18.10.2017 Aufrufe

A225-arbeitsstaettenverordnung

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Auszug Begründung ArbStättV || 61<br />

Zu § 9 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten<br />

Die Änderungen in § 9 sind teilweise Folgeänderungen zu den vorangegangenen<br />

Änderungen in der Verordnung. Das Instrument der<br />

Sanktionierung ist für die Verfolgung von vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />

Gefährdungen von Beschäftigten für die Aufsichtsbehörden<br />

und die betrieblichen Arbeitsschutzakteure von großer Bedeutung.<br />

Ansonsten könnten die Forderungen der Verordnung von den Aufsichtsbehörden<br />

der Länder nicht durchgesetzt werden. Auch in der<br />

europäischen Gemeinschaftsstrategie (zuletzt mit der Entschließung<br />

des EP vom 14. Januar 2014) zum Arbeitsschutz wird gefordert, neben<br />

der beratenden Tätigkeit der Aufsichtsdienste dem Einsatz von<br />

Sanktionsmitteln bei Verstößen wieder mehr Aufmerksamkeit zu<br />

widmen.<br />

Neu aufgenommen sind zum Beispiel die Ordnungswidrigkeiten bei<br />

nicht zur Verfügung gestellten Mitteln oder Einrichtungen zur Erste-<br />

Hilfe nach § 4 Absatz 5 oder nicht durchgeführter Unterweisung nach<br />

§ 6 Absatz 4.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!