Bioland-Richtlinien
Bioland-Richtlinien
Bioland-Richtlinien
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
12 tieRhaltung<br />
<strong>Bioland</strong>-<strong>Richtlinien</strong> 26. März 2012<br />
4 | Tierhaltung<br />
4.1 Bedeutung der Tierhaltung<br />
im organisch-biologischen Betrieb<br />
Die tierhaltung ist ein sinnvolles Bindeglied im Betriebskreislauf.<br />
Für die Gesundheit, die leistungsfähigkeit und das<br />
Wohlbefinden der tiere sind eine artgerechte haltung<br />
sowie eine fürsorgliche Betreuung durch den Menschen<br />
Voraussetzung. Mit hilfe der tiere werden die<br />
auf dem Betrieb anfallenden Futterstoffe zur Erzeugung<br />
hochwertiger lebensmittel genutzt.<br />
Die tierhaltung ist so zu gestalten, dass eine verlustarme<br />
Erzeugung, lagerung und ausbringung der in<br />
der tierhaltung anfallenden wirtschaftseigenen Dünger<br />
gewährleistet ist. Diese dienen der Erhaltung und<br />
dem aufbau der Bodenfruchtbarkeit im Betrieb.<br />
4.2 Haltungsanforderungen<br />
4.2.1 Allgemeines<br />
4.2.1.1 Grundsatz<br />
Eine artgerechte haltung der tiere muss das Ziel auf<br />
jedem Betrieb sein. Das bedeutet, dass das arteigene<br />
Verhalten wie das Bewegungs-, Ruhe-, nahrungsaufnahme-,<br />
Sozial-, Komfort- und Fortpflanzungsverhalten<br />
weitestgehend ermöglicht wird. Die Beachtung von für<br />
die tierhaltung geltenden Verordnungen und Fachgesetze<br />
gilt als Grundvoraussetzung für die Einhaltung der<br />
BIOlanD-<strong>Richtlinien</strong>. Zur Förderung von Robustheit<br />
und Vitalität sollen die tiere sich häufig mit Witterung<br />
und Klima des Standortes auseinandersetzen können.<br />
Zu einer artgerechten haltung gehören während des<br />
gesamten Jahres ausreichender Bewegungs- und Ruheraum,<br />
natürliches licht, Schatten, Windschutz, frische<br />
luft und frisches Wasser.<br />
Die haltungsgebäude müssen entsprechend der tierart<br />
und dem alter ein angemessenes Stallklima bieten,<br />
u. a. in Bezug auf temperatur, luftfeuchtigkeit,<br />
luftbewegung, Staubbelastung und Konzentration von<br />
schädlichen Gasen.<br />
Die Möglichkeit zu auslauf und/oder Weidegang ist<br />
für alle nutztiere vorgeschrieben, sofern keine anders<br />
lautende Verordnung dem entgegen steht, z. B. im Rahmen<br />
der tierseuchenbekämpfung (bei bestehenden<br />
Stallgebäuden Übergangsfrist mit Genehmigung durch<br />
BIOlanD möglich, siehe 9.4).<br />
haltungsbedingte Verhaltensabweichungen, Verletzungen<br />
und Krankheiten müssen vermieden werden.<br />
herdentiere dürfen nicht einzeln gehalten werden.<br />
Eine Einzelhaltung ist nur für männliche Zuchttiere, im<br />
Krankheitsfall, gegen Ende der trächtigkeitszeit und in<br />
Kleinbeständen zulässig.<br />
nutztiere müssen gegen Raubtiere ausreichend geschützt<br />
werden.<br />
4.2.1.2 Flächenanforderungen<br />
Die Flächenanforderungen für den Innen- und außenbereich<br />
des haltungssystems sind für jede tierkategorie<br />
in anhang 10.6 aufgeführt (bei bestehenden Stallgebäuden<br />
Übergangsfrist für Schafe und Ziegen sowie<br />
für Ferkel führende Sauen bis 2013 mit Genehmigung<br />
durch BIOlanD möglich, siehe 9.4). Für die haltung<br />
von Dam- und Rotwild gelten die Vorgaben in 4.2.7.<br />
Bei haltungssystemen für Säugetiere mit nicht eindeutiger<br />
trennung zwischen Innen- und außenbereich<br />
müssen die Flächenanforderungen in der Summe erfüllt<br />
sein.<br />
Bei haltungssystemen für Wiederkäuer und Pferde<br />
mit laufstallhaltung und Sommerweidegang kann die<br />
Flächenanforderung für den außenbereich gem. 10.6<br />
im Winter entfallen. Zur Berechnung der Stallfläche<br />
können in diesem Fall auch ständig zugängliche, befestigte,<br />
nicht überdachte Stallflächen berücksichtigt<br />
werden.<br />
In Gebieten mit geeigneten Klimaverhältnissen, die es<br />
erlauben, dass die tiere ganzjährig im Freien leben,<br />
sind keine Stallungen vorgeschrieben.<br />
4.2.1.3 Lauf- und Liegeflächen<br />
Ställe mit vollständig perforierten Bodenflächen (Vollspaltenböden,<br />
Flatdecks, Käfige) sind nicht zugelassen.<br />
Die Schlitz- und lochweiten bei perforierten Böden<br />
sind an die tiergröße anzupassen. Spaltenböden müssen<br />
in technisch einwandfreiem Zustand sein. Flächenspalten<br />
sind zu bevorzugen.<br />
Der überwiegende teil der zugänglichen Bewegungs-<br />
und Ruhefläche für jede Säugetierkategorie muss<br />
aus einer geschlossenen Bodenfläche (keine Spaltenböden)<br />
bestehen.<br />
Die lauffläche muss rutschfest und trittsicher sein.