PT-Magazin_05_2017
Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung
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gegen Produktpiraten vorzugehen. Dabei<br />
können Unternehmen zum einen die<br />
Sachverhaltsaufklärung betreiben und<br />
zum anderen auch ihre zivilrechtlichen<br />
Ansprüche im Rahmen eines Strafverfahrens<br />
verfolgen.<br />
6. Ist Sachverhaltsaufklärung nicht Aufgabe<br />
der Staatsanwaltschaft?<br />
Das ist richtig. Inhaber von gewerblichen<br />
Schutzrechten sollten aber nicht<br />
nur mit den Zollfahndungsämtern<br />
zusammenarbeiten, sondern auch mit<br />
den Strafermittlungsbehörden. So können<br />
beispielsweise Markenrechtsinhaber<br />
vermeintlich markenrechtswidrige<br />
Objekte auf Echtheit überprüfen oder<br />
bei Wirkstoffpatenten auch chemische<br />
Analysen vornehmen. Das spart vor<br />
allem zeitaufwendige Untersuchungen<br />
auf Seiten der Behörden.<br />
8. Kann man sich vor Produktpiraterie<br />
wirksam schützen?<br />
Solange man an die im Ausland sitzenden<br />
Täter und Produktionsstätten nicht<br />
herankommt, müssen Unternehmen Produktpiraten<br />
konsequent in den nationalen<br />
und europäischen Grenzen bekämpfen.<br />
In diesem Bereich sind nur wenige<br />
Unternehmen vorbildlich gegen die Herausforderungen<br />
im Umgang mit einer<br />
immer enger zusammenwachsenden<br />
globalen Fälschungsindustrie gerüstet. ó<br />
Über den Gesprächspartner<br />
Dr. Ashkan Rahmani ist Rechtsanwalt der<br />
Wirtschaftskanzlei CMS in Hamburg.<br />
www.cms.law<br />
7. Wie können Betroffene zivilrechtliche<br />
Ansprüche im Strafverfahren geltend<br />
machen und was sind die Vorteile?<br />
Bereits im Ermittlungsverfahren ist es<br />
möglich, sich im Rahmen des Täter-<br />
Opfer-Ausgleiches mit dem Täter auf<br />
den Abschluss eines Vergleiches zu verständigen.<br />
Die Möglichkeit, eine Strafmaßreduzierung<br />
zu erzielen, ist eine<br />
Besonderheit des Strafverfahrens und<br />
ist ein echter Anreiz für Beschuldigte.<br />
Vielfach unterschätzt werden aber<br />
die strafrechtlichen Möglichkeiten des<br />
Adhäsionsverfahrens und der Rückgewinnungshilfe.<br />
Durch das Adhäsionsverfahren können<br />
zivilrechtliche Titel auf schnellem<br />
und kostengünstigem Wege erwirkt<br />
werden. Das Strafgericht entscheidet<br />
dann über einen zivilrechtlichen<br />
Anspruch. Ein gesondertes zivilrechtliches<br />
Erkenntnisverfahrens ist so nicht<br />
mehr nötig. Anders als im Zivilverfahren<br />
gilt hier zudem weiter der Amtsermittlungsgrundsatz.<br />
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