116_ I Hitdorf-Nord - WFL - Wirtschaftsförderung Leverkusen
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Textliche Festsetzungen/Hinweise zum Bebauungsplan Nr. <strong>116</strong>/I - Gewerbegebiet <strong>Hitdorf</strong>-<strong>Nord</strong> Seite 4<br />
I.4 Garagen und Stellplätze / Nebenanlagen<br />
(gem. § 14 (1) und § 12 (6) BauNVO)<br />
Nebenanlagen sowie Garagen und Stellplätze sind in allen in der Planzeichnung festgesetzten<br />
Baugebieten ausschließlich innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.<br />
Ausgenommen von dieser Regelung sind:<br />
- die nicht notwendigen Stellplätze im Sinne des § 51 BauO NW auf der gem. textlicher<br />
Festsetzung 1.5 freizuhaltenden Grundstücksfläche<br />
- Werbeanlagen und Hinweistafeln, die an der Stätte der Leistung angebracht werden<br />
oder dem Nutzungszweck der Grundstücke dienen auf den Flächen zum Anpflanzen<br />
von Bäumen und Sträuchern zwischen straßenseitiger Baugrenze und<br />
Straßenbegrenzungslinie unmittelbar an den zulässigen Grundstückszufahrten.<br />
I.5 Freizuhaltende Grundstücksflächen<br />
(gem. § 9 (1) Nr. 10 BauGB)<br />
Die gemäß § 9 (1) Nr. 10 BauGB festgesetzte Fläche zwischen der nördlichen Wendeanlage<br />
der Planstraße A und der Langenfelder Straße ist von jeglicher Bebauung<br />
einschließlich Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie von weiteren betriebsnotwendigen<br />
Einrichtungen und Flächennutzungen freizuhalten. Zulässig ist eine Begrünung<br />
sowie nicht betriebsnotwendige Einrichtungen und Flächennutzungen.<br />
II. Beseitigung von Niederschlagswasser____________________<br />
(§ 9 (1) Nr. 14 BauGB i.V.m. § 9 (4) BauGB und § 51 LWG)<br />
Zur Beseitigung von Niederschlagswasser, das in den einzelnen Baugebieten anfällt,<br />
werden folgende Regelungen festgesetzt:<br />
a) Das von den Dachflächen und kleineren PKW-Stellplatz-Anlagen (maximal 30 Stellplätze)<br />
anfallende Niederschlagswasser ist vollständig auf den Flächen zur Regenwasserversickerung<br />
innerhalb der nach § 9 (1) Nr. 20 BauGB festgesetzten Grünverbindungen<br />
(westlich der Langenfelder Straße in den Grünflächen P1 und P4) bzw. an geeigneter<br />
Stelle auf den jeweiligen Baugrundstücken (östlich der Langenfelder Straße)<br />
oberflächennah über die belebte Bodenzone ins Erdreich zu versickern. Der gekennzeichnete<br />
Bereich der Altlastenverdachtsfläche ist von dieser Festsetzung ausgenommen.<br />
Während der Tief- und Hochbauphasen ist darauf zu achten, dass die zur Versickerung<br />
benötigten Flächen nicht durch Baustellentätigkeit verdichtet werden; gleiches<br />
gilt für die Anlage und spätere Pflege der Versickerungseinrichtung.<br />
b) Von diesen Festsetzungen kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn nachgewiesen<br />
wird, dass geologische, hydrologische oder sonstige Gründe entgegenstehen. In<br />
diesem Fall ist das Niederschlagswasser durch Ableiten einer geeigneten Versickerungsfläche<br />
zuzuleiten.