SGV_Hike_Wegemarkiererleitfaden_Web
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3.1.4. Markierungsdichte<br />
Bei kreuzungs- oder verzweigungsfrei verlaufenden Wegen kommt entsprechend den örtlichen Gegebenheiten nach<br />
etwa 250 m ein weiteres Markierungszeichen zur „Vertrauensbildung“ (Beruhigungseffekt).<br />
Bei unübersichtlichen Stellen (schmale, im Gelände schlecht erkennbare Wege, Pfade oder Serpentinenwege) geben<br />
Fortsetzungszeichen in ausreichenden Abständen Sicherheit über den weiteren Wegeverlauf (maximale Entfernung<br />
ca. 50 m).<br />
Wege, die nach freien Strecken, über offenes Feld, eine Wiese oder Ortschaft in den Wald hineinführen, sind am<br />
Waldrand zu kennzeichnen, damit der weitere Wegeverlauf von außen deutlich erkennbar ist. Würde man hier erst<br />
im Wald ein Markierungszeichen setzen, wäre der Wegeverlauf nicht deutlich erkennbar.<br />
max. 250 m<br />
Quelle: DWV /<br />
abgeändert <strong>SGV</strong> Marketing GmbH<br />
Markierung am Waldrand<br />
3.1.5. Wegekreuzungen und abknickende Wege<br />
An jeder Kreuzung und Verzweigung von Wanderwegen<br />
ist der Verlauf des Wanderwegs deutlich zu kennzeichnen.<br />
Dabei sind alle Markierungszeichen im Schnittpunkt<br />
der Kreuzung bzw. Verzweigung voll sichtbar. Die<br />
Markierung erfolgt nach der Kreuzung oder Verzweigung,<br />
womit der Wanderer im Mittelpunkt den weiteren Verlauf<br />
seines Weges erkennt, aber nicht vorher. Dadurch sind<br />
viele oft verwirrende Pfeile an den Markierungszeichen<br />
nicht erforderlich.<br />
max. 50 m<br />
max. 50 m<br />
Quelle: DWV /<br />
abgeändert <strong>SGV</strong> Marketing GmbH<br />
Markierung an Wegekreuzungen<br />
und an abknickenden Wegen<br />
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