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E_1930_Zeitung_Nr.106

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N» 10« - <strong>1930</strong> ÄUTOMOBIL-REVUE 11<br />

am besten noch bei dem für ihren Kanton anständigen<br />

Verkehrsamt, da die Entscheidung von dieser<br />

Stelle getroffen wird.<br />

Technisch ist das Problem «weifellos zu lösen<br />

und wurde, besonders im Ausland, auch schon auf<br />

viele Arten gelöst Wir nehmen an, dass sich auf<br />

diese Frage hin Leser mit eigenen Erfahrungen<br />

melden werden und möchten deshalb hier vorläufig<br />

nur auf den Bericht eines deutschen Kriegsinvaliden<br />

hinweisen, der kürzlich in der cAllgemeinen<br />

Automobil-<strong>Zeitung</strong>> auf eine ganz ähnliche Anfrage<br />

hin erschien. Der betreffende Invalide beschreibt,<br />

wie er sogar auf jedem gewöhnlichen Wagen fahren<br />

kann, was wir allerdings als eine Ausnahme<br />

bezeichnen möchten.<br />

«Ich kann jeden beliebigen Wagen ohne Sondervorrichtung<br />

fahren, sofern er nur folgende drei Bedingungen<br />

erfüllt:<br />

1; Handgas.<br />

2. Seitlich der drei Pedale, wie oben erwähnt,<br />

hinreichend Platz für das untätige künstliche<br />

Bein, so dass der gesunde Fuss die drei Pedale<br />

je nach Bedarf unabhängig bedienen kann.<br />

3. Eine brauchbare Handbremse. ><br />

€ Ich habe schon fast ein Dutzend Wagen verschiedener<br />

Typen ohne weiteres und in jeder Situation<br />

gefahren und auch meinen Führerschein ohne<br />

irgendein Bedenken seitens der dabei verantwortlichen<br />

Stellen gemacht. Ich fahre sogar dauernd<br />

einen 8-ZyIinder-Bugatti (älterer Typ, 2 Liter, ohne<br />

Kompressor), also einen Wagen, der eine gewisse<br />

Geschicklichkeit im Schalten erfordert, hier in der<br />

Stadt und im Gebirge andauernd geschaltet werden<br />

muss und als typisch schneller Wagen oft Situationen<br />

bringt, in denen ich in meinen Bedienungsfähigkeiten<br />

als Beinamputierter um nichts<br />

hinter einem körperlich unbehinderten Fahrer zurückstehen<br />

darf.»<br />

«Es ist eine praktische Tatsache, dass man,<br />

wenn der Wagen die obigen Voraussetzungen 1—3<br />

erfüllt, niemals zwei Fusshebel gleichzeitig bedienen<br />

mnss, so dass also effektiv nur ein Fuss für alle<br />

drei nötig ist Ich erläutere dies nachstehend an<br />

allen überhaupt vorkommenden Möglichkeiten:<br />

1. Anfahren: Fuss kuppelt aus, Gang hinein,<br />

Handgas, Fuss rückt Kupplung ein.<br />

2. Aufwärts schalten: Handgas weg, Fuss kuppelt<br />

aus, nächster' Gang hinein, Fuss kuppelt ein<br />

and geht dann aufs Fussgas (wobei zum Uebergang,<br />

wenn man ee ganz fein machen will, «wischen die<br />

letzteren beiden Funktionen des Fusses auch noch<br />

einmal Gas von Hand dazwischengelegt werden<br />

kann).<br />

3. Die nächsten Gänge und alles weitere fahren:<br />

VCM immer nnr entweder auf dem Gas oder auf<br />

dar Kupplung, entsprechend Ziffer 2.<br />

4. Abstoppen, aber weiterfahren: Fuss vom Gas<br />

wag und auf Fussbremse, dann wieder Fuss aufs<br />

Gaa.<br />

6. Endgültige» Halten: Entweder a) für langnunea<br />

Zum-Stehen-Bringen: Fuss kuppelt aus.<br />

Bremsen mit der Hand; oder b) schnell erforderliehe«<br />

endgültige! Anhalten des Wagens unter Anwendung<br />

aller Bremsmöglichkeiten: Fuss geht vom<br />

Gas auf Fussbremse, Hand übernimmt hierbei<br />

gleichzeitig das weitere Bremsen mit der Handbremse,<br />

und bevor die Handbremse den Wagen<br />

dann endgültig zum Stehen bringt, geht der Fuss<br />

von der Fussbremse weg und betätigt das Auskuppeln,<br />

6. Unerwartet ganz plötzliches Haltenmüssen<br />

aus Geschwindigkeit: Fuss vom Gas weg, Fussbremse<br />

treten und Handbremse ziehen. Vor endgültigem<br />

Stillstand des Wagens wird der ja dann<br />

infolge weggenommenen Fussgases unbelastete Gang<br />

auf die Leerlaufstellung hinausgestossen. Der Motor<br />

läuft also auch trotz dieses ganz brüsken Anhaltens<br />

des Wagens im Leerlauf vorschriftsmässig<br />

weiter.<br />

_ 7. Hinunterschalten von grösseren auf kleinere<br />

Gänge: Handgas schnell so stellen, dass es der<br />

Drosselstellung des im Augenblick vorhandenen<br />

Fussgases entspricht; der Fuss gibt das somit durch<br />

das Handgas abgelöste Gaspedal im selben Moment<br />

auf und geht auf Kupplungspedal; es folgt: Auskuppeln,<br />

Handgas dabei stehenlassen und im richtigen<br />

Moment der sich infolgedessen steigenden Tourenzahl<br />

den nächstkleineren Gang geräuschlos hineintun,<br />

einkuppeln und mit Hand- ödere Fussgas<br />

weiterfahren. » G. 0. in M.<br />

Si»<br />

Anfrage 959. Verzug aus Werkvertrag. Wir<br />

haben vor drei Wochen einer Karosseriefabrik den<br />

Auftrag erteilt, uns eine Karosserie anzufertigen.<br />

Laut Werkvertrag soll der Wagen innert 6 Wochen,<br />

vom Erhalt des Chassis an gerechnet, lieferbar<br />

sein, das wäre somit der 20. Dezember. Als wir<br />

vor einigen Tagen in der Fabrik einen Besuch<br />

machten, mussten wir konstatieren, dass noch nicht<br />

einmal die Zeichnung fertig war, so dass an den<br />

vereinbarten Liefertermin niemals mehr zu denken<br />

ist. Wir wollten im Werkvertrag eine Konventionalstrafe<br />

festsetzen für verspätete Lieferung, was<br />

jedoch nicht akzeptiert wurde mit der Bemerkung,<br />

wir könnten der Sache sicher sein, dass wir den<br />

Wagen rechtzeitig erhalten werden.<br />

Wir haben das Werk bereits schon einmal ersucht,<br />

uns wissen zu lassen, ob denn der Wagen<br />

auf den 20. dies zur Ablieferung gelangen könne,<br />

sind aber bis heute ohne irgendwelche Nachricht<br />

geblieben.<br />

Wir möchten Sie nun bitten, uns gefL mitteilen<br />

zu wollen, wie wir uns zu verhalten haben, wenn<br />

der Wagen nicht rechtzeitig zur Ablieferung gelangen<br />

wird, wobei wir speziell betonen möchten,<br />

dass wir für den betreffenden Wagen per Ende ds.<br />

Mts. auf Grund des Werkvertrages bereits einige<br />

Aufträge für Fahrten entgegengenommen haben,<br />

und für diese Fahrten könnte also nur der neue<br />

Wagen in Betracht kommen. B. B.<br />

Antwort: Lieferungstermin ist in Ihrem Fall<br />

der 20. Dezember <strong>1930</strong>, sofern der Karossier spätestens<br />

am 9. November <strong>1930</strong> das Chassis zu Ihrem<br />

neuen Wagen erhalten hat. Teilen Sie nun der<br />

Werkstätte durch eingeschriebenen Brief dieses Datum<br />

mit, mit der Bemerkung, dass Sie auf diesen<br />

Tag Lieferung des Wagens erwarten und die Lieferantin<br />

für den Fall verspäteter Lieferung für allen<br />

entstehend 3n Schaden verantwortlich machen.<br />

Die Lagt ist dann folgende: Erfolgt die Lieferung<br />

des Wagens erst nach dem festgesetzten Termin,<br />

so hat Ihnen der Lieferant jeden Schaden zu<br />

ersetzen, der sich für Sie in der Zwischenzeit zwischen<br />

Termin und Lieferung infolge der Verspätung<br />

ergeben hat. Hier" werden Sie in erster Linie<br />

den eventuellen Ausfall von Fahrten, die Sie in<br />

Hinblick auf den neuen Wagen vereinbart haben<br />

und nur mit diesem durchführen können, geltend<br />

machen Der Karossier könnte sich von seiner<br />

Haftung nur befreien durch den Nachweis, dass<br />

ihn kein Verschulden für die Verspätung treffe.<br />

Dieser Nachweis dürfte ihm schwer gelingen, besonders<br />

nachdem er durch den Vertrag mit Ihnen<br />

die Möglichkeit der Fertigstellung der Arbeit innert<br />

6 Wochen bestätigt hat<br />

Eine andere Lösung wäre folgende: Sie drohen<br />

dem Lieferanten unter Fristansetzung den Rücktritt<br />

vom Werkvertrag an. Dann könnten Sie nach<br />

Ablauf der Frist — wenn die Lieferung nicht erfolgt<br />

ist — vom Vertrag zurücktreten, d. h. diesen<br />

als aufgehoben erklären. Damit dürfte Danen jedoch<br />

gar nicht gedient sein. *<br />

Anfrage 960. Titel eines Autoexperten. Muss<br />

für das Tragen des Titels Autoexperte ein Examen<br />

abgelegt werden, wie z. B. für den Titel Bücherexperte?<br />

Und wo? W. in Z.<br />

Antwort: Gegenwärtig muss unseres Wissens<br />

zum Tragen des Titels eines Autoexperten noch<br />

kein Examen abgelegt werden; allerdings sind die<br />

Kantone frei, auf diesem Gebiete zu legiferieren,<br />

so dass es ratsam ist, sich im Kanton, wo man als<br />

Fachmann auftreten will, vorerst zu erkundigen.<br />

Ferner müssen wir Sie darauf aufmerksam machen,<br />

dass Sie Ihren Titel so wählen müssen, dass<br />

keine Verwechslung mit den kant Autoexperten, in<br />

einzelnen Kantonen kurzweg Autoexperten genannt,<br />

vorkommen kann.<br />

Wir fragen uns deshalb, ob Sie nicht besser<br />

statt des Titels Autoexperte die Beifügung Ingenieur<br />

für Motorfahrzeuge und Flugzeugbau wählten, wodurch<br />

jede Verwechslung mit den kant. Experten<br />

und allfällige Anstände mit den zuständigen Behörden<br />

vermieden würden.<br />

•<br />

Zur Fragt des Oelwechtels. Et herrscht vielfach<br />

die Meinung vor, dats bei Eintreten der kalten<br />

Witterung unbedingt ein dünnere» Oel verwendet<br />

werden müsse. Es trifft dies nur für gewisse<br />

Motoren-Fabrikate zu. Die Konstrukteure<br />

sind bemüht, Motoren herzustellen, welche Sommer<br />

und Wintej das gleiche Oel fahren können, aber<br />

diese Bemühungen sind nur zum Teil gelungen.<br />

Bei Konsultation eines Schmierbüchleina oder einer<br />

Schmiertabelle der verschiedenen Oelverkanfsfirmen<br />

(z. B. den «Standard Motor Oil»-Ratgeber) ergeben<br />

sich diejenigen Wagen, welche das gleichflüssige<br />

Oel verwenden können und welche nicht.<br />

Aber eines ist bestimmt eine absolute Notwendigkeit,<br />

und das ist der Oelwechsel bei Uebergangszeiten,<br />

das heisst vor Eintritt des Winters und<br />

Sommers, auch wenn der Wagen da« gleichflü»-<br />

sige Oel fortlaufend fährt. Der Grund ist darin/ zu<br />

suchen, dass das gebrauchte Oel gegen Temperaturwechsel<br />

sehr empfindlich ist Dadurch, dass<br />

das Oel nur durch Zufüllen auf dem Niveau gehalten<br />

wird, findet eine natürliche Verdünnung<br />

statt, so dass das Oel gegen äussere Einflüsse an<br />

Widerstandsfähigkeit stark einbüsst Unter diesen<br />

Umständen sind Störungen sehr leicht möglich,<br />

welche weit teurer zu stehen kommen können als<br />

die kleine Auslage für eine totale Neuauffüllung<br />

mit Oel. Gerade deshalb sind einige Oelfirmen<br />

dazu übergegangen, die Automobilisten ganz besonders<br />

bei Uebergangszeiten auf die Erneuerune<br />

des Oeles aufmerksam zu machen.<br />

Man kann ruhig sagen, dass im allgemeinen,<br />

und zum Schaden des Automobilisten selbst dieser<br />

Oelwechselfrage viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt<br />

wird. Es ist von grösster Wichtigkeit, stets<br />

ein gutes und erprobtes Markenöl zu verwenden,<br />

aber es ist nicht minder wichtig, auch das Oel<br />

selbst von Zeit zu Zeit ganz abzulassen und das<br />

Gehäuse neu aufzufüllen. Jedes auch noch BO gute<br />

Oel wird durch die hohe Beanspruchung verdünnt<br />

resp. in seinem Schmierwert herabgesetzt, und<br />

durch das Zufüllen allein kann der ursprüngliche<br />

Schmierwert nicht wieder erreicht werden. Wenn<br />

man bedenkt, dass die Auslagen für Oel nur ca.<br />

1,6% der Gesamtkosten ausmachen, aber eine auch<br />

noch so kleine Vernachlässigung zu unliebsam hohen<br />

Kosten führen muss,, so hat min das Gefühl,<br />

dass jede Vorsichtsmassregel in dieser Richtung<br />

getroffen werden sollte, und dazu gehört in allererster<br />

Linie der regelmässige Oelwechsel (Neuauffüllung),<br />

insbesondere bei Uebergangszeiten. Es ist<br />

schwierig, für jeden Wagen eine genaue Kilometerzahl<br />

anzugeben, nach welcher der Oelwechsel<br />

stattzufinden hat (in der Regel beträgt diese 500<br />

bis 1500 km, je nach Art und Alter des Autos, sowie<br />

Beanspruchung), denn es spielen sehr viela<br />

Faktoren mit. Im allgemeinen wird das Oel viel<br />

zu wenig oft erneuert. Ganz bestimmt liegt hier<br />

die Sparsamkeit am falschen Ort Darüber wird<br />

jeder Garagist oder Fachmann dem Automobilisten<br />

gerne Auskunft geben.<br />

Die Licht- und Anlasseranlagen, von Ing. Luth<br />

Westerkamp, Autotechnische Bibliothek, Band 81,<br />

<strong>1930</strong>. Verlag Richard Carl Schmidt & Co., Berlin<br />

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stellt die zweite Auflage eines Lehrbuches dar, das<br />

sich schon bisher grosser Wertschätzung erfreute.<br />

In beträchtlich erweiterter und vollständig umgearbeiteter<br />

Form wird der Inhalt nun auch dem modernsten<br />

Stand der einschlägigen Technik gerecht<br />

und dürfte damit dem Mechaniker, dem Spezialisten<br />

auf Reparaturen am elektrischen Fahrzeugteil,<br />

aber nicht zuletzt auch dem Laien zum unentbehrlichen<br />

Ratgeber werden.<br />

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