Spanien aktuell - Onlineversion - Oktober 2017
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Air Berlin fliegt weiter und lockt mit günstigen<br />
Angeboten. Die Auszahlung von Entschädigungen<br />
wird aber gestoppt, wie die Fluglinie<br />
mitteilt. Passagiere, die bereits Ansprüche<br />
entsprechend der EU Fluggastrechteverordnung<br />
261/2004 geltend gemacht haben oder dies noch<br />
vorhaben, haben das Nachsehen - zumindest<br />
vorerst.<br />
Für den Fall, dass Air Berlin nicht zerschlagen,<br />
sondern übernommen wird, empfiehlt refund.<br />
me, nicht auf Ansprüche nach der EU Verordnung<br />
261/2004 zu verzichten und diese weiterhin anzumelden.<br />
Eine Betriebsübernahme bedeutet auch<br />
die Übernahme aller eingegangenen Pflichten und<br />
Verträge des übernommenen Unternehmens.<br />
Grundsätzlich verjähren Ansprüche aus der EU<br />
Fluggastrechteverordnung in Deutschland nach<br />
drei Jahren zum Jahresende. „Solange der Flugbetrieb<br />
weiterläuft, stehen den Passagieren alle<br />
üblichen Rechte zu“, sagt Sandra Rosenberg, COO<br />
von refund.me. „Leider wird es schwierig, in der<br />
<strong>aktuell</strong>en Situation diese Rechte durchzusetzen.<br />
Deshalb fordern wir grundsätzlich Insolvenzschutz<br />
für alle Flugreisenden.“<br />
Sofern eine Rettung von Air Berlin nicht kurzfristig<br />
gelingt und das Insolvenzverfahren eröffnet wird,<br />
müssen anspruchsberechtigte Passagiere ihre<br />
Forderungen innerhalb einer dann festgelegten<br />
Frist zur Insolvenztabelle anmelden. Die frühere<br />
Geltendmachung gegenüber Air Berlin reicht dafür<br />
nicht bereits aus. Als Insolvenzforderungen kommen<br />
alle Ansprüche aufgrund von Flugstörungen<br />
in Betracht, die sich vor der Insolvenzanmeldung<br />
ereignet haben. Dazu gehören bereits eingereichte,<br />
aber noch nicht beschiedene Ansprüche,<br />
bereits zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte<br />
Ansprüche sowie Neuanmeldungen für zurückliegende<br />
Flugstörungen. Im Insolvenzverfahren<br />
wird die Anspruchsberechtigung geprüft. Wenn<br />
die Insolvenzmasse nach Befriedigung vorrangiger<br />
Gläubiger reicht, werden aus der verbleibenden<br />
Teilungsmasse dann die übrigen Insolvenzforderungen<br />
mit einem gewissen Prozentsatz bedient,<br />
der allerdings meist weit unter dem tatsächlichen<br />
Anspruch liegt. Und dieses Verfahren wird sich<br />
wahrscheinlich über mehrere Jahre hinziehen.<br />
Ansprüche aufgrund von Flugstörungen, die sich<br />
nach dem Insolvenzantrag ereignet haben, dürften<br />
übrigens eher durchsetzbar sein, da es sich insoweit<br />
um bevorrechtigte Masseverbindlichkeiten<br />
handelt.<br />
Quelle: refund.me<br />
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