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116_ I Hitdorf-Nord - WFL - Wirtschaftsförderung Leverkusen

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Textliche Festsetzungen/Hinweise zum Bebauungsplan Nr. <strong>116</strong>/I - Gewerbegebiet <strong>Hitdorf</strong>-<strong>Nord</strong> Seite 12<br />

7) Gekennzeichneter Altlastenstandort<br />

Alle Bodeneingriffe in dem gekennzeichneten Altlastenbereich sind fachgutachterlich<br />

nach vorheriger Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt der Stadt <strong>Leverkusen</strong> zu<br />

begleiten. Organoleptisch und visuell auffällige Bodenmaterialien sind bei Auskofferungsmaßnahmen<br />

von unbelastetem Material zu separieren, auf dem Gelände in tagwasserdichten<br />

Containern zwischenzulagern und entsprechend einer abfallwirtschaftlich<br />

geregelten Entsorgung/Verwertung zuzuführen. Eine Versickerung von Niederschlagswässern,<br />

die auf den Dachflächen und anderen versiegelten Flächen anfallen,<br />

ist in Bereichen mit anthropogen aufgefülltem Material aufgrund einer potentiellen<br />

Grundwassergefährdung nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Fläche wird zukünftig<br />

beim Fachbereich Umwelt der Stadt <strong>Leverkusen</strong> als Überwachungsfläche geführt.<br />

Nachuntersuchungen der Südost-Flächen werden mittelfristig erfolgen.

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