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Taxi Times DACH - März 2017

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ADVERTORIAL<br />

TEURE FOTOS –<br />

UND WIE MAN<br />

SIE VERMEIDET<br />

Manchmal haben Blitzer messtechnische Ungenauigkeiten.<br />

Dann kommt der Fahrer um eine Strafe herum.<br />

Rechtsanwälte der Kanzlei Voigt stehen<br />

im Bußgeldverfahren zur Seite.<br />

FOTO: Vitronic<br />

Erst quälen Sie sich durch den Stop-and-go-Feierabendverkehr<br />

der Innenstadt, warten am Hotel auf<br />

den Fahrgast, der „nur noch kurz etwas erledigen“<br />

muss, und dann drängt dieser, dass er ganz dringend und<br />

schnell zum Flughafen oder Bahnhof muss. Pflichtbewusst<br />

eilen Sie dem Ziel entgegen und … schon hat es geblitzt. In<br />

Zeiten knapper Kassen haben immer mehr Kommunen<br />

Radarfallen als lukratives Geschäft entdeckt, um den städtischen<br />

Haushalt zu sanieren. Doch nicht immer geht es<br />

dabei mit rechten Dingen zu.<br />

MESSTECHNIK MIT FALSCHEN DATEN<br />

Aktuell bietet das von vielen Seiten als besonders zuverlässig<br />

gelobte Messgerät PoliScan Speed Anlass zu Streit und<br />

berechtigten Zweifeln an den Messergebnissen. Die futuristisch<br />

anmutende graue Säule mit den schwarzen Ringen ist<br />

aufgrund eines Sachverständigengutachtens und der<br />

Beschlüsse des Amtsgerichts Mannheim (Beschluss vom<br />

29.11.2016 – 21 OWi 509 Js 35740/15) und des Amtsgerichts<br />

Hoyerswerda (Beschluss vom 15.10.2016 – 8 OWi 630 Js<br />

5977/16) in den Fokus gerückt.<br />

Das AG Mannheim ließ die Messwertbildung des PoliScan<br />

Speed durch einen Sachverständigen überprüfen. Dieser<br />

kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass durch das<br />

Gerät auch Objektpunkte außerhalb des Messbereichs<br />

berücksichtigt werden – genau das aber sieht die Bauartzulassung<br />

des Gerätes nicht vor. Auch das AG Hoyerswerda<br />

bediente sich eines Sachverständigen und stellte nach dessen<br />

Ausführungen fest, dass für das Gericht nicht nachvollziehbar<br />

war, wie das Gerät überhaupt zu dem Messergebnis<br />

kommt. Beide Gerichte kamen letztlich zu dem Schluss, dass<br />

das Gerät anders misst als in der Bauartzulassung beschrieben<br />

– mit der Folge, dass in beiden Fällen die Bußgeldverfahren<br />

gegen die jeweiligen Fahrer eingestellt wurden.<br />

Beide Beispiele zeigen, dass sich ein blindes Vertrauen<br />

auf die technischen Messanlagen verbietet und dass ein<br />

rechtliches Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll<br />

und erfolgreich sein kann, wenn die rechtliche Beratung<br />

stimmt. Jedes Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung hat<br />

seine Schwachstellen. Mal ist es der Mensch, der das Gerät<br />

falsch in Betrieb nimmt, manchmal aber ist es auch die Technik,<br />

die nicht so funktioniert, wie sie es soll. Wichtig für eine<br />

effektive Verteidigung gegen den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung<br />

ist, die Einzelheiten eines jeden Messverfahrens<br />

zu kennen – und genau dafür gibt es Profis.<br />

GUTER RAT MUSS NICHT TEUER SEIN<br />

Wenn der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ins Haus<br />

flattert, kann sich ein genauer fachmännischer Blick lohnen –<br />

vor allem, wenn der Führerschein in Gefahr ist. Ein längerfristiger<br />

Ausfall kann die berufliche Existenz bedrohen. Viele<br />

scheuen den Gang zum Rechtsanwalt aus Angst vor den möglichen<br />

Kosten – vor allem wenn keine Rechtsschutzversicherung<br />

die Kostenübernahme sichert.<br />

Eine sehr kostengünstige Erstberatung wird unter der Internet-Adresse<br />

www.bussgeldprofi.de ins Leben gerufen. Hier<br />

wird der Fall innerhalb von 24 Stunden geprüft – kompetent,<br />

zuverlässig, schnell. Und: Die Erstberatung erfolgt kostenlos.<br />

Möchten Sie gegen den Bescheid vorgehen, erfolgt die Verteidigung<br />

dabei in drei Schritten:<br />

Schritt 1<br />

Sie schicken Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen<br />

an die Bußgeldprofis.<br />

Schritt 2<br />

Die Rechtsanwälte nehmen Akteneinsicht und prüfen Ihren<br />

Fall. Danach klären sie mit Ihnen die Verteidigungsstrategie.<br />

Schritt 3<br />

Die Bußgeldprofis leiten in Abstimmung mit Ihnen konkrete<br />

Verteidigungsmaßnahmen ein. Sollte als Ergebnis feststehen,<br />

dass eine weitere Verfolgung der Bußgeldsache keine Aussicht<br />

auf Erfolg hat, wird Ihnen lediglich für die Akteneinsicht<br />

ein Betrag in Höhe von 14,28 EUR inklusive Mehrwertsteuer<br />

berechnet. Es fallen keine weiteren oder versteckten Kosten<br />

an. Damit haben Sie völlige Kostentransparenz und Kostenkontrolle.<br />

Rechtsanwältin Anita Ciszewski, Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, Dortmund,<br />

www.kanzlei-voigt.de<br />

KANZLEI VOIGT PRAXISTIPP<br />

Wenn Sie Zweifel daran haben, dass das gegen Sie gerichtete<br />

Bußgeldverfahren zu Recht geführt wird, oder falls Ihr Führerschein<br />

in Gefahr ist, holen Sie sich am besten Rat bei einem<br />

fachlich kompetenten Rechtsanwalt. Die rechtliche Bewertung von<br />

Ordnungswidrigkeiten und den verhängten Maßnahmen hat zahlreiche<br />

Tücken und Fallstricke, die fachliche Kenntnisse voraussetzen.<br />

Gerne stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Voigt zur Seite.<br />

TAXI MÄRZ / <strong>2017</strong><br />

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