PT-Magazin_05_2017
Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung
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<strong>PT</strong>-MAGAZIN 5/<strong>2017</strong><br />
© alexlmx - stock.adobe.com<br />
Ideenschutz im Mittelstand:<br />
Patente, Marken & Co.<br />
Basisabsicherung des wichtigsten<br />
geistigen Eigentums bringt viele Vorteile<br />
Wirtschaft<br />
34<br />
Erfahrungsgemäß bringt auch die<br />
beste Geschäftsidee nur überschaubaren<br />
Erfolg, wenn sie zuvor<br />
nicht umfassend geschützt wurde. Großkonzerne<br />
wie auch Mittelständler werden<br />
Opfer von Nachahmern und Produktpiraten,<br />
was jährlich zu Schäden in<br />
beträchtlicher Höhe führt. Der Schutz<br />
der eigenen Ideen bzw. des geistigen<br />
Eigentums eines Unternehmens durch<br />
Patente oder Marken ist daher erforderlich,<br />
um sich effektiv gegen Verletzungen<br />
wehren zu können.<br />
Unterschiedliche Zielrichtung<br />
der Schutzrechte<br />
Schutzrechte sichern zudem – wenigstens<br />
für einen gewissen Zeitraum<br />
– einen Vorsprung vor Wettbewerbern<br />
und können auch in der Werbung herausgestellt<br />
werden. Ein neu entwickeltes<br />
Produkt kann dabei vor allem durch eine<br />
Kombination von verschiedenen Rechten<br />
optimal geschützt werden, was ein<br />
Vorgehen gegen unterschiedliche Nachahmungsformen<br />
ermöglicht. Patente,<br />
Marken und Designs zielen dabei auf<br />
unterschiedliche Aspekte.<br />
So dienen Marken (lassen sich unbegrenzt<br />
verlängern) primär dazu, die Herkunft<br />
einer Ware oder Dienstleistung<br />
von einem bestimmten Unternehmen<br />
anzuzeigen (Herkunftsfunktion).<br />
Optisch über die Form<br />
wirkende zweidimensionale<br />
Muster oder dreidimensionale<br />
Modelle können demgegenüber<br />
durch Anmeldung<br />
eines Designs oder eines so<br />
genannten Gemeinschaftsgeschmacksmusters<br />
(in der<br />
Europäischen Union) für<br />
maximal 25 Jahre geschützt<br />
werden. Die Erfindung<br />
muss allerdings „neu“ sein – also zum<br />
Anmeldezeitpunkt noch unbekannt. Bei<br />
einem ungeprüften Gebrauchsmuster<br />
gibt es eine Neuheitsschonfrist von<br />
sechs Monaten. Ein wirksamer Schutz<br />
ist also auch nach einer Vorveröffentlichung<br />
- etwa im Rahmen einer Messe<br />
- noch möglich. Empfehlenswert ist aber<br />
zunächst eine Schutzrechtsanmeldung<br />
und die Idee erst dann zu veröffentlichen.<br />
Eine gewisse Absicherung können<br />
hier Geheimhaltungsvereinbarungen<br />
bringen. Die maximale Schutzdauer<br />
von Patenten beträgt 20 Jahre, während<br />
diese bei Gebrauchsmustern nur<br />
bei zehn Jahren liegt.<br />
Kosten von Schutzrechtsanmeldungen<br />
Die Kosten einer Schutzrechtsanmeldung<br />
umfassen die Amtsgebühren<br />
sowie ein Honorar, falls ein Anwalt involviert<br />
wird. Grundsätzlich richten sich<br />
diese Kosten nach dem örtlichen und<br />
sachlichen Umfang der Anmeldung.<br />
Anwälte bieten die Anmeldung von Marken<br />
und Designs meist zu Pauschalen<br />
an, die bereits ab ein paar hundert Euro<br />
beginnen. Der Preis für die Ausarbeitung<br />
technischer Schutzrechtsanmeldungen<br />
richtet sich überwiegend nach dem tatsächlichen<br />
Aufwand. Interessante Fördermöglichkeiten<br />
wie das Programm<br />
„WIPANO“ des Bundeswirtschaftsministeriums<br />
gibt es für Unternehmen,<br />
die seit fünf Jahren kein Patent oder<br />
Gebrauchsmuster angemeldet haben.<br />
Reaktion bei Verletzungen<br />
der Schutzrechte<br />
Wenn man als Schutzrechtsinhaber auf<br />
eine Verletzung eigener Rechte durch<br />
Dritte aufmerksam wird, gibt es unterschiedliche<br />
Möglichkeiten, hierauf<br />
zu reagieren. Die häufig gefürchtete<br />
Abmahnung, die man etwa durch einen<br />
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz<br />
aussprechen lässt, ist dabei nur<br />
eine der Möglichkeiten, eine außergerichtliche<br />
Klärung des Konflikts herbeizuführen.<br />
Führt dies nicht zum Erfolg,<br />
wäre z.B. eine einstweilige Verfügung<br />
bzw. eine Klage das Mittel der Wahl, um<br />
eine Verletzung doch noch abzustellen.<br />
Bei klassischer Produktpiraterie, bei der<br />
rechtsverletzende Ware z.B. aus Asien<br />
nach Deutschland gelangt, kann zudem<br />
die Einrichtung von relativ kostengünstigen<br />
Grenzbeschlagnahmeanträgen<br />
sinnvoll sein.<br />
Letztlich sollte sich ein anwaltlicher<br />
Berater eng mit dem Mandanten abstimmen,<br />
um das bestmögliche Ergebnis –<br />
auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />
– für diesen zu erzielen. ó<br />
Über den Autor<br />
Dr. Florian Lichtnecker vertritt als Partner<br />
einer Kanzlei bundesweit vor allem mittelständische<br />
Mandanten u.a. zu Fragen des<br />
Patent-, Marken- und Wettbewerbsrechts.<br />
www.patente-bayern.de