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12.2017 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: Start-Ups • Advertorial B4B Themenmagazin
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<strong>12.2017</strong> B4B THEMENMAGAZIN<br />
RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER<br />
FINANZGERICHT ZUR BETRIEBLICHEN<br />
UND PRIVATEN NUTZUNG EINES MASERATI<br />
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Ein Arbeitnehmer muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch<br />
führen, damit der als Arbeitslohn anzusetzende<br />
geldwerte Vorteil für die private Nutzung des überlassenen<br />
Geschäftswagens nicht nach der 1-Prozent-<br />
Regelung, sondern nach dem Anteil der im Fahrtenbuch<br />
aufgezeichneten Privatfahrten zu ermitteln ist.<br />
Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.<br />
Im vorliegenden Fall war der Kläger bei einer GmbH<br />
beschäftigt und durfte den von der GmbH geleasten<br />
Maserati (Listenpreis 116.000 EUR) auch für private<br />
Zwecke nutzen. Der<br />
Kläger führte zwar ein<br />
Fahrtenbuch, in dem<br />
er die beruflich und<br />
die privat gefahrenen<br />
Kilometer aufzeichnete.<br />
Das Fahrtenbuch<br />
war nach Auffassung<br />
des beklagten Finanzamtes<br />
allerdings nicht<br />
ordnungsgemäß. Daher wurde der geldwerte Vorteil,<br />
der für die Privatnutzung eines Geschäftswagens als<br />
Lohn anzusetzen ist, vom Finanzamt nicht nach dem<br />
aufgezeichneten Anteil der Privatfahrten, sondern nach<br />
der 1-Prozent-Regelung ermittelt (1 % des Bruttolistenpreises<br />
für jeden Kalendermonat). Der so ermittelte<br />
Betrag war in einigen Streitjahren allerdings höher als<br />
die der Arbeitgeberin (GmbH) für den Maserati tatsächlich<br />
entstandenen Kosten. Daher nahm das Finanzamt<br />
insoweit aus Billigkeitsgründen eine entsprechende<br />
Kostendeckelung vor.<br />
Demgegenüber berief sich der Kläger auf die<br />
Aufzeichnungen in seinem Fahrtenbuch und<br />
machte geltend, dass der Lohn nur um 3.018 EUR<br />
(2003), 1.351 EUR (2004), 639 EUR (2005) und<br />
5.779 EUR (2006) erhöht werden dürfe und nicht<br />
– wie geschehen – um bis zu 10.440 EUR. Einspruch<br />
und Klage hatten keinen Erfolg. Auch das<br />
Finanzgericht kam<br />
nach Überprüfung<br />
des Fahrtenbuchs<br />
zu dem Ergebnis,<br />
dass es nicht ordnungsgemäß<br />
sei.<br />
Das für die Eintragungen<br />
verwendete<br />
Formularbuch<br />
© depositphotos.com/Trimitrius<br />
sei erst nach den<br />
Streitjahren in den Handel gekommen. Daraus folge,<br />
dass die Aufzeichnungen nicht – wie erforderlich –<br />
zeitnah, sondern erst nachträglich erstellt worden<br />
seien. Außerdem habe der Kläger des Öfteren keine<br />
konkreten Angaben zum Ziel und/oder Zweck<br />
der Reise gemacht. Einige Fahrten könnten schon<br />
gar nicht stattgefunden haben, weil der Maserati<br />
nachweislich in der Werkstatt bzw. bereits verkauft<br />
gewesen sei.<br />
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Schäftner, Englert, Lamm<br />
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