116_ I Hitdorf-Nord - WFL - Wirtschaftsförderung Leverkusen
116_ I Hitdorf-Nord - WFL - Wirtschaftsförderung Leverkusen
116_ I Hitdorf-Nord - WFL - Wirtschaftsförderung Leverkusen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Textliche Festsetzungen/Hinweise zum Bebauungsplan Nr. <strong>116</strong>/I - Gewerbegebiet <strong>Hitdorf</strong>-<strong>Nord</strong> Seite 12<br />
7) Gekennzeichneter Altlastenstandort<br />
Alle Bodeneingriffe in dem gekennzeichneten Altlastenbereich sind fachgutachterlich<br />
nach vorheriger Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt der Stadt <strong>Leverkusen</strong> zu<br />
begleiten. Organoleptisch und visuell auffällige Bodenmaterialien sind bei Auskofferungsmaßnahmen<br />
von unbelastetem Material zu separieren, auf dem Gelände in tagwasserdichten<br />
Containern zwischenzulagern und entsprechend einer abfallwirtschaftlich<br />
geregelten Entsorgung/Verwertung zuzuführen. Eine Versickerung von Niederschlagswässern,<br />
die auf den Dachflächen und anderen versiegelten Flächen anfallen,<br />
ist in Bereichen mit anthropogen aufgefülltem Material aufgrund einer potentiellen<br />
Grundwassergefährdung nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Fläche wird zukünftig<br />
beim Fachbereich Umwelt der Stadt <strong>Leverkusen</strong> als Überwachungsfläche geführt.<br />
Nachuntersuchungen der Südost-Flächen werden mittelfristig erfolgen.