Bioland-Richtlinien
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24 tieRhaltung<br />
<strong>Bioland</strong>-<strong>Richtlinien</strong> 26. März 2012<br />
Eine nutzung der Marke BIOlanD für Rinder, die auf<br />
konventionellen Betrieben geboren wurden und/oder<br />
mit nicht richtliniengemäßen Futtermitteln aufgezogen<br />
wurden, ist nicht erlaubt.<br />
4.8.2.2 Schweine<br />
Jungsauen vor dem ersten abferkeln sowie Zuchteber<br />
dürfen jährlich bis zu einem Umfang von 10 % des Bestandes<br />
an ausgewachsenen Schweinen zugekauft<br />
werden. Dieser Prozentsatz kann bei erheblicher ausweitung<br />
des Bestandes, bei Rassenumstellung, beim<br />
aufbau eines neuen Betriebszweiges oder bei vom<br />
aussterben bedrohten Rassen auf 40 % angehoben<br />
werden.<br />
4.8.2.3 Schafe und Ziegen<br />
Beim erstmaligen Bestandsaufbau dürfen für die Zucht<br />
bestimmte weibliche lämmer und Ziegen nach dem<br />
absetzen, spätestens jedoch bis zu einem alter von 60<br />
tagen zugekauft werden.<br />
Weibliche Jungtiere vor dem ersten ablammen sowie<br />
Zuchtböcke dürfen jährlich bis zu einem Umfang von<br />
10 % des Bestandes an ausgewachsenen tieren zugekauft<br />
werden. Dieser Prozentsatz kann bei erheblicher<br />
ausweitung des Bestandes, bei Rassenumstellung,<br />
beim aufbau eines neuen Betriebszweiges oder bei<br />
vom aussterben bedrohten Rassen auf 40 % angehoben<br />
werden.<br />
4.8.2.4 Gefügel<br />
Vorbehaltlich der Genehmigung der Kontrollbehörde<br />
dürfen legehennen- und Mastküken bis zu einem alter<br />
von weniger als drei tagen zugekauft werden.<br />
ab einem alter von 3 tagen dürfen nur Jungtiere eingestellt<br />
werden, die aus ökologisch wirtschaftenden<br />
Betrieben stammen. Bei Junghennen müssen die<br />
BIOlanD-<strong>Richtlinien</strong> zur Junghennenaufzucht eingehalten<br />
werden.<br />
In Rassegeflügel-Beständen bis 100 legehennen dürfen<br />
Junghennen bis zur 18. lebenswoche zugekauft<br />
werden (nur mit Genehmigung durch die Kontrollbehörden,<br />
befristet bis 31.12.2014).<br />
Bei Mastgeflügel ist dafür Sorge zu tragen, dass die<br />
Rasse für das Mastverfahren mit auslauf geeignet ist.<br />
Bei Kleingeflügel dürfen Zuchttiere zugekauft werden,<br />
zum erstmaligen Bestandsaufbau ohne Begrenzung,<br />
ansonsten jährlich bis zu einem Umfang von 10 % des<br />
Bestandes.<br />
4.8.2.5 Damwild und Rotwild<br />
Beim erstmaligen Bestandsaufbau dürfen Zuchttiere<br />
zugekauft werden.<br />
Zuchttiere dürfen jährlich bis zu einem Umfang von<br />
10 % des Bestandes an ausgewachsenen tieren zugekauft<br />
werden.<br />
4.8.2.6 Kaninchen<br />
Beim erstmaligen Bestandsaufbau dürfen Zuchttiere<br />
zugekauft werden.<br />
Zuchttiere dürfen jährlich bis zu einem Umfang von<br />
10 % des Bestandes an ausgewachsenen Zuchttieren<br />
zugekauft werden. Dieser Prozentsatz kann bei erheblicher<br />
ausweitung des Bestandes, bei Rasseumstellung<br />
oder aufbau eines neuen Betriebszweiges auf<br />
40 % angehoben werden.<br />
4.9 Tierkennzeichnung<br />
alle auf dem Betrieb gehaltenen nutztiere müssen<br />
eindeutig identifizierbar sein.<br />
Daher sind alle tiere bzw. tiergruppen zu kennzeichnen<br />
und es ist ein Bestandsverzeichnis zu führen.<br />
4.10 Imkerei<br />
4.10.1 Allgemeines<br />
Die allgemeinen teile der BIOlanD-<strong>Richtlinien</strong> sind<br />
auch für die Bienenhaltung verbindlich, sofern im Folgenden<br />
keine ausnahmen getroffen werden.<br />
Die Imkerei nach BIOlanD-<strong>Richtlinien</strong> kann auch von<br />
Betrieben durchgeführt werden, die keine landwirtschaftlich<br />
genutzte Fläche bewirtschaften.<br />
4.10.2 Bienenhaltung<br />
4.10.2.1 Standort der Bienenvölker<br />
Für die Standorte der Völker gilt sinngemäß 2.2.1 der<br />
<strong>Richtlinien</strong>. Wenn der aufstellungsort der Beuten ein<br />
landwirtschaftlich genutztes Feld ist, muss dieses<br />
ökologisch bewirtschaftet sein. Der Standort ist so zu<br />
wählen, dass aus einem Umkreis von 3 km um den<br />
Bienenstock keine nennenswerte Beeinträchtigung<br />
der Bienenprodukte durch landwirtschaftliche oder<br />
nicht-landwirtschaftliche Verschmutzungsquellen zu<br />
erwarten ist.<br />
Für die Pollengewinnung dürfen Pflanzenkulturen, bei<br />
denen Pestizide in die Blüte gespritzt wurden, nicht<br />
genutzt werden. auch sollen Industriezentren oder die<br />
nähe von Straßen mit starkem Verkehrsaufkommen<br />
(z. B. autobahnen) gemieden werden.