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Taxi Times Berlin - Dezember 2017

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WETTBEWERB<br />

und an den großen Fernbahnhöfen – eine Regelung, die übrigens<br />

entsprechend auch in München seit der Eröffnung des im Landkreis<br />

Erding gelegenen Flughafens 1992 erfolgreich praktiziert wird.<br />

SCHÖNEFELDS BÜRGERMEISTER WILL NICHT TEILEN<br />

Kein „ordentliches Angebot“ ist das für den ersten Beigeordneten<br />

und Verkehrsdezernenten im LDS, Chris Halecker. Es sei für die<br />

Schönefelder <strong>Taxi</strong>fahrer nicht genug, auf <strong>Berlin</strong>er Stadtgebiet nur<br />

an fünf ausgewählten Orten Passagiere aufnehmen zu dürfen. Schönefelds<br />

Bürgermeister Udo Haase ist sogar grundsätzlich dagegen,<br />

das Geschäft am SXF-Terminal und am künftigen BER mit <strong>Berlin</strong>er<br />

Taxen zu teilen. Damit steht er in einer Linie mit Landrat Stephan<br />

Loge (SPD), der bereits 2013 angekündigt hatte, das Ladeverbot am<br />

SXF solle auch für den neuen Flughafen BER gelten: „Die <strong>Berlin</strong>er<br />

dürfen hier nicht mehr laden.“<br />

Dafür will auch der „SXF-<strong>Taxi</strong>verband BER“ alles tun. Trotz des<br />

Konzessionsstopps, der aktuell eine Obergrenze von 357 <strong>Taxi</strong>s festschreibt,<br />

gebe es bereits Wartelisten. Vor der Eröffnung des BER<br />

würden zusätzliche Konzessionen erteilt, ca. 200 Unternehmer hätten<br />

bereits Genehmigungen beantragt. So empfiehlt Heidrun Schaaf,<br />

Sprecherin des LDS, <strong>Berlin</strong>er <strong>Taxi</strong>unternehmen, einen Betriebssitz<br />

im LDS anzumelden. Und solche Empfehlungen sind ernst zu nehmen,<br />

denn der zuständige Dezernent des Kreises, Wolfgang Starke,<br />

wähnt sich auf der „sicheren Seite, weil wir so handeln, wie es sich<br />

der Gesetzgeber gedacht hat“.<br />

Der Ausgang der Gespräche ist entsprechend offen. Sie können<br />

einvernehmlich enden, oder sie bleiben kontrovers. Welche<br />

GEMEINSAM – MIT STRENGEN REGELN UND<br />

FUNKTIONIERENDEN KONTROLLEN<br />

Nach dem Münchener Vorbild könnte man auch in <strong>Berlin</strong> eine<br />

sogenannte Behördenvereinbarung anstreben. Darin müssten<br />

folgende Punkte eindeutig festgeschrieben sein:<br />

• Ein gemeinsames Pflichtfahrgebiet <strong>Berlin</strong>, erweitert um die<br />

im südlichen Umland gelegenen Städte und Gemeinden, in<br />

dem ein einheitlicher Fahrpreis gilt, mit allen Rechten und<br />

Pflichten, gleichberechtigt ohne Wenn und Aber. Damit ist<br />

der Flughafen Teil dieses gemeinsamen Pflichtfahrgebietes,<br />

und kein Unternehmer aus <strong>Berlin</strong> kann künftig dort ausgeschlossen<br />

werden.<br />

• Eine einzige Ordnungsbehörde, die für alle <strong>Taxi</strong>genehmigungen<br />

in diesem Pflichtfahrgebiet zuständig ist, sie verwaltet<br />

und alle Aufgaben zentral koordiniert. Diese Behörde muss<br />

auch Kontrollinstanz für die Abläufe des <strong>Taxi</strong>verkehrs am<br />

Flughafen BER sein<br />

• Eine eindeutige Kennzeichnung der Umlandtaxis mit Ladeberechtigung<br />

in <strong>Berlin</strong>. Auch Fahrer müssen sich eindeutig<br />

ausweisen können (Fahrerkarte vom Flughafen)<br />

• Ein Bestandsschutz für Taxen mit Laderechten am SXF,<br />

Stichtagregelung und Deckelung<br />

• Ortskundeprüfung für neues Pflichtfahrgebiet bei neuen<br />

Anwärtern, Bestandsschutz für P-Schein-Inhaber<br />

Im nächsten Schritt müsste der gesamte „Speckgürtel“ rund<br />

um <strong>Berlin</strong> mit einbezogen werden. Dort leben viele Ex-<strong>Berlin</strong>er<br />

und Menschen, die in <strong>Berlin</strong> arbeiten. Dort hat sich viel<br />

Gewerbe angesiedelt, wo Menschen von der Stadt und vom<br />

Flughafen hin und her befördert werden müssen. <strong>Berlin</strong>er<br />

Funkzentralen könnten dann die Fahraufträge in diesen Regionen<br />

mit vermitteln, was für die Kundschaft ein riesiger Vorteil<br />

wäre und den Kollegen vor Ort eine mit Sicherheit umsatzfördernde<br />

Unterstützung.<br />

MUC gut organisiert: Georg Silbernagl sorgt am <strong>Taxi</strong>halteplatz für<br />

Ordnung, Fluggäste erhalten am Informationsschalter Auskunft.<br />

Auswirkungen diese oder jene Entscheidung auf Kunden und das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe in <strong>Berlin</strong> und im Umland haben könnte, aber auch auf<br />

die Verkehrssituation insgesamt und damit auf Schadstoffbelastung<br />

und die Gesundheit aller, lässt sich am Beispiel des <strong>Taxi</strong>geschäfts<br />

an den beiden Großflughäfen München (MUC) und Wien-Schwechat<br />

(VIE) erahnen.<br />

In Bayern, wo der neue Münchener Flughafen (MUC) auf dem Gebiet<br />

der Landkreise Erding und Freising liegt, waren sich alle Beteiligten<br />

ihrer Verantwortung bewusst und schlossen bereits 1991, einknappes<br />

Jahr vor Flughafeneröffnung, einen bis heute geltenden Behördenvertrag.<br />

Die Landeshauptstadt München hatte darauf gedrängt. Die<br />

Landratsämter Erding, Freising und des Landkreises München waren<br />

dem Drängen gefolgt. Niemand bezweifelte, dass „im Interesse der<br />

ankommenden und abfliegenden Fluggäste (…) eine einvernehmliche<br />

Regelung des Taxenverkehrs vom und zum Flughafen München (neu)<br />

erforderlich“ sei. Dementsprechend regelt der Vertrag alles Relevante<br />

und gab den einzelnen Parteien vor, „die in ihrem Zuständigkeitsbereich<br />

bestehenden <strong>Taxi</strong>ordnungen und Tarifordnungen den Bestimmungen<br />

dieser Vereinbarung anzupassen.“<br />

EINHEITLICHER FAHRPREIS FÜR MÜNCHEN UND DREI<br />

LANDKREISE<br />

Die Vereinbarung definiert klar den gemeinsamen Pflichtfahrbereich,<br />

einen einheitlichen Fahrpreis und die Anforderungen hinsichtlich<br />

der Ortskenntnisse im neuen Pflichtfahrbereich. Letztere<br />

sollen lediglich eine Grundorientierung gewährleisten. Münchener<br />

müssen für Erding und Freising keine Straßennamen lernen, lediglich<br />

Adressen von Hotels und öffentlichen Einrichtungen. Kontrollinstanz<br />

für den MUC ist das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR München),<br />

Pendant zum <strong>Berlin</strong>er Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten<br />

(LABO). Das grundsätzlich verbotene Bereithalten<br />

von Taxen außerhalb des jeweiligen Betriebssitzes gestatten sich<br />

„Wir sind auf der sicheren Seite,<br />

weil wir so handeln, wie es sich<br />

der Gesetzgeber gedacht hat.“<br />

Wolfgang Starke, Dezernent des LDS<br />

die Behörden gegenseitig und garantieren damit das Aufstellrecht<br />

am Flughafen und an den „Spezialstandplätzen“ in München. Die<br />

Vereinbarung kann „nur im Einvernehmen mit allen Beteiligten“<br />

geändert werden.<br />

Ganz anders sehen die Regelungen in Wien aus. Hauptaktionäre<br />

des Wiener Flughafens (Vienna International Airport – VIE) sind<br />

die Bundesländer Wien und Niederösterreich. VIE liegt jedoch im<br />

FOTOS: Stephan Berndt / <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

6 DEZEMBER/ <strong>2017</strong> TAXI

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