116_ I Hitdorf-Nord - WFL - Wirtschaftsförderung Leverkusen
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Textliche Festsetzungen/Hinweise zum Bebauungsplan Nr. <strong>116</strong>/I - Gewerbegebiet <strong>Hitdorf</strong>-<strong>Nord</strong> Seite 7<br />
III.2.2 Zuordnung von Kompensationsmaßnahmen<br />
(gem. § 8a (1) BNatSchG)<br />
Die Zuordnung der gemäß den vorstehenden textlichen Festsetzungen vorzunehmenden<br />
Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft, die<br />
mit der Realisierung des Bebauungsplanes verbunden sind, erfolgt entsprechend den<br />
Angaben des Landschaftspflegerischen Begleitplanes:<br />
- Für die Kompensation der im Bebauungsplan festgesetzten, neu zu bauenden Erschließung<br />
sind 0,58 ha der im Plan mit A gekennzeichneten Ausgleichsfläche zur<br />
Verfügung zu stellen (Teilfläche A1)<br />
- Die Eingriffe in den Bereich östlich der Langenfelder Straße sind auf 0,59 ha innerhalb<br />
der dortigen Baugebiete und auf 0,1 ha der im Plan mit A gekennzeichneten<br />
Fläche auszugleichen (Teilfläche A2)<br />
- Die eingriffe in den Bereich westlich der Langenfelder Straße sind auf 3,48 ha innerhalb<br />
der dortigen Baugebiete und auf 2,16 ha der im Plan mit A gekennzeichneten<br />
Fläche auszugleichen (Teilfläche A3)<br />
III.3 Begrünung durch Minderungsmaßnahmen<br />
III.3.1 Begrünung des öffentlichen Straßenraumes<br />
(§ 9 (1) Nr. 25a BauGB i.V.m. § 8a BNatSchG und § 1a BauGB)<br />
Die im Bebauungsplan festgesetzten Planstraßen A und B sind zu begrünen. Hierzu<br />
sind im Mittel alle 30 m auf beiden Straßenseiten großkronige Laubbäume z.B. der Arten<br />
Stieleiche Quercus robur<br />
Winterlinde Tilia cordata<br />
Esche Fraxinus excelsior<br />
mit einen Stammumfang von mindestens 20 cm (gemessen in 1,00 m Höhe über fertiger<br />
Geländeoberkante) zu pflanzen. Dabei sind die Baumscheiben in einer Größe von<br />
mind. 2,50 m x 4,00 m anzulegen und mit heimischen Bodendeckern zu bepflanzen.<br />
III.3.2 Begrünung der Stellplatzanlagen<br />
(§ 9 (1) Nr. 25a, 9 (4) BauGB i.V.m. § 8a (1) BNatSchG i.V.m. § 86 (1) BauONW)<br />
Im Bereich notwendiger Pkw - Stellplatzanlagen sind pro angefangenen ebenerdigen 6<br />
Stellplätzen ein großkroniger Laubbaum z.B. der Arten<br />
Stieleiche Quercus robur<br />
Winterlinde Tilia cordata<br />
Esche Fraxinus excelsior