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E_1931_Zeitung_Nr.059

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13 AUTOMOBIL-REVUE<br />

LADE - GLEICHRICHTER<br />

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——————______<br />

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Schmidhof, ZÜRICH du 4 au 30 juin<br />

<strong>1931</strong><br />

et ä I'EXPOSITION DE L'ASSO-<br />

CIATION SUISSE DES INSTAL-<br />

LATEURS, ä ZOUG, du 20 a 22 juin<br />

<strong>1931</strong> .<br />

fabriziert<br />

SIGNUM A.G.<br />

V E V E Y Telephone 247<br />

Repnlsentants ä ZÜRICH, LUCERNE<br />

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„SIAM"<br />

KAROSSERIE-UND FAHRZEUGFABRIK A.-G.,Wauwil(Luz.)<br />

Telephon 20<br />

Telephon on<br />

en<br />

Frage 7992. ZUndungs- oder Vervasungsstörungen?<br />

Bei meinem Sechszylinder-Wagen kommen<br />

häufig kurze Aussetzer des Motors vor, und zwar<br />

im zweiten Gans beim Anfahren und im direkten<br />

Gang beim langsamen Fahren, während beim<br />

schnellen Fahren im direkten Gang und beim Bergauffahren<br />

im zweiten Gang der Motor gut arbeitet.<br />

Der Motor hat auch schon zweimal gänzlich ver^<br />

sagt, und es wurden beide Male neue Zündspulen<br />

eingesetzt. Da aber jeweilen auch der Vergaser<br />

auseinandergenommen wurde, so ist nie einwandfrei<br />

festgestellt worden, ob es wirklich an der Zündspule.fehlte<br />

oder an der Benzinzufuhr. Der Mechaniker<br />

meinte, das nächste Mal müsse der Brennstoff-Förderer<br />

(Vakuum) zuerst einmal" gründlich<br />

untersucht werden. Diese Aussetzer sind sehr unangenehm,<br />

utnsomehr da sie ja letzter Zeit wieder<br />

häufiger vorkommen und man nie weiss, wann der<br />

Motor wieder gänzlich streikt. Die Aussetzer machen<br />

sich vorerst nur durch einen leichten Ruck<br />

des Wagens bemerkbar. E. W. in 0.<br />

Antwort. Ihre etwas allgemein gehaltenen<br />

Angaben erlauben uns leider keine sichere Beurteilung<br />

der Störung. Immerhin scheint der Umstand,<br />

dass die Störungen nur ganz kurz auftreten und<br />

nur daran zu erkennen sind, dass der Wagen<br />

einen leichten Ruck macht, auf Zündungsstörungen<br />

hin zu deuten. Bei VergaserstörunKeu, mangelnder<br />

Brennstoffzufuhr u. dgl. würde das Aussetzen des<br />

Motors wenigstens einige Sekunden lang andauern<br />

und höchst wahrscheinlich auch von den charakteristischen<br />

Rückschlägen, dem «Schiessen in den Vergaser^<br />

begleitet sein.<br />

Ob der Vakuumapparat an der Störung irgendwie<br />

beteiligt ist, können Sie übrigens leicht feststellen,<br />

indem Sie ihn einmal ganz ausschalten und<br />

den Vergaser von einem unter die Motorhaube gehängten<br />

Hilfsbehälter aus spejsen. Blieben da»n<br />

wider unser Erwarten die Störungen wirklich aus,<br />

so könnten dann ausser dem Vakuumapparat selbst<br />

noch Gasblaser oder Fremdkörper in der Zufuhrieitung<br />

zum Vergaser als Störungsursachen in Frage<br />

kommen.<br />

Wurden die Kabel der Zündung überall auf<br />

gute Isolation untersucht? Sind der Verteiler und<br />

der Unterbrecher sauber und ist der letztere richtig<br />

eingestellt? Könnten sich nicht irgendwo Kabelverbindungen<br />

gelockert haben oder sonst irgendwo<br />

schlechte Kontakte iu Frage kommen? Wurde einwandfrei<br />

festgestellt, ob die ersetzten Zündspulen<br />

wirklich defekt waren und wodurch sie defekt geworden<br />

waren? Wenn die alten Spulen noch vorhanden<br />

sind, wäre es eventuell interessant, einen<br />

nochmaligen Versuch mit ihnen am Motor anzustellen<br />

und dabei dessen Verhalten zu beobachten, -s.<br />

Fr«o« 7993. Brtmstmnk. Wir beabsichtigen, in<br />

unserer Werkstatt eine grössere Automobil-Prüfanlage<br />

einzurichten und dazu auch eine Bremsbank<br />

anzuschaffen. Welches System einer Leistungsbremse<br />

kommt nun wohl für uns. dio wir<br />

mit sehr verschieden starken Motoren arbeiten müssen,<br />

am ehesten in Frage, das elektrische oder das<br />

mechanische? Welches sind die Vorteile der beiden<br />

Systeme? K. M. in z<br />

Antwort: Die elegantere Lösung ist zweifellos<br />

die Anwendung der elektrischen Leistungswaage,<br />

gleichgültig, ob dabei lediglich die mechanische<br />

Energie in elektrische umgesetzt und gemessen<br />

wird, oder ob, wie beim Pendeldvnamo die<br />

Reaktion des Ankerdrehnioments zur Messung benutzt<br />

wird. Leider besitzen diese Einrichtungen<br />

aber auch grosse Nachteile bei der Verwendung<br />

für die Motorwagenprüfung:<br />

Die Dimensionierung des elektrischen Aggregates<br />

ist von dem Drehmoment und dem Tourenzahlbereich<br />

abhängig. Bei der Prüfung von Motorwagen<br />

aller Arten, also vom leichtesten Personenwagen<br />

Ms zum schwersten Lastwagen werden daher<br />

sehr grosse und sehr teure Aggregate notwendig,<br />

wenn alle Forderungen erfüllt werden. Unter<br />

den mechanischen Leistungsbremsen hat sich bisher<br />

die hydraulische Bremse in der Praxis am meisten<br />

durchgesetzt. Sie ist einfach in ihrem Aufbau<br />

und erfordert nur die gleichmässige Zuführung<br />

von Wasser als Bremsmittel. Eine Neuheit auf<br />

diesem Gebiete ist die mechanische Leistungsbremse.<br />

Bei ihrer Konstruktion sind zwei Forderungen berücksichtigt:<br />

1. die Erzielung eines praktisch gleichbleibenden<br />

Drehmoments über den ganzen Drehzahlbereich.<br />

Die Bremse wird direkt mit den Prüfstandtrommeln<br />

verbunden. Das maximale Drehmoment<br />

kann sowohl bei der kleinsten als auch<br />

bei der grössten Tourenzahl hergestellt werden. Auf<br />

diese Weise ist es möglich, auf dem gleichen Stand<br />

dio Motorleistung der schwersten Lastwagen und<br />

der leichtesten Personenwagen abzubremsen; 2.<br />

möglichst einfache Bedienung. Hier ist die Lösung<br />

dieser sehr schwierigen Aufgabe dadurch<br />

geglückt, das«! die Einrichtung automatisch arbeitet.<br />

Die Leistungvsbremse ist mit einer Wiegeeinrichtung<br />

verbunden, aluf der durch Verschieben des Laufgewichts<br />

die entsprechende Belastung eingestellt<br />

wird. Die Bremse wird nun automatisch angezogen,<br />

bis Gleichgewichtszustand herrscht. Aus Belastung<br />

und Tourenzahl ergibt sich dann die abgegebene<br />

Leistung. Verringert sich au« irgendeinem<br />

Grunde die Motorleistung, z. B. durch Aussetzen<br />

der Zündung, reguliert sich die Bremse selbsttätig<br />

sofort weder nach. Geraide die letztgenannte Forderung<br />

ist für den Wagenprüfstattd wichtig. 4- nassen<br />

S|»»4Dcla:<br />

Anfrage 1049. Automobilsteuer. Kaufte kürzlich<br />

einen Wagen, der im Kanton Zürich zirkuliert<br />

hatte (Motorstärke 12/40 PS). Wir erhielten die<br />

Verkehrsbewilligung vom frühern Besitzer nicht<br />

und verlangten daher die Auskunft telephonisch.<br />

Die Angabe lautete auf 12,19 PS, was zur Folge<br />

hatte, dass man uns für 13 PS die Steuer anrechnete.<br />

Ist hier nicht die Zahl der Verkehrsbewilligung<br />

massgebend?<br />

L. (A.).<br />

Antwort: Für die Höhe der Automobilsteuer<br />

kommt es nicht darauf an, ob Ihr Wagen 12,1 oder<br />

12,19 PS aufweist. Gestützt auf das Dekret vom<br />

18. März 1924 beträgt die jährliche Steuer für<br />

Fahrzeuge mit Motoren von über 8 bis einschliesslich<br />

15 PS Fr. 100.—. Fr. 20.— für jede weitere<br />

PS über 8, d. h. also Fr. 100.— plus 5 mal Fr.<br />

20.— = total Fr. 200.—.<br />

Im weitern ist für Motorwagen mit Pneubereifung<br />

vom Jahr 1925 hinweg auf 10 Jahre ein Zuschlag<br />

von 10 Prozent zu entrichten, was auf Fr.<br />

200.— Fr. 20.— ausmacht. Ein Bruchteil einer PS<br />

fällt für ganze PS für die Besteuerung in Betracht.<br />

•<br />

Anfrage 1050. Tauschhandel. VergOturwen nro<br />

Fahrkilometer. Ich bin im Begriffe, meinen Wagen<br />

für 2400 Fr. an einen andern zu 8100 Fr. in<br />

Tauschhandel zu geben. Will ich mir diesen teu»<br />

reren Wagen halten, fühle ich mich veranlagst, zu<br />

schaaea, dass er sich amortisiert.<br />

WW ^ H» M<br />

Aus diesem Grunde habe ich mich" trei' ! «ne<br />

Reisestelle beworben. Ich erhielt kürzlich ein :ÄJiRebot<br />

von 10 Prozent Provision einer Weinhanalung<br />

mit eingeführter Kundschaft Damit glaube ich afcer<br />

bestimmt, nicht auf dio Rechnung zu kommen. Das<br />

heisst, ich vermute es und möchte daher Sie daruin<br />

befragen.<br />

^<br />

Eine andere Firma mit zu suchender Ittindschaft<br />

(nicht PriTatkundachaft) bietet mir 3Ct Prozent<br />

Provision.<br />

1. Was darf ich also fordern?<br />

2. Braucht es zum Reisen staatliche Bewilligung,<br />

und wer bezahlt diese Spesen? G.B. (A.).<br />

Antwort: Zu Frage 1: Ihre Angaben ermög«<br />

liehen es uns nicht, Ihnen eine «bschlieisende Antwort<br />

zu geben, wohl aber können wir Ihnen angeben,<br />

wie Sie die Vergütung der Spesen für da»<br />

Auto berechnen können.<br />

Sie zählen zu diesem Zweck zusammen: die An*<br />

gaben für Steuern und Versicheruncen, Garage,<br />

Erneuerung der Verkehrs- und Fahrbewüligijng<br />

und 20 Prozent des Wertes Ihres Wagens aJs<br />

Amortisation. (Haben Sie den Wagen fabrikneu<br />

gekauft, so sollten Sie im 1. Jahre 40 Prozent auf<br />

dem Wert abschreiben.) Dies sind die sog. fixen<br />

Auslagen. Hierzu müssen Sie noch Ihre j ihr liehen<br />

Betriebsausgaben für Benzin, Oel, Pneu und übrige<br />

Unterhaltkosten Technen; die so erreeljnete Z»hJ j£t<br />

durch die Zahl der jährlich gefahrenen KiJokneter<br />

zu dividieren, um dio Kilometerverfütunsr wi ethalten.<br />

Zu Frage 2: Nach geltendem Gesetz sind S^p verpflichtet,<br />

eine Ausweiskarte zu lösen. Reisen Sie<br />

für ein inländisches Haus, ohne Ware mit 5leb zu<br />

führen, und treten mit Geschäftsleuten in Veirkekr,<br />

welche den betreffenden Handelsartikel weiter verkaufen<br />

oder in ihrem Gewerbe verwenden, wird<br />

Ihnen diese Karte unentgeltlich verabfolgt. Ebenso<br />

wenn Sie unter denselben Bedinguncen für «in<br />

ausländisches Haus reisen, sofern der Heimätstaat<br />

dieses Hauses mit der Schweiz eine diesbezügliche<br />

Vereinbarung getroffen hat. In allen andern Fällen<br />

ist für die Karte eine Gebühr zu fentrjehten ron<br />

Fr. 150. — für ein Jahr bzw. Fr. 100. — für eia<br />

halbes Jahr, bei ausländischen Häusern Fr. $00.—<br />

bis 500.— jährlich. ;!<br />

Auch nach dem wahrscheinlich demnäcbjtt<br />

i*A<br />

Kraft tretenden neuen Handelsreisendengeseti; itt<br />

die Regelung grundsätzlich gleich. Jedoch wird die<br />

Gebühr dann Fr. 200. — betragen. ,<br />

Wer die Gebühr zu tragen hat, der Reisend«<br />

oder die Firma, ist natürlich eine interne "JLnttlegenheit<br />

zwischen diesen beiden Parteien^ *<br />

Anfrage 1051. Verwarnung des StrMiwiMfkehrsamlos,<br />

Leistungspflicht der VsrsJeberunn. leb<br />

ka:n in der Nacht mit dem Auto von B. hergefahren<br />

und hatte Marktwaren geladen. Um di$ K*-<br />

rosserie nicht zu beschädigen, legte ich auf des<br />

Hinterteil des offenen Wagens eine zusammsnlKbare<br />

Roll-Lattenbrücke. Nun musste ich noc», »iar<br />

Personen mitfahren lassen. Zwei auf der' Jlrüeke<br />

und zwei neben dem Führersitz. Dio zwei oehen<br />

dem Führersitz sassen natürlich eines dem ändern<br />

auf den Knien, so dass mein Platz als Führer gans<br />

frei war.<br />

.'<br />

Nun musste ich in Ae. mit einem andern An<br />

kreuzen. Im gleichen Moment sah ich, dass jemand<br />

hinter mir von dem Auto herunterfiel, wahrscheinlich<br />

«durch die kleine Schwankung,, und., die Unachtsamkeit<br />

der Mitfahrenden, was micVnatürlieji veranlasste.<br />

sofort zu stoppen. Und da ich Vierradbremsen<br />

habe und die Asphaltstrasse' nass! war,<br />

schleuderte mein Wagen und schlug leicht ab das<br />

Geländer. Das Geländer war nicht stark beschädigt<br />

Mit dem Eigentümer traf ich eine Vereinbarung.<br />

Mit dem Verunfallten war es nicht so<br />

schlimm. Ich konnte mit dem Wagen weiter fahnn<br />

und nahm den Verunglückten mit und lies» ihn<br />

durch den Arzt behandeln.<br />

Ich konnte durch Zeugen beweisen, "dacs rch<br />

nicht getrunken habe und auch nicht stark gefahren<br />

bin.<br />

Nun sagte der Gerichtspräsident, er müsse mjeh<br />

strafen, weil zwei neben mir sassen; dies sei ni«M<br />

erlaubt!<br />

Ich fahre jetzt seit 1027 im Sommer alle Tage<br />

Automobil, habe noch nie im geringsten etwas gehabt,<br />

ausser einmal eine Busse von 20 fr. wegen<br />

Nichterneuerung der Fahrbewilligung. NuAntöchtä<br />

ich Ihre Meinung zum Verwarnungsschreiben deii^<br />

Strassenverkehrsamtes hören.<br />

Ich möchte Sie auch fragen, ob die Versicherung<br />

nicht haftbar ist.<br />

Z. (A-).<br />

Antwort: Wir haben Ihre Darstellung nn*<br />

das Schreiben des Strassenverkehrsamtes eingehend<br />

geprüft und müssen Ihnen mitteilen, dass daraus<br />

hervorgeht, dass keine Instanz, weder das Gericht<br />

noch das Strassenverkehrsamt, Ihnen Trunkenheit<br />

vorwirft. Wenn der Richter Ihnen eine Busse wegen<br />

Nichtbeherrschens der Geschwindigkeit zudiktiert<br />

hat. so müssen wir nach der von Ihnen gegebenen<br />

Darstellung sagen, dass das Urteil des Gerichts<br />

nicht als ungerechtfertigt bezeichnet werden<br />

kann, denn der Wagen konnte wirklich auf dem<br />

Asphalt nicht rechtzeitig anhalten. Wir<br />

fragen uns sogar, ob Sie überhaupt den Personenwagen<br />

mit einer Roilattenbrücke versehen dürften,<br />

ohne gegen die Vorschriften der Betriebssieh«rh«it<br />

eipos Motorfahrzeuges zu verstossen. Ein strengerer<br />

Richter hätte Ihnen dafür wahrscheinlich eine weitere<br />

Busse zudiktiert.<br />

Wir fragen uns deshalb, ob die Verwarnung des<br />

Strassenverkehrsamtes nicht auch deswegen erfolgt<br />

ist, obschon sie scheinbar keinen Bezug darauf<br />

nimmt. Dass eine Verwarnung erfolgte für den *,&<br />

und für sich geringfügigen Unfall, ist anderen«««<br />

dem Umstände zuzuschreiben, dass eine Person bti<br />

diesem Unfall verletzt wurde und dass der Unfall<br />

unter Umständen für den Verletzten schwere Folgen<br />

hätte zeitigen können. Diese Moment« dürften<br />

der Verwarnung zugrunde liegen.<br />

Was die Versicherung betrifft, so siad in erster<br />

Linie die Bedingungen des VersicherungsvertragM<br />

mit der Versicherung massgebend. Im alleemeiner.<br />

aber berechtigen Gefahrserhöhungen die Versicherung,<br />

ihre Leistungspflicht abzulehnen, sofern si"<br />

nicht rechtzeitig davon benachrichtigt und eine Zusatzversicherung<br />

abgeschlossen worden ist Ein><br />

Gefahrserhöhung scheint bei Ihrem Falle'nach der<br />

Versicherungshedingungen eingetreten zu sein, sr<br />

dass die Versicherung das Recht haben dürfte, du*<br />

Fall abzulehnen. Ohne den genauen Wortlaut e£\<br />

Policenbedingungen zu kennen, ist ea ans aber unmöglich,<br />

Ihnen einen verbindliehen Bescheid zn<br />

»eben.<br />

•<br />

•?

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