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E_1929_Zeitung_Nr.033

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Der Automobilverkehr<br />

im Lichte behördlicher Berichte<br />

Der Jahresbericht der kantonalen Polizeidirektion<br />

« über ihre Verrichtungen » befasst<br />

sich natürlich auch in weitgehendem Masse<br />

mit dem Motorfahrzeugverkehr im Kanton.<br />

Ueber die besondere Tätigkeit der Motorfahrzeugkontrolle<br />

geben einige interessante Zahlen<br />

Aufschluss. Im abgelaufenen Jahre wurden<br />

8023 Motorfahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit<br />

geprüft und insgesamt 18676 Verkehrsbewilügungen<br />

erteilt. Rund 7000 Personen<br />

oder 1300 mehr als letztes Jahr unterzogen<br />

sich der Eignungsprüfung als Fahrzeuglenker.<br />

Annähernd 1000 Personen konnte aber<br />

die Führerbewilligung wegen ungenügenden<br />

Leistungen nicht erteilt werden. Auf Ende<br />

des Jahres waren total 15900 Personen im<br />

Besitz des gültigen Führerausweises für Automobile,<br />

darunter 1062 Frauen, und 7503<br />

Personen, worunter 15 Frauen, sind zur Führung<br />

eines Motorrades berechtigt. Die Strassenunfälle<br />

haben leider auch beträchtlich zugenommen<br />

und gelangten über 1000 Unfälle<br />

mit Personenverletzungen zur Anzeige. Sehr<br />

betrüblich ist die vermehrte Zahl von Todesopfern,<br />

welche von 39 auf über 60 anstieg.<br />

Mit gemischten Gefühlen werden Einzelne von<br />

der Bussenstatistik des Kantons Kenntnis<br />

nehmen. Es gelangten 11416 Uebertretungen<br />

von Verkehrsvorschriften zur Anzeige, wovon<br />

nicht ganz ein Drittel wegen Ueberschreitung<br />

der Geschwindigkeitsvorschriften erfolgten.<br />

In 938 Fällen fehlte der gültige Führerausweis<br />

oder die Verkehrsbewilligung. Von den<br />

Statthalterämtern wurden rund 4600 Bussen<br />

gefällt, von denen der Löwenanteil auf den<br />

Kreis Zürich mit 1827 entfällt, während Affoltern<br />

mit 79 den kleinsten Beitrag zu dieser<br />

ominösen Statistik lieferte.<br />

Recht bemerkenswert sind die Berichte der<br />

Statthalterämter, deren Ausführungen mehrheitlich<br />

von einem wachsenden Verständnis<br />

für die modernen Verkehrsbedürfnisse zeugen.<br />

Der Bericht aus dem Kreis Zürich befasst<br />

sich besonders mit den zunehmenden<br />

Verzeigungen wegen Fahrens ohne Verkehrsbewilligung.<br />

Es herrsche vielfach, und beson-<br />

ders unter Motorradfahrern, die irrtümliche<br />

\uffassung, für Probefahrten sei eine Bewilligung<br />

nicht erforderlich. Wir begrüssen es,<br />

wenn die Kontrollen ein besonderes Augenmerk<br />

auf Leute richten, welche im Lande<br />

herumfahren, ohne im Besitze einer Führer-<br />

bewilllgung zu sein. Wenn im guten Glauben<br />

eine Probefahrt ohne Bewilligung gemacht<br />

wird, so wird die Polizei diesen Fällen wohl<br />

das nötige Verständnis entgegenbringen. Gegen<br />

die übrigen Fehlbaren ist aber eine<br />

scharfe Massregelung angebracht, da sich<br />

gewöhnlich nicht die einwandfreiesten Elemente<br />

derartige Fahrten erlauben. Vielfach<br />

enden diese Reisen mit einer Havarie oder<br />

Kollision, wekhe Unfallereignisse den Ruf<br />

der Motorfahrzeugbesitzer zu gefährden drohen,<br />

so dass es nur im Interesse aller Fahrer<br />

ist, wenn die Serie der Schwarzfahrer<br />

möglichst dezimiert wird. Die Zürcher Amtsstelle<br />

ist der Ansicht, es seien für Versuchsfahrten<br />

besondere Strassen zu reservieren, da<br />

bei solchen Proben die gesetzlichen Vorschriften<br />

nicht immer innegehalten werden<br />

können. Diese Anregung wird sicherlich bei<br />

der interessierten Geschäftswelt und den<br />

Fahrern beifällig aufgenommen und verdient<br />

alle Beachtung. Versuchsfahrten werden immer<br />

unternommen werden, da man keinem<br />

Interessenten zumuten kann, einen Kauf abzuschliessen,<br />

ohne dass er sich selbst von<br />

den besonderen Fahreigenschaften des Vehikels<br />

überzeugt hat. Andererseits dürfte es<br />

aber auch der Polizeidirektion klar sein, dass<br />

sich der Fahrer bei Innehaltung einer tolerierten<br />

Maximalgeschwindigkeit von 30 km<br />

kaum von der richtigen Funktion des Fahrzeuges<br />

vollständig überzeugen kann. Da die<br />

Probefahrten ja doch gemacht werden, liegt<br />

es im allgemeinen Verkehrsinteresse, wenn<br />

dafür geeignete Strassen bezeichnet werden,<br />

auf welche sich diese Prüfungen zu beschränken<br />

haben.<br />

Affoltern meldet, dass «trotz vermehrter<br />

Kontrolle ein vernünftiges Fahren nicht erzielt<br />

worden sei» Besser könnte wohl das<br />

Fiasko der Kontrollen nicht ausgedrückt werden.<br />

Wir haben je und je darauf hingewiesen,<br />

dass Kontrollen, die sich auf die blosse<br />

Feststellung von Geschwindigkeitsübertretungen<br />

beschränken, der Sache des Verkehrs nur<br />

wenig dienen. Sie erreichen auch ihren Zweck<br />

nie, well die Polizei nicht nur dazu da ist,<br />

um zu warten, bis eine vorschriftswidrige<br />

Handlung festgestellt werden kann und weil<br />

neben dem Fahrtempo noch viele andere und<br />

ebenso wichtige Faktoren für die Verkehrssicherheit<br />

tnassgebend sind. Nun hat doch<br />

Atrrovrrmn - 92fl - N° 33<br />

wenigstens eines der elf Statthalterämter<br />

zugegeben, dass mit der Geschwindigkeitskontrolle<br />

allein eine Verkehrsregelung nicht<br />

möglich ist. Hoffentlich zieht die oberste<br />

Instanz daraus eine Lehre und veranlasst<br />

eine Aenderung des Systems, wie sie ja bekanntlich<br />

in anderen Staaten im Verlauf der<br />

letzten Jahre auch vorgenommen worden ist.<br />

Ein besonderer Fingerzeig für Untersuchungsbehörden<br />

und für das Baudepartement<br />

sind die mehrheitlichen Feststellungen der<br />

Statthalter, dass die Unfälle zum Teil durch<br />

unübersichtliche Strassenkreuzungen veranlasst<br />

worden sind und die Sicherheit durch<br />

Beseitigung von Häusern, vorstehenden Hausecken<br />

erhöht werden könnte. Verschiedene<br />

Amtsstellen, so auch Horgen, haben erkannt,<br />

dass es den Gemeindepolizisten vielfach an<br />

dem nötigen Verständnis und der Sachkenntnis<br />

im Verkehrsdienst mangelt, weshalb beispielsweise<br />

gerade in diesem Bezirk Instruktionskurse<br />

mit einem theoretischen und praktischen<br />

Teil veranstaltet wurden, an denen<br />

sich zahlreiche Polizisten und sogar Gemeindepräsidenten<br />

beteiligten.<br />

Die Berichte von Meilen und Uster stellen<br />

fest, dass neben den Vergehen der Fahrer,<br />

der Unübersichtlichkeit gewisser Oertüchkeiten<br />

ein weiterer Faktor für die Unfallereignisse<br />

verantwortlich gemacht werden<br />

müsse, und das sei «eine gewisse Sorglosigkeit<br />

der Strassenbenützer». Die Unfallursachen<br />

seien vielfach auch im vorschriftswidrigen<br />

Verhalten der Verletzten selbst zu suchen,<br />

weshalb eine vermehrte Anpassung der<br />

Fussgänger an die jetzigen Verhältnisse erforderlich<br />

sei, wobei vor allem die Strasse<br />

nie unter Ausserachtlassung der erforderlichen<br />

Aufmerksamkeit betreten werden solle.<br />

Der Rapport aus Uster rechnet noch speziell<br />

mit den Velofahrern ab, die immer wieder<br />

ohne Licht fahren und dadurch sich und andere<br />

Strassenbenützer erheblich gefährden.<br />

Zu beherzigen ist auch der an die Motorfahrzeugführer<br />

gerichtete Tadel, dass manche es<br />

unterlassen, abzublenden oder bei abgeblendetem<br />

Lichte die Fahrgeschwindigkeit nicht<br />

herabmindern. Es ist nicht zu viel gesagt,<br />

wenn von diesen unanständigen Fahrern,<br />

welche die so kleine Manipulation des Abblendens<br />

aus Bequemlichkeit oder Gedankenlosigkeit<br />

unterlassen, erklärt wird, sie handeln<br />

fahrlässig. Es dürfte gar nichts schaden,<br />

wenn die Aufsichtsorgane diesen Unbelehrbaren<br />

mehr zu Leibe rücken wollten, da Jeder<br />

entgegenkommende Fahrer absolut wehrlos<br />

ist und sich höchstens gezwungen sieht,<br />

anzuhalten, um ein Unglück zu vermeiden.<br />

Von der Amtsstelle Andelfingen geht die<br />

beachtenswerte Anregung aus, es möge der<br />

Kantonspolizei eine Verkehrsabteilung angegliedert<br />

werden, die sich nicht nur mit Geschwindigkeitskontrollen,<br />

sondern vorab mit<br />

der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge zu<br />

befassen hätte. Es deckt sich dies mit unseren<br />

früheren Ausführungen, dass die Verkehrssicherheit<br />

noch lange nicht gewährleistet ist,<br />

wenn das Fahrtempo unter dem Druck der<br />

ständigen Kontrolle eingeschränkt wird. Leider<br />

ist bis dato die Bedeutung anderer Faktoren<br />

als Unfaüursachen immer unterschätzt<br />

worden. Die Verkehrstüchtigkeit des Wagens<br />

ist die erste Voraussetzung für einen geordneten<br />

Verkehr. Wenn die Bremsen oder die<br />

Steuerung nicht funktionieren, dann ist ein<br />

Tempo von 30 km schon verkehrsgefährlich,<br />

während andererseits bei einwandfreier Leistung<br />

aller Teile und vorab der Bremse auch<br />

höhere Fahrgeschwindigkeiten berechtigt<br />

sind.<br />

Der Ausbau der polizeilichen Verkehrs-*<br />

abteilung im vorgeschlagenen Sinn ist des*<br />

halb sehr zu empfehlen. Allerdings unter der<br />

Voraussetzung, dass nicht einfach zu den<br />

jetzt schon durchgeführten Kontrollen noch,<br />

weitere hinzukommen, was zu einer unangenehmen<br />

Verkehrsbehinderung führen könnte,<br />

sondern dass die Beaufsichtigung des Motorfahrzeugverkehrs<br />

einfach mehr in Form tech-i<br />

nischer Kontrollen erfolgt. Nachdem nun der,<br />

Kantonsrat die Erhöhung des Mannschafts«<br />

bestandes genehmigt hat, steht dem Ausbau<br />

der fliegenden Verkehrskontrollen in dern<br />

eben erwähnten Sinne nichts mehr im Wege«<br />

Der Bericht besagt übrigens, dass die Vor-«<br />

arbeiten für die Schaffung einer besonderen<br />

Verkehrsabteilung bei der Kantonspolizei<br />

derart gefördert worden sind, dass die Spezialabteilung<br />

dieses Frühjahr noch in Funktion<br />

treten kann. Damit wird die provisorisch<br />

und nur zeitweise amtende fliegende Kontrolle<br />

zur ständigen Einrichtung. Erwähnung<br />

verdient noch die bezirksweise erfolgte<br />

Durchführung von Instruktionskursen, in<br />

welchen hauptsächlich die älteren Mannschaftsbestände<br />

eine gründlichere Instruktion<br />

im Verkehrspolizeiwesen erhielten. Die älteren<br />

Beamten waren nämlich den Aufgaben<br />

der modernen Verkehrspolizei mangels geeigneter<br />

Belehrung vielfach nicht gewachsen*<br />

ein Mangel, der im Bericht ohne weiteres<br />

zugegeben wird. Es ist erfreulich, wenn nun<br />

auch in dieser Beziehung die Kantonspoüzei<br />

mit der Zeit Schritt zu ha'ten sucht. Wir<br />

möchten aber noch weitergehen und wünschen,<br />

das die Mannschaft, welche für Ver-<br />

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