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SGV_Hike_Wegemarkiererleitfaden_Web

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3.1.4. Markierungsdichte<br />

Bei kreuzungs- oder verzweigungsfrei verlaufenden Wegen kommt entsprechend den örtlichen Gegebenheiten nach<br />

etwa 250 m ein weiteres Markierungszeichen zur „Vertrauensbildung“ (Beruhigungseffekt).<br />

Bei unübersichtlichen Stellen (schmale, im Gelände schlecht erkennbare Wege, Pfade oder Serpentinenwege) geben<br />

Fortsetzungszeichen in ausreichenden Abständen Sicherheit über den weiteren Wegeverlauf (maximale Entfernung<br />

ca. 50 m).<br />

Wege, die nach freien Strecken, über offenes Feld, eine Wiese oder Ortschaft in den Wald hineinführen, sind am<br />

Waldrand zu kennzeichnen, damit der weitere Wegeverlauf von außen deutlich erkennbar ist. Würde man hier erst<br />

im Wald ein Markierungszeichen setzen, wäre der Wegeverlauf nicht deutlich erkennbar.<br />

max. 250 m<br />

Quelle: DWV /<br />

abgeändert <strong>SGV</strong> Marketing GmbH<br />

Markierung am Waldrand<br />

3.1.5. Wegekreuzungen und abknickende Wege<br />

An jeder Kreuzung und Verzweigung von Wanderwegen<br />

ist der Verlauf des Wanderwegs deutlich zu kennzeichnen.<br />

Dabei sind alle Markierungszeichen im Schnittpunkt<br />

der Kreuzung bzw. Verzweigung voll sichtbar. Die<br />

Markierung erfolgt nach der Kreuzung oder Verzweigung,<br />

womit der Wanderer im Mittelpunkt den weiteren Verlauf<br />

seines Weges erkennt, aber nicht vorher. Dadurch sind<br />

viele oft verwirrende Pfeile an den Markierungszeichen<br />

nicht erforderlich.<br />

max. 50 m<br />

max. 50 m<br />

Quelle: DWV /<br />

abgeändert <strong>SGV</strong> Marketing GmbH<br />

Markierung an Wegekreuzungen<br />

und an abknickenden Wegen<br />

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