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Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 ...

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Vorwort<br />

Hinweise<br />

Die Paragrafen habe ich zur besseren Orientierung mit Satznummern in eckigen Klammern<br />

versehen.<br />

In ”Dichtung und Wahrheit. Beobachtungen eines Konsolidierers auf einer Zeitreise durch<br />

<strong>das</strong> <strong>Strafgesetzbuch</strong>“ (50 Seiten, http://delegibus.com/2010,3.pdf) findet sich ein Editionsbericht.<br />

Darin wird dargelegt, weshalb und an welcher Stelle die amtlichen Bekanntmachungen<br />

des <strong>Strafgesetzbuch</strong>s fehlerhaft sind. Ein sich durch mehrere Jahrzehnte durchziehender,<br />

zahlreiche Vorschriften betreffender systematischer Fehler musste in die Edition übernommen<br />

werden, weil andernfalls eine Kohärenz der aufeinander aufbauenden Änderungsgesetze nicht<br />

mehr aufrecht zu erhalten gewesen wäre. Dieser Fehler ist jeweils dadurch kenntlich gemacht,<br />

<strong>das</strong>s als Textquelle kein Änderungsgesetz, sondern die betreffende Bekanntmachung angegeben<br />

ist. In meinem darauf zugespitzten Aufsatz ”Die Nichtigkeit weiter Teile des <strong>Strafgesetzbuch</strong>s“<br />

(29 Seiten, http://delegibus.com/2010,5.pdf) zeige ich, <strong>das</strong>s damit ein Verstoß gegen<br />

den Bestimmtheitsgrundsatz und <strong>das</strong> Gebot der Normenklarheit verbunden ist.<br />

Anregungen und Hinweise auf eigene Fehler nehme ich gern unter tfuchs@lexetius.com<br />

entgegen.<br />

4<br />

Thomas Fuchs, Mannheim 2010

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