Bioland-Richtlinien
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<strong>Bioland</strong>-<strong>Richtlinien</strong> 26. März 2012 tieRhaltung<br />
Ein weicher, trockener und sauberer liegebereich ist<br />
für Wiederkäuer, Schweine, Pferde und Kaninchen jederzeit<br />
durch ausreichende Einstreu (i. d. R. Stroh) zu<br />
gewährleisten.<br />
Stroh zur Einstreu soll, soweit verfügbar, aus dem eigenen<br />
Betrieb oder aus anderen Öko-Betrieben stammen.<br />
Konventionelles Einstreustroh sollte auf Flächen<br />
mit geringer Bewirtschaftungsintensität erzeugt worden<br />
sein.<br />
4.2.1.4 Beurteilung von Haltungssystemen<br />
als Orientierungshilfe zur Beurteilung der tiergerechtheit<br />
der haltung kann der tiergerechtheitsindex<br />
(tGI) herangezogen werden.<br />
neu- und Umbauten in der tierhaltung sollen dem<br />
neuesten Wissensstand über die artgerechte tierhaltung<br />
entsprechen.<br />
Bei neu- und Umbauten hat bei der Planung eine abstimmung<br />
mit BIOlanD zu erfolgen.<br />
4.2.1.5 Auslaufzugang und -pflege<br />
Zugang zum auslauf oder zur Weide muss immer dann<br />
gewährt werden, wenn der physiologische Zustand der<br />
tiere, die klimatischen Bedingungen und der Bodenzustand<br />
dies gestatten.<br />
Die Besatzdichte darf auf Freiflächen nicht dazu führen,<br />
dass der Boden – außer an Futter- und tränkestellen<br />
– zertrampelt wird. Eine Überweidung ist zu<br />
vermeiden.<br />
4.2.1.6 Bau und Betrieb von Stallgebäuden<br />
Bei Stallneubauten ist der Standort so zu wählen,<br />
dass ein möglichst umfangreiches Weideangebot zur<br />
Verfügung steht. Der Standort ist gemäß 4.2.1.4. mit<br />
BIOlanD abzustimmen.<br />
Bei Bau und Betrieb von Stallgebäuden ist auf ökologische<br />
Belange Rücksicht zu nehmen. Gesundheits- und<br />
umweltgefährdende Stoffe sind bei den Baumateria lien<br />
und deren Behandlung nach Möglichkeit zu vermeiden.<br />
heimische Baumaterialien sind zu bevorzugen.<br />
Der Einsatz nicht regenerativer Energieträger ist beim<br />
Bau und Betrieb von Ställen möglichst zu verringern.<br />
4.2.2 Rinderhaltung<br />
4.2.2.1 Milchvieh- und Mutterkuhhaltung<br />
Kühe müssen in der Vegetationsperiode Zugang zu<br />
Weideland erhalten.<br />
Stehen beweidbare Flächen in einem ausreichenden<br />
Umfang nicht dauerhaft zur Verfügung, muss neben<br />
gegebenenfalls vorhandenen teilweiden ein ganzjäh-<br />
rig nutzbarer auslauf im Freien entsprechend 10.6 der<br />
<strong>Richtlinien</strong> vorhanden sein.<br />
Für einzelne tiere oder tiergruppen, die aufgestallt<br />
werden müssen (z. B. zum Decken, Besamen, Vorbereitungsfütterung,<br />
abkalben), kann alternativ ein ganzjährig<br />
nutzbarer auslauf im Freien entsprechend 10.6<br />
der <strong>Richtlinien</strong> angeboten werden, sofern keine Weide<br />
vorhanden ist, die direkt an den Stall angrenzt.<br />
Um genügend Weideflächen anzubieten, müssen in<br />
Stallnähe beweidbare Flächen auf Wiesen- und auf<br />
ackerflächen im Rahmen üblicher Fruchtfolgen und<br />
entsprechender Bodenqualitäten eingerichtet werden.<br />
Freies abkalben unter hygienisch einwandfreien Bedingungen<br />
ist zu ermöglichen.<br />
4.2.2.1.1 Laufstallhaltung<br />
laufställe, die den Kühen die dauernde Möglichkeit zur<br />
freien Bewegung geben, sind anzustreben. Sackgassen<br />
und Engpässe im Stall sollen vermieden werden.<br />
Ein ganzjähriger auslauf im Freien ist dann vorgeschrieben,<br />
wenn im Sommer kein Weidegang erfolgt,<br />
weil keine beweidbaren Flächen zur Verfügung stehen.<br />
auch im Winter ist nach Möglichkeit ein regelmäßiger<br />
auslauf im Freien anzubieten.<br />
In laufställen muss für jedes tier ein liege- und ein<br />
Fressplatz zur Verfügung stehen. Eine geringfügige<br />
Verringerung der anzahl der Fressplätze ist bei ständiger<br />
Verfügbarkeit von Futter (Vorratsfütterung) mit<br />
Genehmigung durch BIOlanD möglich.<br />
liegeboxen müssen durch ihre Maße und ausführung<br />
ein artgerechtes abliegen und aufstehen ermöglichen.<br />
4.2.2.1.2 Anbindehaltung<br />
Die anbindehaltung in Verbindung mit Sommerweide<br />
oder, wenn keine beweidbaren Flächen zur Verfügung<br />
stehen, regelmäßigem auslauf, ist während einer<br />
Übergangsfrist bis 2013 in bestehenden Stallgebäuden<br />
mit Genehmigung durch BIOlanD (siehe 9.4) möglich.<br />
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kontrollbehörden<br />
ist die anbindehaltung für kleine Bestände<br />
möglich, sofern die Kühe während der Weidezeit Zugang<br />
zu Weideland und mindestens zweimal wöchentlich<br />
auslauf erhalten, wenn das Weiden nicht mög -<br />
lich ist.<br />
Die anbindehaltung für einzelne tiere aus Sicherheits-<br />
und tierschutzgründen ist mit Genehmigung durch<br />
BIOlanD möglich, sofern sie zeitlich begrenzt ist.<br />
Standbreite, Standlänge, anbindetechnik und trogkantengestaltung<br />
müssen ein artgerechtes aufstehen,<br />
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