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Bioland-Richtlinien

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24 tieRhaltung<br />

<strong>Bioland</strong>-<strong>Richtlinien</strong> 26. März 2012<br />

Eine nutzung der Marke BIOlanD für Rinder, die auf<br />

konventionellen Betrieben geboren wurden und/oder<br />

mit nicht richtliniengemäßen Futtermitteln aufgezogen<br />

wurden, ist nicht erlaubt.<br />

4.8.2.2 Schweine<br />

Jungsauen vor dem ersten abferkeln sowie Zuchteber<br />

dürfen jährlich bis zu einem Umfang von 10 % des Bestandes<br />

an ausgewachsenen Schweinen zugekauft<br />

werden. Dieser Prozentsatz kann bei erheblicher ausweitung<br />

des Bestandes, bei Rassenumstellung, beim<br />

aufbau eines neuen Betriebszweiges oder bei vom<br />

aussterben bedrohten Rassen auf 40 % angehoben<br />

werden.<br />

4.8.2.3 Schafe und Ziegen<br />

Beim erstmaligen Bestandsaufbau dürfen für die Zucht<br />

bestimmte weibliche lämmer und Ziegen nach dem<br />

absetzen, spätestens jedoch bis zu einem alter von 60<br />

tagen zugekauft werden.<br />

Weibliche Jungtiere vor dem ersten ablammen sowie<br />

Zuchtböcke dürfen jährlich bis zu einem Umfang von<br />

10 % des Bestandes an ausgewachsenen tieren zugekauft<br />

werden. Dieser Prozentsatz kann bei erheblicher<br />

ausweitung des Bestandes, bei Rassenumstellung,<br />

beim aufbau eines neuen Betriebszweiges oder bei<br />

vom aussterben bedrohten Rassen auf 40 % angehoben<br />

werden.<br />

4.8.2.4 Gefügel<br />

Vorbehaltlich der Genehmigung der Kontrollbehörde<br />

dürfen legehennen- und Mastküken bis zu einem alter<br />

von weniger als drei tagen zugekauft werden.<br />

ab einem alter von 3 tagen dürfen nur Jungtiere eingestellt<br />

werden, die aus ökologisch wirtschaftenden<br />

Betrieben stammen. Bei Junghennen müssen die<br />

BIOlanD-<strong>Richtlinien</strong> zur Junghennenaufzucht eingehalten<br />

werden.<br />

In Rassegeflügel-Beständen bis 100 legehennen dürfen<br />

Junghennen bis zur 18. lebenswoche zugekauft<br />

werden (nur mit Genehmigung durch die Kontrollbehörden,<br />

befristet bis 31.12.2014).<br />

Bei Mastgeflügel ist dafür Sorge zu tragen, dass die<br />

Rasse für das Mastverfahren mit auslauf geeignet ist.<br />

Bei Kleingeflügel dürfen Zuchttiere zugekauft werden,<br />

zum erstmaligen Bestandsaufbau ohne Begrenzung,<br />

ansonsten jährlich bis zu einem Umfang von 10 % des<br />

Bestandes.<br />

4.8.2.5 Damwild und Rotwild<br />

Beim erstmaligen Bestandsaufbau dürfen Zuchttiere<br />

zugekauft werden.<br />

Zuchttiere dürfen jährlich bis zu einem Umfang von<br />

10 % des Bestandes an ausgewachsenen tieren zugekauft<br />

werden.<br />

4.8.2.6 Kaninchen<br />

Beim erstmaligen Bestandsaufbau dürfen Zuchttiere<br />

zugekauft werden.<br />

Zuchttiere dürfen jährlich bis zu einem Umfang von<br />

10 % des Bestandes an ausgewachsenen Zuchttieren<br />

zugekauft werden. Dieser Prozentsatz kann bei erheblicher<br />

ausweitung des Bestandes, bei Rasseumstellung<br />

oder aufbau eines neuen Betriebszweiges auf<br />

40 % angehoben werden.<br />

4.9 Tierkennzeichnung<br />

alle auf dem Betrieb gehaltenen nutztiere müssen<br />

eindeutig identifizierbar sein.<br />

Daher sind alle tiere bzw. tiergruppen zu kennzeichnen<br />

und es ist ein Bestandsverzeichnis zu führen.<br />

4.10 Imkerei<br />

4.10.1 Allgemeines<br />

Die allgemeinen teile der BIOlanD-<strong>Richtlinien</strong> sind<br />

auch für die Bienenhaltung verbindlich, sofern im Folgenden<br />

keine ausnahmen getroffen werden.<br />

Die Imkerei nach BIOlanD-<strong>Richtlinien</strong> kann auch von<br />

Betrieben durchgeführt werden, die keine landwirtschaftlich<br />

genutzte Fläche bewirtschaften.<br />

4.10.2 Bienenhaltung<br />

4.10.2.1 Standort der Bienenvölker<br />

Für die Standorte der Völker gilt sinngemäß 2.2.1 der<br />

<strong>Richtlinien</strong>. Wenn der aufstellungsort der Beuten ein<br />

landwirtschaftlich genutztes Feld ist, muss dieses<br />

ökologisch bewirtschaftet sein. Der Standort ist so zu<br />

wählen, dass aus einem Umkreis von 3 km um den<br />

Bienenstock keine nennenswerte Beeinträchtigung<br />

der Bienenprodukte durch landwirtschaftliche oder<br />

nicht-landwirtschaftliche Verschmutzungsquellen zu<br />

erwarten ist.<br />

Für die Pollengewinnung dürfen Pflanzenkulturen, bei<br />

denen Pestizide in die Blüte gespritzt wurden, nicht<br />

genutzt werden. auch sollen Industriezentren oder die<br />

nähe von Straßen mit starkem Verkehrsaufkommen<br />

(z. B. autobahnen) gemieden werden.

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