Taxi Times DACH - März 2017
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ADVERTORIAL<br />
TEURE FOTOS –<br />
UND WIE MAN<br />
SIE VERMEIDET<br />
Manchmal haben Blitzer messtechnische Ungenauigkeiten.<br />
Dann kommt der Fahrer um eine Strafe herum.<br />
Rechtsanwälte der Kanzlei Voigt stehen<br />
im Bußgeldverfahren zur Seite.<br />
FOTO: Vitronic<br />
Erst quälen Sie sich durch den Stop-and-go-Feierabendverkehr<br />
der Innenstadt, warten am Hotel auf<br />
den Fahrgast, der „nur noch kurz etwas erledigen“<br />
muss, und dann drängt dieser, dass er ganz dringend und<br />
schnell zum Flughafen oder Bahnhof muss. Pflichtbewusst<br />
eilen Sie dem Ziel entgegen und … schon hat es geblitzt. In<br />
Zeiten knapper Kassen haben immer mehr Kommunen<br />
Radarfallen als lukratives Geschäft entdeckt, um den städtischen<br />
Haushalt zu sanieren. Doch nicht immer geht es<br />
dabei mit rechten Dingen zu.<br />
MESSTECHNIK MIT FALSCHEN DATEN<br />
Aktuell bietet das von vielen Seiten als besonders zuverlässig<br />
gelobte Messgerät PoliScan Speed Anlass zu Streit und<br />
berechtigten Zweifeln an den Messergebnissen. Die futuristisch<br />
anmutende graue Säule mit den schwarzen Ringen ist<br />
aufgrund eines Sachverständigengutachtens und der<br />
Beschlüsse des Amtsgerichts Mannheim (Beschluss vom<br />
29.11.2016 – 21 OWi 509 Js 35740/15) und des Amtsgerichts<br />
Hoyerswerda (Beschluss vom 15.10.2016 – 8 OWi 630 Js<br />
5977/16) in den Fokus gerückt.<br />
Das AG Mannheim ließ die Messwertbildung des PoliScan<br />
Speed durch einen Sachverständigen überprüfen. Dieser<br />
kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass durch das<br />
Gerät auch Objektpunkte außerhalb des Messbereichs<br />
berücksichtigt werden – genau das aber sieht die Bauartzulassung<br />
des Gerätes nicht vor. Auch das AG Hoyerswerda<br />
bediente sich eines Sachverständigen und stellte nach dessen<br />
Ausführungen fest, dass für das Gericht nicht nachvollziehbar<br />
war, wie das Gerät überhaupt zu dem Messergebnis<br />
kommt. Beide Gerichte kamen letztlich zu dem Schluss, dass<br />
das Gerät anders misst als in der Bauartzulassung beschrieben<br />
– mit der Folge, dass in beiden Fällen die Bußgeldverfahren<br />
gegen die jeweiligen Fahrer eingestellt wurden.<br />
Beide Beispiele zeigen, dass sich ein blindes Vertrauen<br />
auf die technischen Messanlagen verbietet und dass ein<br />
rechtliches Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll<br />
und erfolgreich sein kann, wenn die rechtliche Beratung<br />
stimmt. Jedes Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung hat<br />
seine Schwachstellen. Mal ist es der Mensch, der das Gerät<br />
falsch in Betrieb nimmt, manchmal aber ist es auch die Technik,<br />
die nicht so funktioniert, wie sie es soll. Wichtig für eine<br />
effektive Verteidigung gegen den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung<br />
ist, die Einzelheiten eines jeden Messverfahrens<br />
zu kennen – und genau dafür gibt es Profis.<br />
GUTER RAT MUSS NICHT TEUER SEIN<br />
Wenn der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ins Haus<br />
flattert, kann sich ein genauer fachmännischer Blick lohnen –<br />
vor allem, wenn der Führerschein in Gefahr ist. Ein längerfristiger<br />
Ausfall kann die berufliche Existenz bedrohen. Viele<br />
scheuen den Gang zum Rechtsanwalt aus Angst vor den möglichen<br />
Kosten – vor allem wenn keine Rechtsschutzversicherung<br />
die Kostenübernahme sichert.<br />
Eine sehr kostengünstige Erstberatung wird unter der Internet-Adresse<br />
www.bussgeldprofi.de ins Leben gerufen. Hier<br />
wird der Fall innerhalb von 24 Stunden geprüft – kompetent,<br />
zuverlässig, schnell. Und: Die Erstberatung erfolgt kostenlos.<br />
Möchten Sie gegen den Bescheid vorgehen, erfolgt die Verteidigung<br />
dabei in drei Schritten:<br />
Schritt 1<br />
Sie schicken Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen<br />
an die Bußgeldprofis.<br />
Schritt 2<br />
Die Rechtsanwälte nehmen Akteneinsicht und prüfen Ihren<br />
Fall. Danach klären sie mit Ihnen die Verteidigungsstrategie.<br />
Schritt 3<br />
Die Bußgeldprofis leiten in Abstimmung mit Ihnen konkrete<br />
Verteidigungsmaßnahmen ein. Sollte als Ergebnis feststehen,<br />
dass eine weitere Verfolgung der Bußgeldsache keine Aussicht<br />
auf Erfolg hat, wird Ihnen lediglich für die Akteneinsicht<br />
ein Betrag in Höhe von 14,28 EUR inklusive Mehrwertsteuer<br />
berechnet. Es fallen keine weiteren oder versteckten Kosten<br />
an. Damit haben Sie völlige Kostentransparenz und Kostenkontrolle.<br />
Rechtsanwältin Anita Ciszewski, Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, Dortmund,<br />
www.kanzlei-voigt.de<br />
KANZLEI VOIGT PRAXISTIPP<br />
Wenn Sie Zweifel daran haben, dass das gegen Sie gerichtete<br />
Bußgeldverfahren zu Recht geführt wird, oder falls Ihr Führerschein<br />
in Gefahr ist, holen Sie sich am besten Rat bei einem<br />
fachlich kompetenten Rechtsanwalt. Die rechtliche Bewertung von<br />
Ordnungswidrigkeiten und den verhängten Maßnahmen hat zahlreiche<br />
Tücken und Fallstricke, die fachliche Kenntnisse voraussetzen.<br />
Gerne stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Voigt zur Seite.<br />
TAXI MÄRZ / <strong>2017</strong><br />
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