116_ I Hitdorf-Nord - WFL - Wirtschaftsförderung Leverkusen
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Textliche Festsetzungen/Hinweise zum Bebauungsplan Nr. <strong>116</strong>/I - Gewerbegebiet <strong>Hitdorf</strong>-<strong>Nord</strong> Seite 3<br />
Gem. “Teil A” des o.g. Einzelhandelserlasses:<br />
1. Bücher / Zeitschriften / Papier / Schreibwaren / Büroorganisation<br />
2. Kunst / Antiquitäten<br />
3. Baby / Kinderartikel<br />
4. Bekleidung / Lederwaren / Schuhe<br />
5. Unterhaltungselektronik / Computer / Elektrohaushaltswaren<br />
6. Foto / Optik<br />
7. Einrichtungszubehör (ohne Möbel) /Haus- und Heimtextilien / Bastelartikel /<br />
Kunstgewerbe<br />
8. Musikalienhandel<br />
9. Uhren / Schmuck<br />
10. Spielwaren / Sportartikel<br />
11. Lebensmittel / Getränke<br />
12. Drogerie / Kosmetik / Haushaltswaren<br />
Gem. “Teil B” des o. g. Einzelhandelserlasses:<br />
13. Teppiche (ohne Teppichböden)<br />
14. Blumen<br />
15. Campingartikel<br />
16. Fahrräder und Zubehör / Mofas<br />
17. Tiere und Tiernahrung / Zooartikel<br />
b) Bezogen auf die gem. der Festsetzung I.2.a) noch zulässigen Einzelhandelssortimente<br />
sind nachfolgende, für die jeweiligen Verkaufsflächen maßgebliche maximale Bruttogeschoßflächen<br />
zulässig:<br />
Bau- und Heimwerkersortimente max. 4.000 m²<br />
Maler- und Bodenbelagssortimente max. 1.500 m²<br />
Grün- und Gartensortimente max. 1.500 m²<br />
insgesamt jedoch nur max. 5.000 m²<br />
I.3 Zulässigkeit von privilegierten Wohnnutzungen<br />
(gem. § 8 (3) Nr.1 BauNVO i.V.m. § 1 (6) und (9) BauNVO)<br />
Die in Gewerbegebieten - GE - ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts-<br />
und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb<br />
zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet<br />
sind, sind mit der Beschränkung auf eine Wohnung pro Betriebsgrundstück in<br />
allen Baugebieten generell zulässig.