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116_ I Hitdorf-Nord - WFL - Wirtschaftsförderung Leverkusen

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Textliche Festsetzungen/Hinweise zum Bebauungsplan Nr. <strong>116</strong>/I - Gewerbegebiet <strong>Hitdorf</strong>-<strong>Nord</strong> Seite 3<br />

Gem. “Teil A” des o.g. Einzelhandelserlasses:<br />

1. Bücher / Zeitschriften / Papier / Schreibwaren / Büroorganisation<br />

2. Kunst / Antiquitäten<br />

3. Baby / Kinderartikel<br />

4. Bekleidung / Lederwaren / Schuhe<br />

5. Unterhaltungselektronik / Computer / Elektrohaushaltswaren<br />

6. Foto / Optik<br />

7. Einrichtungszubehör (ohne Möbel) /Haus- und Heimtextilien / Bastelartikel /<br />

Kunstgewerbe<br />

8. Musikalienhandel<br />

9. Uhren / Schmuck<br />

10. Spielwaren / Sportartikel<br />

11. Lebensmittel / Getränke<br />

12. Drogerie / Kosmetik / Haushaltswaren<br />

Gem. “Teil B” des o. g. Einzelhandelserlasses:<br />

13. Teppiche (ohne Teppichböden)<br />

14. Blumen<br />

15. Campingartikel<br />

16. Fahrräder und Zubehör / Mofas<br />

17. Tiere und Tiernahrung / Zooartikel<br />

b) Bezogen auf die gem. der Festsetzung I.2.a) noch zulässigen Einzelhandelssortimente<br />

sind nachfolgende, für die jeweiligen Verkaufsflächen maßgebliche maximale Bruttogeschoßflächen<br />

zulässig:<br />

Bau- und Heimwerkersortimente max. 4.000 m²<br />

Maler- und Bodenbelagssortimente max. 1.500 m²<br />

Grün- und Gartensortimente max. 1.500 m²<br />

insgesamt jedoch nur max. 5.000 m²<br />

I.3 Zulässigkeit von privilegierten Wohnnutzungen<br />

(gem. § 8 (3) Nr.1 BauNVO i.V.m. § 1 (6) und (9) BauNVO)<br />

Die in Gewerbegebieten - GE - ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts-<br />

und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb<br />

zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet<br />

sind, sind mit der Beschränkung auf eine Wohnung pro Betriebsgrundstück in<br />

allen Baugebieten generell zulässig.

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