven Freiheitsbegriff<br />
ich habe die Freiheit eine überlegte<br />
Handlung zu vollziehen, die einem Zweck<br />
oder Ziel dienlich ist<br />
2. den negativen Freiheitsbegriff<br />
ich bin frei von äußeren Zwängen <strong>und</strong><br />
Fremdbestimmung ich kann handeln, muss<br />
aber nicht<br />
Bei dem positiven Freiheitsbegriff wird<br />
davon ausgegangen, dass ich mich nicht<br />
völlig von Norm-, Wertvorstellungen oder<br />
allgemeinen Zielen frei machen kann. Somit<br />
ist der negative Freiheitsbegriff der stärkere<br />
bezogen auf die resultierende<br />
Freiheit. [4] Daraus resultiert die heute üblich<br />
gewordene Unterscheidung zwischen<br />
Handlungsfreiheit<br />
<strong>und</strong> Willensfreiheit.Handlungsfreiheit wird<br />
meist negativ über Freiheit -von definiert.