A225-arbeitsstaettenverordnung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
ArbStättV | 3<br />
Vorbemerkung<br />
Die fortschreitende Digitalisierung wird die Arbeitswelt tiefgreifend<br />
und in rasanter Weise verändern. Die Ein führung neuer technischer<br />
Geräte und Fertigungsverfahren sowie daran angepasste neue<br />
Arbeitsformen werden diese Änderungsprozesse beschleunigen.<br />
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Sicherheit und<br />
den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten und<br />
enthält Anforderungen an die menschengerechte Gestaltung der<br />
Arbeit. Die ArbStättV erfasst auch Arbeitsplätze auf Baustellen.<br />
Mit der am 3. Dezember 2016 in Kraft getretenen Novelle zur Änderung<br />
der ArbStättV (BGBl I S. 2681) werden zen trale Begriffsbestimmungen<br />
(z. B. „Arbeitsplatz“) in der ArbStättV verordnungsübergreifend<br />
klargestellt. Mit der Berücksichtigung der psychischen<br />
Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird künftig<br />
diesem wichtigen Belastungsschwerpunkt bei der Arbeit der<br />
Beschäftigten gezielt entgegengewirkt. Dies betrifft z. B. die Regelungen<br />
über eine angemessene Beleuchtung am Arbeitsplatz und die<br />
Sichtverbindung aus Arbeitsräumen nach außen.<br />
Die neu aufgenommenen Vorschriften zur Unterweisung der Beschäftigten<br />
durch den Arbeitgeber sind ein wesent liches Element<br />
hinsichtlich des sicherheitsgerechten Verhaltens in der Arbeitsstätte.<br />
Erleichterung bringt den Arbeitgebern die Möglichkeit, Anträge an<br />
die Aufsichts behörden ab sofort auch elektronisch (E-Mail) übermitteln<br />
zu können.<br />
Bildschirmarbeitsplätze sind zum Kennzeichen der modernen „digitalen“<br />
Arbeitswelt geworden. Computer, Tablet und Smartphone sind<br />
in der vernetzten Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Im Zuge der<br />
Rechtsbereinigung sind die Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung<br />
zeitgemäß modernisiert und in die ArbStättV integriert worden.<br />
Die neuen Vorschriften zu Telearbeitsplätzen geben den Beschäftig