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12.2017 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: Start-Ups • Advertorial B4B Themenmagazin

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<strong>12.2017</strong> B4B THEMENMAGAZIN<br />

RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER<br />

FINANZGERICHT ZUR BETRIEBLICHEN<br />

UND PRIVATEN NUTZUNG EINES MASERATI<br />

RECHTSANWÄLTE &<br />

STEUERBERATER<br />

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Ein Arbeitnehmer muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch<br />

führen, damit der als Arbeitslohn anzusetzende<br />

geldwerte Vorteil für die private Nutzung des überlassenen<br />

Geschäftswagens nicht nach der 1-Prozent-<br />

Regelung, sondern nach dem Anteil der im Fahrtenbuch<br />

aufgezeichneten Privatfahrten zu ermitteln ist.<br />

Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.<br />

Im vorliegenden Fall war der Kläger bei einer GmbH<br />

beschäftigt und durfte den von der GmbH geleasten<br />

Maserati (Listenpreis 116.000 EUR) auch für private<br />

Zwecke nutzen. Der<br />

Kläger führte zwar ein<br />

Fahrtenbuch, in dem<br />

er die beruflich und<br />

die privat gefahrenen<br />

Kilometer aufzeichnete.<br />

Das Fahrtenbuch<br />

war nach Auffassung<br />

des beklagten Finanzamtes<br />

allerdings nicht<br />

ordnungsgemäß. Daher wurde der geldwerte Vorteil,<br />

der für die Privatnutzung eines Geschäftswagens als<br />

Lohn anzusetzen ist, vom Finanzamt nicht nach dem<br />

aufgezeichneten Anteil der Privatfahrten, sondern nach<br />

der 1-Prozent-Regelung ermittelt (1 % des Bruttolistenpreises<br />

für jeden Kalendermonat). Der so ermittelte<br />

Betrag war in einigen Streitjahren allerdings höher als<br />

die der Arbeitgeberin (GmbH) für den Maserati tatsächlich<br />

entstandenen Kosten. Daher nahm das Finanzamt<br />

insoweit aus Billigkeitsgründen eine entsprechende<br />

Kostendeckelung vor.<br />

Demgegenüber berief sich der Kläger auf die<br />

Aufzeichnungen in seinem Fahrtenbuch und<br />

machte geltend, dass der Lohn nur um 3.018 EUR<br />

(2003), 1.351 EUR (2004), 639 EUR (2005) und<br />

5.779 EUR (2006) erhöht werden dürfe und nicht<br />

– wie geschehen – um bis zu 10.440 EUR. Einspruch<br />

und Klage hatten keinen Erfolg. Auch das<br />

Finanzgericht kam<br />

nach Überprüfung<br />

des Fahrtenbuchs<br />

zu dem Ergebnis,<br />

dass es nicht ordnungsgemäß<br />

sei.<br />

Das für die Eintragungen<br />

verwendete<br />

Formularbuch<br />

© depositphotos.com/Trimitrius<br />

sei erst nach den<br />

Streitjahren in den Handel gekommen. Daraus folge,<br />

dass die Aufzeichnungen nicht – wie erforderlich –<br />

zeitnah, sondern erst nachträglich erstellt worden<br />

seien. Außerdem habe der Kläger des Öfteren keine<br />

konkreten Angaben zum Ziel und/oder Zweck<br />

der Reise gemacht. Einige Fahrten könnten schon<br />

gar nicht stattgefunden haben, weil der Maserati<br />

nachweislich in der Werkstatt bzw. bereits verkauft<br />

gewesen sei.<br />

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Schäftner, Englert, Lamm<br />

Partnerschaftsgesellschaft mbB · Steuerberatungsgesellschaft<br />

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Die Steuerberater für die Region Heilbronn/Franken<br />

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