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1. Sturm und Drang

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Autonomie ist somit ein rechtlicher,<br />

politischer <strong>und</strong> sozialwissenschaftlicher<br />

Begriff, der in vielen Wissenschaften wie<br />

beispielsweise dem Völkerrecht,<br />

der Politikwissenschaft, Soziologie, Psychol<br />

ogie, oder Sozialen Arbeit verwendet wird.<br />

Soziologisch bestimmt sie Max<br />

Weber folgendermaßen: „Autonomie<br />

bedeutet, daß nicht, wie bei Heteronomie,<br />

die Ordnung des Verbands durch<br />

Außenstehende gesetzt wird, sondern durch<br />

Verbandsgenossen kraft dieser ihrer<br />

Qualität (gleichviel wie sie im übrigen<br />

erfolgt) [1]<br />

Historisch gesehen war der<br />

Autonomiebegriff in der Antike lediglich eine<br />

zentral politische Kategorie. Diese umfasste<br />

das Recht, „die eigenen inneren<br />

Angelegenheiten unabhängig von einer<br />

anderen Macht bestimmen zu können“. Er<br />

wird erstmals im Friedensvertrag zwischen<br />

Athen <strong>und</strong> Sparta 446/45 v. Chr.<br />

nachgewiesen. In diesem Vertrag erkennt<br />

Sparta die Inbesitznahme der Insel Aigina<br />

durch die Athener nur an, wenn der Insel<br />

Autonomie gewährt wird. Die genaue<br />

Ausgestaltung wie die Autonomie gewährt<br />

werden sollte ist für uns heute nicht mehr<br />

nachzuvollziehen. Deutlich wird aber das<br />

Machtgefälle, welches den Athenern<br />

ermöglichte zu gewähren oder<br />

nicht. [2] Autonomie tritt im Rahmen<br />

von Herrschaftsstrukturen auf. Das Streben<br />

nach staatlicher oder rechtlicher Autonomie<br />

kann Bestandteil einer sozialen Frage <strong>und</strong><br />

damit intensiver <strong>und</strong> gewaltsamer sozialer<br />

Konflikte sein.<br />

Um von Autonomie sprechen zu können<br />

benötigen wir eine freie Entscheidung.<br />

Dieses philosophische Problemfeld wurde<br />

ebenfalls in der Antike bearbeitet, wenn<br />

auch nicht explizit benannt. Es wurde bei<br />

dem Begriff der Freiheit, zwischen Freiheit<br />

als freiwillige Willenshandlung (hekôn bzw.<br />

hekousion) ohne äußeren Zwang aus sich<br />

selbst heraus <strong>und</strong> als Handlungsfreiheit im<br />

Sinne einer überlegten Entscheidung<br />

(prohairesis) unterschieden. [3] Man kann mit<br />

verschiedenen Autoren zwei verschiedene<br />

Freiheitsbegriffe unterscheiden:<br />

<strong>1.</strong> den positiven Freiheitsbegriff<br />

ich habe die Freiheit eine überlegte<br />

Handlung zu vollziehen, die einem Zweck<br />

oder Ziel dienlich ist<br />

2. den negativen Freiheitsbegriff<br />

ich bin frei von äußeren Zwängen <strong>und</strong><br />

Fremdbestimmung ich kann handeln, muss<br />

aber nicht<br />

Bei dem positiven Freiheitsbegriff wird<br />

davon ausgegangen, dass ich mich nicht<br />

völlig von Norm-, Wertvorstellungen oder<br />

allgemeinen Zielen frei machen kann. Somit<br />

ist der negative Freiheitsbegriff der stärkere<br />

bezogen auf die resultierende<br />

Freiheit. [4] Daraus resultiert die heute üblich<br />

gewordene Unterscheidung zwischen<br />

Handlungsfreiheit<br />

<strong>und</strong> Willensfreiheit.Handlungsfreiheit wird<br />

meist negativ über Freiheit -von definiert.

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