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E_1929_Zeitung_Nr.032

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N° 52 — <strong>1929</strong><br />

Man weiss, dass die « Offiziellen » Gegner<br />

der Strassenverkehrs-Initiative sind. Das<br />

Volk selbst ist bis heute noch so wenig über<br />

die eigentlichen Ziele der Initiative aufgeklärt,<br />

dass es nicht schwer fällt, einen Beschluss<br />

gegen sie zustandezubringen. Der<br />

Zentralvorstand der freisinnigen Partei des<br />

Kantons Bern hat nach Anhörung eines Referates<br />

von Nationalrat Spychiger eine Resolution<br />

angenommen, in der ebenfalls gegen<br />

die Initiative Stellung genommen wird. Der<br />

Zentralvorstand empfiehlt Ablehnung, «da<br />

sie : 1. zu sehr in die kantonale Hoheit eingreift;<br />

2. ohne Not dem Bund den eigenen<br />

Bau von Strassen überträgt; 3. dem Bund<br />

zu viel finanzielle Mittel entzieht; 4. die Verteilung<br />

des Bundesbetrages zu sehr kompliziert.»<br />

Zudem betont die Resolution, dass<br />

der Verfassungsartikel 37 bis genüge, um ein<br />

neues, den gegenwärtigen Bedürfnissen entsprechendes<br />

Gesetz zu erstellen.<br />

Die Resolution des Zentralvorstandes der<br />

freisinnigen Partei zeigt deutlich, wie der<br />

Text der Verkehrsgesetz-Initiative falsch interpretiert<br />

wird und man Absichten in sie<br />

hineinlegt, die gar nicht vorhanden sind. Zu<br />

Punkt 1 der Resolution : Die Verkehrsinitiative<br />

greift nicht in die kantonalen Hoheiten<br />

hinein," im Gegenteil, dadurch, dass sie den<br />

ganzen Benzinzollertrag den Kantonen zu<br />

übermitteln bezweckt, stärkt sie deren Finanzen,<br />

unterstützt sie deren wirtschaftliche<br />

Bestrebungen und trägt demnach dazu bei,<br />

die kantonalen «Hoheiten» in ihrer Macht<br />

zu stärken.<br />

Zu Punkt 2 : Es liegt keinesfalls in der<br />

Absicht der Initianten, den Bund im Zusammenhang<br />

mit der Verkehrsgesetzgebung zur<br />

Aufstellung eines umfangreichen administrativen<br />

Apparates zu veranlassen. Niemand<br />

will die Strassenhoheit der Kantone im Prinzip<br />

antasten. Es läge dies ja gar nicht im<br />

Interesse der Strassenbenützer, da die Kantone<br />

im allgemeinen die örtlichen Verhältnisse<br />

im Strassenbau bedeutend besser zu<br />

würdigen wissen als dies eine Zentralstelle in<br />

Bern tun könnte. Dies Ziel der Initiative liegt<br />

nicht darin, den heute schon so umfangreichen<br />

zentralen Verwaltungsapparat der Eidgenossenschaft<br />

zu vergrössern und neue<br />

•Beamtenstellen zu schaffen, sondern die Kantone<br />

in ihrem Bestreben, das Strassennetz<br />

nach den Grundsätzen der modernen Technik<br />

und entsprechend der gesteigerten Anforderungen<br />

des neuzeitlichen Verkehrs auszubauen,<br />

nach Kräften zu fördern. Grundsätzlich<br />

also sollen auch in der Zukunft die<br />

Kantone die Strassen weiterhin bauen, der<br />

Bund soll einzig in vermehrtem Masse die<br />

kantonale Strassenbautätigkeit unterstützen.<br />

In diesem Sinne enthält die Initiative auch<br />

eine Bestimmung, die dem Bund das Recht<br />

gibt, Bau und Unterhalt von Durchgangsstrasseii<br />

zu übernehmen oder sich daran zu<br />

beteiligen. Darin beruht die « gefürchtete»<br />

Einmischung des Bundes in die kantonalen<br />

Hoheitsrechte !<br />

Zu Punkt 3 : Darüber ist in unserem heutigen<br />

Leitartikel ausführlich zu lesen. Natürlich<br />

würden dem Bunde durch die Annahme<br />

der Initiative finanzielle Mitte] entzogen.<br />

Diese können aber leicht durch eine gründliche<br />

Instandstellung unseres schweizerischen<br />

Strasscnnetzes und dadurch bedingte erhöhte<br />

Zolleinnahmen etc. ersetzt werden.<br />

Zu Punkt 4: Die Verteilung des Benzinzollviertels<br />

an die Kantone ist heute bereits<br />

derart kompliziert, dass auch durch eine<br />

erhöhte Beitragsleistung eine grössere Komplikation<br />

nicht mehr eintreten kann. Wohl<br />

aber wäre dann Gelegenheit vorhanden, verschiedene<br />

sich schwer fühlbar machende Ungerechtigkeiten<br />

aus der Welt zu schaffen.<br />

Ob der gegenwärtige Verfassungsartikel<br />

37 bis zu einem alle Strassenbenützer umfassenden<br />

Gesetz genügt, darüber gingen die<br />

Meinungen im Nationalrate sehr stark auseinander.<br />

Sicher ist, dass der Artikel in seiner<br />

Auslegung sehr dehnbar ist, dass er sogar<br />

Zweideutigkeiten zulässt, die gerade die Verkehrsinitiative<br />

durch Schaffung einer klaren<br />

Situation aus der Welt schaffen möchte.<br />

Aus diesen Gründen ist der Entscheid des<br />

Zentralvorstandes der freisinnigen Partei sehr<br />

zu bedauern. Gerade der Kanton Bern mit<br />

seiner ausgesprochenen Finanzmisere hätte<br />

allen Grund, mit einem wuchtigen Mehr diese<br />

Initiative anzunehmen.. Schwer lastet der<br />

Steuerdruck auf der 'gesamten Bevölkerung,<br />

dessentwegen eine eigentliche und gefährliche<br />

Kapitalabwanderung aus dem Kanton<br />

Bern eingesetzt hat. Das finanzielle Gleichgewicht<br />

ist nur schwer herzustellen. Die<br />

Schuldenlast des Kantons drückt. Aber trotz<br />

allem müssen für Strassenverbesserungen<br />

und Strassenbau jährlich rund 6,5 Millionen<br />

Franken bezahlt werden. Dem gegenüber<br />

darf der Kanton Bern aus den erhöhten Benzinzollbeiträgen<br />

jährlich nur mit 600 000 Fr.<br />

rechnen. 6 Millionen Franken sind demnach<br />

Jahr für Jahr aus dem Staatsfiskus herauszupressen.<br />

Es ist deshalb nicht zu verwundern,<br />

dass der bernische Baudirektor, Herr<br />

Regierungsrat Bösiger, selbst das Verlangen<br />

gestellt hat, dass der ganze Benzinzollertrag<br />

den Kantonen zufliesse. Nach seiner Ansicht<br />

gehört der letzte Rappen des Benzinzolles<br />

auf die Strasse. Wir unterstreichen diese<br />

Forderung nicht nur im Interesse der Automobilisten,<br />

sondern in erster Linie im Interesse<br />

des ganzen bernischen Volkes. Wir gehen<br />

mit Herrn Nationalrat Spychiger einig,<br />

dass über dem Interesse des Automobilisten<br />

dasjenige der Gesamtheit steht. Gerade aber<br />

die Interessen des Kantons Bern und damit<br />

die Interessen der bernischen Bevölkerung<br />

machen es jedem Berner Bürger zur Pflicht,<br />

dem Kanton alle diejenigen Finanzen zukommen<br />

zu lassen, für die eine Erfassung möglich<br />

wäre. Jeder Berner, dem die volkswirtschaftliche<br />

Blüte seines Kantons am Herzen<br />

Hegt, wird deshalb trotz Beschlusses des<br />

ientralvorstandes der freisinnigen Partei der<br />

Initiative seine Zustimmung geben müssen.<br />

Ein entwicklungsgeschichtlicher Nachruf.<br />

In der Nacht vom 3. auf den 4. April ist in<br />

Ladenburg Carl Benz gestorben. Er erreichte<br />

ein Alter von 85 Jahren.<br />

Der Tod Carl Benz's hat die Augen der<br />

ganzen Welt einmal mehr auf den Mann gerichtet,<br />

der am Werden des Automobils eminente<br />

Verdienste besitzt. Carl Benz ist nicht,<br />

wie die Tagespresse in ihrem Nachrufe sich<br />

auszudrücken pflegte, «der Erfinder» des<br />

Automobils. Das grosse Werk des Verschiedenen<br />

ist es, neben "Göttlich Daimler und dessen<br />

Mitarbeiter Wilhelm Maybach, der Schöpfer<br />

des heutigen durch Verbrennungsmotor angetriebenen<br />

Motorfahrzeuges zu sein.<br />

Aber selbst Automobile im heutigen Sinne,<br />

also durch Explosionsmotoren angetriebene<br />

Fahrzeuge, hat es vor Benz und Daimler gegeben.<br />

Der erste Explosionsmotor mit elektrischer<br />

Zündung und somit das erste Automobil<br />

wurde, was die wenigsten wissen, von<br />

einem Schweizer erstellt, und zwar von<br />

Rivaz. Weder er noch seine zahlreichen<br />

Nachfolger kamen zu brauchbaren Resultaten.<br />

Erst der Franzose Lenoir, der 1860 einen<br />

Zweitakt-Benzinmotor erfand, konnte<br />

damit ein einigermassen fahrbares Automobil<br />

bauen, mit dem er 1863 eine Fahrt von 18 km<br />

Länge machte. Aber sein Motor leistete nur<br />

W2 PS, machte 100 Touren, war sehr schwer<br />

und verbrauchte grosse Mengen Benzin und<br />

AUTOMOBIL-REVUE<br />

Der Kanton Bern und die Strassen verkehrsinitiative<br />

Carl Benz f.<br />

Wasser. Ein Motor von 6 PS wurde auch<br />

in ein Boot eingebaut, womit das erste Motorboot<br />

entstand. Zur selben Zeit beschäftigte<br />

sich in Wien der aus Malchin in Mecklenburg<br />

stammende Siegfried Markus mit dem<br />

Bau von Verbrennungsmotoren und brachte<br />

1875 ein Automobil mit Gasmotor heraus.<br />

/ Aber wie seinen Vorgängern war Markus,<br />

dessen Wagen übrigens viele geniale Konstruktionseinzelheiten<br />

aufwies, die später<br />

nacherfunden wurden und noch im modernen<br />

Kraftfahrzeug vorhanden sind, kein praktischer<br />

Erfolg beschieden. Sein Name und<br />

seine Erfindungen verfielen der Vergessenheit.<br />

Erst in den letzten Jahren haben die<br />

Wiener den in ihren Mauern Gestorbenen<br />

mit einem Denkmal geehrt und sich dadurch<br />

berechtigt gefühlt, die Erfindung des Autos<br />

für einen der ihren zu beanspruchen. Wie<br />

bei allen grossen Erfindungen, wollen viele<br />

die Erfinder sein und sind es auch tatsächlich.<br />

Ein Fortschritt im Automobilbau war erst<br />

möglich, nachdem der Konstrukteur Otto<br />

1876 mit seinem wirtschaftlicheren Viertaktmotor<br />

herausgekommen war, und wozu Lenior,<br />

Markus und Otto die Grundlage geschaffen<br />

hatten, das vollendeten Gottlieb<br />

Daimler und Carl Benz. Beide gingen aus<br />

dem Gasmotorenbau hervor und beide verfolgten<br />

unabhängig voneinander und auf eigenen<br />

Wegen ihr Ziel: den leichten, schnelllaufenden<br />

Verbrennungsmotor.<br />

Carl Benz, als Sohn eines Lokomotivführers<br />

am 25. November 1844 in Karlsruhe<br />

geboren, hatte am dortigen Polytechnikum<br />

Maschinenbau studiert. Mit 27 Jahren richtete<br />

er in Mannheim eine eigene Werkstatt<br />

mit acht Arbeitern ein, in der er stationäre<br />

Gasmotoren baute.<br />

Ins Jahr 1878 fällt die Konstruktion des<br />

ersten Benz-Zweitaktmotors. 1885 wurde ihm<br />

gestattet, die erste Fahrt in den Strassen<br />

Mannheims auszuführen. Das Fahrzeug legte<br />

in der Ebene 10—15 Kilometer in der Stunde<br />

zurück. Sein Motor, mit allem Zubehör nur<br />

75 kg wiegend, produzierte % PS. Ansaugen<br />

und Komprimieren der Luft erfolgte<br />

nicht, wie bei den Gaszweitaktmotoren,<br />

durch Luftpumpe, sondern durch den Kolben<br />

selbst. Die Steuerung für den Gaszutritt<br />

wurde nicht durch Schieber, sondern durch<br />

Ventile geregelt. Die Zündung vollzog sich<br />

durch Funkeninduktor, der im Explosionsraum<br />

einen Funken zwischen zwei Platinspitzen<br />

überspringen Hess. Der Motor hatte<br />

ein grosses, wagrecht liegendes Schwungrad,<br />

einen gut arbeitenden Oberflächenvergaser<br />

und Wasserkühlung durch Kühlschlange<br />

mit selbsttätigem Wasserumlauf. Es war ein<br />

Differential vorhanden, auf dessen Welle<br />

die Kraftübertragung durch einen Riemen<br />

mit Fest- und Leerscheibe erfolgte. Dieser<br />

erste Benz - Wagen wies also schon Konstruktionseinzelheiten<br />

auf, die später allgemein<br />

im Automobilbau Eingang fanden. V.<br />

Berns Flugplatz<br />

Bundes-Flugplatz?<br />

Man beginnt in Bern nicht nur die Ueberzeugung<br />

zu gewinnen, dass die Stadt einen<br />

Flugplatz brauche, sondern dass der Stadt-<br />

Flugplatz tatsächlich gleichzeitig zum Bundes-Flugplatz<br />

ausgebaut werden könnte. Das<br />

ist entschieden ein Fortschritt. Der Bund<br />

beabsichtigt, wie verlautet, eine angemessene<br />

Summe zu entrichten, wenn der Platz<br />

auch Militärfliegern zur Verfügung steht.<br />

Ueberdies habe sich gezeigt, dass der Sitz<br />

der Landesregierung auf die Dauer nicht ohne<br />

Luftverbindung bleiben darf.» Man sieht,<br />

man hat sich selbst an höchster Stelle zu einer<br />

Erkenntnis durchgerungen, die der Presse<br />

seit Jahren Binsenwahrheit ist. Nun soll zuerst<br />

ein Flugplatzdirektor gesucht werden.<br />

Männiglich ist voll lenzlicher Hoffnung... xi.<br />

Der A. C. S. Waadt verlangt<br />

Sicherheitsmaßnahmen.<br />

Mit Rücksicht auf die in letzter Zeit im Kt.<br />

Waadt vorgekommenen Automobilunfälle, an<br />

denen fahrlässige, gewissenlose und betrunkene<br />

Wagenlenker die Schuld tragen, hat die<br />

waadtländische Sektion des Schweiz. Automobilclubs<br />

an den Regierungsrat ein Schreiben<br />

gerichtet, in welchem gefordert wird:<br />

1. dass jeder Motorfahrzeuglenker, der betrunken<br />

angetroffen wird, nicht nur bestraft,<br />

sondern dass ihm auch dauernd die Fahrbewilligung<br />

entzogen werde; 2. dass eine bestimmte<br />

Zahl von Motorfahrzeugbesitzern,<br />

die seit fünf Jahren den Fahrausweis besitzen<br />

und als vorsichtige vernünftige Fahrer<br />

bekannt sind, vereidigt und ermächtigt werden,<br />

unterwegs einzuschreiten und gegebenenfalls<br />

den Behörden die Strassenbenützer<br />

anzuzeigen, die gegen die Verkehrsordnung<br />

verstossen. Die Sektion vertritt die<br />

Auffassung, dass die Unfälle nicht allein auf<br />

Geschwindigkeitsexzesse zurückzuführen<br />

sind, sondern auf eine ganze Reihe anderer<br />

schwerwiegender Umstände. Sie ersucht<br />

den Regierungsrat, die Frage mit ihr zu besprechen.<br />

Erleichterungen für schweizer.<br />

Automobilisten im deutschschweizerischen<br />

Grenzverkehr.<br />

Das Reichsfinanzministerium hat durch<br />

eine Verfügung vom 21. März <strong>1929</strong> die bestehende<br />

Steuerfreiheit von fünf Tagen im direkten<br />

deutsch - schweizerischen Grenzverkehr<br />

auf 14 Tage arsgedehnt. Die in Frage<br />

kommenden Bestimmungen der Vereinbarung<br />

lauten nunmehr:<br />

«Kraftfahrzeuge, die von den schweizerischen<br />

Behörden verkehrspolizeilich zugelassen<br />

sind, werden bei einem Eingang über<br />

die deutsch-schweizerische Grenze beliebig<br />

oft für 14 unmittelbar aufeinanderfolgende<br />

Aufenthaltstage im deutschen Reichsgebiet<br />

von der deutschen Kraftfahrzeugsteuer freigestellt.<br />

Bei der Berechnung der Aufenthaltstage<br />

wird der Tag des Eingangs und der<br />

Tag des Ausgangs als je ein Aufenthaltstag<br />

gerechnet. Bleibt das Kraftfahrzeug länger<br />

als 14 Tage im deutschen Reichsgebiet, so<br />

ist für die ganze Dauer des jeweiligen Autenthaltes<br />

eine Steuerkarte zu lösen.<br />

Die Befreiung gilt nicht für Kraftfahrzeuge<br />

von Unternehmungen, welch© regelmässig<br />

Personenrund- oder Personenlinienfahrten<br />

betreiben.»<br />

Die Verfügung, welche für den schweizerischen<br />

Automobilisten eine wesentliche Erleichterung<br />

darstellt und als Kompensation<br />

für die Aufhebung der kantonalen Durchgangstaxen<br />

verordnet wurde, ist mit dem<br />

28. März <strong>1929</strong> in Kraft getreten.<br />

Grosser Preis von Algerien. Das internationale<br />

Automobilrennen um den Grossen<br />

Preis von Algerien wurde am Samstag in Algier<br />

über 286 km ausgefahren. 1. Joly (Bugatti)<br />

in 2:55:37 (Stundenmittel 97,800 km);<br />

2. Bonville (Lorraine-Dietrich) 2:57:21; 3.<br />

Vincenti (Bugatti) 2:59:09; 4. Klar (Chenard-<br />

Walcker) 3:17:46; 5. Gallay (Bugatti) 3:19:58.<br />

Grosser Preis von Irland. Für den Grossen<br />

Preis von Irland sind bis heute 32 Nennungen<br />

eingegangen, die sich auf sechs Kategorien<br />

verteilen.<br />

Unsere Clubchronik<br />

musste aus Raummangel ausnahmsweise<br />

auf die nächste Nummer verschoben werden.

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