Bioland-Richtlinien
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<strong>Bioland</strong>-<strong>Richtlinien</strong> 26. März 2012 tieRhaltung<br />
4.2.5.2.2 Stall<br />
Die Unterbringung im Stall erfolgt in Boden- oder<br />
Volierenhaltungssystemen mit überdachtem auslaufbereich.<br />
Die einzelnen herden mit max. 4800 tieren müssen<br />
bis zu einer höhe von mind. 80 cm blickdicht über dem<br />
höchsten von den tieren erreichbaren Punkt getrennt<br />
werden.<br />
In den ersten lebenswochen sind Kükenringe zugelassen.<br />
Von der 3. bis zum Ende der 10. lebenswoche dürfen<br />
nicht mehr als 16 tiere je m² Bewegungsfläche im<br />
Warmbereich gehalten werden.<br />
ab der 11. lebenswoche dürfen pro m 2 begehbare Bewegungsfläche<br />
im Warmbereich max. 13 tiere im Stall<br />
gehalten werden.<br />
In Ställen mit mehreren Ebenen (maximal zulässig drei<br />
Ebenen) dürfen ab der 11. lebenswoche max. 24 tiere<br />
je m² Stallgrundfläche gehalten werden.<br />
Mindestens die hälfte der Bewegungsfläche im Stall<br />
muss als eingestreute Scharrfläche zur Verfügung stehen.<br />
Die Einstreu ist mind. 5 cm tief und locker, trocken<br />
und sauber zu halten.<br />
tageslicht mit natürlicher Intensität ist vorgeschrieben.<br />
Zur Durchführung eines lichtprogramms kann<br />
mit entsprechenden Einrichtungen der lichteinfall und<br />
die Dauer eingeschränkt werden.<br />
allen tieren steht stets sauberes, frisches trinkwasser<br />
zur Verfügung. Die Futtereinrichtungen sind so anzulegen,<br />
dass alle tiere gemeinsam fressen können.<br />
ab der 1. lebenswoche müssen für alle tiere erhöhte<br />
aufbaummöglichkeiten in ausreichender länge zur<br />
Verfügung stehen, ab der 4. bis Ende der 10. lebenswoche<br />
8 cm je tier, ab der 11. lebenswoche 12 cm<br />
Sitzstange je tier, davon 1/3 erhöhte Sitzstangen.<br />
ab der 1. lebenswoche müssen den tieren ein Staubbad<br />
und Einstreu mit Sand- und Gritanteilen sowie geeignete<br />
Schutz- und Deckungseinrichtungen zur Verfügung<br />
stehen.<br />
4.2.5.2.3 Außenklimabereich und Auslauf<br />
Spätestens ab der 10. lebenswoche müssen die tiere<br />
während der aktivitätszeit Zugang zu einem befestigten,<br />
überdachten außenklimabereich (Wintergarten)<br />
für max. 25 tiere/m² haben, sofern die Witterungsverhältnisse<br />
dies erlauben. Die Größe der auslauföffnungen<br />
beträgt mind. 2 m je 1000 Junghennen bei mind.<br />
40 cm Durchgangshöhe. Der anteil der Scharrfläche<br />
beträgt im außenklimabereich 100 % der begehbaren<br />
netto-Grundfläche.<br />
Der außenklimabereich kann dann gemäß 4.2.5.1.1 zur<br />
Berechnung der Besatzdichte im Stall mit angerechnet<br />
werden.<br />
Wenn ein Grünauslauf zur Verfügung steht, muss dieser<br />
bei stationären Ställen als Wechselauslauf mit<br />
mind. 0,5 m² je tier angelegt und mit Schutzmöglichkeiten<br />
ausgestattet sein. Der Zugang zum Grünauslauf<br />
ist in einem auslaufjournal zu dokumentieren.<br />
ausgenommen von der Regelung zum überdachten außenklimabereich<br />
sind Mobilställe, bei denen ein Grünauslauf<br />
von mind. 2,5 m 2 je tier zur Verfügung steht.<br />
4.2.5.3 Mastgeflügel<br />
Die Regelungen der legehennenhaltung gelten sinngemäß<br />
auch für Mastgeflügel. Darüber hinaus gilt folgendes:<br />
4.2.5.3.1 Stall<br />
Die einzelnen Ställe mit max. 4800 Masthühnern, 5200<br />
Perlhühnern, 4000 weibl. Enten, 3200 männl. Enten<br />
oder 2500 Gänsen und truthühnern müssen örtlich<br />
vollständig getrennt sein (Futterkette, Entmistung,<br />
lüftung etc.), um einen eventuell vorhandenen Infektionsdruck<br />
und/oder eine Verseuchung mit Parasiten<br />
zu verhindern, sowie ein nachhaltiges Grünauslaufmanagement<br />
zu gewährleisten. In einem Gebäude dürfen<br />
max. 9600 Masthühner, 10400 Perlhühner, 8000 weibl.<br />
Enten oder 5000 Gänse und truthühner gehalten werden.<br />
Die Gesamtnutzfläche aller Mastgeflügelställe eines<br />
Betriebes darf 1600 m 2 nicht überschreiten.<br />
Im Stall dürfen max. 21 kg lebendgewicht und nicht<br />
mehr als 10 tiere je m 2 begehbarer Bewegungsfläche<br />
gehalten werden. Die Bewegungsfläche ist die den tieren<br />
verfügbare Grundfläche des Stallraumes.<br />
In beweglichen Ställen dürfen max. 30 kg lebendgewicht<br />
und nicht mehr als 16 tiere je m 2 gehalten<br />
werden.<br />
Für Perlhühner sind mind. 20 cm Sitzstange je tier<br />
vorgeschrieben. Für Masthähnchen und Puten sind ihrer<br />
Größe und ihrem alter entsprechende Sitzstangen<br />
anzubieten.<br />
4.2.5.3.2 Außenklimabereich und Auslauf<br />
Für Masthähnchen und Puten ist zusätzlich zum Stallinnenbereich<br />
ein befestigter, überdachter außenklimabereich<br />
(Wintergarten) oder befestigter auslauf vorgeschrieben.<br />
Die Größe beträgt mind. ein Drittel der<br />
Mindeststallfläche. ausgenommen hiervon sind Bestandsgrößen<br />
von unter 100 tieren und Mobilställe.<br />
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