E_1929_Zeitung_Nr.033
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Der Automobilverkehr<br />
im Lichte behördlicher Berichte<br />
Der Jahresbericht der kantonalen Polizeidirektion<br />
« über ihre Verrichtungen » befasst<br />
sich natürlich auch in weitgehendem Masse<br />
mit dem Motorfahrzeugverkehr im Kanton.<br />
Ueber die besondere Tätigkeit der Motorfahrzeugkontrolle<br />
geben einige interessante Zahlen<br />
Aufschluss. Im abgelaufenen Jahre wurden<br />
8023 Motorfahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit<br />
geprüft und insgesamt 18676 Verkehrsbewilügungen<br />
erteilt. Rund 7000 Personen<br />
oder 1300 mehr als letztes Jahr unterzogen<br />
sich der Eignungsprüfung als Fahrzeuglenker.<br />
Annähernd 1000 Personen konnte aber<br />
die Führerbewilligung wegen ungenügenden<br />
Leistungen nicht erteilt werden. Auf Ende<br />
des Jahres waren total 15900 Personen im<br />
Besitz des gültigen Führerausweises für Automobile,<br />
darunter 1062 Frauen, und 7503<br />
Personen, worunter 15 Frauen, sind zur Führung<br />
eines Motorrades berechtigt. Die Strassenunfälle<br />
haben leider auch beträchtlich zugenommen<br />
und gelangten über 1000 Unfälle<br />
mit Personenverletzungen zur Anzeige. Sehr<br />
betrüblich ist die vermehrte Zahl von Todesopfern,<br />
welche von 39 auf über 60 anstieg.<br />
Mit gemischten Gefühlen werden Einzelne von<br />
der Bussenstatistik des Kantons Kenntnis<br />
nehmen. Es gelangten 11416 Uebertretungen<br />
von Verkehrsvorschriften zur Anzeige, wovon<br />
nicht ganz ein Drittel wegen Ueberschreitung<br />
der Geschwindigkeitsvorschriften erfolgten.<br />
In 938 Fällen fehlte der gültige Führerausweis<br />
oder die Verkehrsbewilligung. Von den<br />
Statthalterämtern wurden rund 4600 Bussen<br />
gefällt, von denen der Löwenanteil auf den<br />
Kreis Zürich mit 1827 entfällt, während Affoltern<br />
mit 79 den kleinsten Beitrag zu dieser<br />
ominösen Statistik lieferte.<br />
Recht bemerkenswert sind die Berichte der<br />
Statthalterämter, deren Ausführungen mehrheitlich<br />
von einem wachsenden Verständnis<br />
für die modernen Verkehrsbedürfnisse zeugen.<br />
Der Bericht aus dem Kreis Zürich befasst<br />
sich besonders mit den zunehmenden<br />
Verzeigungen wegen Fahrens ohne Verkehrsbewilligung.<br />
Es herrsche vielfach, und beson-<br />
ders unter Motorradfahrern, die irrtümliche<br />
\uffassung, für Probefahrten sei eine Bewilligung<br />
nicht erforderlich. Wir begrüssen es,<br />
wenn die Kontrollen ein besonderes Augenmerk<br />
auf Leute richten, welche im Lande<br />
herumfahren, ohne im Besitze einer Führer-<br />
bewilllgung zu sein. Wenn im guten Glauben<br />
eine Probefahrt ohne Bewilligung gemacht<br />
wird, so wird die Polizei diesen Fällen wohl<br />
das nötige Verständnis entgegenbringen. Gegen<br />
die übrigen Fehlbaren ist aber eine<br />
scharfe Massregelung angebracht, da sich<br />
gewöhnlich nicht die einwandfreiesten Elemente<br />
derartige Fahrten erlauben. Vielfach<br />
enden diese Reisen mit einer Havarie oder<br />
Kollision, wekhe Unfallereignisse den Ruf<br />
der Motorfahrzeugbesitzer zu gefährden drohen,<br />
so dass es nur im Interesse aller Fahrer<br />
ist, wenn die Serie der Schwarzfahrer<br />
möglichst dezimiert wird. Die Zürcher Amtsstelle<br />
ist der Ansicht, es seien für Versuchsfahrten<br />
besondere Strassen zu reservieren, da<br />
bei solchen Proben die gesetzlichen Vorschriften<br />
nicht immer innegehalten werden<br />
können. Diese Anregung wird sicherlich bei<br />
der interessierten Geschäftswelt und den<br />
Fahrern beifällig aufgenommen und verdient<br />
alle Beachtung. Versuchsfahrten werden immer<br />
unternommen werden, da man keinem<br />
Interessenten zumuten kann, einen Kauf abzuschliessen,<br />
ohne dass er sich selbst von<br />
den besonderen Fahreigenschaften des Vehikels<br />
überzeugt hat. Andererseits dürfte es<br />
aber auch der Polizeidirektion klar sein, dass<br />
sich der Fahrer bei Innehaltung einer tolerierten<br />
Maximalgeschwindigkeit von 30 km<br />
kaum von der richtigen Funktion des Fahrzeuges<br />
vollständig überzeugen kann. Da die<br />
Probefahrten ja doch gemacht werden, liegt<br />
es im allgemeinen Verkehrsinteresse, wenn<br />
dafür geeignete Strassen bezeichnet werden,<br />
auf welche sich diese Prüfungen zu beschränken<br />
haben.<br />
Affoltern meldet, dass «trotz vermehrter<br />
Kontrolle ein vernünftiges Fahren nicht erzielt<br />
worden sei» Besser könnte wohl das<br />
Fiasko der Kontrollen nicht ausgedrückt werden.<br />
Wir haben je und je darauf hingewiesen,<br />
dass Kontrollen, die sich auf die blosse<br />
Feststellung von Geschwindigkeitsübertretungen<br />
beschränken, der Sache des Verkehrs nur<br />
wenig dienen. Sie erreichen auch ihren Zweck<br />
nie, well die Polizei nicht nur dazu da ist,<br />
um zu warten, bis eine vorschriftswidrige<br />
Handlung festgestellt werden kann und weil<br />
neben dem Fahrtempo noch viele andere und<br />
ebenso wichtige Faktoren für die Verkehrssicherheit<br />
tnassgebend sind. Nun hat doch<br />
Atrrovrrmn - 92fl - N° 33<br />
wenigstens eines der elf Statthalterämter<br />
zugegeben, dass mit der Geschwindigkeitskontrolle<br />
allein eine Verkehrsregelung nicht<br />
möglich ist. Hoffentlich zieht die oberste<br />
Instanz daraus eine Lehre und veranlasst<br />
eine Aenderung des Systems, wie sie ja bekanntlich<br />
in anderen Staaten im Verlauf der<br />
letzten Jahre auch vorgenommen worden ist.<br />
Ein besonderer Fingerzeig für Untersuchungsbehörden<br />
und für das Baudepartement<br />
sind die mehrheitlichen Feststellungen der<br />
Statthalter, dass die Unfälle zum Teil durch<br />
unübersichtliche Strassenkreuzungen veranlasst<br />
worden sind und die Sicherheit durch<br />
Beseitigung von Häusern, vorstehenden Hausecken<br />
erhöht werden könnte. Verschiedene<br />
Amtsstellen, so auch Horgen, haben erkannt,<br />
dass es den Gemeindepolizisten vielfach an<br />
dem nötigen Verständnis und der Sachkenntnis<br />
im Verkehrsdienst mangelt, weshalb beispielsweise<br />
gerade in diesem Bezirk Instruktionskurse<br />
mit einem theoretischen und praktischen<br />
Teil veranstaltet wurden, an denen<br />
sich zahlreiche Polizisten und sogar Gemeindepräsidenten<br />
beteiligten.<br />
Die Berichte von Meilen und Uster stellen<br />
fest, dass neben den Vergehen der Fahrer,<br />
der Unübersichtlichkeit gewisser Oertüchkeiten<br />
ein weiterer Faktor für die Unfallereignisse<br />
verantwortlich gemacht werden<br />
müsse, und das sei «eine gewisse Sorglosigkeit<br />
der Strassenbenützer». Die Unfallursachen<br />
seien vielfach auch im vorschriftswidrigen<br />
Verhalten der Verletzten selbst zu suchen,<br />
weshalb eine vermehrte Anpassung der<br />
Fussgänger an die jetzigen Verhältnisse erforderlich<br />
sei, wobei vor allem die Strasse<br />
nie unter Ausserachtlassung der erforderlichen<br />
Aufmerksamkeit betreten werden solle.<br />
Der Rapport aus Uster rechnet noch speziell<br />
mit den Velofahrern ab, die immer wieder<br />
ohne Licht fahren und dadurch sich und andere<br />
Strassenbenützer erheblich gefährden.<br />
Zu beherzigen ist auch der an die Motorfahrzeugführer<br />
gerichtete Tadel, dass manche es<br />
unterlassen, abzublenden oder bei abgeblendetem<br />
Lichte die Fahrgeschwindigkeit nicht<br />
herabmindern. Es ist nicht zu viel gesagt,<br />
wenn von diesen unanständigen Fahrern,<br />
welche die so kleine Manipulation des Abblendens<br />
aus Bequemlichkeit oder Gedankenlosigkeit<br />
unterlassen, erklärt wird, sie handeln<br />
fahrlässig. Es dürfte gar nichts schaden,<br />
wenn die Aufsichtsorgane diesen Unbelehrbaren<br />
mehr zu Leibe rücken wollten, da Jeder<br />
entgegenkommende Fahrer absolut wehrlos<br />
ist und sich höchstens gezwungen sieht,<br />
anzuhalten, um ein Unglück zu vermeiden.<br />
Von der Amtsstelle Andelfingen geht die<br />
beachtenswerte Anregung aus, es möge der<br />
Kantonspolizei eine Verkehrsabteilung angegliedert<br />
werden, die sich nicht nur mit Geschwindigkeitskontrollen,<br />
sondern vorab mit<br />
der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge zu<br />
befassen hätte. Es deckt sich dies mit unseren<br />
früheren Ausführungen, dass die Verkehrssicherheit<br />
noch lange nicht gewährleistet ist,<br />
wenn das Fahrtempo unter dem Druck der<br />
ständigen Kontrolle eingeschränkt wird. Leider<br />
ist bis dato die Bedeutung anderer Faktoren<br />
als Unfaüursachen immer unterschätzt<br />
worden. Die Verkehrstüchtigkeit des Wagens<br />
ist die erste Voraussetzung für einen geordneten<br />
Verkehr. Wenn die Bremsen oder die<br />
Steuerung nicht funktionieren, dann ist ein<br />
Tempo von 30 km schon verkehrsgefährlich,<br />
während andererseits bei einwandfreier Leistung<br />
aller Teile und vorab der Bremse auch<br />
höhere Fahrgeschwindigkeiten berechtigt<br />
sind.<br />
Der Ausbau der polizeilichen Verkehrs-*<br />
abteilung im vorgeschlagenen Sinn ist des*<br />
halb sehr zu empfehlen. Allerdings unter der<br />
Voraussetzung, dass nicht einfach zu den<br />
jetzt schon durchgeführten Kontrollen noch,<br />
weitere hinzukommen, was zu einer unangenehmen<br />
Verkehrsbehinderung führen könnte,<br />
sondern dass die Beaufsichtigung des Motorfahrzeugverkehrs<br />
einfach mehr in Form tech-i<br />
nischer Kontrollen erfolgt. Nachdem nun der,<br />
Kantonsrat die Erhöhung des Mannschafts«<br />
bestandes genehmigt hat, steht dem Ausbau<br />
der fliegenden Verkehrskontrollen in dern<br />
eben erwähnten Sinne nichts mehr im Wege«<br />
Der Bericht besagt übrigens, dass die Vor-«<br />
arbeiten für die Schaffung einer besonderen<br />
Verkehrsabteilung bei der Kantonspolizei<br />
derart gefördert worden sind, dass die Spezialabteilung<br />
dieses Frühjahr noch in Funktion<br />
treten kann. Damit wird die provisorisch<br />
und nur zeitweise amtende fliegende Kontrolle<br />
zur ständigen Einrichtung. Erwähnung<br />
verdient noch die bezirksweise erfolgte<br />
Durchführung von Instruktionskursen, in<br />
welchen hauptsächlich die älteren Mannschaftsbestände<br />
eine gründlichere Instruktion<br />
im Verkehrspolizeiwesen erhielten. Die älteren<br />
Beamten waren nämlich den Aufgaben<br />
der modernen Verkehrspolizei mangels geeigneter<br />
Belehrung vielfach nicht gewachsen*<br />
ein Mangel, der im Bericht ohne weiteres<br />
zugegeben wird. Es ist erfreulich, wenn nun<br />
auch in dieser Beziehung die Kantonspoüzei<br />
mit der Zeit Schritt zu ha'ten sucht. Wir<br />
möchten aber noch weitergehen und wünschen,<br />
das die Mannschaft, welche für Ver-<br />
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