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Spanien aktuell - Onlineversion - Oktober 2017

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Air Berlin fliegt weiter und lockt mit günstigen<br />

Angeboten. Die Auszahlung von Entschädigungen<br />

wird aber gestoppt, wie die Fluglinie<br />

mitteilt. Passagiere, die bereits Ansprüche<br />

entsprechend der EU Fluggastrechteverordnung<br />

261/2004 geltend gemacht haben oder dies noch<br />

vorhaben, haben das Nachsehen - zumindest<br />

vorerst.<br />

Für den Fall, dass Air Berlin nicht zerschlagen,<br />

sondern übernommen wird, empfiehlt refund.<br />

me, nicht auf Ansprüche nach der EU Verordnung<br />

261/2004 zu verzichten und diese weiterhin anzumelden.<br />

Eine Betriebsübernahme bedeutet auch<br />

die Übernahme aller eingegangenen Pflichten und<br />

Verträge des übernommenen Unternehmens.<br />

Grundsätzlich verjähren Ansprüche aus der EU<br />

Fluggastrechteverordnung in Deutschland nach<br />

drei Jahren zum Jahresende. „Solange der Flugbetrieb<br />

weiterläuft, stehen den Passagieren alle<br />

üblichen Rechte zu“, sagt Sandra Rosenberg, COO<br />

von refund.me. „Leider wird es schwierig, in der<br />

<strong>aktuell</strong>en Situation diese Rechte durchzusetzen.<br />

Deshalb fordern wir grundsätzlich Insolvenzschutz<br />

für alle Flugreisenden.“<br />

Sofern eine Rettung von Air Berlin nicht kurzfristig<br />

gelingt und das Insolvenzverfahren eröffnet wird,<br />

müssen anspruchsberechtigte Passagiere ihre<br />

Forderungen innerhalb einer dann festgelegten<br />

Frist zur Insolvenztabelle anmelden. Die frühere<br />

Geltendmachung gegenüber Air Berlin reicht dafür<br />

nicht bereits aus. Als Insolvenzforderungen kommen<br />

alle Ansprüche aufgrund von Flugstörungen<br />

in Betracht, die sich vor der Insolvenzanmeldung<br />

ereignet haben. Dazu gehören bereits eingereichte,<br />

aber noch nicht beschiedene Ansprüche,<br />

bereits zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte<br />

Ansprüche sowie Neuanmeldungen für zurückliegende<br />

Flugstörungen. Im Insolvenzverfahren<br />

wird die Anspruchsberechtigung geprüft. Wenn<br />

die Insolvenzmasse nach Befriedigung vorrangiger<br />

Gläubiger reicht, werden aus der verbleibenden<br />

Teilungsmasse dann die übrigen Insolvenzforderungen<br />

mit einem gewissen Prozentsatz bedient,<br />

der allerdings meist weit unter dem tatsächlichen<br />

Anspruch liegt. Und dieses Verfahren wird sich<br />

wahrscheinlich über mehrere Jahre hinziehen.<br />

Ansprüche aufgrund von Flugstörungen, die sich<br />

nach dem Insolvenzantrag ereignet haben, dürften<br />

übrigens eher durchsetzbar sein, da es sich insoweit<br />

um bevorrechtigte Masseverbindlichkeiten<br />

handelt.<br />

Quelle: refund.me<br />

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