116_ I Hitdorf-Nord - WFL - Wirtschaftsförderung Leverkusen
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Textliche Festsetzungen/Hinweise zum Bebauungsplan Nr. <strong>116</strong>/I - Gewerbegebiet <strong>Hitdorf</strong>-<strong>Nord</strong> Seite 6<br />
Stammumfang von 0,15 Meter (jeweils gemessen in 1,0 m Höhe über Geländeoberkante)<br />
zu pflanzen. Außerdem sind je 300 m² zugehöriger Grundstücksfläche fünf<br />
Sträucher der Arten Besenginster, Wolliger Schneeball, Hundsrose, Faulbaum,<br />
Stechpalme zu pflanzen. Weitere Arten sind der Pflanzliste im Anhang der textlichen<br />
Festsetzungen zu entnehmen. Die Standorte sind zu orientieren an der Lage der<br />
Versickerungseinrichtungen. Vorhandene Gehölze sind in die Pflanzungen zu integrieren.<br />
Die im Bereich der PKW-Stellplätze vorzunehmenden Baumpflanzungen können auf<br />
die Gesamtzahl der anzupflanzenden Laubbäume angerechnet werden. Je angefangene<br />
100 m² der Flächen P1 sind jedoch mindestens ein großkroniger bzw. zwei mittelkronige<br />
Laubbäume zu pflanzen.<br />
b) Die straßenzugewandten Ausgleichsflächen mit der Bezeichnung P2 und P3 sind flächenhaft<br />
mit Landschaftsrasen und auf einem Drittel der Fläche mit heimischen<br />
Sträuchern anzulegen (siehe Pflanzliste III). Je Gewerbebetrieb sind Zufahrten bis zu<br />
einer Gesamtbreite von 6,0 m zulässig. Breitere Zufahrten oder mehrere Zufahrten<br />
sind ausnahmsweise zulässig. Pro angefangene 6,0 m zusätzlicher Zufahrt ist ein<br />
mittelkroniger heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 0,15 Metern (gemessen<br />
in 1,0 m Höhe über Geländeoberkante) an geeigneter Stelle innerhalb des<br />
versiegelten Bereiches oder in unmittelbarem Anschluss an die versiegelten Bereiche<br />
zu pflanzen (Baumscheibe mindestens 2,50 x 2,50 Meter mit Bepflanzung durch<br />
heimische Bodendecker).<br />
c) In den Ausgleichsflächen mit der Bezeichnung P2 sind an den Straßen-/Wege-<br />
Kreuzungspunkten und an den Wendekreisen je vier großkronige heimische Laubbäume<br />
mit einem Stammumfang von 0,20 Metern zu pflanzen (gemessen in 1,0 m<br />
Höhe über Geländeoberkante). Die zu pflanzenden Arten sollten sich an den im<br />
Straßenraum gepflanzten Bäumen orientieren. Diese Pflanzungen können auf die<br />
Gesamtanzahl der zu pflanzenden Bäume je Baugrundstück angerechnet werden.<br />
Vorhandene Gehölze sind in die Pflanzungen zu integrieren.<br />
d) In den Ausgleichsflächen mit der Bezeichnung P3 sind je 20 Meter Straßenbegrenzungslinie<br />
zusätzlich ein großkroniger heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang<br />
von 0,20 Metern zu pflanzen (gemessen in 1,0 m Höhe über Geländeoberkante).<br />
Zu pflanzende Arten können Stieleiche, Winterlinde oder Esche sein. Diese<br />
Pflanzungen können auf die Gesamtanzahl der zu pflanzenden Bäume je Baugrundstück<br />
angerechnet werden. Vorhandene Gehölze sind in die Pflanzungen zu integeren.<br />
e) Zwischen den Betrieben sind an den Grundstücksgrenzen, in den rückwärtigen Bereichen<br />
an der Baugrenze, lebende Hecken aus heimischen Arten zu pflanzen. Zu<br />
verwendende Arten sind der Pflanzliste II zu entnehmen.<br />
f) In den Ausgleichsflächen mit der Bezeichnung P4 ist zum südlich angrenzenden<br />
Wohngebiet unter Berücksichtigung der Funktionsfähigkeit der Versickerungsmulden<br />
eine ca. 6,0 m breite abschirmende Gehölzpflanzung (vierreihig) mit einheimischen<br />
Gehölzen zu entwickeln. Alle 15 m ist ein großkroniger Baum mit einem Stammumfang<br />
von mindestens 0,20 m (gemessen in 1,0 m Höhe über Geländeoberkante) al Überhälter<br />
zu pflanzen. Zu verwendende Arten sind der Pflanzliste I zu entnehmen.