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PT-Magazin_05_2017

Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

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<strong>PT</strong>-MAGAZIN 5/<strong>2017</strong><br />

© alexlmx - stock.adobe.com<br />

Ideenschutz im Mittelstand:<br />

Patente, Marken & Co.<br />

Basisabsicherung des wichtigsten<br />

geistigen Eigentums bringt viele Vorteile<br />

Wirtschaft<br />

34<br />

Erfahrungsgemäß bringt auch die<br />

beste Geschäftsidee nur überschaubaren<br />

Erfolg, wenn sie zuvor<br />

nicht umfassend geschützt wurde. Großkonzerne<br />

wie auch Mittelständler werden<br />

Opfer von Nachahmern und Produktpiraten,<br />

was jährlich zu Schäden in<br />

beträchtlicher Höhe führt. Der Schutz<br />

der eigenen Ideen bzw. des geistigen<br />

Eigentums eines Unternehmens durch<br />

Patente oder Marken ist daher erforderlich,<br />

um sich effektiv gegen Verletzungen<br />

wehren zu können.<br />

Unterschiedliche Zielrichtung<br />

der Schutzrechte<br />

Schutzrechte sichern zudem – wenigstens<br />

für einen gewissen Zeitraum<br />

– einen Vorsprung vor Wettbewerbern<br />

und können auch in der Werbung herausgestellt<br />

werden. Ein neu entwickeltes<br />

Produkt kann dabei vor allem durch eine<br />

Kombination von verschiedenen Rechten<br />

optimal geschützt werden, was ein<br />

Vorgehen gegen unterschiedliche Nachahmungsformen<br />

ermöglicht. Patente,<br />

Marken und Designs zielen dabei auf<br />

unterschiedliche Aspekte.<br />

So dienen Marken (lassen sich unbegrenzt<br />

verlängern) primär dazu, die Herkunft<br />

einer Ware oder Dienstleistung<br />

von einem bestimmten Unternehmen<br />

anzuzeigen (Herkunftsfunktion).<br />

Optisch über die Form<br />

wirkende zweidimensionale<br />

Muster oder dreidimensionale<br />

Modelle können demgegenüber<br />

durch Anmeldung<br />

eines Designs oder eines so<br />

genannten Gemeinschaftsgeschmacksmusters<br />

(in der<br />

Europäischen Union) für<br />

maximal 25 Jahre geschützt<br />

werden. Die Erfindung<br />

muss allerdings „neu“ sein – also zum<br />

Anmeldezeitpunkt noch unbekannt. Bei<br />

einem ungeprüften Gebrauchsmuster<br />

gibt es eine Neuheitsschonfrist von<br />

sechs Monaten. Ein wirksamer Schutz<br />

ist also auch nach einer Vorveröffentlichung<br />

- etwa im Rahmen einer Messe<br />

- noch möglich. Empfehlenswert ist aber<br />

zunächst eine Schutzrechtsanmeldung<br />

und die Idee erst dann zu veröffentlichen.<br />

Eine gewisse Absicherung können<br />

hier Geheimhaltungsvereinbarungen<br />

bringen. Die maximale Schutzdauer<br />

von Patenten beträgt 20 Jahre, während<br />

diese bei Gebrauchsmustern nur<br />

bei zehn Jahren liegt.<br />

Kosten von Schutzrechtsanmeldungen<br />

Die Kosten einer Schutzrechtsanmeldung<br />

umfassen die Amtsgebühren<br />

sowie ein Honorar, falls ein Anwalt involviert<br />

wird. Grundsätzlich richten sich<br />

diese Kosten nach dem örtlichen und<br />

sachlichen Umfang der Anmeldung.<br />

Anwälte bieten die Anmeldung von Marken<br />

und Designs meist zu Pauschalen<br />

an, die bereits ab ein paar hundert Euro<br />

beginnen. Der Preis für die Ausarbeitung<br />

technischer Schutzrechtsanmeldungen<br />

richtet sich überwiegend nach dem tatsächlichen<br />

Aufwand. Interessante Fördermöglichkeiten<br />

wie das Programm<br />

„WIPANO“ des Bundeswirtschaftsministeriums<br />

gibt es für Unternehmen,<br />

die seit fünf Jahren kein Patent oder<br />

Gebrauchsmuster angemeldet haben.<br />

Reaktion bei Verletzungen<br />

der Schutzrechte<br />

Wenn man als Schutzrechtsinhaber auf<br />

eine Verletzung eigener Rechte durch<br />

Dritte aufmerksam wird, gibt es unterschiedliche<br />

Möglichkeiten, hierauf<br />

zu reagieren. Die häufig gefürchtete<br />

Abmahnung, die man etwa durch einen<br />

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz<br />

aussprechen lässt, ist dabei nur<br />

eine der Möglichkeiten, eine außergerichtliche<br />

Klärung des Konflikts herbeizuführen.<br />

Führt dies nicht zum Erfolg,<br />

wäre z.B. eine einstweilige Verfügung<br />

bzw. eine Klage das Mittel der Wahl, um<br />

eine Verletzung doch noch abzustellen.<br />

Bei klassischer Produktpiraterie, bei der<br />

rechtsverletzende Ware z.B. aus Asien<br />

nach Deutschland gelangt, kann zudem<br />

die Einrichtung von relativ kostengünstigen<br />

Grenzbeschlagnahmeanträgen<br />

sinnvoll sein.<br />

Letztlich sollte sich ein anwaltlicher<br />

Berater eng mit dem Mandanten abstimmen,<br />

um das bestmögliche Ergebnis –<br />

auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

– für diesen zu erzielen. ó<br />

Über den Autor<br />

Dr. Florian Lichtnecker vertritt als Partner<br />

einer Kanzlei bundesweit vor allem mittelständische<br />

Mandanten u.a. zu Fragen des<br />

Patent-, Marken- und Wettbewerbsrechts.<br />

www.patente-bayern.de

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