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E_1930_Zeitung_Nr.088

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N°88 •••— <strong>1930</strong> ÄUTOMOBIL-REVUB<br />

S&#E»«sBss*«»m<br />

Seedamm Rapperswil. Die interkantonale<br />

Seedamm-Kommission, die am 8. Oktober<br />

in Rapperswil unter dem Vorsitz von Regierungsrat<br />

Rigg aus St. Gallen zusammentrat,<br />

beschloss, eine Sonderkommission für<br />

das Studium der Projektarbeiten zu bestellen.<br />

Dieser Sonderkommission werden die<br />

Baudirektoren der beteiligten Kantone, der<br />

eidgenössische Oberbauinspektor, und der<br />

Direktor des eidgenössischen Eisenbahndepartementes<br />

angehören. Sie wird die von der<br />

Gesamtkommission gezogenen Richtlinien<br />

bei der Vergebung zu wahren haben.<br />

Da es voraussichtlich nicht möglich sein<br />

wird, die neue Seedammstrasse innerhalb der<br />

nächsten zwei Jahre dem Verkehr zu übergeben,<br />

wurde die Frage aufgeworfen, wie<br />

und auf wessen Kosten eine provisorische<br />

Befestigung der Fahrbahn zwischen Rapperswil<br />

und Pfäffikon vorgenommen werden<br />

könnte. Die Kantonsingenieure von St. Gallen<br />

und Schwyz erhielten den Auftrag, für<br />

die nächste Sitzung einen Vorschlag auszuarbeiten.<br />

-1.<br />

Die Gotthardstrasse feiert Jubiläum. Jeden<br />

Tag schrauben sich Hunderte von Autos<br />

die Kehren des Gotthardpasses empor,<br />

fahren vom Vierwaldstättersee bis nach dem<br />

Süden, an die Gestade des Ceresio; der Pulsschlag<br />

des modernen Lebens wird bis in die<br />

verlorenen Höhen des Passes getragen, um<br />

den sich Sagen und Legenden ranken. Wenige<br />

Menschen haben gewusst, dass dieser<br />

Alpenübergang, von dem schon Schiller im<br />

«Teil» schaudernd von seinen Schrecknissen<br />

Kunde gab, im September <strong>1930</strong> hundert<br />

Jahre alt wurde. Ein Säkulum Gotthardstrasse<br />

ist verflossen, unbemerkt und still —<br />

aber den Automobilisten, die den Pass immer<br />

wieder gerne befahren, sei das vergessene<br />

Jubliäum doch noch verraten... bo.<br />

Verbreiterung der S'trasse Genf-Versoix.<br />

Die überaus stark befahrene Staatsstrasse<br />

Genf-Versoix soll auf eine Breite von 20 Meter<br />

ausgebaut werden, wobei die Kurven<br />

auf einen Radius von 300 Meter erweitert<br />

werden. Es wurde für diese kostspielige<br />

Strassenverbreiterung bereits ein erster Kredit<br />

von 352,000 Franken beantragt.<br />

Die Strasse besteht aus zwei Fahrbahnen<br />

von je sechs Meter Breite und einem freien<br />

Streifen zwischen denselben von einem Meter<br />

Auf der- Seeseite ist ein Fussgängersteig von<br />

sechs Metern projektiert, wobei die halbe<br />

Breite als Fahrradpiste dienen soll. Auf der<br />

Bergseite wird ferner ein Schutzstreifen von<br />

einem Meter Breite freigelassen. Mit den<br />

ersten Arbeiten wird noch diesen Winter begonnen,<br />

sobald der Grosse Rat des Kantons<br />

Genf die Regierung dazu ermächtigt hat.<br />

Beleuchtung und Absperrung<br />

von Aufbruchstellen.<br />

Es ist von grösster Wichtigkeit, dass der<br />

heute immer noch zunehmende Verkehr in<br />

sichere Bahnen gelenkt wird und dass durch<br />

entsprechende Kennzeichnung von Aufbruchwie<br />

auch andern Baustellen auf Strassen der<br />

Verkehr erleichtert und gesichert wird. Wird<br />

vom Fahrzeugführer richtiges und korrektes<br />

Fahren verlangt, so darf anderseits auch<br />

verlangt werden, dass Gefahrenstellen auf<br />

Strassen deutlich gekennzeichnet werden, und<br />

zwar bei Tag und Nacht.<br />

Wer Gelegenheit hat etwas über sein alltägliches<br />

Tätigkeitsgebiet hinaus zu kommen,<br />

kann sehr oft konstatieren, wie mangelhaft<br />

manchmal abgesperrt wird. Dies ist nicht<br />

nur bei kleinen, sondern sehr oft auch bei<br />

grössern Baustellen auf Strassen zu beobachten.<br />

Die Laternen, besonders die meist verwendeten<br />

Petrollaternen (Sturmlaternen) sind<br />

öfters derart aufgehängt, dass sie entweder<br />

nur von einer Seite oder manchmal gar nicht<br />

zu sehen sind, bis man die Baustelle fast<br />

erreicht hat. Entweder hangen sie zu tief und<br />

werden verschmutzt, so dass die Leuchtkraft<br />

verloren geht oder sie kommen hinter einen<br />

Pfahl oder Erdhaufen zu hangen. Die die<br />

Beleuchtung bedienende Person sollte sich in<br />

die Lage des Fahrzeugführers versetzen und<br />

sich vergewissern, ob das Licht deutlich<br />

genug sichtbar ist und ihm als Selbstfahrer<br />

genügen würde. Die geeignetste Höhe über<br />

Boden dürfte 0,80—1 Meter sein. Ob dann<br />

für die Beleuchtung event. elektrisches Licht<br />

verwendet wird oder Petrol, es gilt die Sichtbarmachung<br />

für alle Arten. Beim elektr.<br />

Licht kann das Licht etwas höher gehängt<br />

werden, infolge Lichtwirkung nach unten.<br />

Ein etwas nachteiliger Umstand bei Beleuchtungen<br />

auf Baustellen ist der, dass man<br />

nie weiss, wann die Lichter böswillig, mutwillig<br />

oder auf Witterungseinflüsse zurückführend,<br />

ausgelöscht werden. Dies kann bei<br />

beiden Lichtarten vorkommen. Auf alle<br />

Fälle sollte bei Verwendung von elektr. Licht<br />

dafür gesorgt werden, dass bei plötzlichem<br />

Versagen der Stromlieferung sofort andere<br />

Beleuchtungskörper zur Verfügung stehen.<br />

Eine Kontrolle über die Beleuchtung in später<br />

Abendstunde dürfte unumgänglich und unter<br />

Umständen von grosser Tragweite sein. Am<br />

zweckmässigsten ist es, wenn in die Absperrung<br />

die Materialhaufen einbezogen werden<br />

und auf jeder Seite 2 Laternen befestigt<br />

werden, die von allen Seiten sichtbar sind.<br />

Nur so kann das Auffahren auf Materialhaufen<br />

vermieden werden, ebenso kommt es<br />

nicht mehr vor, dass die eine oder andere<br />

Laterne durch meterhohe Materialhaufen verdeckt<br />

wird. Ebenfalls zweckmässig ist es,<br />

wenn eventuelle Bretter mit Kalk oder Farbe<br />

weiss gestrichen werden, so dass sie deutlich<br />

sichtbar sind.<br />

Ob hier nun weisses oder rotes Licht zur<br />

Anwendung kommt, dürfte nicht gerade von<br />

grossem Belang sein. Die neueren Vorschriften<br />

schreiben rotes Licht nur bei gänzlich<br />

gesperrten Baustellen vor. Immer soll die<br />

Beleuchtung doch so erfolgen, dass man<br />

deutlich erkennt, welche Hälfte der Strasse<br />

gesperrt ist und es nicht vorkommen kann,<br />

dass in die Baustelle hineingefahren wird.<br />

Es kommt sehr oft vor, dass für gewisse<br />

Arbeiten zum voraus längs des Strassenrandes<br />

Materialhaufen deponiert werden müssen.<br />

Sind solche in kurzen Abständen vorhanden,<br />

das heisst nur wenige Meter, so dürfte es sich<br />

erübrigen, auf jeden Haufen eine Laterne zu<br />

stellen. Sind jedoch die Haufen mehrere<br />

Meter voneinander entfernt, so sollten auf<br />

jedem Haufen die Laternen zur Anwendung<br />

kommen.<br />

Vor einigen Monaten hat das eidg. Justizund<br />

Polizeidepartement in Bern eine Signal-<br />

Ordnung für den Strassenverkehr in der<br />

Schweiz erlassen und den Kantonen zur Einführung<br />

empfohlen. Es dürfte aber gleichwohl<br />

noch geraume Zeit vergehen, bis die<br />

Einführung dieser Signal-Ordnung allgemein<br />

durchgeführt wird.<br />

Es erscheint mir wünschenswert, die für<br />

Baustellen in Frage kommenden Signale<br />

etwas genauer zu erläutern. Das Signal Nr.<br />

6, eine Dreiecktafel mit Ausrufzeichen, gilt<br />

allgemein als Warnung vor einer Gefahr.<br />

Die eidg. Ordnung sieht vor, dieses Signal<br />

mindestens 150 Meter vor der Gefahrenstelle<br />

aufzustellen, doch kann • die Distanz bis zu<br />

250 Meter erhöht werden. Auf alle Fälle gehört<br />

die Tafel auf die rechte Fahrbahnhälfte,<br />

damit sie dem Fahrzeugführer unwillkürlich<br />

vor dem Wagen erscheinen muss. Auch dürfte<br />

die Distanz nicht nach Schema oder nach<br />

dem Buchstaben der Verordnung gehandhabt<br />

werden, indem keine Baustelle mit der andern<br />

übereinstimmt. Die eine verlangt das Aufstellen<br />

in näherere, die andere aber wieder<br />

in etwas weiterer Entfernung. Hiebei sollte<br />

die Entfernung unter dem Dreieck mit der<br />

entsprechenden Distanz angeschrieben werden<br />

(z. B. 200 m).<br />

Als weiteres Signal auf Baustellen kennen<br />

wir Nr. 15, «Baustelle». Sehr oft glauben<br />

verschiedene Fahrzeugführer, solche Stellen<br />

mit unverminderter und oft geradezu unverantwortlicher<br />

Geschwindigkeit durchfahren<br />

zu müssen. Nun ist aber nicht gesagt, dass<br />

diese Tafel «Baustelle» bei jeder kleinern<br />

Baustelle zur Anwendung kommen muss; besonders<br />

bei Tag dürfte es genügen, ganz<br />

kleine Aufbrüche nur durch Hinstellen von<br />

Handkarren etc. kenntlich zu machen. Hingegen<br />

sollte nicht unterlassen werden, in<br />

gewisser Distanz die Fahrer mit der Vor-<br />

Jlchtstafel Nr. 6 auf eine kommende Gefahr<br />

aufmerksam zu machen.<br />

'Nicht nur der Unternehmer, auch die Verwaltungen<br />

sollten es sich zur Pflicht machen,<br />

mit gutem Beispiel voranzugehen. Der Verkehr<br />

nimmt fast zusehends noch immer grössere<br />

Dimensionen an. Wenn ein entsprechender<br />

Anstieg der Gefahren vermieden werden<br />

soll, so ist dazu nicht zuletzt eine richtige<br />

Orientierungstafel, Warnungstafel, Beleuchtung<br />

etc. notwendig; erst dann wird man von<br />

der andern Seite, also dem Fahrzeuglenker,<br />

volle Respektierung dieser Anordnungen verlangen<br />

könenn.<br />

E.M.<br />

500 km von Buenos-Aires. Das 500 km-<br />

Rennen von Buenos-Aires, das vor ungeheuren<br />

Zuschauermengen ausgetragen wurde,<br />

endete mit dem klaren Sieg von Antonio<br />

Gaudino auf Chrysler, der die Strecke in<br />

4 Std. 18'3S" zurücklegte. x.<br />

Grossfeuer: « Lassen Sie mich doch durch, Herr<br />

Wachtmeister, ich bin Reporter. »<br />

« Ach was, morgen können Sie ja alles in. der<br />

<strong>Zeitung</strong> lesen 1 »<br />

wie dereinst der Stabhochsprung-Meister ins Paradies<br />

eingehen wird.<br />

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