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Bioland-Richtlinien

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12 tieRhaltung<br />

<strong>Bioland</strong>-<strong>Richtlinien</strong> 26. März 2012<br />

4 | Tierhaltung<br />

4.1 Bedeutung der Tierhaltung<br />

im organisch-biologischen Betrieb<br />

Die tierhaltung ist ein sinnvolles Bindeglied im Betriebskreislauf.<br />

Für die Gesundheit, die leistungsfähigkeit und das<br />

Wohlbefinden der tiere sind eine artgerechte haltung<br />

sowie eine fürsorgliche Betreuung durch den Menschen<br />

Voraussetzung. Mit hilfe der tiere werden die<br />

auf dem Betrieb anfallenden Futterstoffe zur Erzeugung<br />

hochwertiger lebensmittel genutzt.<br />

Die tierhaltung ist so zu gestalten, dass eine verlustarme<br />

Erzeugung, lagerung und ausbringung der in<br />

der tierhaltung anfallenden wirtschaftseigenen Dünger<br />

gewährleistet ist. Diese dienen der Erhaltung und<br />

dem aufbau der Bodenfruchtbarkeit im Betrieb.<br />

4.2 Haltungsanforderungen<br />

4.2.1 Allgemeines<br />

4.2.1.1 Grundsatz<br />

Eine artgerechte haltung der tiere muss das Ziel auf<br />

jedem Betrieb sein. Das bedeutet, dass das arteigene<br />

Verhalten wie das Bewegungs-, Ruhe-, nahrungsaufnahme-,<br />

Sozial-, Komfort- und Fortpflanzungsverhalten<br />

weitestgehend ermöglicht wird. Die Beachtung von für<br />

die tierhaltung geltenden Verordnungen und Fachgesetze<br />

gilt als Grundvoraussetzung für die Einhaltung der<br />

BIOlanD-<strong>Richtlinien</strong>. Zur Förderung von Robustheit<br />

und Vitalität sollen die tiere sich häufig mit Witterung<br />

und Klima des Standortes auseinandersetzen können.<br />

Zu einer artgerechten haltung gehören während des<br />

gesamten Jahres ausreichender Bewegungs- und Ruheraum,<br />

natürliches licht, Schatten, Windschutz, frische<br />

luft und frisches Wasser.<br />

Die haltungsgebäude müssen entsprechend der tierart<br />

und dem alter ein angemessenes Stallklima bieten,<br />

u. a. in Bezug auf temperatur, luftfeuchtigkeit,<br />

luftbewegung, Staubbelastung und Konzentration von<br />

schädlichen Gasen.<br />

Die Möglichkeit zu auslauf und/oder Weidegang ist<br />

für alle nutztiere vorgeschrieben, sofern keine anders<br />

lautende Verordnung dem entgegen steht, z. B. im Rahmen<br />

der tierseuchenbekämpfung (bei bestehenden<br />

Stallgebäuden Übergangsfrist mit Genehmigung durch<br />

BIOlanD möglich, siehe 9.4).<br />

haltungsbedingte Verhaltensabweichungen, Verletzungen<br />

und Krankheiten müssen vermieden werden.<br />

herdentiere dürfen nicht einzeln gehalten werden.<br />

Eine Einzelhaltung ist nur für männliche Zuchttiere, im<br />

Krankheitsfall, gegen Ende der trächtigkeitszeit und in<br />

Kleinbeständen zulässig.<br />

nutztiere müssen gegen Raubtiere ausreichend geschützt<br />

werden.<br />

4.2.1.2 Flächenanforderungen<br />

Die Flächenanforderungen für den Innen- und außenbereich<br />

des haltungssystems sind für jede tierkategorie<br />

in anhang 10.6 aufgeführt (bei bestehenden Stallgebäuden<br />

Übergangsfrist für Schafe und Ziegen sowie<br />

für Ferkel führende Sauen bis 2013 mit Genehmigung<br />

durch BIOlanD möglich, siehe 9.4). Für die haltung<br />

von Dam- und Rotwild gelten die Vorgaben in 4.2.7.<br />

Bei haltungssystemen für Säugetiere mit nicht eindeutiger<br />

trennung zwischen Innen- und außenbereich<br />

müssen die Flächenanforderungen in der Summe erfüllt<br />

sein.<br />

Bei haltungssystemen für Wiederkäuer und Pferde<br />

mit laufstallhaltung und Sommerweidegang kann die<br />

Flächenanforderung für den außenbereich gem. 10.6<br />

im Winter entfallen. Zur Berechnung der Stallfläche<br />

können in diesem Fall auch ständig zugängliche, befestigte,<br />

nicht überdachte Stallflächen berücksichtigt<br />

werden.<br />

In Gebieten mit geeigneten Klimaverhältnissen, die es<br />

erlauben, dass die tiere ganzjährig im Freien leben,<br />

sind keine Stallungen vorgeschrieben.<br />

4.2.1.3 Lauf- und Liegeflächen<br />

Ställe mit vollständig perforierten Bodenflächen (Vollspaltenböden,<br />

Flatdecks, Käfige) sind nicht zugelassen.<br />

Die Schlitz- und lochweiten bei perforierten Böden<br />

sind an die tiergröße anzupassen. Spaltenböden müssen<br />

in technisch einwandfreiem Zustand sein. Flächenspalten<br />

sind zu bevorzugen.<br />

Der überwiegende teil der zugänglichen Bewegungs-<br />

und Ruhefläche für jede Säugetierkategorie muss<br />

aus einer geschlossenen Bodenfläche (keine Spaltenböden)<br />

bestehen.<br />

Die lauffläche muss rutschfest und trittsicher sein.

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