Taxi Times Berlin - Dezember 2017
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WETTBEWERB<br />
und an den großen Fernbahnhöfen – eine Regelung, die übrigens<br />
entsprechend auch in München seit der Eröffnung des im Landkreis<br />
Erding gelegenen Flughafens 1992 erfolgreich praktiziert wird.<br />
SCHÖNEFELDS BÜRGERMEISTER WILL NICHT TEILEN<br />
Kein „ordentliches Angebot“ ist das für den ersten Beigeordneten<br />
und Verkehrsdezernenten im LDS, Chris Halecker. Es sei für die<br />
Schönefelder <strong>Taxi</strong>fahrer nicht genug, auf <strong>Berlin</strong>er Stadtgebiet nur<br />
an fünf ausgewählten Orten Passagiere aufnehmen zu dürfen. Schönefelds<br />
Bürgermeister Udo Haase ist sogar grundsätzlich dagegen,<br />
das Geschäft am SXF-Terminal und am künftigen BER mit <strong>Berlin</strong>er<br />
Taxen zu teilen. Damit steht er in einer Linie mit Landrat Stephan<br />
Loge (SPD), der bereits 2013 angekündigt hatte, das Ladeverbot am<br />
SXF solle auch für den neuen Flughafen BER gelten: „Die <strong>Berlin</strong>er<br />
dürfen hier nicht mehr laden.“<br />
Dafür will auch der „SXF-<strong>Taxi</strong>verband BER“ alles tun. Trotz des<br />
Konzessionsstopps, der aktuell eine Obergrenze von 357 <strong>Taxi</strong>s festschreibt,<br />
gebe es bereits Wartelisten. Vor der Eröffnung des BER<br />
würden zusätzliche Konzessionen erteilt, ca. 200 Unternehmer hätten<br />
bereits Genehmigungen beantragt. So empfiehlt Heidrun Schaaf,<br />
Sprecherin des LDS, <strong>Berlin</strong>er <strong>Taxi</strong>unternehmen, einen Betriebssitz<br />
im LDS anzumelden. Und solche Empfehlungen sind ernst zu nehmen,<br />
denn der zuständige Dezernent des Kreises, Wolfgang Starke,<br />
wähnt sich auf der „sicheren Seite, weil wir so handeln, wie es sich<br />
der Gesetzgeber gedacht hat“.<br />
Der Ausgang der Gespräche ist entsprechend offen. Sie können<br />
einvernehmlich enden, oder sie bleiben kontrovers. Welche<br />
GEMEINSAM – MIT STRENGEN REGELN UND<br />
FUNKTIONIERENDEN KONTROLLEN<br />
Nach dem Münchener Vorbild könnte man auch in <strong>Berlin</strong> eine<br />
sogenannte Behördenvereinbarung anstreben. Darin müssten<br />
folgende Punkte eindeutig festgeschrieben sein:<br />
• Ein gemeinsames Pflichtfahrgebiet <strong>Berlin</strong>, erweitert um die<br />
im südlichen Umland gelegenen Städte und Gemeinden, in<br />
dem ein einheitlicher Fahrpreis gilt, mit allen Rechten und<br />
Pflichten, gleichberechtigt ohne Wenn und Aber. Damit ist<br />
der Flughafen Teil dieses gemeinsamen Pflichtfahrgebietes,<br />
und kein Unternehmer aus <strong>Berlin</strong> kann künftig dort ausgeschlossen<br />
werden.<br />
• Eine einzige Ordnungsbehörde, die für alle <strong>Taxi</strong>genehmigungen<br />
in diesem Pflichtfahrgebiet zuständig ist, sie verwaltet<br />
und alle Aufgaben zentral koordiniert. Diese Behörde muss<br />
auch Kontrollinstanz für die Abläufe des <strong>Taxi</strong>verkehrs am<br />
Flughafen BER sein<br />
• Eine eindeutige Kennzeichnung der Umlandtaxis mit Ladeberechtigung<br />
in <strong>Berlin</strong>. Auch Fahrer müssen sich eindeutig<br />
ausweisen können (Fahrerkarte vom Flughafen)<br />
• Ein Bestandsschutz für Taxen mit Laderechten am SXF,<br />
Stichtagregelung und Deckelung<br />
• Ortskundeprüfung für neues Pflichtfahrgebiet bei neuen<br />
Anwärtern, Bestandsschutz für P-Schein-Inhaber<br />
Im nächsten Schritt müsste der gesamte „Speckgürtel“ rund<br />
um <strong>Berlin</strong> mit einbezogen werden. Dort leben viele Ex-<strong>Berlin</strong>er<br />
und Menschen, die in <strong>Berlin</strong> arbeiten. Dort hat sich viel<br />
Gewerbe angesiedelt, wo Menschen von der Stadt und vom<br />
Flughafen hin und her befördert werden müssen. <strong>Berlin</strong>er<br />
Funkzentralen könnten dann die Fahraufträge in diesen Regionen<br />
mit vermitteln, was für die Kundschaft ein riesiger Vorteil<br />
wäre und den Kollegen vor Ort eine mit Sicherheit umsatzfördernde<br />
Unterstützung.<br />
MUC gut organisiert: Georg Silbernagl sorgt am <strong>Taxi</strong>halteplatz für<br />
Ordnung, Fluggäste erhalten am Informationsschalter Auskunft.<br />
Auswirkungen diese oder jene Entscheidung auf Kunden und das<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe in <strong>Berlin</strong> und im Umland haben könnte, aber auch auf<br />
die Verkehrssituation insgesamt und damit auf Schadstoffbelastung<br />
und die Gesundheit aller, lässt sich am Beispiel des <strong>Taxi</strong>geschäfts<br />
an den beiden Großflughäfen München (MUC) und Wien-Schwechat<br />
(VIE) erahnen.<br />
In Bayern, wo der neue Münchener Flughafen (MUC) auf dem Gebiet<br />
der Landkreise Erding und Freising liegt, waren sich alle Beteiligten<br />
ihrer Verantwortung bewusst und schlossen bereits 1991, einknappes<br />
Jahr vor Flughafeneröffnung, einen bis heute geltenden Behördenvertrag.<br />
Die Landeshauptstadt München hatte darauf gedrängt. Die<br />
Landratsämter Erding, Freising und des Landkreises München waren<br />
dem Drängen gefolgt. Niemand bezweifelte, dass „im Interesse der<br />
ankommenden und abfliegenden Fluggäste (…) eine einvernehmliche<br />
Regelung des Taxenverkehrs vom und zum Flughafen München (neu)<br />
erforderlich“ sei. Dementsprechend regelt der Vertrag alles Relevante<br />
und gab den einzelnen Parteien vor, „die in ihrem Zuständigkeitsbereich<br />
bestehenden <strong>Taxi</strong>ordnungen und Tarifordnungen den Bestimmungen<br />
dieser Vereinbarung anzupassen.“<br />
EINHEITLICHER FAHRPREIS FÜR MÜNCHEN UND DREI<br />
LANDKREISE<br />
Die Vereinbarung definiert klar den gemeinsamen Pflichtfahrbereich,<br />
einen einheitlichen Fahrpreis und die Anforderungen hinsichtlich<br />
der Ortskenntnisse im neuen Pflichtfahrbereich. Letztere<br />
sollen lediglich eine Grundorientierung gewährleisten. Münchener<br />
müssen für Erding und Freising keine Straßennamen lernen, lediglich<br />
Adressen von Hotels und öffentlichen Einrichtungen. Kontrollinstanz<br />
für den MUC ist das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR München),<br />
Pendant zum <strong>Berlin</strong>er Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten<br />
(LABO). Das grundsätzlich verbotene Bereithalten<br />
von Taxen außerhalb des jeweiligen Betriebssitzes gestatten sich<br />
„Wir sind auf der sicheren Seite,<br />
weil wir so handeln, wie es sich<br />
der Gesetzgeber gedacht hat.“<br />
Wolfgang Starke, Dezernent des LDS<br />
die Behörden gegenseitig und garantieren damit das Aufstellrecht<br />
am Flughafen und an den „Spezialstandplätzen“ in München. Die<br />
Vereinbarung kann „nur im Einvernehmen mit allen Beteiligten“<br />
geändert werden.<br />
Ganz anders sehen die Regelungen in Wien aus. Hauptaktionäre<br />
des Wiener Flughafens (Vienna International Airport – VIE) sind<br />
die Bundesländer Wien und Niederösterreich. VIE liegt jedoch im<br />
FOTOS: Stephan Berndt / <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
6 DEZEMBER/ <strong>2017</strong> TAXI