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116_ I Hitdorf-Nord - WFL - Wirtschaftsförderung Leverkusen

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Textliche Festsetzungen/Hinweise zum Bebauungsplan Nr. <strong>116</strong>/I - Gewerbegebiet <strong>Hitdorf</strong>-<strong>Nord</strong> Seite 6<br />

Stammumfang von 0,15 Meter (jeweils gemessen in 1,0 m Höhe über Geländeoberkante)<br />

zu pflanzen. Außerdem sind je 300 m² zugehöriger Grundstücksfläche fünf<br />

Sträucher der Arten Besenginster, Wolliger Schneeball, Hundsrose, Faulbaum,<br />

Stechpalme zu pflanzen. Weitere Arten sind der Pflanzliste im Anhang der textlichen<br />

Festsetzungen zu entnehmen. Die Standorte sind zu orientieren an der Lage der<br />

Versickerungseinrichtungen. Vorhandene Gehölze sind in die Pflanzungen zu integrieren.<br />

Die im Bereich der PKW-Stellplätze vorzunehmenden Baumpflanzungen können auf<br />

die Gesamtzahl der anzupflanzenden Laubbäume angerechnet werden. Je angefangene<br />

100 m² der Flächen P1 sind jedoch mindestens ein großkroniger bzw. zwei mittelkronige<br />

Laubbäume zu pflanzen.<br />

b) Die straßenzugewandten Ausgleichsflächen mit der Bezeichnung P2 und P3 sind flächenhaft<br />

mit Landschaftsrasen und auf einem Drittel der Fläche mit heimischen<br />

Sträuchern anzulegen (siehe Pflanzliste III). Je Gewerbebetrieb sind Zufahrten bis zu<br />

einer Gesamtbreite von 6,0 m zulässig. Breitere Zufahrten oder mehrere Zufahrten<br />

sind ausnahmsweise zulässig. Pro angefangene 6,0 m zusätzlicher Zufahrt ist ein<br />

mittelkroniger heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 0,15 Metern (gemessen<br />

in 1,0 m Höhe über Geländeoberkante) an geeigneter Stelle innerhalb des<br />

versiegelten Bereiches oder in unmittelbarem Anschluss an die versiegelten Bereiche<br />

zu pflanzen (Baumscheibe mindestens 2,50 x 2,50 Meter mit Bepflanzung durch<br />

heimische Bodendecker).<br />

c) In den Ausgleichsflächen mit der Bezeichnung P2 sind an den Straßen-/Wege-<br />

Kreuzungspunkten und an den Wendekreisen je vier großkronige heimische Laubbäume<br />

mit einem Stammumfang von 0,20 Metern zu pflanzen (gemessen in 1,0 m<br />

Höhe über Geländeoberkante). Die zu pflanzenden Arten sollten sich an den im<br />

Straßenraum gepflanzten Bäumen orientieren. Diese Pflanzungen können auf die<br />

Gesamtanzahl der zu pflanzenden Bäume je Baugrundstück angerechnet werden.<br />

Vorhandene Gehölze sind in die Pflanzungen zu integrieren.<br />

d) In den Ausgleichsflächen mit der Bezeichnung P3 sind je 20 Meter Straßenbegrenzungslinie<br />

zusätzlich ein großkroniger heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang<br />

von 0,20 Metern zu pflanzen (gemessen in 1,0 m Höhe über Geländeoberkante).<br />

Zu pflanzende Arten können Stieleiche, Winterlinde oder Esche sein. Diese<br />

Pflanzungen können auf die Gesamtanzahl der zu pflanzenden Bäume je Baugrundstück<br />

angerechnet werden. Vorhandene Gehölze sind in die Pflanzungen zu integeren.<br />

e) Zwischen den Betrieben sind an den Grundstücksgrenzen, in den rückwärtigen Bereichen<br />

an der Baugrenze, lebende Hecken aus heimischen Arten zu pflanzen. Zu<br />

verwendende Arten sind der Pflanzliste II zu entnehmen.<br />

f) In den Ausgleichsflächen mit der Bezeichnung P4 ist zum südlich angrenzenden<br />

Wohngebiet unter Berücksichtigung der Funktionsfähigkeit der Versickerungsmulden<br />

eine ca. 6,0 m breite abschirmende Gehölzpflanzung (vierreihig) mit einheimischen<br />

Gehölzen zu entwickeln. Alle 15 m ist ein großkroniger Baum mit einem Stammumfang<br />

von mindestens 0,20 m (gemessen in 1,0 m Höhe über Geländeoberkante) al Überhälter<br />

zu pflanzen. Zu verwendende Arten sind der Pflanzliste I zu entnehmen.

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