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E_1933_Zeitung_Nr.100

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die nach und nach im Zuge einer Jangen hisforische'n<br />

Entwicklung gebaut worden sind,<br />

fehlt oft der Zusammenhang und sie und<br />

auch nicht immer technisch geeignet. Anderseits<br />

haben manche neue Länder schnell die<br />

Wichtigkeit des Kraftverkehrs begriffen und<br />

einen Plan für ein Landesstrassennetz ausgearbeitet<br />

Man muss zwischen zwei Farmen des<br />

staatlichen Eingreifens in die Regelung des<br />

Kraftverkehrs klar unterscheiden. Die erste<br />

besteht in einer Regulierung aller Arten des<br />

Kraftverkehrs im Allgemeininteresse durch<br />

Vorschriften über öffentliche Sicherheit, Versicherung,<br />

Arbeitsbedingungen, sowie über<br />

die Erhaltung des Strassenkörpers.<br />

Die zweite Form der Regulierung durch<br />

konkreten Verwaltungsakt bezw. durch staatliche<br />

Kontrolle im Einzelfall führt zu Beschränkungen<br />

in -der freien Benutzung des<br />

Kraftverkehrs und zu Rechtsverhältnissen<br />

mit mehr oder weniger monopolartigem Charakter.<br />

Diese Form der Regulierung beruht<br />

in der Erteilung von besonderen Konzessionen<br />

oder in der behördlichen Zulassung im<br />

Einzelfall.<br />

Die allgemeinen Beschränkungen, die sich,<br />

aus dem ersten System ergeben, bestehen<br />

gewöhnlich im folgenden : Festsetzung der<br />

Beförderungsoreise im Kraftverkehr, Festlegung<br />

der Zulassungsbedingungen (Lizenz),<br />

Verpflichtung zur Aufstellung von Fahrplänen<br />

und Erlass gewisser Betriebsvorschriften,<br />

wie z. B. über -die Arbeitszeit, Ruhepausen<br />

usw.<br />

Die sich aus der zweiten Form der Regulierung<br />

ergebenden Beschränkungen beziehen<br />

sich gewöhnlich auf die Verkehrsbedürftiisse,<br />

oder haben die Förderung des einen<br />

oder des andern Verkehrsmittels zum Gegenstand.<br />

Von diesen Beschränkungen sind<br />

zu erwähnen :<br />

a) Die Erteilung einer auisschliesslichen Konzession<br />

für die Personen- oder Güterbeförderung<br />

durph Kraftfahrzeuge für einen bestimmten Verlehr<br />

oder für bestimmte Gebiete; unentgeltlich<br />

ausgeführte Beförderung bleibt hiervon unberührt.<br />

Eine derartige Konzession schafft eine Diskrimination<br />

zugunsten des Kanzes^ionsinhabers, da sie<br />

Ihn gegen die Konkurrenz anderer Kraftverkehrsunternehmen<br />

schützt.<br />

Im allgemeinen sind in der Konzession die Betriebsbedingungen<br />

festgelegt; sie kann auch die<br />

Tarife vorschreiben<br />

b) Das Verbot für die Kraftverkehrsunteroehmen,<br />

Personen und Güter über eine bestimmte<br />

Entfernung hinaus zu befördere», gewisse Kraftfahrzeugtypen<br />

oder gewisse Strassen zu benutzen,<br />

oder so?ar gewisse Güterklassen zu befördern<br />

c) Zusammenfassung der Kraftverkebrsufciter-<br />

«Herr Oberst — ich habe nur meine Pflicht<br />

getan!»<br />

«Das haben Sie eben nicht! Ihre Pflicht<br />

war es, den Angaben des Herrn Grafen Hatzberg<br />

sofort nachzugehen. Ein telephonischer<br />

Anruf bei mir hätte genügt, die Angelegenheit<br />

sofort ins reine zu bringen. Darüber<br />

werden wir uns noch unterhalten. Jetzt verfügen<br />

Sie sofort die Freilassung der beiden<br />

Verhafteten. Ich habe meinen Wagen unten<br />

stehen: Herr Graf, es wird mir eine Ehre<br />

sein, Sie und Fräulein Farere von hier wegzubringen!<br />

Ich glaube, ich bin Ihnen diese<br />

Genugtuung schuldig!»<br />

Als Eberhard und Mercedes mit dem<br />

Obersten im Wagen sassen, beide bleich, abgerissen<br />

wie Landstreicher, Eberhard zudem<br />

seit Tagen nicht rasiert, konnte der<br />

Oberst sich nicht enthalten, den beiden sein<br />

Bedauern auszusprechen. «Wenn Sie es<br />

überall so getroffen haben wie , in Deutschland,<br />

dann müssen Sie eine böse Zeit hinter<br />

sich haben!»<br />

«Nein, Herr Oberst, so wie in Deutschland<br />

haben wir es nirgends getroffen Wir waren<br />

in Sofia auch -verhaftet, aber man hat uns<br />

anständig behandelt, hat unsere Angaben sofort<br />

nachgeprüft."— was dort nicht ganz so<br />

leicht war, wie hier — schlimme Erfahrungen<br />

haben wir nur gemacht, wo wir mit<br />

Deutschen zusammentrafen. Auf der Gesandtschaft<br />

in Sofia, wo man mich behandelt<br />

uehmen in gTossen Verbänden^ um eine Zusammenarbeit<br />

der kleinen Unternehmen zu gewährleisten<br />

und eine wirksame Kontrolle zu- ermöglichen.<br />

d) Alleiniges Vorrecht der Eisenbahnen, insbesondere<br />

der Lokal- und Kleinbahnen, KraftverkehrsHnien<br />

gleichlaufend mit eigenen Strecken<br />

einzurichten.<br />

e) Schaffung eines UebeTlandverkehrmonopels<br />

für Personen- oder Güterbeförderung oder für<br />

beide zusammen.<br />

Diese Massnahmen können sich alle auf<br />

den Werkverkehr beziehen oder ihn freilassen.<br />

In manchen Ländern ist den dem Werkverkehr<br />

dienenden Fahrzeugen die Beförderung<br />

von Personen und Gütern mietweise<br />

oder gegen Entgelt, allgemein oder nur über<br />

bestimmte Entfernungen hinaus, streng verboten.<br />

Eine der Hauptschwierigkeiten bei der<br />

Durchführung aller dieser Massnahmen liegt<br />

in der Beweglichkeit des Kraftverkehrs. Er<br />

kann sich leichter einer Kontrolle entziehen<br />

als die Eisenbahn. Es ist insbesondere beinahe<br />

unmöglich, die genaue Anwendung der<br />

Tarife zu überwachen, oder die Annahme bezahlter<br />

Rückfracht durch Privatlastwagen zu<br />

verhindern, selbst wenn es den Eigentümern<br />

gesetzlich verboten ist, die Fahrzeuge zu anderen<br />

als eigenen Zwecken zu benutzen. Aus<br />

diesem Grunde haben manche Staaten die<br />

verschiedenen Systeme der behördlichen<br />

Kontrolle aufgegeben und es vorgezogen, die<br />

Entwicklung des Kraftverkehrs durch ein besonderes<br />

Steuersystem zu regulieren.<br />

Im Gegensatz zu den Eisenbahnen ist der<br />

Kraftverkehr im allgemeinen weniger strengen<br />

arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterworfen.<br />

Allerdings haben manche Länder besondere<br />

Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen<br />

festgelegt. Diese Vorschriften sind<br />

jedoch aus den oben erwähnten Gründen nur<br />

schwer anzuwenden, um so mehr, als die<br />

überwiegende Mehrzahl der Motorfahrzeuge<br />

nicht grossen Unternehmen, sondern Einzelpersonen<br />

gehören, die, ohne sich zu schonen,<br />

nach freiem Belieben arbeiten.<br />

Eine neue und ebenfalls zu berücksichtigende<br />

Erscheinung ist die Tatsache, dass<br />

sich in manchen.Ländern der Bau von ausschliesslich<br />

für den Kraftverkehr bestimmten<br />

Strassen entwickelt (Autostrassen).<br />

Ursprünglich war eines der charakteristischen<br />

Merkmale des Kraftverkehrs das völlige<br />

Fehlen eines jeden wirklichen Tarifs. Mit<br />

der Verschärfung der behördlichen Kontrolle<br />

aber wurden regelmässigen oder öffentlichen<br />

Kraftverkehrsbetrieben in manchen Ländern<br />

behördlich genehmigte Tarife vorgeschrieben.<br />

Anfangs galt diese Verpflichtung nur für<br />

den Personenverkehr. Sehr bald merkten jedoch<br />

die Behörden, dass der Kraftverkehr<br />

den Eisenbahnen gerade den Transport hochwertiger<br />

Güter abnahm, für den die höchsten<br />

Frachtsätze erhoben wurden. Dies hat vielfach<br />

dazu geführt, das Tarifsystem auf den<br />

Güterverkehr auszudehnen.<br />

Die Entwicklung des Kraftverkehrs hat die<br />

meisten Länder veranlasst, die Strassenkosten<br />

durch eine immer stärkere Besteuerung<br />

des Kraftverkehrs zu decken. Die Einnahmen<br />

aus besondern Kraftverkehrssteuern reichen<br />

heute in mehreren Ländern völlig aus, um<br />

alle dem Kraftverkehr zuzuschreibenden Kosten<br />

zu decken.<br />

In vielen Ländern werden jedoch die Erträgnisse<br />

der Kraftverkehrssteuern nicht ausschliesslich<br />

Strassenzwecken gewidmet. In<br />

manchen Ländern gelten sie weniger als Mittel<br />

zur Aufbringung der Strassenkosten, sondern<br />

vielmehr als ein Mittel, durch steuerliche<br />

Massnahmen den vom Auto eroberten<br />

Anteil am Gesamtverkehr zu regulieren.<br />

In verschiedenen Ländern hat man sich<br />

bemüht,„ die .dem. Kraftverkehr .auferlegten<br />

Steuern dem Gesamtertrag nach festzusetzen<br />

und sie angemessen auf die verschiede-;<br />

nen Arten von Fahrzeugen aufzuteilen, und<br />

zwar je nachdem in welchem Masse sie die<br />

Strassen abnutzen.<br />

Die Bedeutung des Kraftfahrzeuges und<br />

ganz besonders gewisser Standardtypen hat<br />

manche Lander dazu veranlasst. den Eigentümern<br />

oder Herstellern besondere Vergünstigungen<br />

in Form von Steuerrückerstattungen<br />

zu gewähren. Besonders in einzelnen<br />

neuen Ländern haben die Behörden Kapital<br />

in regelmässigen oder öffentlichen Kraftverkehrsunternehmen<br />

angelegt.<br />

Schliesslich wurde die Entwicklung des<br />

Kraftverkehrs auch noch dadurch gefördert,<br />

dass man den Käufern von Kraftfahrzeugen<br />

Zahlungserleichterungen gewährte. Diese Tatsache<br />

sowie der Wettbewerb der oft im Familienbetrieb<br />

stehenden kleinen Verkehrsunternehmen<br />

untereinander haben dazu geführt,<br />

die Beförderungspreise unter die<br />

Selbstkosten herabzudrücken. (Forts, folgt.)<br />

Anmerkung der Red.: Bei Redaküonsschluss<br />

erfahren wir aus Paris, dass das permanente<br />

Bureau der Automobilkonstrukteure gegen<br />

den Bericht der neutralen Sachverständigen Ein-<br />

hat wie einen nassen Schuhfetzen, in Bukarest,<br />

wo man uns ohne allen realen Grund<br />

verhaftete, und hier, wo wir einem Sadisten<br />

ausgeliefert waren. Wenn Sie nicht eingegriffen<br />

hätten, Herr Oberst, — dann hätte<br />

man uns, wie es der Auditor sehnlichst<br />

wünschte, vielleicht nicht gerade an die<br />

Wand stellen können, aber interniert wären<br />

wir auf alle Fälle worden.»<br />

Der Oberst vermochte nichts darauf zu<br />

erwidern. Er brachte Eberhard und Mercedes<br />

in einer Pension Am Karlsbad unter. Als<br />

Eberhard sein Gepäck untersuchte, das<br />

durch eine Ordonnanz nachgeliefert worden<br />

war, stellte sich heraus, dass die Pässe fehlten.<br />

Ausserdem das Schreiben des französischen<br />

Gesandten in Bukarest, das Eberhard<br />

die ausgezeichneten Dienste bestätigte.<br />

Am Abend sassen der Oberst, Eberhard<br />

und Mercedes einander gegenüber. Eberhard<br />

erzählte. Mercedes ergänzte seine Darstellung<br />

in manchen Punkten.<br />

«Ich brauche Ihnen nicht zu sagen», erwiderte<br />

der Oberst, nachdem Eberhard geendet<br />

hatte, «dass Sie beide der Obersten Heeresleitung<br />

ausserordentlich wichtige Dienste<br />

geleistet haben. Sie wissen es Ja selbst. Ihre<br />

Arbeit War mehr wert als manche gewonnene<br />

Schlacht, und es ist sicher, dass Sie<br />

vielen deutschen Soldaten das Leben gerettet<br />

haben. Dass Sie, statt verhaftet und bis<br />

aufs Blut gequält zu werden, die höchste<br />

AUTOMOBIL-REVUE <strong>1933</strong> - 100<br />

spruch erhoben bat. Einmal soll durch dessen Veröffentlichung<br />

eine vorherige Abmachung übergangen<br />

worden sein, wonach die neutrale Kommission<br />

ihren Bericht zuerst den beiden aus Sachverständigen<br />

des Eisenbahn- und Autotransportes zusammengesetzten<br />

Kommissionen hätte zur Vernehmlassung<br />

unterbreiten sollen. Dann wird dem Rapport<br />

vorgeworfen, dass er wohl den Wünschen der Eisenbahnen<br />

Rechnung trage, die Forderungen der<br />

internationalen Kraftverkehrswirtschaft aber nur<br />

ungenügend berücksichtige. Da die neutrale Kommission<br />

ausdrücklich erklärt, keine Beschlüsse fassen<br />

oder ein bestimmtes Verkehrssystem empfehlen<br />

zu wollen und die endgültige Stellungnahme einer<br />

noch einzuberufenden internationalen Konferenz<br />

vorbehält, der Bericht zudem manche interessante<br />

Feststellung enthält, so haben wir uns dennoch zur<br />

auszugsweisen Veröffentlichung entschlossen.<br />

Schweizerische Rundschau<br />

Ist Mitfahren<br />

ein Mitverschulden?<br />

(Aus dem Bundesgericht.)<br />

Ein Motorradfahrer lud einen Kameraden<br />

zu einer Fahrt ein, worauf dieser hinten auf<br />

dem Rad Platz nahm. Als die beiden nach<br />

etwa einstündiger Fahrt zurückkehrten, wollte<br />

der Lenker, der seine Fahrbewilligung erst<br />

vor nicht ganz drei Monaten erworben hatte,<br />

innerhalb des Dorfes La Sage in einer<br />

Strassenkurve mit etwa 50 km/St. Geschwindigkeit<br />

einigen Fussgängern ausweichen,<br />

fuhr dabei über den Strassenrand hinaus und<br />

gegen einen Leitungsmast; der Passagier<br />

wurde so heftig gegen den Mast geschleudert,<br />

dass er sofort tot war. Dieser am<br />

10. Juli 1932 eingetretene Unfall gab Anlass<br />

zu einem Schadenersatzprözess der Eltern<br />

des Getöteten gegen den Motorradfahrer, der<br />

für 10 000 Fr. gegen Haftpflicht versichert ist.<br />

Das Opfer des Unfalles hatte als Lehrling in<br />

der Schmiede seines Vaters gearbeitet und<br />

die Eltern machten geltend, sie hätten durch<br />

den Tod des arbeitsamen Jünglings ihren<br />

künftigen Versorger verloren. Die Rechtsbegehren<br />

der Klage lauteten auf 1300 Fr. Beerdigungskosten,<br />

5000 Fr. Genugtuung und<br />

25 468 Fr. Schadenersatz für den Verlust des<br />

Versorgers. Der Beklagte bestritt seine<br />

grundsätzliche Schadenersatzpflicht keineswegs,<br />

erklärte aber die geforderten Beträge<br />

als übermässig hoch, namentlich angesichts<br />

des Umstandes, dass der Getötete eben ein<br />

gewisses Risiko übernommen habe, als er sich<br />

zum Mitfahren entschlossen habe; der Umstand,<br />

dass er erst auf zweimaliges Zureden<br />

hin die Einladung angenommen habe, beweise,<br />

dass er dieses Risiko wohl kannte.<br />

Auszeichnung verdient hätten, weiss ich—:<br />

dass Sie keine erhalten werden, ist Ihnen<br />

klar! Erinnern Sie sich, Graf Hatzberg, was<br />

ich Ihnen einst gesagt habe: Sie sind Kämpfer<br />

im Dunkeln; Ihre Aufopferung, Ihr Heldentum<br />

wird nie eine äussere Anerkennung<br />

finden. Was wir tun, verehrtes Fräulein,<br />

lieber Graf, das zählt nicht. Die Heerführer<br />

gewinnen die Schlachten, die wir<br />

ihnen vorbereitet haben; sie werden dafür<br />

mit Orden reich behängt, — und wenn es<br />

darauf ankommt, verleugnen sie uns. Das<br />

liegt in der Natur der Sache. Die Diplomatie<br />

stand uns stets feindlich gegenüber, weil<br />

wir angeblich ihre Arbeit stören. Die Oberste<br />

Heeresleitung benützt die Ergebnisse<br />

unserer Arbeit; geht die Sache gut aus, dann<br />

war es ihr Genie. Nur wenn einmal etwas<br />

nicht klappt, treten wir in Erscheinung: die<br />

Abteilung III B hat nicht präzise, nicht verlässlich<br />

gearbeitet! So ist es — ich kann<br />

es nicht ändern!»<br />

Eberhard lächelte. «Ich habe keine Sehnsucht<br />

nach Auszeichnungen. Wer den Imperativ<br />

der Pflicht in sich hat, der bedarf des<br />

Eisernen Kreuzes und des Pour Ie mSrite<br />

nicht; es genügt ihm. zu wissen, daSs er<br />

seine Pflicht erfüllt hat!»<br />

Der Oberst drückte ihm die Hand.<br />

«Und was nun?» fragte Eberhard.<br />

«Ich denke, Sie werden beide das Bedürfnis<br />

haben, nach den Ereignissen der letzten<br />

Durch Urteil des Bezirksgerichts La Chauxde-Fonds<br />

wurde der Motorradfahrer zur Leistung<br />

von 773 Fr. Beerdigungskosten, 3000<br />

Franken Genugtuung und 14,912 Fr. Schadenersatz<br />

verurteilt. Das Gericht lehnte dabei<br />

die Auffassung ab, dass schon das Mitfahren<br />

ein Mitverschulden des Passagiers bedeute,<br />

da der Getötete nicht gewusst habe, dass<br />

dem Fahrer noch die nötige Erfahrung und<br />

Geschicklichkeit abgehe. Der Unfall sei der<br />

Ungeschicklichkeit und Unvorsichtigkeit des<br />

Fahrers zuzuschreiben, der nicht häufig fahre<br />

und wegen seines Mangels an Uebung zu besonderer<br />

Vorsicht verpflichtet gewesen wäre,<br />

statt dessen aber in einer Ortschaft mit übersetztem<br />

Tempo gefahren sei.<br />

Das Bandesgericht hat am 29. November<br />

die Berufung des Beklagten insofern gutgeheissen,<br />

als der den Klägern zugesprochene<br />

Betrag auf insgesamt 10 000 Fr. herabgesetzt<br />

wurde. Die Entschädigung für den<br />

Verlust des künftigen Versorgers wurde dabei<br />

herabgesetzt, weil die Eltern im Bedarfsfalle<br />

nicht aHein auf die Unterstützung des<br />

Getöteten angewiesen wären, sondern mehrere<br />

nach dem Zivilgesetz Unterstützungspflichtige<br />

Kinder haben. In Uebereinstimmung<br />

mit dem kantonalen Gericht wurde dabei angenommen,<br />

das Mitfahren bedeute kein Mitverschulden<br />

des Passagiers, da dieser nicht<br />

gewusst habe, wie sehr dem Lenker die nötige<br />

Erfahrung abgehe. Dagegen habe der Getötete,<br />

als Freund des Beklagten wissen müssen,<br />

dass dieser seit kaum drei Monaten im<br />

Besitze einer Fahrbewilligung sei und deswegen<br />

habe er durch Annahme der Einladung<br />

doch ein gewisses Risiko übernommen; wenn<br />

darin noch kein Mitverschulden liege, so<br />

rechtfertige dieser Umstand doch die Herabsetzung<br />

der Genugtuungssumme auf 3000 Fr.<br />

In anderen Prozessen dieser Art hat das<br />

Bundesgericht dann ein erhebliches Mitverschulden<br />

des Passagiers angenommen,<br />

wenn dieser eine gefährliche Fahrt selber gewünscht<br />

und veranlasst hatte oder wenn er<br />

die Fortsetzung einer Fahrt mitgemacht<br />

hatte, obschon der Lenker sichtlich schwer<br />

ermüdet war.<br />

Wp.<br />

Fristabänderung für Motorlastwagen und<br />

Anhänger. Art. 14 der V. V. zum Automobilgesetz<br />

schreibt vor, dass Motorwagen zum<br />

Gütertransport mit einem Gesamtgewicht<br />

über 6000 kg mit Luftreifen oder mit Luftkammerreifen<br />

ausgerüstet sein müssen und<br />

Anhänger nach Art. 17 der V.V. ausschliesslich<br />

mit Luftreifen. Unter den Auswirkungen<br />

der Krise haben sich jedoch in den Kreisen<br />

der Motorfahrzeuginhaber derart schwierige<br />

Verhältnisse eingestellt, dass verschiedene<br />

veranlasst wurden, ihre Wagen ganz stillzulegen.<br />

Für diese, wie für andere mit reduzierter<br />

Verwendungsmöglichkeit entstand dadurch<br />

ein offensichtliches Missverhältnis in<br />

der Reifenabnützung, die jede natürliche<br />

Amortisation aufhob und die Wageninhaber<br />

zu ungerechtfertigten Umbaukosten veranlasst<br />

hätte. Diese Verhältnisse, die in der<br />

heutigen wirtschaftlichen Konjunktur begründet<br />

sind, gaben, wie bereits in einer letzten<br />

Nummer gemeldet wurde, der Aspa Veranlassung,<br />

für die Reifenumänderung an<br />

den Bundesrat ein Gesuch um Fristverlängerung<br />

zu unterbreiten.<br />

Im Zusammenhang damit blieb auch die<br />

Frage der Umänderung und Anpassung der<br />

Bremskonstruktionen offen. Auf der einen<br />

Seite lassen sich verschiedene Bremseinrichtungen<br />

nur für ein bestimmtes Reifenprofil<br />

anwenden und bedürfen einer sofortigen Neuanpassung,<br />

sobald zu einer anderen Reifenart<br />

übergegangen wird. Es würden hieraus<br />

doppelte Abänderungskosten erwachsen, wenn<br />

die Bremsen bereits auf Neujahr 1934 den<br />

neuen Vorschriften angepasst sein müssten.<br />

Zudem hat die ganze Frage der Bremsenausrüstung<br />

für Motorwagenzüge, trotz wiederholter<br />

Beratungen mit Fachexperten, bisher<br />

noch keine befriedigende Lösung gefunden.<br />

Beide Umstände waren daher für den Bundesrat<br />

ausschlaggebend, an seiner Sitzung<br />

vom 1. Dezember zu beschliessen:<br />

Art. 1.<br />

Vor dem 1. Januar <strong>1933</strong> zum Verkehr schon zugelassene<br />

Motorwagen und Anhänger müssen spätestens<br />

bis zum 1. Januar 1935 mit der im Bundesgesetz<br />

über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr<br />

und in seiner Vollziehungsverordnung vorgeschriebenen<br />

Bereifungsart versehen werden.<br />

Art. 2.<br />

Vor dem 1. Januar <strong>1933</strong> zum Verkehr schon zugelassene<br />

Anhänger mit einem Gesamtgewicht von<br />

mehr als 1500 kg müssen spätestens bis zum 1. Januar<br />

1935 mit der in Art. 17, Abs. 1, lit. c, der erwähnten<br />

Vollziehungsverordnung vorgesehenen<br />

Bremsvorrichtung versehen sein.<br />

Art. 3.<br />

Die Kantone haben die für die Durchführung<br />

dieses Beschlusses notwendigen Massnahmen zu<br />

treffen.<br />

An andern Vorschriften über die Ausrüstung<br />

der Wagen, wie Beleuchtung, Warnvorrichtung<br />

usw. bleiben indessen bestehen.<br />

Wochen einmeil ein weing aufzuatmen.»<br />

« Allerdings. Aber nicht zu lange ! Wir sind<br />

beide nicht für den Urlaub geschaffen!»<br />

«Haben Sie sich Gedanken darüber gemacht,<br />

wohin Sie jetzt gehen möchten?»<br />

«Allerdings. Aber ich darf Sie bitten, Herr<br />

Oberst, zu sagen, wie Sie sich unsere weitere<br />

Arbeit gedacht haben.»<br />

Der Oberst überlegte einen Augenblick.<br />

«Es wäre vielleicht gut», — sagte er dann,<br />

— «wenn Sie sich zunächst einmal auf ein<br />

paar Monate in die Schweiz setzen wollten.<br />

Der französische Nachrichtendienst und das<br />

.intelligence departement' arbeiten dort mit<br />

einer Energie, gegen die unsere paar Leute<br />

kaum aufkommen können. Genf ist die Zentrale,<br />

Bern die Hilfsquelle. Die Verbindung<br />

zwischen Deutschland und dem Nachrichtendienst<br />

der Entente ist noch immer nicht abgerissen.<br />

Wir haben noch eiji paar Leute erwischt,<br />

die mit dem Journalisten Stein in<br />

Bern zusammengearbeitet hatten. Dem Ententedienst<br />

und der Ententepropaganda in<br />

ihrem Hauptsitz entgegenzuarbeiten, scheint<br />

mir sehr wichtig. Und Sie sind der Mann<br />

dazu, Graf Hatzberg. Aber — welche Gedanken<br />

haben Sie selbst sich über Ihre zukünftige<br />

Arbeit gemacht?»<br />

«Ich wäre am liebsten direkt nach Frankeich<br />

gegangen!»<br />

(Fortsetzung siehe Seite 18 von<br />

« Autler-Weihnachten ».)

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