E_1929_Zeitung_Nr.032
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N° 52 — <strong>1929</strong><br />
Man weiss, dass die « Offiziellen » Gegner<br />
der Strassenverkehrs-Initiative sind. Das<br />
Volk selbst ist bis heute noch so wenig über<br />
die eigentlichen Ziele der Initiative aufgeklärt,<br />
dass es nicht schwer fällt, einen Beschluss<br />
gegen sie zustandezubringen. Der<br />
Zentralvorstand der freisinnigen Partei des<br />
Kantons Bern hat nach Anhörung eines Referates<br />
von Nationalrat Spychiger eine Resolution<br />
angenommen, in der ebenfalls gegen<br />
die Initiative Stellung genommen wird. Der<br />
Zentralvorstand empfiehlt Ablehnung, «da<br />
sie : 1. zu sehr in die kantonale Hoheit eingreift;<br />
2. ohne Not dem Bund den eigenen<br />
Bau von Strassen überträgt; 3. dem Bund<br />
zu viel finanzielle Mittel entzieht; 4. die Verteilung<br />
des Bundesbetrages zu sehr kompliziert.»<br />
Zudem betont die Resolution, dass<br />
der Verfassungsartikel 37 bis genüge, um ein<br />
neues, den gegenwärtigen Bedürfnissen entsprechendes<br />
Gesetz zu erstellen.<br />
Die Resolution des Zentralvorstandes der<br />
freisinnigen Partei zeigt deutlich, wie der<br />
Text der Verkehrsgesetz-Initiative falsch interpretiert<br />
wird und man Absichten in sie<br />
hineinlegt, die gar nicht vorhanden sind. Zu<br />
Punkt 1 der Resolution : Die Verkehrsinitiative<br />
greift nicht in die kantonalen Hoheiten<br />
hinein," im Gegenteil, dadurch, dass sie den<br />
ganzen Benzinzollertrag den Kantonen zu<br />
übermitteln bezweckt, stärkt sie deren Finanzen,<br />
unterstützt sie deren wirtschaftliche<br />
Bestrebungen und trägt demnach dazu bei,<br />
die kantonalen «Hoheiten» in ihrer Macht<br />
zu stärken.<br />
Zu Punkt 2 : Es liegt keinesfalls in der<br />
Absicht der Initianten, den Bund im Zusammenhang<br />
mit der Verkehrsgesetzgebung zur<br />
Aufstellung eines umfangreichen administrativen<br />
Apparates zu veranlassen. Niemand<br />
will die Strassenhoheit der Kantone im Prinzip<br />
antasten. Es läge dies ja gar nicht im<br />
Interesse der Strassenbenützer, da die Kantone<br />
im allgemeinen die örtlichen Verhältnisse<br />
im Strassenbau bedeutend besser zu<br />
würdigen wissen als dies eine Zentralstelle in<br />
Bern tun könnte. Dies Ziel der Initiative liegt<br />
nicht darin, den heute schon so umfangreichen<br />
zentralen Verwaltungsapparat der Eidgenossenschaft<br />
zu vergrössern und neue<br />
•Beamtenstellen zu schaffen, sondern die Kantone<br />
in ihrem Bestreben, das Strassennetz<br />
nach den Grundsätzen der modernen Technik<br />
und entsprechend der gesteigerten Anforderungen<br />
des neuzeitlichen Verkehrs auszubauen,<br />
nach Kräften zu fördern. Grundsätzlich<br />
also sollen auch in der Zukunft die<br />
Kantone die Strassen weiterhin bauen, der<br />
Bund soll einzig in vermehrtem Masse die<br />
kantonale Strassenbautätigkeit unterstützen.<br />
In diesem Sinne enthält die Initiative auch<br />
eine Bestimmung, die dem Bund das Recht<br />
gibt, Bau und Unterhalt von Durchgangsstrasseii<br />
zu übernehmen oder sich daran zu<br />
beteiligen. Darin beruht die « gefürchtete»<br />
Einmischung des Bundes in die kantonalen<br />
Hoheitsrechte !<br />
Zu Punkt 3 : Darüber ist in unserem heutigen<br />
Leitartikel ausführlich zu lesen. Natürlich<br />
würden dem Bunde durch die Annahme<br />
der Initiative finanzielle Mitte] entzogen.<br />
Diese können aber leicht durch eine gründliche<br />
Instandstellung unseres schweizerischen<br />
Strasscnnetzes und dadurch bedingte erhöhte<br />
Zolleinnahmen etc. ersetzt werden.<br />
Zu Punkt 4: Die Verteilung des Benzinzollviertels<br />
an die Kantone ist heute bereits<br />
derart kompliziert, dass auch durch eine<br />
erhöhte Beitragsleistung eine grössere Komplikation<br />
nicht mehr eintreten kann. Wohl<br />
aber wäre dann Gelegenheit vorhanden, verschiedene<br />
sich schwer fühlbar machende Ungerechtigkeiten<br />
aus der Welt zu schaffen.<br />
Ob der gegenwärtige Verfassungsartikel<br />
37 bis zu einem alle Strassenbenützer umfassenden<br />
Gesetz genügt, darüber gingen die<br />
Meinungen im Nationalrate sehr stark auseinander.<br />
Sicher ist, dass der Artikel in seiner<br />
Auslegung sehr dehnbar ist, dass er sogar<br />
Zweideutigkeiten zulässt, die gerade die Verkehrsinitiative<br />
durch Schaffung einer klaren<br />
Situation aus der Welt schaffen möchte.<br />
Aus diesen Gründen ist der Entscheid des<br />
Zentralvorstandes der freisinnigen Partei sehr<br />
zu bedauern. Gerade der Kanton Bern mit<br />
seiner ausgesprochenen Finanzmisere hätte<br />
allen Grund, mit einem wuchtigen Mehr diese<br />
Initiative anzunehmen.. Schwer lastet der<br />
Steuerdruck auf der 'gesamten Bevölkerung,<br />
dessentwegen eine eigentliche und gefährliche<br />
Kapitalabwanderung aus dem Kanton<br />
Bern eingesetzt hat. Das finanzielle Gleichgewicht<br />
ist nur schwer herzustellen. Die<br />
Schuldenlast des Kantons drückt. Aber trotz<br />
allem müssen für Strassenverbesserungen<br />
und Strassenbau jährlich rund 6,5 Millionen<br />
Franken bezahlt werden. Dem gegenüber<br />
darf der Kanton Bern aus den erhöhten Benzinzollbeiträgen<br />
jährlich nur mit 600 000 Fr.<br />
rechnen. 6 Millionen Franken sind demnach<br />
Jahr für Jahr aus dem Staatsfiskus herauszupressen.<br />
Es ist deshalb nicht zu verwundern,<br />
dass der bernische Baudirektor, Herr<br />
Regierungsrat Bösiger, selbst das Verlangen<br />
gestellt hat, dass der ganze Benzinzollertrag<br />
den Kantonen zufliesse. Nach seiner Ansicht<br />
gehört der letzte Rappen des Benzinzolles<br />
auf die Strasse. Wir unterstreichen diese<br />
Forderung nicht nur im Interesse der Automobilisten,<br />
sondern in erster Linie im Interesse<br />
des ganzen bernischen Volkes. Wir gehen<br />
mit Herrn Nationalrat Spychiger einig,<br />
dass über dem Interesse des Automobilisten<br />
dasjenige der Gesamtheit steht. Gerade aber<br />
die Interessen des Kantons Bern und damit<br />
die Interessen der bernischen Bevölkerung<br />
machen es jedem Berner Bürger zur Pflicht,<br />
dem Kanton alle diejenigen Finanzen zukommen<br />
zu lassen, für die eine Erfassung möglich<br />
wäre. Jeder Berner, dem die volkswirtschaftliche<br />
Blüte seines Kantons am Herzen<br />
Hegt, wird deshalb trotz Beschlusses des<br />
ientralvorstandes der freisinnigen Partei der<br />
Initiative seine Zustimmung geben müssen.<br />
Ein entwicklungsgeschichtlicher Nachruf.<br />
In der Nacht vom 3. auf den 4. April ist in<br />
Ladenburg Carl Benz gestorben. Er erreichte<br />
ein Alter von 85 Jahren.<br />
Der Tod Carl Benz's hat die Augen der<br />
ganzen Welt einmal mehr auf den Mann gerichtet,<br />
der am Werden des Automobils eminente<br />
Verdienste besitzt. Carl Benz ist nicht,<br />
wie die Tagespresse in ihrem Nachrufe sich<br />
auszudrücken pflegte, «der Erfinder» des<br />
Automobils. Das grosse Werk des Verschiedenen<br />
ist es, neben "Göttlich Daimler und dessen<br />
Mitarbeiter Wilhelm Maybach, der Schöpfer<br />
des heutigen durch Verbrennungsmotor angetriebenen<br />
Motorfahrzeuges zu sein.<br />
Aber selbst Automobile im heutigen Sinne,<br />
also durch Explosionsmotoren angetriebene<br />
Fahrzeuge, hat es vor Benz und Daimler gegeben.<br />
Der erste Explosionsmotor mit elektrischer<br />
Zündung und somit das erste Automobil<br />
wurde, was die wenigsten wissen, von<br />
einem Schweizer erstellt, und zwar von<br />
Rivaz. Weder er noch seine zahlreichen<br />
Nachfolger kamen zu brauchbaren Resultaten.<br />
Erst der Franzose Lenoir, der 1860 einen<br />
Zweitakt-Benzinmotor erfand, konnte<br />
damit ein einigermassen fahrbares Automobil<br />
bauen, mit dem er 1863 eine Fahrt von 18 km<br />
Länge machte. Aber sein Motor leistete nur<br />
W2 PS, machte 100 Touren, war sehr schwer<br />
und verbrauchte grosse Mengen Benzin und<br />
AUTOMOBIL-REVUE<br />
Der Kanton Bern und die Strassen verkehrsinitiative<br />
Carl Benz f.<br />
Wasser. Ein Motor von 6 PS wurde auch<br />
in ein Boot eingebaut, womit das erste Motorboot<br />
entstand. Zur selben Zeit beschäftigte<br />
sich in Wien der aus Malchin in Mecklenburg<br />
stammende Siegfried Markus mit dem<br />
Bau von Verbrennungsmotoren und brachte<br />
1875 ein Automobil mit Gasmotor heraus.<br />
/ Aber wie seinen Vorgängern war Markus,<br />
dessen Wagen übrigens viele geniale Konstruktionseinzelheiten<br />
aufwies, die später<br />
nacherfunden wurden und noch im modernen<br />
Kraftfahrzeug vorhanden sind, kein praktischer<br />
Erfolg beschieden. Sein Name und<br />
seine Erfindungen verfielen der Vergessenheit.<br />
Erst in den letzten Jahren haben die<br />
Wiener den in ihren Mauern Gestorbenen<br />
mit einem Denkmal geehrt und sich dadurch<br />
berechtigt gefühlt, die Erfindung des Autos<br />
für einen der ihren zu beanspruchen. Wie<br />
bei allen grossen Erfindungen, wollen viele<br />
die Erfinder sein und sind es auch tatsächlich.<br />
Ein Fortschritt im Automobilbau war erst<br />
möglich, nachdem der Konstrukteur Otto<br />
1876 mit seinem wirtschaftlicheren Viertaktmotor<br />
herausgekommen war, und wozu Lenior,<br />
Markus und Otto die Grundlage geschaffen<br />
hatten, das vollendeten Gottlieb<br />
Daimler und Carl Benz. Beide gingen aus<br />
dem Gasmotorenbau hervor und beide verfolgten<br />
unabhängig voneinander und auf eigenen<br />
Wegen ihr Ziel: den leichten, schnelllaufenden<br />
Verbrennungsmotor.<br />
Carl Benz, als Sohn eines Lokomotivführers<br />
am 25. November 1844 in Karlsruhe<br />
geboren, hatte am dortigen Polytechnikum<br />
Maschinenbau studiert. Mit 27 Jahren richtete<br />
er in Mannheim eine eigene Werkstatt<br />
mit acht Arbeitern ein, in der er stationäre<br />
Gasmotoren baute.<br />
Ins Jahr 1878 fällt die Konstruktion des<br />
ersten Benz-Zweitaktmotors. 1885 wurde ihm<br />
gestattet, die erste Fahrt in den Strassen<br />
Mannheims auszuführen. Das Fahrzeug legte<br />
in der Ebene 10—15 Kilometer in der Stunde<br />
zurück. Sein Motor, mit allem Zubehör nur<br />
75 kg wiegend, produzierte % PS. Ansaugen<br />
und Komprimieren der Luft erfolgte<br />
nicht, wie bei den Gaszweitaktmotoren,<br />
durch Luftpumpe, sondern durch den Kolben<br />
selbst. Die Steuerung für den Gaszutritt<br />
wurde nicht durch Schieber, sondern durch<br />
Ventile geregelt. Die Zündung vollzog sich<br />
durch Funkeninduktor, der im Explosionsraum<br />
einen Funken zwischen zwei Platinspitzen<br />
überspringen Hess. Der Motor hatte<br />
ein grosses, wagrecht liegendes Schwungrad,<br />
einen gut arbeitenden Oberflächenvergaser<br />
und Wasserkühlung durch Kühlschlange<br />
mit selbsttätigem Wasserumlauf. Es war ein<br />
Differential vorhanden, auf dessen Welle<br />
die Kraftübertragung durch einen Riemen<br />
mit Fest- und Leerscheibe erfolgte. Dieser<br />
erste Benz - Wagen wies also schon Konstruktionseinzelheiten<br />
auf, die später allgemein<br />
im Automobilbau Eingang fanden. V.<br />
Berns Flugplatz<br />
Bundes-Flugplatz?<br />
Man beginnt in Bern nicht nur die Ueberzeugung<br />
zu gewinnen, dass die Stadt einen<br />
Flugplatz brauche, sondern dass der Stadt-<br />
Flugplatz tatsächlich gleichzeitig zum Bundes-Flugplatz<br />
ausgebaut werden könnte. Das<br />
ist entschieden ein Fortschritt. Der Bund<br />
beabsichtigt, wie verlautet, eine angemessene<br />
Summe zu entrichten, wenn der Platz<br />
auch Militärfliegern zur Verfügung steht.<br />
Ueberdies habe sich gezeigt, dass der Sitz<br />
der Landesregierung auf die Dauer nicht ohne<br />
Luftverbindung bleiben darf.» Man sieht,<br />
man hat sich selbst an höchster Stelle zu einer<br />
Erkenntnis durchgerungen, die der Presse<br />
seit Jahren Binsenwahrheit ist. Nun soll zuerst<br />
ein Flugplatzdirektor gesucht werden.<br />
Männiglich ist voll lenzlicher Hoffnung... xi.<br />
Der A. C. S. Waadt verlangt<br />
Sicherheitsmaßnahmen.<br />
Mit Rücksicht auf die in letzter Zeit im Kt.<br />
Waadt vorgekommenen Automobilunfälle, an<br />
denen fahrlässige, gewissenlose und betrunkene<br />
Wagenlenker die Schuld tragen, hat die<br />
waadtländische Sektion des Schweiz. Automobilclubs<br />
an den Regierungsrat ein Schreiben<br />
gerichtet, in welchem gefordert wird:<br />
1. dass jeder Motorfahrzeuglenker, der betrunken<br />
angetroffen wird, nicht nur bestraft,<br />
sondern dass ihm auch dauernd die Fahrbewilligung<br />
entzogen werde; 2. dass eine bestimmte<br />
Zahl von Motorfahrzeugbesitzern,<br />
die seit fünf Jahren den Fahrausweis besitzen<br />
und als vorsichtige vernünftige Fahrer<br />
bekannt sind, vereidigt und ermächtigt werden,<br />
unterwegs einzuschreiten und gegebenenfalls<br />
den Behörden die Strassenbenützer<br />
anzuzeigen, die gegen die Verkehrsordnung<br />
verstossen. Die Sektion vertritt die<br />
Auffassung, dass die Unfälle nicht allein auf<br />
Geschwindigkeitsexzesse zurückzuführen<br />
sind, sondern auf eine ganze Reihe anderer<br />
schwerwiegender Umstände. Sie ersucht<br />
den Regierungsrat, die Frage mit ihr zu besprechen.<br />
Erleichterungen für schweizer.<br />
Automobilisten im deutschschweizerischen<br />
Grenzverkehr.<br />
Das Reichsfinanzministerium hat durch<br />
eine Verfügung vom 21. März <strong>1929</strong> die bestehende<br />
Steuerfreiheit von fünf Tagen im direkten<br />
deutsch - schweizerischen Grenzverkehr<br />
auf 14 Tage arsgedehnt. Die in Frage<br />
kommenden Bestimmungen der Vereinbarung<br />
lauten nunmehr:<br />
«Kraftfahrzeuge, die von den schweizerischen<br />
Behörden verkehrspolizeilich zugelassen<br />
sind, werden bei einem Eingang über<br />
die deutsch-schweizerische Grenze beliebig<br />
oft für 14 unmittelbar aufeinanderfolgende<br />
Aufenthaltstage im deutschen Reichsgebiet<br />
von der deutschen Kraftfahrzeugsteuer freigestellt.<br />
Bei der Berechnung der Aufenthaltstage<br />
wird der Tag des Eingangs und der<br />
Tag des Ausgangs als je ein Aufenthaltstag<br />
gerechnet. Bleibt das Kraftfahrzeug länger<br />
als 14 Tage im deutschen Reichsgebiet, so<br />
ist für die ganze Dauer des jeweiligen Autenthaltes<br />
eine Steuerkarte zu lösen.<br />
Die Befreiung gilt nicht für Kraftfahrzeuge<br />
von Unternehmungen, welch© regelmässig<br />
Personenrund- oder Personenlinienfahrten<br />
betreiben.»<br />
Die Verfügung, welche für den schweizerischen<br />
Automobilisten eine wesentliche Erleichterung<br />
darstellt und als Kompensation<br />
für die Aufhebung der kantonalen Durchgangstaxen<br />
verordnet wurde, ist mit dem<br />
28. März <strong>1929</strong> in Kraft getreten.<br />
Grosser Preis von Algerien. Das internationale<br />
Automobilrennen um den Grossen<br />
Preis von Algerien wurde am Samstag in Algier<br />
über 286 km ausgefahren. 1. Joly (Bugatti)<br />
in 2:55:37 (Stundenmittel 97,800 km);<br />
2. Bonville (Lorraine-Dietrich) 2:57:21; 3.<br />
Vincenti (Bugatti) 2:59:09; 4. Klar (Chenard-<br />
Walcker) 3:17:46; 5. Gallay (Bugatti) 3:19:58.<br />
Grosser Preis von Irland. Für den Grossen<br />
Preis von Irland sind bis heute 32 Nennungen<br />
eingegangen, die sich auf sechs Kategorien<br />
verteilen.<br />
Unsere Clubchronik<br />
musste aus Raummangel ausnahmsweise<br />
auf die nächste Nummer verschoben werden.