E_1930_Zeitung_Nr.088
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N°88 •••— <strong>1930</strong> ÄUTOMOBIL-REVUB<br />
S&#E»«sBss*«»m<br />
Seedamm Rapperswil. Die interkantonale<br />
Seedamm-Kommission, die am 8. Oktober<br />
in Rapperswil unter dem Vorsitz von Regierungsrat<br />
Rigg aus St. Gallen zusammentrat,<br />
beschloss, eine Sonderkommission für<br />
das Studium der Projektarbeiten zu bestellen.<br />
Dieser Sonderkommission werden die<br />
Baudirektoren der beteiligten Kantone, der<br />
eidgenössische Oberbauinspektor, und der<br />
Direktor des eidgenössischen Eisenbahndepartementes<br />
angehören. Sie wird die von der<br />
Gesamtkommission gezogenen Richtlinien<br />
bei der Vergebung zu wahren haben.<br />
Da es voraussichtlich nicht möglich sein<br />
wird, die neue Seedammstrasse innerhalb der<br />
nächsten zwei Jahre dem Verkehr zu übergeben,<br />
wurde die Frage aufgeworfen, wie<br />
und auf wessen Kosten eine provisorische<br />
Befestigung der Fahrbahn zwischen Rapperswil<br />
und Pfäffikon vorgenommen werden<br />
könnte. Die Kantonsingenieure von St. Gallen<br />
und Schwyz erhielten den Auftrag, für<br />
die nächste Sitzung einen Vorschlag auszuarbeiten.<br />
-1.<br />
Die Gotthardstrasse feiert Jubiläum. Jeden<br />
Tag schrauben sich Hunderte von Autos<br />
die Kehren des Gotthardpasses empor,<br />
fahren vom Vierwaldstättersee bis nach dem<br />
Süden, an die Gestade des Ceresio; der Pulsschlag<br />
des modernen Lebens wird bis in die<br />
verlorenen Höhen des Passes getragen, um<br />
den sich Sagen und Legenden ranken. Wenige<br />
Menschen haben gewusst, dass dieser<br />
Alpenübergang, von dem schon Schiller im<br />
«Teil» schaudernd von seinen Schrecknissen<br />
Kunde gab, im September <strong>1930</strong> hundert<br />
Jahre alt wurde. Ein Säkulum Gotthardstrasse<br />
ist verflossen, unbemerkt und still —<br />
aber den Automobilisten, die den Pass immer<br />
wieder gerne befahren, sei das vergessene<br />
Jubliäum doch noch verraten... bo.<br />
Verbreiterung der S'trasse Genf-Versoix.<br />
Die überaus stark befahrene Staatsstrasse<br />
Genf-Versoix soll auf eine Breite von 20 Meter<br />
ausgebaut werden, wobei die Kurven<br />
auf einen Radius von 300 Meter erweitert<br />
werden. Es wurde für diese kostspielige<br />
Strassenverbreiterung bereits ein erster Kredit<br />
von 352,000 Franken beantragt.<br />
Die Strasse besteht aus zwei Fahrbahnen<br />
von je sechs Meter Breite und einem freien<br />
Streifen zwischen denselben von einem Meter<br />
Auf der- Seeseite ist ein Fussgängersteig von<br />
sechs Metern projektiert, wobei die halbe<br />
Breite als Fahrradpiste dienen soll. Auf der<br />
Bergseite wird ferner ein Schutzstreifen von<br />
einem Meter Breite freigelassen. Mit den<br />
ersten Arbeiten wird noch diesen Winter begonnen,<br />
sobald der Grosse Rat des Kantons<br />
Genf die Regierung dazu ermächtigt hat.<br />
Beleuchtung und Absperrung<br />
von Aufbruchstellen.<br />
Es ist von grösster Wichtigkeit, dass der<br />
heute immer noch zunehmende Verkehr in<br />
sichere Bahnen gelenkt wird und dass durch<br />
entsprechende Kennzeichnung von Aufbruchwie<br />
auch andern Baustellen auf Strassen der<br />
Verkehr erleichtert und gesichert wird. Wird<br />
vom Fahrzeugführer richtiges und korrektes<br />
Fahren verlangt, so darf anderseits auch<br />
verlangt werden, dass Gefahrenstellen auf<br />
Strassen deutlich gekennzeichnet werden, und<br />
zwar bei Tag und Nacht.<br />
Wer Gelegenheit hat etwas über sein alltägliches<br />
Tätigkeitsgebiet hinaus zu kommen,<br />
kann sehr oft konstatieren, wie mangelhaft<br />
manchmal abgesperrt wird. Dies ist nicht<br />
nur bei kleinen, sondern sehr oft auch bei<br />
grössern Baustellen auf Strassen zu beobachten.<br />
Die Laternen, besonders die meist verwendeten<br />
Petrollaternen (Sturmlaternen) sind<br />
öfters derart aufgehängt, dass sie entweder<br />
nur von einer Seite oder manchmal gar nicht<br />
zu sehen sind, bis man die Baustelle fast<br />
erreicht hat. Entweder hangen sie zu tief und<br />
werden verschmutzt, so dass die Leuchtkraft<br />
verloren geht oder sie kommen hinter einen<br />
Pfahl oder Erdhaufen zu hangen. Die die<br />
Beleuchtung bedienende Person sollte sich in<br />
die Lage des Fahrzeugführers versetzen und<br />
sich vergewissern, ob das Licht deutlich<br />
genug sichtbar ist und ihm als Selbstfahrer<br />
genügen würde. Die geeignetste Höhe über<br />
Boden dürfte 0,80—1 Meter sein. Ob dann<br />
für die Beleuchtung event. elektrisches Licht<br />
verwendet wird oder Petrol, es gilt die Sichtbarmachung<br />
für alle Arten. Beim elektr.<br />
Licht kann das Licht etwas höher gehängt<br />
werden, infolge Lichtwirkung nach unten.<br />
Ein etwas nachteiliger Umstand bei Beleuchtungen<br />
auf Baustellen ist der, dass man<br />
nie weiss, wann die Lichter böswillig, mutwillig<br />
oder auf Witterungseinflüsse zurückführend,<br />
ausgelöscht werden. Dies kann bei<br />
beiden Lichtarten vorkommen. Auf alle<br />
Fälle sollte bei Verwendung von elektr. Licht<br />
dafür gesorgt werden, dass bei plötzlichem<br />
Versagen der Stromlieferung sofort andere<br />
Beleuchtungskörper zur Verfügung stehen.<br />
Eine Kontrolle über die Beleuchtung in später<br />
Abendstunde dürfte unumgänglich und unter<br />
Umständen von grosser Tragweite sein. Am<br />
zweckmässigsten ist es, wenn in die Absperrung<br />
die Materialhaufen einbezogen werden<br />
und auf jeder Seite 2 Laternen befestigt<br />
werden, die von allen Seiten sichtbar sind.<br />
Nur so kann das Auffahren auf Materialhaufen<br />
vermieden werden, ebenso kommt es<br />
nicht mehr vor, dass die eine oder andere<br />
Laterne durch meterhohe Materialhaufen verdeckt<br />
wird. Ebenfalls zweckmässig ist es,<br />
wenn eventuelle Bretter mit Kalk oder Farbe<br />
weiss gestrichen werden, so dass sie deutlich<br />
sichtbar sind.<br />
Ob hier nun weisses oder rotes Licht zur<br />
Anwendung kommt, dürfte nicht gerade von<br />
grossem Belang sein. Die neueren Vorschriften<br />
schreiben rotes Licht nur bei gänzlich<br />
gesperrten Baustellen vor. Immer soll die<br />
Beleuchtung doch so erfolgen, dass man<br />
deutlich erkennt, welche Hälfte der Strasse<br />
gesperrt ist und es nicht vorkommen kann,<br />
dass in die Baustelle hineingefahren wird.<br />
Es kommt sehr oft vor, dass für gewisse<br />
Arbeiten zum voraus längs des Strassenrandes<br />
Materialhaufen deponiert werden müssen.<br />
Sind solche in kurzen Abständen vorhanden,<br />
das heisst nur wenige Meter, so dürfte es sich<br />
erübrigen, auf jeden Haufen eine Laterne zu<br />
stellen. Sind jedoch die Haufen mehrere<br />
Meter voneinander entfernt, so sollten auf<br />
jedem Haufen die Laternen zur Anwendung<br />
kommen.<br />
Vor einigen Monaten hat das eidg. Justizund<br />
Polizeidepartement in Bern eine Signal-<br />
Ordnung für den Strassenverkehr in der<br />
Schweiz erlassen und den Kantonen zur Einführung<br />
empfohlen. Es dürfte aber gleichwohl<br />
noch geraume Zeit vergehen, bis die<br />
Einführung dieser Signal-Ordnung allgemein<br />
durchgeführt wird.<br />
Es erscheint mir wünschenswert, die für<br />
Baustellen in Frage kommenden Signale<br />
etwas genauer zu erläutern. Das Signal Nr.<br />
6, eine Dreiecktafel mit Ausrufzeichen, gilt<br />
allgemein als Warnung vor einer Gefahr.<br />
Die eidg. Ordnung sieht vor, dieses Signal<br />
mindestens 150 Meter vor der Gefahrenstelle<br />
aufzustellen, doch kann • die Distanz bis zu<br />
250 Meter erhöht werden. Auf alle Fälle gehört<br />
die Tafel auf die rechte Fahrbahnhälfte,<br />
damit sie dem Fahrzeugführer unwillkürlich<br />
vor dem Wagen erscheinen muss. Auch dürfte<br />
die Distanz nicht nach Schema oder nach<br />
dem Buchstaben der Verordnung gehandhabt<br />
werden, indem keine Baustelle mit der andern<br />
übereinstimmt. Die eine verlangt das Aufstellen<br />
in näherere, die andere aber wieder<br />
in etwas weiterer Entfernung. Hiebei sollte<br />
die Entfernung unter dem Dreieck mit der<br />
entsprechenden Distanz angeschrieben werden<br />
(z. B. 200 m).<br />
Als weiteres Signal auf Baustellen kennen<br />
wir Nr. 15, «Baustelle». Sehr oft glauben<br />
verschiedene Fahrzeugführer, solche Stellen<br />
mit unverminderter und oft geradezu unverantwortlicher<br />
Geschwindigkeit durchfahren<br />
zu müssen. Nun ist aber nicht gesagt, dass<br />
diese Tafel «Baustelle» bei jeder kleinern<br />
Baustelle zur Anwendung kommen muss; besonders<br />
bei Tag dürfte es genügen, ganz<br />
kleine Aufbrüche nur durch Hinstellen von<br />
Handkarren etc. kenntlich zu machen. Hingegen<br />
sollte nicht unterlassen werden, in<br />
gewisser Distanz die Fahrer mit der Vor-<br />
Jlchtstafel Nr. 6 auf eine kommende Gefahr<br />
aufmerksam zu machen.<br />
'Nicht nur der Unternehmer, auch die Verwaltungen<br />
sollten es sich zur Pflicht machen,<br />
mit gutem Beispiel voranzugehen. Der Verkehr<br />
nimmt fast zusehends noch immer grössere<br />
Dimensionen an. Wenn ein entsprechender<br />
Anstieg der Gefahren vermieden werden<br />
soll, so ist dazu nicht zuletzt eine richtige<br />
Orientierungstafel, Warnungstafel, Beleuchtung<br />
etc. notwendig; erst dann wird man von<br />
der andern Seite, also dem Fahrzeuglenker,<br />
volle Respektierung dieser Anordnungen verlangen<br />
könenn.<br />
E.M.<br />
500 km von Buenos-Aires. Das 500 km-<br />
Rennen von Buenos-Aires, das vor ungeheuren<br />
Zuschauermengen ausgetragen wurde,<br />
endete mit dem klaren Sieg von Antonio<br />
Gaudino auf Chrysler, der die Strecke in<br />
4 Std. 18'3S" zurücklegte. x.<br />
Grossfeuer: « Lassen Sie mich doch durch, Herr<br />
Wachtmeister, ich bin Reporter. »<br />
« Ach was, morgen können Sie ja alles in. der<br />
<strong>Zeitung</strong> lesen 1 »<br />
wie dereinst der Stabhochsprung-Meister ins Paradies<br />
eingehen wird.<br />
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