E_1928_Zeitung_Nr.019
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lehnt. Dieser Entscheid beweist wieder einmal<br />
mehr, dass sich der Pferdeverkehr den<br />
modernen Strassen nicht anzupassen versteht,<br />
teilweise aber nicht anpassen will. Es<br />
werden noch Jahre verstreichen, bis alle<br />
Pferdebesitzer einsehen, dass die moderne<br />
Strasse für alle Strassenbenützer gebaut ist<br />
und sich daher auch alle anpassen müssen.<br />
SO.<br />
Entzug und Wfedererteilung von<br />
Fahrbewilligungen.<br />
(Aus dem Bundesgericht.)<br />
Das Zürcher Automobilgesetz von 1923<br />
sieht in § 17 vor, dass bei vorsätzlicher oder<br />
grob fahrlässiger Uebertretung des Konkordates,<br />
eines Gesetzes oder einer Verordnung<br />
die Verkehrs- oder Fahrerbewilligung zeitweise<br />
oder dauernd entzogen werden könne.<br />
Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung<br />
der Bewilligung dahinfallen, kann diese gemäss<br />
§ 11 des Gesetzes von der Behörde, die<br />
sie erteilt hat oder von der Polizeidirektion<br />
entzogen werden.<br />
Ein Lastauto überfuhr und tötete am 28.<br />
April 1927 in Zürich (Ecke Zollstrasse-Mattengasse)<br />
einen die Strasse überquerenden<br />
Knaben, worauf die kantonale Polizeidirektion<br />
dem Chauffeur die Fahrbewilligung entzog,<br />
in der Meinung, dass über eine allfällige<br />
Wiedererteilung nach Abschluss der Strafuntersuchung,<br />
eventuell nach Inkrafttreten<br />
eines Strafurteils entschieden werden könne;<br />
der Regierungsrat wies einen gegen diese<br />
Verfügung gerichteten Rekurs des Chauffeurs<br />
ab. Am 29. Juli 1927 wurde die wegen fahrlässiger<br />
Tötung eingeleitete Strafuntersuchung<br />
eingestellt, dem Chauffeur aber, da er<br />
immerhin durch nicht ganz korrektes Fahren<br />
die Untersuchung verschuldet habe, die Kosten<br />
auferlegt; der Vater des getöteten Knaben<br />
rekurrierte gegen diese Einstellung, wurde<br />
aber durch Beschluss vom 4. Oktober abgewiesen.<br />
Hierauf stellte der Chauffeur am<br />
7. Oktober das Gesuch um unverzügliche<br />
Wiedererteilung der Fahrbewilligung. Die<br />
Justizdirektion schrieb ihm am 18. Oktober,<br />
dass die Wiedererteilung der Bewilligung<br />
auf den 1. November in Aussicht genommen<br />
sei. Der Chauffeur gab sich damit nicht zufrieden,<br />
sondern forderte in einer Beschwerde<br />
an den Regierungsrat die sofortige Wiedererteilung.<br />
Bevor diese beurteilt war, am<br />
1. November, erhielt der Chauffeur seine Bewilligung<br />
wieder, ersuchte aber die Regierung,<br />
trotzdem auf seine Beschwerde einzutreten,<br />
da es sich um eine Frage von grosser<br />
grundsätzlicher Bedeutung handle. Der Regierungsrat<br />
wies die Beschwerde ab, indem<br />
er ausführte, eine für alle Fälle bindende<br />
Regel könne wegen der Verschiedenheit der<br />
Verumständungen und des Verschuldens der<br />
Beteiligten nicht aufgestellt werden; im vorliegenden<br />
Falle sei die Bewilligung jedenfalls<br />
ohne unzulässige Verzögerung wieder erteilt<br />
worden.<br />
Der Chauffeur focht den Entscheid der Regierung<br />
in einem staatsrechtlichen Rekurs<br />
an, indem er sich wegen Rechtsverweigerung<br />
und Rechtsverzögerung (Art. 4 der Bundesverfassung)<br />
beschwerte und eventuell eine<br />
Schadenersatzforderung an den zürcherischen<br />
Staat in Aussicht stellte.<br />
Das Bundesgericht hat diesen Rekurs einstimmig<br />
abgelehnt. Zunächst war die Polizeidirektion<br />
nach dem Unfall zum Entzug der<br />
Bewilligung berechtigt, weil damals nicht<br />
feststand, ob nicht die Voraussetzungen des<br />
§ 17 für den dauernden oder zeitweisen Entzug<br />
gegeben waren. Darin, dass dem am<br />
7. Oktober gestellten Gesuch um Wiedererteilung<br />
erst auf den 1. November entsprochen<br />
wurde, liegt keine Rechtsverzögerung. Die<br />
Einstellung des Strafverfahrens konnte^ nicht<br />
ohne weiteres die Wiedererteilung der Bewilligung<br />
bewirken, denn das Verfahren war von<br />
den Strafbehörden eingestellt worden, während<br />
die Bewilligung von der Administrativbehörde<br />
entzogen worden war. Diese letztere<br />
Behörde musste, um über die Wiedererteilung<br />
schlüssig zu werden, Zeit zur Einsichtnahme<br />
in die Strafakten haben. Auch wäre ein Entzug<br />
der Bewilligung auch dann denkbar,<br />
wenn keine strafbare Handlung vorliegt, und<br />
deshalb hatte die Behörde zu untersuchen, ob<br />
nicht — unabhängig vom Vorliegen einer<br />
strafbaren Handlung — gemäss § 11 die Voraussetzungen<br />
für die Erteilung der Bewilligung<br />
dahinsrefallen seien. Unter diesen Voraussetzungen<br />
kann die Frist vom 7. Oktober<br />
bis 1. November nicht als unzulässige Verzögerung<br />
bezeichnet werden. W.<br />
Verkehrsregelung bei der Roten Brücke in<br />
Bern. Die Arbeiten zum Bau der neuen grossen<br />
Lorrainebrücke sind auf beiden Seiten<br />
der Aare soweit fortgeschritten, dass der<br />
Verkehr folgenden Einschränkungen unterzogen<br />
werden muss:<br />
Die Schützenmattstrasse ist dem gesamten<br />
Verkehr gesperrt.<br />
Der Verkehr am äussern Bollwerk ist erlaubt,<br />
jedoch nur in einer Richtung, und zwar<br />
Waisenhausstrasse, Aeusseres Bollwerk,<br />
Bahnhof oder Neubrückstrasse.<br />
Bei der Einfahrt in die Eimbahnstrasse sind<br />
die rot-weissen Sens Unique-Tafeln aufgestellt.<br />
Die Fahrer sind gebeten, die Umbauzone<br />
mit aller Vorsicht zu passieren. Das Parkieren<br />
von Fahrzeugen am Aeussern Bollwerk<br />
ist verboten.<br />
xl.<br />
Vom Verband<br />
Schweiz. Motorlastwagenbesitzer<br />
Dio ordentliche Mitgliedex-Versammluii!; dieses<br />
Verbandes fand am letzten Samstagnachmittag im<br />
c Kasino » in Born statt. Um 2.30 Uhr eröffnete der<br />
Präsident der ASPA dio von über hundert Mann<br />
besuebto Tagung. Das Protokoll der letzten Generalversammlung<br />
wurde, auf Anfrage des Vizepräsidenten,<br />
Herrn Hostettler, hin, nicht verlesen. Der vielseitigen<br />
und hingebungsvollen Tätigkeit des regsamen<br />
und liebenswürdigen Sekretärs, Herrn Ing.<br />
Monteil wurden vom Präsidenten lobendo Dankesworte<br />
gewidmet.<br />
Der Jahresbericht über die Verbandstitiqkeit im<br />
Jahre 1927<br />
wurde vom Sekretär, Herrn Monteil verlesen. Dieser<br />
Bericht wird nach der Versammlung in beiden<br />
Sprachen veröffentlicht werden. Da* Jahr 1927 war<br />
für das schweizer. Automobilwesen ein ausgesprochenes<br />
Kampfjahr, ans welchem als markantester<br />
Punkt der negative Volksentscheid über den ersten<br />
Versuch einer eidgenössischen Verkehrsregelung hervorleuchtet.<br />
Alle jene Kreise, die sich um die Verbände<br />
scharen, welche die Interessenvertretung der<br />
im Automobil und Fahrrad verkörperten Verkehrsmittel<br />
zum Zwecke haben, sind sich darrin einig,<br />
dass eine<br />
AUTOMOBIL-REVUE<br />
weitgreifende und gründliche Verkehrsregelung<br />
unserer Zeit Not tut. Der gesetzgeberische Wettlauf<br />
hat auf kantonal-souveränem Boden recht groteske<br />
Formen angenommen und schiesst nicht nur am<br />
Ziel einer Sanierung des Verkehrswesens vorbei,<br />
sondern entbehrt auch einer vernünftigen wirtschaftlichen<br />
Beurteilung. Während bei den meisten<br />
staatlichen Institutionen und bei kantonalen Verwaltungen<br />
sich die motorische Traktion einer wachsenden<br />
Beliebtheit und Bevorzugung erfreut, wird<br />
leider gegenüber der Privatwirtschaft eo ziemlich<br />
alles versucht, um die Entwicklung zu unterbinden<br />
oder stark einzudämmen. Das Automobil kämpft<br />
noch vielfach mit einer für unsere Zeit fast unverständlichen<br />
Voreingenommenheit, trotzdem dasselbe<br />
heute in weitgehendstem Masse in das gesamte<br />
Wirtschaftsleben eingedrungen ist.<br />
Der Lastwagenbestand per 1. Juli 1927<br />
verteilt sich auf die verschiedenen Erwerbsbranchen<br />
wie folgt:<br />
Lebensmittel und Landwirtschaft<br />
3333 Wagen = 35,4%<br />
Industrie, Handel u. Gewerbe 3034 » =32,1%<br />
Transportunternehmer, Camioneuro<br />
984 » = 10,4%<br />
Baugewerbe, Holzhandel.<br />
Kiesgruben 761 » =8,1%<br />
Brauereien 418 > =4,4%<br />
Gemeindebetriebe 342 > = 3,6%<br />
Müllerei 266 » = 2,8%<br />
Post und konzessionierte<br />
Unternehmungen 151 » = 1,6%<br />
Militär, Telegraph, Telephon<br />
und Bahn 106 » = 1,1%<br />
Hotelerie 50 > = 0,5%<br />
Diese Zahlen zeigen, wie stark heute Staatsund<br />
Privatwirtschaft an. diesem modernen Verkehrs-<br />
und gewerblichen Hilfsinstrument interessiert<br />
sind !<br />
Ueber die Mitgliedschaft und die Werbetätigkeit<br />
der ASPA lässt sich kurz sagen, dass der Bestand<br />
am 31. Dezember 1927 1584 ordentliche Mitglieder<br />
mit 3173 Wagen betrug. Die Zahl der unterstützenden<br />
Mitglieder beträgt 33. Mit Einschluss der Eidg.<br />
Oberpostdirektion, deren gesamter Automobilbetrieb<br />
sich einer andauernden Prosperität erfreut und die<br />
zu den unterstützenden Mitgliedern der ASPA zählt,<br />
vermehrt sich die Wagenzahl um weitero 487 Stück,<br />
so dass sich ein totaler Mitgliederbestand von 1617<br />
Mitgliedern mit 3660 Wagen ergibt. Die Jahresrechnung<br />
Hess sich im Rahmen des aufgestellten<br />
und genehmigten Budgets durchführen. Der Vermögonsbestand<br />
per Ende 1927 betrug 3f5.381.87<br />
Franken.<br />
Die Inanspruchnahme, der Geschäftsstelle, sowohl<br />
durch die Mitglieder als auch durch behördlicho<br />
und private Stellen wächst zusehends.<br />
Bei der Berner Gruppo der ASPA bestand im<br />
Jahro 1927 Veranlassung zu einer regeren Tätigkeit,<br />
die durch die regicrungsrätlicho Vorlasro des<br />
Automobildekrotes hervorgerufen wurde. Wegen<br />
des vcxatoriscb.cn Charakters dieser gesetzlichen<br />
Verfügung,, welche die rentable Ausnutzung der<br />
Motorwagen in Handel und Gewerbe (insbesondere<br />
der Anhänger) stark gefährdet, gruppierten sich<br />
schliesslich 35 wirtschaftliche Verbände des Kantons<br />
Bern um die Berner Gruppe der ASPA zu<br />
einer einheitlichen Abwehraktion und zur Teilnahme<br />
an dem eingeleiteten staatsrechtlichen Rekurs<br />
! In den übrigen Kantonen beschränkte sich<br />
die Tätigkeit mehr bei speziellen Anlässen auf das<br />
Vorgehen von Delegationen oder einzelner Vertrauensmänner,<br />
so in der Steuerfrage der Kantone<br />
Solothurn und Waadt, der lästigen BussenDraxis<br />
der Kantone Aar?au, Thurgau, Zürich und Zug,<br />
sowie in Verkehrsfragen verschiedener Natur.<br />
Dio wichtigsten Vorbandsgeschäfte bestanden in<br />
der Behandlung der folgenden Fragen: Benzin- und<br />
Ersatzbrennstoffc, Anstellungsnormen für Fahrpersonal,<br />
Triptykwesen und Aufenthaltstaxen. Versicherungs-<br />
und Unfaliwesen, offizielles Publikationsorgan<br />
und der Druckschriftenverlag.<br />
Unter den Verbandsarbeiten erforderten das<br />
eidg. Automobilgesetz und die Verkehrsinitiative<br />
eine vermehrte Propaganda. Die ASPA schloss sich<br />
ebenfalls der von der Strassenverkehrsliga ausgegangenen<br />
Initiative zur Schaffung eines allgemeinen<br />
Verkehrsgesetzes für alle Arten von Strassenverkehrsteilnohmern<br />
an. Bekanntlich ist dieso Aktion<br />
mit 51 580 Stimmen zustande gekommen und dürfte<br />
ira Verlaufe dieses Jahres sowohl den Bundesrat<br />
als auch dio eidg Räte beschäftigen Dio Frage der<br />
Verteilung des Benzinzolles<br />
wird vom Verband schweizer. Motorlastwagenbesitzer<br />
mit grösstem Interesse verfolgt. Mit der<br />
Realisierung der Benzinzollverteilung soll noch ein<br />
weiteres begrüssenswertes Postulat in Verwirklichung<br />
gehen, nämlich die Uebertraguns des Rechtes<br />
zur Oeffnung von Durchgangsstrassen an den<br />
Bundesrat.<br />
Zu den fiskalischen Massnahmen. wie eie unergründlich<br />
auf das Automobil losgelassen werden<br />
zählt unstreitig auch die künstliche Erhöhunff der<br />
EingangszöIIo auf Automobile und Bestandteile ab<br />
1. November. Der Zweck ist weniger der Schutz<br />
der einheimischen Industrie als vielmehr der angestrebte<br />
Ausgleich, die durch die Benzinzollvorteilung<br />
verloren gegangenen Millionen zu suchen.<br />
Der Nutzen aus der ganzen Massnahme fällt wieder<br />
einseitig dem Fiskus zu, weshalb sich, ganz bosreiflicherweise,<br />
die Privatwirtschaft — und namentlich<br />
die ASiPA durch eine Protesteingabe an den<br />
Bundesrat — gegen diese erneute Belastung zur<br />
Wehr setzte.<br />
Die landläufigen Diskussionen und Presseerörterungen<br />
über die<br />
Bedeutung des Automobilwesens für unsere Volkswirtschaft<br />
zeigten deutlich die gegenwärtige Unsicherheit einer<br />
einwandfreien Bewertung. Weder über dio Ausdehnung<br />
der Betriebe, noch der investierten Kapitalien,<br />
noch den Beschäftigungsgrad von Arbeitcrmassen<br />
besitzen wir derzeit irgendwelche zuverlässigen Anhaltspunkte,<br />
was den Verband schweizer. MotorlastwagenbesitzeT<br />
cur Einreichung eines Ansuchens<br />
an daa Eidg. statistische Bureau veranlasste. mit<br />
der bevorstehenden eidg. Betriebszählung im Sommer<br />
1929 auch eino diesbezügliche Feststellung zu<br />
verbinden.<br />
Auf dem Gebiete der Verkehrsregelung durch dio<br />
eidg. Post als zuständige Stelle für die Kontrolle<br />
und Konzessionierung von Personentransoorten<br />
waren im letzten Jahr zwei bemerkenswerte Ereignisse<br />
zu verzeichnen: die Konzession B. dio die<br />
Konzessionspflicht auf Reiseunternehnmnjren, welche<br />
Gesellschaftefahrten mit mehr als einmaliger<br />
Wiederholung innert 14 Tagen über dieselbe Strecke<br />
ausführen, erweitert, und die Frage des Berewärtsansweichens<br />
der Alpenposten<br />
Das Jahr 1927 stand ebenfalls im Zeichen einer<br />
hervorragenden Verkehrsregelung. Für die Schweiz<br />
bedeutet wohl daa Vorgehen des Städteverbandes<br />
der erfolgreichste Fortschritt auf diesem Gebiet<br />
An den Sitzungen der vom schweizer. Städteverband<br />
eingesetzten Spezialkommission zur Ausarbeitung<br />
einer Normalverordnung für eine einheitliche<br />
Verkehreregelung im Innerortsverkehr jrrösserer<br />
Ortschaften mit städtischem Charakter war die<br />
ASPA dureh ihren Sekretär, Hrn. Ing. E. Monteil,<br />
vertreten. In verschiedenen Ortschaften ist das<br />
Reglement ganz oder partiell durchgeführt, in anderen<br />
in naher Verwirklichung. Die Schweiz hat<br />
damit ungeahnt Pionierdienste geleistet, indem sich<br />
bei den folgenden internationalen Konferenzen<br />
herausstellte, dass noch kein einziges anderes Land<br />
eine derartige, einheitliche Verkehrsregelung in Verbindung<br />
mit Signalisierung und Markierung aufzuweisen<br />
hat Demzufolge fand dasselbe auch in<br />
Kreisen des internationalen Städteverbandes — des<br />
Comito Central de Tourisme — und in der Verkehrskommission<br />
des Völkerbundes weitgehende Beachtung.<br />
Derzeit erscheint es gar nicht ausgeschlossen,<br />
dass es sogar als Grundlage für eine kommende<br />
internationale Regelung dienen wird.<br />
Weniger von Weitsicht geleitet — wenigstens<br />
nicht vom privatwirtsohaftlichen Standpunke aus<br />
— sind viele der im Berichtsjahre der ASPA angezeigten<br />
Verkehrsregelungen auf kantonalem Boden.<br />
wie sie so ziemlich in allen kantonalen Parlamenten<br />
an der Tagesordnung »raren. Es genügt ein Hinweis<br />
auf die Verkehrsunterbindung durch das neue<br />
Berner Dekret und seine geistigen Brüder, die Motionen<br />
und Interpellationen in den Kantonen Aargau,<br />
Baselland, Luzem, Solothurn, Thursau und<br />
Zürich, wo neben verschiedenen Verkehfseinschränkungen<br />
hauptsächlich auch einem Nachtfahrverbot<br />
gerufen wurde. Gleich wie diese entspringen ebenso<br />
die Anträge für eine Arbeitszeitgesetzgebuns für<br />
Chauffeure weniger der Notwendigkeit einer Verbesserung<br />
oder Hebung der Verkehrssicherheit, wie<br />
man so gerne der öffentlichen Meinung begreiflich<br />
machen möchte, als dem Versuche einer Unterbindung<br />
der Ferntransporte und der kommerziellen<br />
Erschwerung der Autobetriebe überhaupt. Sie haben<br />
zumeist ihren Ursprung im Abwehraktionsprogramm<br />
der Bahnen. Die unumgänglich notwendige<br />
Konkordatsrevision kommt wegen Uebersättigung<br />
der Verkehrsbegehren ebenfalls nicht über den toten<br />
Punkt hinaus. Auch dio Landesindustrie sah sich<br />
bei den zunehmenden Verkehrserschwerungen und<br />
der hierdurch hervorgerufenen, unausbleiblichen<br />
Vermehrung der Verkaufsschwierigkeiten genötigt,<br />
dio ASPA um Unterstützung bei den Behörden anzugehen.<br />
Die<br />
durch sein Direktionsnütgü«d, Hm. Fx. Mey«, vertreten.<br />
Zu wiederholten Malen sah sich die Verbandsleitung<br />
der ASPA auch veraalasst. direkt oder indirekt<br />
in kantonale Angelegenheiten einrugreifen,<br />
um ungangbaren Reglementierungsversuchen oder<br />
willkürlichen Anwendungen und Auslegungen bestehender<br />
Vorschriften entgegenzutreten. Unter den<br />
Vorkommnissen figurieren wohl in der Hauptsache<br />
die verschärften<br />
Gewichtskontrollen mit ihrem Bussenunwtsen<br />
(Aargau, Thurgau, Zürich und Zug). In letzterem<br />
Kanton insbesondere zeitigto dieses Kontrollsystem<br />
auf Grund seiner veralteten Gewichtsgrenze Ton<br />
8 Tonnen Auswüchse, welche alles bisher Dageweseno<br />
weit in den Schatten zu versetzen vermochten. Unterhandlungen<br />
fährten zu einer Verständigung,<br />
welche nunmehr auf den Kantonsstrassen 10 Tonnen<br />
toleriert. Zu den rigorosesten Eingriffen in die<br />
Handels- und GeiverbeJEraiheit zäbJt aber entschieden<br />
daa Vorgehen des Kantons Bern mit seinem drakonischen<br />
ProhibitiTverfahren: dem sattsam bekannton<br />
Berncr-Dekret, daa rücksichtslos den Verkehr<br />
schädigt und überall, namentlich auch ausserhaLb<br />
des Kantons, auf mächtigen Protest stiesa.<br />
Ein lebhafter Meinungsaustausch hat zwischen<br />
der ASPA und einzelnen Verbänden in mehrfachen<br />
Detailfragen stattgefunden, so mit dem A.C.S. und<br />
deT U.M.S. Ebenso fand ein reger Verkehr mit vielen<br />
anderen in- und ausländischen Verbänden statt.<br />
Der gründliche, vorbildlich verfasste Jahresbericht<br />
des Sekretärs, Herrn Monteil, aus dem wir<br />
hier die wichtigsten Stellen veröffentlicht haben,<br />
wurde vom Präsidenten herzlich verdankt und von<br />
der Versammlung mit Akklamation genehmigt.<br />
Zu dem Passus des Berichtes über die unbedeutend<br />
zurückgegangene Mitgliederzahl machte Herr<br />
Präsident Kündig die aufmunternde Bemerkung an<br />
die Mitglieder, ein jeder der Anwesenden solle es<br />
eich — nach dem SchneebaHensystein — zur Pflicht<br />
machen, das nächste Mal ein neues Mitglied mitzubringen.<br />
Der rührige Vizepräsident der ASPA. Herr Hostettler,<br />
der gleichzeitig das Ressort deT Finanzen<br />
des Verbandes verwaltet, erstattete seinen flotten<br />
Kassabericht, der von der Versammlung einstimmig<br />
angenommen und verdankt wurde.<br />
Zum Traktandum Bestätigungs- und Ergänzungswahlen<br />
wurde bemerkt, dass dieses Jahr eine<br />
Statutenrevision vorgenommen werde, die der nächsten<br />
Generalversammlung unterbreitet wird. Mit<br />
Ende dieses Jahres geht dio dreijährige Amtsdauer<br />
des Vorstandes zu Ende. Die RechnungsrevisoTen<br />
und ihre Suppleanten wurden in ihren Ämtern bestätigt.<br />
Eine Spezialkommission, aius »echs Vorstandsmitgliedern<br />
bestehend, pflegte Unterhandlungen<br />
mit der Schweizer. Chauffeur-Vereinigung behufs<br />
Aufstellung allgemein durchführbarer Grundlagen<br />
für die Anstellung von Chauffeuren und Mitfahrern,<br />
unter Einschluss von Arbeitsbedingungen bezüglich<br />
Arbeitszeit, Ferien, Versicherungen usw. Ueber diese<br />
aufgestellten Normen referierte eingehend Herr<br />
Walter vom A.C.V. in Basel. Dio Normen sollen<br />
nur ein« Wegleitung sein für Arbeitsverträge. Herr<br />
Hunziker aas Than machte als Vertreter des Möbeltransportgewerbes<br />
einige Bemerkungen und den<br />
Vorbehalt, man möchte in dieser Sache keino bindenden<br />
Beschlüsse fassen. Er wurdo in seinen Befürchtungen<br />
von Herr Kuoni aus Zürich unterstützt,<br />
der die Möglichkeit von daraus entstehenden<br />
Konflikten als sehr naheliegend erachtet.<br />
Herr Walter, als Kommissionsreferent, replizierte<br />
und verwies auf Artikel 1 dieser Normen,<br />
wo ea ausdrücklich heisst, das3 diese Normen als<br />
Richtlinien für die Anstellung von Chauffeuren etc.<br />
zu gelten haben. Der Verband wurde schon oft angefragt,<br />
wie man die Chauffeure anstelle. Das war<br />
der Grund, bemerkte Herr Vizepräsident Hostettler,<br />
warum man diese Normen aufstellte. Denselben<br />
wurde von der Versammlung mehrheitlich zugestimmt.<br />
Ueber die Propagandahestrebungen der ASPA<br />
berichtete Herr Hasler aus Zürich. Die Vorteile, die<br />
der Verband bietet, sind gewaltige. Die ASPA nimmt<br />
eine starke Position ein und sie hat auch bei den<br />
Behörden Mitspracherecht. Die Verfechtung der<br />
mannigfachen Interessen der Lastwagenbesitzer ist<br />
durch sie am besten gewährleistet. Es sei daher<br />
erstaunlich, dass nicht alle Lastwagenbesitzer Mitglied<br />
des Verbandes seien. Für Propagandazwecke<br />
ist dio<br />
Der Schweizer. Studiengesellscihaft zur FÖTdelung<br />
des Baues dor<br />
Autostrasse Basel—italienische Grenze<br />
ist dio ASPA ebenfalls beigetreten. Der Verband ist<br />
W18<br />
Ungleichheiten beim Grenzübertritt<br />
bestanden auch 1927 weiter und führten zufolge<br />
dein eigenmächtigen Vorgehen dor französieren Zollbehörden<br />
zu einer Reihe von Schwierigkeiten.<br />
Anschaffung und Führung einer Plakette<br />
Ganz wunderliche Blüten hat im Jahro 1927 auch<br />
geplant. Jeder, der Mitglied des Verbandes sei,<br />
sollte das auch äusserlich bezeugen: man würde<br />
die<br />
dadurch erreichen, dass dio Behörden vor dieser<br />
Stellung der Bahn gegenüber dem Auto Organisation noch mehr Respekt bekämen und sicher<br />
würde auch dio Polizei rücksichtsvoller sein.<br />
als unliebsamen Konkurrenten getrieben. Am 1. Februar<br />
1937 wurdo dio Schweiz. Express A.-G. (Sosa) Für Nichlinitglieder müssto dieso Plakotto anfeuernd<br />
wirken, auch Mitglied dieses vielbieteudcn<br />
gegründet. In das Berichtsjahr fällt ebenfalls dio<br />
Inbetriebsetzung der Surbtallinie als einem leistungsfähigen<br />
Autobetrieb. Ueber den Wert der genden Verbandes zu worden. Vom Ausschuss, der<br />
und die Interessen der Lastwagenbesitzer verteidi-<br />
Sesagründung für die Bahnen ist das Urteil heute am Samstagvormittag tagte, wurde beschlossen, die<br />
noch stark geteilt, insbesondere die Bewertung des nötigen Plaketten für jeden Wagen gratis abzugeben.<br />
Diese sind vorn am Kühler zu befestigen und<br />
finanziellen Wirklichkeitserfolges. Immerhin steht<br />
ausser Zweifel dass es der Gasellschaft in der kurzen<br />
Zeit ihres Bestehens gelungen ist, einen gewis-<br />
Nur Ersatzplaketten sollen bezahlt werden und kom-<br />
zeigen das Schweizerkreuz und den Namen ASPA.<br />
sen Ausgleich zwischen Bahn- und Autotransport men auf ca. Fr. 2.50 per Stück zu stehen. Als besorgter<br />
Verwalter der Finanzen machte Hr. Ho-<br />
zu schaffen, wenn auch auf Grund einer vielbeanstandeten<br />
Tarifungleichheit zwischen Firmen mit stettler einige Bemerkungen zu dieser Frago und<br />
und ohne Automobilbenützung. Ausser allem Zweifel<br />
aber sieht, dass der erreichte Tarifabbau, sowie dem budgetierten Einnahm.enüberschus's von Fr.<br />
wies darauf hin, dass durch die Gratisabgabo aus<br />
verschiedene andere Transporterleichterungen der 200.— ein Ausgabenüberschuss werde. Dem Antrag<br />
Bahnen aus neuester Zeit<br />
des Ausschusses wuTde von der Versammlung mehrheitlich<br />
zugestimmt.<br />
auf Konto der entstandenen Autokonkurrenz<br />
zu buchen sind, und ea dürfte als weitere Folge dio Zu der Bpnzinfrago maichte Herr Fritz Meyer<br />
allgemeine Tarifrevision nach sich ziehen. Neben aus Basel einige Ausführungen und hob hervor,<br />
einer rücksichtslosen, systematischen Pressehetzo wie dio freien Importeuro und dio ASPA gemeinsam<br />
mitgewirkt haben, dass dio Benzinnreise bei<br />
bat dieser Abwehrkarmpf gegenüber dem Automobil<br />
dureh verschiedene tendenziöse Forderungen und uns nicht stiegen. In ganz Europa» sei diese Lage<br />
Postulate seine schärfste Kampfansage hervorgebracht.<br />
Auch die aktuell gewordene Bewegung für unterstützt werden, damit die Konsumenten auf die<br />
einzig. Diese Bestrebungen sollten weitgehendst<br />
Einführung von Nachtfahrverboten und Erhöhung Preisbestimmung einen Einfluss ausüben können.<br />
von Steuern ist nicht frei von diesem Einflüsse dieser<br />
bahnseitigen AbwehTaktion. welche sich über die<br />
Ueber die letzthin in Bern stattgefundene<br />
kommerziellen Erfordernisse der Privatwirtschaft<br />
Ersatzbrennstoff-Konkurrenz<br />
hinwegsetzend, einzig und allein ihr Baihnmonopol (über die wir eingebend in der «A. F..» berichtet<br />
sichern will und die Sicherstellung der in den Bahnen<br />
investierten Kapitalien sich zum Ziel gesetzt Dio ASPA eollte für die Technische Studien-<br />
haben) referierte Herr Vizepräsident Hostettler.<br />
hat. In einem auffälligen Widerspruch zu dem ständigen<br />
Anwachsen der Lastautomobüo steht die be-<br />
der Direktor der Firma Saurer in Arbon. trab zu<br />
kommission einen Beitrag leisten. Herr Häuptle,<br />
merkenswerte Tatsache der erhöhten Bahnfrecraenzen<br />
mit der Besserung der Konjunkturverhältnisse, wurden viele Versuche gemacht, auch einige in der<br />
der Brennstofffrago noch einigo Erklärungen. Es<br />
so dass sich trotz der immer wieder behaupteten Schweiz. Aber sie befriedigten nicht und zeigten<br />
Wichtigkeit der Konkurrenz der Automobile der keine wesentlichen Vorteile. Deshalb raten die<br />
Nettoüberschuss der gTÖssten Bahninstitutionj der schweizerischen Konstrukteure von weiteren Vorsuchen<br />
ab. jedenfalls werden sie sich daran nicht be-<br />
Bundesbahnen, im Jahre 1927 auf 5.65 Millionen<br />
gestellt hat.<br />
teiligen. Durch den Präsidenten. Herrn Kündig,<br />
wurdo Herr Direktor Häuptle angefragt, was man<br />
denn tun wolle, wenn man einmal kein Benzin im<br />
Lande habe. Ergänzend teilte Herr Hostettler mit,<br />
dass es sich nicht allein um das Studium der Holzkohlenfrage<br />
handle, tondern dass dio Brennstoff-