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2017-07-06 CHPS Working Paper No 7 Amnog_ mit ISSN

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„Marktrücknahmen“ in der letzten Frage des Fragebogens kurz an, indem abgefragt wird, ob sie die<br />

Möglichkeit einer Marktrücknahme bei ihrer Verordnung berücksichtigen. Aus dieser Antwort lässt<br />

sich aber nicht schließen, warum Ärzte, die die Frage verneint haben, Arznei<strong>mit</strong>tel trotz der Gefahr<br />

einer Marktrücknahme ohne Einschränkung verordnen. Außerdem ist ebenfalls nicht ersichtlich, was<br />

es für den Behandlungsalltag von Ärzten bedeutet, die ihr Verordnungsverhalten von<br />

Marktrücknahmen beeinflussen lassen. An dieser Stelle setzt die vorliegende Studie an, indem sie<br />

versucht, die möglicherweise weitreichenden Folgen von Marktrücknahmen im Behandlungsalltag<br />

der Ärzte zugänglich zu machen.<br />

Neben der Problematik der fehlenden Initiative von Ärzten, sich Informationen zu beschaffen, wird<br />

vor allem die fehlende Darstellung der Ergebnisse der Nutzenbewertungen in den Praxis-EDV-<br />

Systemen für die fehlende Ausrichtung auf die AMNOG-Ergebnisse verantwortlich gemacht. Trotz<br />

gesetzlicher Rahmenvorgabe ist noch keine Darstellung der Ergebnisse in den Arztpraxen möglich,<br />

was es für den Arzt mühsam macht, sich über die Nutzenbewertungsergebnisse zu informieren und<br />

den Überblick zu behalten. 49<br />

2.1.2 Möglichkeit der Arznei<strong>mit</strong>telbeschaffung nach Marktrücknahme<br />

Wenn Arznei<strong>mit</strong>tel aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt genommen werden, sind Arzt und vor<br />

allem der Patient sehr verunsichert, da er bisher <strong>mit</strong> dem betroffenen Arznei<strong>mit</strong>tel behandelt wurde.<br />

Für Patienten, die an einer akuten Erkrankung leiden und bei denen schon eine Therapie <strong>mit</strong> dem<br />

Arznei<strong>mit</strong>tel begonnen wurde, die fortgesetzt werden muss, kann das Arznei<strong>mit</strong>tel in Einzelfällen aus<br />

dem Ausland importiert werden, um die Weiterversorgung sicherzustellen. 50 Nach § 73 Abs. 3 Nr. 1<br />

AMG (Arznei<strong>mit</strong>telgesetz) darf das Arznei<strong>mit</strong>tel für einzelne Personen in geringer Menge von<br />

Apotheken aus dem Ausland bestellt werden. 51 Ein Arznei<strong>mit</strong>tel, das in Deutschland zugelassen, aber<br />

nicht bzw. nicht mehr auf dem Markt ist, darf zu Lasten der GKV importiert werden, wenn die<br />

Kriterien erfüllt sind, die im Folgenden erläutert werden. Zuerst müssen die vom G-BA<br />

vorgeschlagenen Vergleichstherapien ausgeschöpft sein bzw. sie müssen aufgrund einer<br />

Kontraindikation oder Unverträglichkeit nicht zur Anwendung kommen dürfen. Eine weitere<br />

Möglichkeit zum Import besteht dann, wenn nach der Marktrücknahme aufgrund einer negativer<br />

Nutzenbewertung das Arznei<strong>mit</strong>tel in Deutschland vom Markt genommen wurde, aber eine EU-weite<br />

Neuzulassung für eine weitere Indikation erfolgt ist. Kommt für den Patienten in dieser Indikation<br />

kein anderes Arznei<strong>mit</strong>tel in Frage, so darf das Arznei<strong>mit</strong>tel ebenfalls zu Lasten der GKV importiert<br />

werden. 52<br />

2.1.3 Therapieumstellung bei Diabetes Mellitus<br />

Da etwa zwei Drittel der vom Markt genommenen Arznei<strong>mit</strong>tel zur Behandlung chronischer<br />

Krankheiten bestimmt waren, sind von den Marktrücknahmen entsprechend viele Menschen<br />

betroffen. Bereits neun Arznei<strong>mit</strong>tel für die Behandlung von Diabetes wurden seit der Einführung des<br />

AMNOG aus Kostengründen vom Markt genommen. Dies betrifft die Antidiabetika Canagliflozin,<br />

Canagliflozin/Metformin, Empagliflozin/Metformin, Linagliptin, Lixisenatid, Vildagliptin,<br />

49 Vgl. Greiner W., Witte J. (2016), S. 212ff.<br />

50 Vgl. Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (2016), o.S.<br />

51 Vgl. § 73 Abs. 3 Nr. 1 AMG.<br />

52 Vgl. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) (2016), S. 30.<br />

CHSP WORKING PAPER NO. 7<br />

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