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E_1929_Zeitung_Nr.031

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HL31<br />

II. Blatt<br />

BERN. 5 April <strong>1929</strong><br />

II. Blatt<br />

BERN, 5. Apr.! <strong>1929</strong><br />

jt « m j Y W /• /•¥ • ¥ ist z. B- immer dann von Wichtigkeit, sobald rasche, reibungslose Verkehrsabwicklung<br />

/\ -g* S-f\-g&% f\ r%"g A""»/Y » "f m tf%T m Ml f*h"§" *) den Geschädigten ebenfalls irgend ein Ver- allzusehr hindere und dem auf der Neben-<br />

/r\\jL%+\ßmfi\ß%J%>l m JLM.1Jlm %,MJi ilvllv schulden an einem entstandenen Unfall mit strasse zirkulierenden Fahrer ein Vorrech<br />

* Schadensfolgen trifft. Angenommen, es würde verschafft, das ihm gar nicht zukommen<br />

"•<br />

z. B.eln Fussgänger einem daherfahrenden darf. Es ist auch zuzugeben, dass, wenn in<br />

Bei diesem Anlasse darf im Interesse des den herbeigeführt worden ist, bloss rock- Automobil absichtlich nicht ausweichen und einer Grossstadt die auf den Hauptverkehrsgewissenhaften<br />

und ehrlichen Automobilisten griffsberechtigt wäre. Diese weitgehende würde nun bei diesem Anlasse verletzt. Der ädern fahrenden Vehikel bei jeder Einmünnicht<br />

unterlassen werden, darauf aufmerksam Haftpflicht und Belastung des Automobilisten, Automobilist wäre zweifellos, gestützt auf Ar- düng einer Seitenstrasse ihre Geschwindigzu<br />

machen, dass die im Konkordat vorge- die der Eisenbahnhaftpflicht nachgebildet ist tikel 34 des Konkordates, verpflichtet, anzu- I keit verringern und den aus derselben einsehene<br />

obligatorische Minimal-Versicherungs- und im Automobilgesetz vom Jahre 1926 auf- halten; es trifit ihn daher, wenn er dies nicht biegenden Fahrzeugen den Vortritt geben<br />

summe von Fr. 20,000.— für Personenschaden genommen werden sollte, war denn auch der tut, zweifellos ein Verschulden. Dagegen war müssen, dies einer unabsehbaren Verkehrszweifellos<br />

zu niedrig ist, und es ist jedermann Hauptgrund, dass dasselbe berechtigterweise aber auch das Verhalten des Fussgängers ein Verzögerung, resp. Verkehrsstockung, rufen<br />

angelegentlichst zu empfehlen, nicht nur eine in derVolksabstimmungverworfen worden ist. grob fahrlässiges, das auf die Entstehung des müsste. Das in den grossen Hauptverkehrsbedeutend<br />

höhere Personen-Haftpflicht-Ver- wje wir gesehen haben, besteht die Haft- Schadens eingewirkt hat. In einem solchen strassen zirkulierende Fahrzeug sollte unbesfcherung<br />

abzuschliessen, sondern auch eine pflicht im Ersätze des'einem Dritten verur- Falle würde die Ersatzpflicht des Automobi- dingt den Vortritt haben und wer eben von<br />

Sachschaden - Haftpflicht - Versicherung, die sachten Schadens. Vielfach besteht noch die listen erheblich ermässigt werden,<br />

einer Nebenstrasse in eine Hauptstrasse einheute<br />

leider noch nicht obligatorisch ist, ab- irrige Aufassung, als ob durch die Haftpflicht-<br />

biegt, muss seine Gesschwindigkeit entsprezuschliessen.<br />

Es heisst am unrichtigen Orte Versicherung auch eigener Schaden gedeckt n l/ftr+rl+tcrnoht<br />

ermässi 2 en und mit der Einfahrt so-<br />

chend<br />

sparen, wenn an der Versicherung gespart würde. Das trifft nicht zu. In die Haftpflicht- UaS VOrirlllSrecni. lange zuwarten, dass die Verkehrsabwickwerden<br />

will. Die gerichtlich zugesprochenen Versicherung einbezogen sind nur die Dritten Ueber das Vortrittsrecht bei Strassenkreu- '""g auf der Hauptstrasse nicht gehindert<br />

Entschädigungssummen sind heute zum Teil entstandenen Schäden, d. h. alle Schäden, so- zungcn herrscht in den verschiedenen euro- wird.<br />

derart hoch, dass es im ureigensten Interesse wejt sie nicht den Automobilisten selbst und -paischen Staaten noch eine grosse Verschie- Die bezüglichen Demarchen der Automobijedes<br />

Automobilisten gelegen ist. sich gegen die dessen Familienangehörige treffen. Mitfah- denheit. In einigen Ländern gilt grundsätz- listenverbände Frankreichs, denen sich auch<br />

Folgen allfälliger Unglücksfälle weitgehendstzu rencj e Dritte, die nicht Familienangehörige lieh das Vortrittsrecht des von rechts kom- zahlreiche Behördevertreter angeschlossen<br />

sichern. Die etwas höheren Prämien sind da- smd, sind in der Haftpflichtversicherung ein- menden Fahrzeuges, bei andern wiederum, haben, sind nun derart vorgeschritten, dass<br />

bei sicherlich das kleinere Uebel, umsomehr bezogen. " und speziell in den Grossstädten, kommt dem wohl in Bälde mit der Wiedereinführung des<br />

noch, wenn man bedenkt, wie die Tendenz der Im weitem ist zu bemerken, dass die Haft- auf der Hauptverkehrsstrasse sich befinda- Vortrittsrechtes des auf der Hauptverkefirs-<br />

Gerichte immer mehr dahingeht, dem Auto- Pflichtversicherung nur für im Versicherungs- chen Fahrzeug die Priorität zu. Es scheint, strasse zirkulierenden Fahrzeuges zu rechnen<br />

mobilisten unter allen Umständen ein Ver- vertrag genannte Personen haftet. Bei Ab- als ob man sich noch nicht so recht darüber ist. Damit ist dann Frankreich wieder zum<br />

schulden zuzuschreiben. Wie weit in dieser schluss einer Haftpflichtversicherung ist da- klar ist, welches Prinzip vorzuziehen ist, ehemaligen Status zurückgekehrt, der sich<br />

Beziehung z. B. vom Bundesgericht gegangen für zu sorgen, dass neben dem Versicherungs- denn die Fälle sind nicht so selten, wo man eben, wie die Erfahrungen gezeigt haben, im<br />

wird, habe ich in einem Artikel in der Nutn- nehmer sein Chaufeur oder andere Personen, in nämlichen Land in den letzten Jahren das grossen und ganzen doch ziemlich bewährt<br />

mer 1 der « Automobil-Revue » vom 4. Januar sofern das Lenken des Wagens im Einver- System gewechselt hat und nun aber auch hat.<br />

<strong>1929</strong> an Hand von Beispielen, die sich noch ständnis mit dem Versicherungsnehmer er- mit der neuen Regelung nicht so sehrzufrie- Es ist bei dieser Gelegenheit von Interbeliebig<br />

vermehren liessen, ausgeführt. Viel- folgt, in die Versicherung einbezogen werden, den ist.<br />

esse, zu beobachten, dass auch Berlin

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