E_1933_Zeitung_Nr.100
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die nach und nach im Zuge einer Jangen hisforische'n<br />
Entwicklung gebaut worden sind,<br />
fehlt oft der Zusammenhang und sie und<br />
auch nicht immer technisch geeignet. Anderseits<br />
haben manche neue Länder schnell die<br />
Wichtigkeit des Kraftverkehrs begriffen und<br />
einen Plan für ein Landesstrassennetz ausgearbeitet<br />
Man muss zwischen zwei Farmen des<br />
staatlichen Eingreifens in die Regelung des<br />
Kraftverkehrs klar unterscheiden. Die erste<br />
besteht in einer Regulierung aller Arten des<br />
Kraftverkehrs im Allgemeininteresse durch<br />
Vorschriften über öffentliche Sicherheit, Versicherung,<br />
Arbeitsbedingungen, sowie über<br />
die Erhaltung des Strassenkörpers.<br />
Die zweite Form der Regulierung durch<br />
konkreten Verwaltungsakt bezw. durch staatliche<br />
Kontrolle im Einzelfall führt zu Beschränkungen<br />
in -der freien Benutzung des<br />
Kraftverkehrs und zu Rechtsverhältnissen<br />
mit mehr oder weniger monopolartigem Charakter.<br />
Diese Form der Regulierung beruht<br />
in der Erteilung von besonderen Konzessionen<br />
oder in der behördlichen Zulassung im<br />
Einzelfall.<br />
Die allgemeinen Beschränkungen, die sich,<br />
aus dem ersten System ergeben, bestehen<br />
gewöhnlich im folgenden : Festsetzung der<br />
Beförderungsoreise im Kraftverkehr, Festlegung<br />
der Zulassungsbedingungen (Lizenz),<br />
Verpflichtung zur Aufstellung von Fahrplänen<br />
und Erlass gewisser Betriebsvorschriften,<br />
wie z. B. über -die Arbeitszeit, Ruhepausen<br />
usw.<br />
Die sich aus der zweiten Form der Regulierung<br />
ergebenden Beschränkungen beziehen<br />
sich gewöhnlich auf die Verkehrsbedürftiisse,<br />
oder haben die Förderung des einen<br />
oder des andern Verkehrsmittels zum Gegenstand.<br />
Von diesen Beschränkungen sind<br />
zu erwähnen :<br />
a) Die Erteilung einer auisschliesslichen Konzession<br />
für die Personen- oder Güterbeförderung<br />
durph Kraftfahrzeuge für einen bestimmten Verlehr<br />
oder für bestimmte Gebiete; unentgeltlich<br />
ausgeführte Beförderung bleibt hiervon unberührt.<br />
Eine derartige Konzession schafft eine Diskrimination<br />
zugunsten des Kanzes^ionsinhabers, da sie<br />
Ihn gegen die Konkurrenz anderer Kraftverkehrsunternehmen<br />
schützt.<br />
Im allgemeinen sind in der Konzession die Betriebsbedingungen<br />
festgelegt; sie kann auch die<br />
Tarife vorschreiben<br />
b) Das Verbot für die Kraftverkehrsunteroehmen,<br />
Personen und Güter über eine bestimmte<br />
Entfernung hinaus zu befördere», gewisse Kraftfahrzeugtypen<br />
oder gewisse Strassen zu benutzen,<br />
oder so?ar gewisse Güterklassen zu befördern<br />
c) Zusammenfassung der Kraftverkebrsufciter-<br />
«Herr Oberst — ich habe nur meine Pflicht<br />
getan!»<br />
«Das haben Sie eben nicht! Ihre Pflicht<br />
war es, den Angaben des Herrn Grafen Hatzberg<br />
sofort nachzugehen. Ein telephonischer<br />
Anruf bei mir hätte genügt, die Angelegenheit<br />
sofort ins reine zu bringen. Darüber<br />
werden wir uns noch unterhalten. Jetzt verfügen<br />
Sie sofort die Freilassung der beiden<br />
Verhafteten. Ich habe meinen Wagen unten<br />
stehen: Herr Graf, es wird mir eine Ehre<br />
sein, Sie und Fräulein Farere von hier wegzubringen!<br />
Ich glaube, ich bin Ihnen diese<br />
Genugtuung schuldig!»<br />
Als Eberhard und Mercedes mit dem<br />
Obersten im Wagen sassen, beide bleich, abgerissen<br />
wie Landstreicher, Eberhard zudem<br />
seit Tagen nicht rasiert, konnte der<br />
Oberst sich nicht enthalten, den beiden sein<br />
Bedauern auszusprechen. «Wenn Sie es<br />
überall so getroffen haben wie , in Deutschland,<br />
dann müssen Sie eine böse Zeit hinter<br />
sich haben!»<br />
«Nein, Herr Oberst, so wie in Deutschland<br />
haben wir es nirgends getroffen Wir waren<br />
in Sofia auch -verhaftet, aber man hat uns<br />
anständig behandelt, hat unsere Angaben sofort<br />
nachgeprüft."— was dort nicht ganz so<br />
leicht war, wie hier — schlimme Erfahrungen<br />
haben wir nur gemacht, wo wir mit<br />
Deutschen zusammentrafen. Auf der Gesandtschaft<br />
in Sofia, wo man mich behandelt<br />
uehmen in gTossen Verbänden^ um eine Zusammenarbeit<br />
der kleinen Unternehmen zu gewährleisten<br />
und eine wirksame Kontrolle zu- ermöglichen.<br />
d) Alleiniges Vorrecht der Eisenbahnen, insbesondere<br />
der Lokal- und Kleinbahnen, KraftverkehrsHnien<br />
gleichlaufend mit eigenen Strecken<br />
einzurichten.<br />
e) Schaffung eines UebeTlandverkehrmonopels<br />
für Personen- oder Güterbeförderung oder für<br />
beide zusammen.<br />
Diese Massnahmen können sich alle auf<br />
den Werkverkehr beziehen oder ihn freilassen.<br />
In manchen Ländern ist den dem Werkverkehr<br />
dienenden Fahrzeugen die Beförderung<br />
von Personen und Gütern mietweise<br />
oder gegen Entgelt, allgemein oder nur über<br />
bestimmte Entfernungen hinaus, streng verboten.<br />
Eine der Hauptschwierigkeiten bei der<br />
Durchführung aller dieser Massnahmen liegt<br />
in der Beweglichkeit des Kraftverkehrs. Er<br />
kann sich leichter einer Kontrolle entziehen<br />
als die Eisenbahn. Es ist insbesondere beinahe<br />
unmöglich, die genaue Anwendung der<br />
Tarife zu überwachen, oder die Annahme bezahlter<br />
Rückfracht durch Privatlastwagen zu<br />
verhindern, selbst wenn es den Eigentümern<br />
gesetzlich verboten ist, die Fahrzeuge zu anderen<br />
als eigenen Zwecken zu benutzen. Aus<br />
diesem Grunde haben manche Staaten die<br />
verschiedenen Systeme der behördlichen<br />
Kontrolle aufgegeben und es vorgezogen, die<br />
Entwicklung des Kraftverkehrs durch ein besonderes<br />
Steuersystem zu regulieren.<br />
Im Gegensatz zu den Eisenbahnen ist der<br />
Kraftverkehr im allgemeinen weniger strengen<br />
arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterworfen.<br />
Allerdings haben manche Länder besondere<br />
Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen<br />
festgelegt. Diese Vorschriften sind<br />
jedoch aus den oben erwähnten Gründen nur<br />
schwer anzuwenden, um so mehr, als die<br />
überwiegende Mehrzahl der Motorfahrzeuge<br />
nicht grossen Unternehmen, sondern Einzelpersonen<br />
gehören, die, ohne sich zu schonen,<br />
nach freiem Belieben arbeiten.<br />
Eine neue und ebenfalls zu berücksichtigende<br />
Erscheinung ist die Tatsache, dass<br />
sich in manchen.Ländern der Bau von ausschliesslich<br />
für den Kraftverkehr bestimmten<br />
Strassen entwickelt (Autostrassen).<br />
Ursprünglich war eines der charakteristischen<br />
Merkmale des Kraftverkehrs das völlige<br />
Fehlen eines jeden wirklichen Tarifs. Mit<br />
der Verschärfung der behördlichen Kontrolle<br />
aber wurden regelmässigen oder öffentlichen<br />
Kraftverkehrsbetrieben in manchen Ländern<br />
behördlich genehmigte Tarife vorgeschrieben.<br />
Anfangs galt diese Verpflichtung nur für<br />
den Personenverkehr. Sehr bald merkten jedoch<br />
die Behörden, dass der Kraftverkehr<br />
den Eisenbahnen gerade den Transport hochwertiger<br />
Güter abnahm, für den die höchsten<br />
Frachtsätze erhoben wurden. Dies hat vielfach<br />
dazu geführt, das Tarifsystem auf den<br />
Güterverkehr auszudehnen.<br />
Die Entwicklung des Kraftverkehrs hat die<br />
meisten Länder veranlasst, die Strassenkosten<br />
durch eine immer stärkere Besteuerung<br />
des Kraftverkehrs zu decken. Die Einnahmen<br />
aus besondern Kraftverkehrssteuern reichen<br />
heute in mehreren Ländern völlig aus, um<br />
alle dem Kraftverkehr zuzuschreibenden Kosten<br />
zu decken.<br />
In vielen Ländern werden jedoch die Erträgnisse<br />
der Kraftverkehrssteuern nicht ausschliesslich<br />
Strassenzwecken gewidmet. In<br />
manchen Ländern gelten sie weniger als Mittel<br />
zur Aufbringung der Strassenkosten, sondern<br />
vielmehr als ein Mittel, durch steuerliche<br />
Massnahmen den vom Auto eroberten<br />
Anteil am Gesamtverkehr zu regulieren.<br />
In verschiedenen Ländern hat man sich<br />
bemüht,„ die .dem. Kraftverkehr .auferlegten<br />
Steuern dem Gesamtertrag nach festzusetzen<br />
und sie angemessen auf die verschiede-;<br />
nen Arten von Fahrzeugen aufzuteilen, und<br />
zwar je nachdem in welchem Masse sie die<br />
Strassen abnutzen.<br />
Die Bedeutung des Kraftfahrzeuges und<br />
ganz besonders gewisser Standardtypen hat<br />
manche Lander dazu veranlasst. den Eigentümern<br />
oder Herstellern besondere Vergünstigungen<br />
in Form von Steuerrückerstattungen<br />
zu gewähren. Besonders in einzelnen<br />
neuen Ländern haben die Behörden Kapital<br />
in regelmässigen oder öffentlichen Kraftverkehrsunternehmen<br />
angelegt.<br />
Schliesslich wurde die Entwicklung des<br />
Kraftverkehrs auch noch dadurch gefördert,<br />
dass man den Käufern von Kraftfahrzeugen<br />
Zahlungserleichterungen gewährte. Diese Tatsache<br />
sowie der Wettbewerb der oft im Familienbetrieb<br />
stehenden kleinen Verkehrsunternehmen<br />
untereinander haben dazu geführt,<br />
die Beförderungspreise unter die<br />
Selbstkosten herabzudrücken. (Forts, folgt.)<br />
Anmerkung der Red.: Bei Redaküonsschluss<br />
erfahren wir aus Paris, dass das permanente<br />
Bureau der Automobilkonstrukteure gegen<br />
den Bericht der neutralen Sachverständigen Ein-<br />
hat wie einen nassen Schuhfetzen, in Bukarest,<br />
wo man uns ohne allen realen Grund<br />
verhaftete, und hier, wo wir einem Sadisten<br />
ausgeliefert waren. Wenn Sie nicht eingegriffen<br />
hätten, Herr Oberst, — dann hätte<br />
man uns, wie es der Auditor sehnlichst<br />
wünschte, vielleicht nicht gerade an die<br />
Wand stellen können, aber interniert wären<br />
wir auf alle Fälle worden.»<br />
Der Oberst vermochte nichts darauf zu<br />
erwidern. Er brachte Eberhard und Mercedes<br />
in einer Pension Am Karlsbad unter. Als<br />
Eberhard sein Gepäck untersuchte, das<br />
durch eine Ordonnanz nachgeliefert worden<br />
war, stellte sich heraus, dass die Pässe fehlten.<br />
Ausserdem das Schreiben des französischen<br />
Gesandten in Bukarest, das Eberhard<br />
die ausgezeichneten Dienste bestätigte.<br />
Am Abend sassen der Oberst, Eberhard<br />
und Mercedes einander gegenüber. Eberhard<br />
erzählte. Mercedes ergänzte seine Darstellung<br />
in manchen Punkten.<br />
«Ich brauche Ihnen nicht zu sagen», erwiderte<br />
der Oberst, nachdem Eberhard geendet<br />
hatte, «dass Sie beide der Obersten Heeresleitung<br />
ausserordentlich wichtige Dienste<br />
geleistet haben. Sie wissen es Ja selbst. Ihre<br />
Arbeit War mehr wert als manche gewonnene<br />
Schlacht, und es ist sicher, dass Sie<br />
vielen deutschen Soldaten das Leben gerettet<br />
haben. Dass Sie, statt verhaftet und bis<br />
aufs Blut gequält zu werden, die höchste<br />
AUTOMOBIL-REVUE <strong>1933</strong> - 100<br />
spruch erhoben bat. Einmal soll durch dessen Veröffentlichung<br />
eine vorherige Abmachung übergangen<br />
worden sein, wonach die neutrale Kommission<br />
ihren Bericht zuerst den beiden aus Sachverständigen<br />
des Eisenbahn- und Autotransportes zusammengesetzten<br />
Kommissionen hätte zur Vernehmlassung<br />
unterbreiten sollen. Dann wird dem Rapport<br />
vorgeworfen, dass er wohl den Wünschen der Eisenbahnen<br />
Rechnung trage, die Forderungen der<br />
internationalen Kraftverkehrswirtschaft aber nur<br />
ungenügend berücksichtige. Da die neutrale Kommission<br />
ausdrücklich erklärt, keine Beschlüsse fassen<br />
oder ein bestimmtes Verkehrssystem empfehlen<br />
zu wollen und die endgültige Stellungnahme einer<br />
noch einzuberufenden internationalen Konferenz<br />
vorbehält, der Bericht zudem manche interessante<br />
Feststellung enthält, so haben wir uns dennoch zur<br />
auszugsweisen Veröffentlichung entschlossen.<br />
Schweizerische Rundschau<br />
Ist Mitfahren<br />
ein Mitverschulden?<br />
(Aus dem Bundesgericht.)<br />
Ein Motorradfahrer lud einen Kameraden<br />
zu einer Fahrt ein, worauf dieser hinten auf<br />
dem Rad Platz nahm. Als die beiden nach<br />
etwa einstündiger Fahrt zurückkehrten, wollte<br />
der Lenker, der seine Fahrbewilligung erst<br />
vor nicht ganz drei Monaten erworben hatte,<br />
innerhalb des Dorfes La Sage in einer<br />
Strassenkurve mit etwa 50 km/St. Geschwindigkeit<br />
einigen Fussgängern ausweichen,<br />
fuhr dabei über den Strassenrand hinaus und<br />
gegen einen Leitungsmast; der Passagier<br />
wurde so heftig gegen den Mast geschleudert,<br />
dass er sofort tot war. Dieser am<br />
10. Juli 1932 eingetretene Unfall gab Anlass<br />
zu einem Schadenersatzprözess der Eltern<br />
des Getöteten gegen den Motorradfahrer, der<br />
für 10 000 Fr. gegen Haftpflicht versichert ist.<br />
Das Opfer des Unfalles hatte als Lehrling in<br />
der Schmiede seines Vaters gearbeitet und<br />
die Eltern machten geltend, sie hätten durch<br />
den Tod des arbeitsamen Jünglings ihren<br />
künftigen Versorger verloren. Die Rechtsbegehren<br />
der Klage lauteten auf 1300 Fr. Beerdigungskosten,<br />
5000 Fr. Genugtuung und<br />
25 468 Fr. Schadenersatz für den Verlust des<br />
Versorgers. Der Beklagte bestritt seine<br />
grundsätzliche Schadenersatzpflicht keineswegs,<br />
erklärte aber die geforderten Beträge<br />
als übermässig hoch, namentlich angesichts<br />
des Umstandes, dass der Getötete eben ein<br />
gewisses Risiko übernommen habe, als er sich<br />
zum Mitfahren entschlossen habe; der Umstand,<br />
dass er erst auf zweimaliges Zureden<br />
hin die Einladung angenommen habe, beweise,<br />
dass er dieses Risiko wohl kannte.<br />
Auszeichnung verdient hätten, weiss ich—:<br />
dass Sie keine erhalten werden, ist Ihnen<br />
klar! Erinnern Sie sich, Graf Hatzberg, was<br />
ich Ihnen einst gesagt habe: Sie sind Kämpfer<br />
im Dunkeln; Ihre Aufopferung, Ihr Heldentum<br />
wird nie eine äussere Anerkennung<br />
finden. Was wir tun, verehrtes Fräulein,<br />
lieber Graf, das zählt nicht. Die Heerführer<br />
gewinnen die Schlachten, die wir<br />
ihnen vorbereitet haben; sie werden dafür<br />
mit Orden reich behängt, — und wenn es<br />
darauf ankommt, verleugnen sie uns. Das<br />
liegt in der Natur der Sache. Die Diplomatie<br />
stand uns stets feindlich gegenüber, weil<br />
wir angeblich ihre Arbeit stören. Die Oberste<br />
Heeresleitung benützt die Ergebnisse<br />
unserer Arbeit; geht die Sache gut aus, dann<br />
war es ihr Genie. Nur wenn einmal etwas<br />
nicht klappt, treten wir in Erscheinung: die<br />
Abteilung III B hat nicht präzise, nicht verlässlich<br />
gearbeitet! So ist es — ich kann<br />
es nicht ändern!»<br />
Eberhard lächelte. «Ich habe keine Sehnsucht<br />
nach Auszeichnungen. Wer den Imperativ<br />
der Pflicht in sich hat, der bedarf des<br />
Eisernen Kreuzes und des Pour Ie mSrite<br />
nicht; es genügt ihm. zu wissen, daSs er<br />
seine Pflicht erfüllt hat!»<br />
Der Oberst drückte ihm die Hand.<br />
«Und was nun?» fragte Eberhard.<br />
«Ich denke, Sie werden beide das Bedürfnis<br />
haben, nach den Ereignissen der letzten<br />
Durch Urteil des Bezirksgerichts La Chauxde-Fonds<br />
wurde der Motorradfahrer zur Leistung<br />
von 773 Fr. Beerdigungskosten, 3000<br />
Franken Genugtuung und 14,912 Fr. Schadenersatz<br />
verurteilt. Das Gericht lehnte dabei<br />
die Auffassung ab, dass schon das Mitfahren<br />
ein Mitverschulden des Passagiers bedeute,<br />
da der Getötete nicht gewusst habe, dass<br />
dem Fahrer noch die nötige Erfahrung und<br />
Geschicklichkeit abgehe. Der Unfall sei der<br />
Ungeschicklichkeit und Unvorsichtigkeit des<br />
Fahrers zuzuschreiben, der nicht häufig fahre<br />
und wegen seines Mangels an Uebung zu besonderer<br />
Vorsicht verpflichtet gewesen wäre,<br />
statt dessen aber in einer Ortschaft mit übersetztem<br />
Tempo gefahren sei.<br />
Das Bandesgericht hat am 29. November<br />
die Berufung des Beklagten insofern gutgeheissen,<br />
als der den Klägern zugesprochene<br />
Betrag auf insgesamt 10 000 Fr. herabgesetzt<br />
wurde. Die Entschädigung für den<br />
Verlust des künftigen Versorgers wurde dabei<br />
herabgesetzt, weil die Eltern im Bedarfsfalle<br />
nicht aHein auf die Unterstützung des<br />
Getöteten angewiesen wären, sondern mehrere<br />
nach dem Zivilgesetz Unterstützungspflichtige<br />
Kinder haben. In Uebereinstimmung<br />
mit dem kantonalen Gericht wurde dabei angenommen,<br />
das Mitfahren bedeute kein Mitverschulden<br />
des Passagiers, da dieser nicht<br />
gewusst habe, wie sehr dem Lenker die nötige<br />
Erfahrung abgehe. Dagegen habe der Getötete,<br />
als Freund des Beklagten wissen müssen,<br />
dass dieser seit kaum drei Monaten im<br />
Besitze einer Fahrbewilligung sei und deswegen<br />
habe er durch Annahme der Einladung<br />
doch ein gewisses Risiko übernommen; wenn<br />
darin noch kein Mitverschulden liege, so<br />
rechtfertige dieser Umstand doch die Herabsetzung<br />
der Genugtuungssumme auf 3000 Fr.<br />
In anderen Prozessen dieser Art hat das<br />
Bundesgericht dann ein erhebliches Mitverschulden<br />
des Passagiers angenommen,<br />
wenn dieser eine gefährliche Fahrt selber gewünscht<br />
und veranlasst hatte oder wenn er<br />
die Fortsetzung einer Fahrt mitgemacht<br />
hatte, obschon der Lenker sichtlich schwer<br />
ermüdet war.<br />
Wp.<br />
Fristabänderung für Motorlastwagen und<br />
Anhänger. Art. 14 der V. V. zum Automobilgesetz<br />
schreibt vor, dass Motorwagen zum<br />
Gütertransport mit einem Gesamtgewicht<br />
über 6000 kg mit Luftreifen oder mit Luftkammerreifen<br />
ausgerüstet sein müssen und<br />
Anhänger nach Art. 17 der V.V. ausschliesslich<br />
mit Luftreifen. Unter den Auswirkungen<br />
der Krise haben sich jedoch in den Kreisen<br />
der Motorfahrzeuginhaber derart schwierige<br />
Verhältnisse eingestellt, dass verschiedene<br />
veranlasst wurden, ihre Wagen ganz stillzulegen.<br />
Für diese, wie für andere mit reduzierter<br />
Verwendungsmöglichkeit entstand dadurch<br />
ein offensichtliches Missverhältnis in<br />
der Reifenabnützung, die jede natürliche<br />
Amortisation aufhob und die Wageninhaber<br />
zu ungerechtfertigten Umbaukosten veranlasst<br />
hätte. Diese Verhältnisse, die in der<br />
heutigen wirtschaftlichen Konjunktur begründet<br />
sind, gaben, wie bereits in einer letzten<br />
Nummer gemeldet wurde, der Aspa Veranlassung,<br />
für die Reifenumänderung an<br />
den Bundesrat ein Gesuch um Fristverlängerung<br />
zu unterbreiten.<br />
Im Zusammenhang damit blieb auch die<br />
Frage der Umänderung und Anpassung der<br />
Bremskonstruktionen offen. Auf der einen<br />
Seite lassen sich verschiedene Bremseinrichtungen<br />
nur für ein bestimmtes Reifenprofil<br />
anwenden und bedürfen einer sofortigen Neuanpassung,<br />
sobald zu einer anderen Reifenart<br />
übergegangen wird. Es würden hieraus<br />
doppelte Abänderungskosten erwachsen, wenn<br />
die Bremsen bereits auf Neujahr 1934 den<br />
neuen Vorschriften angepasst sein müssten.<br />
Zudem hat die ganze Frage der Bremsenausrüstung<br />
für Motorwagenzüge, trotz wiederholter<br />
Beratungen mit Fachexperten, bisher<br />
noch keine befriedigende Lösung gefunden.<br />
Beide Umstände waren daher für den Bundesrat<br />
ausschlaggebend, an seiner Sitzung<br />
vom 1. Dezember zu beschliessen:<br />
Art. 1.<br />
Vor dem 1. Januar <strong>1933</strong> zum Verkehr schon zugelassene<br />
Motorwagen und Anhänger müssen spätestens<br />
bis zum 1. Januar 1935 mit der im Bundesgesetz<br />
über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr<br />
und in seiner Vollziehungsverordnung vorgeschriebenen<br />
Bereifungsart versehen werden.<br />
Art. 2.<br />
Vor dem 1. Januar <strong>1933</strong> zum Verkehr schon zugelassene<br />
Anhänger mit einem Gesamtgewicht von<br />
mehr als 1500 kg müssen spätestens bis zum 1. Januar<br />
1935 mit der in Art. 17, Abs. 1, lit. c, der erwähnten<br />
Vollziehungsverordnung vorgesehenen<br />
Bremsvorrichtung versehen sein.<br />
Art. 3.<br />
Die Kantone haben die für die Durchführung<br />
dieses Beschlusses notwendigen Massnahmen zu<br />
treffen.<br />
An andern Vorschriften über die Ausrüstung<br />
der Wagen, wie Beleuchtung, Warnvorrichtung<br />
usw. bleiben indessen bestehen.<br />
Wochen einmeil ein weing aufzuatmen.»<br />
« Allerdings. Aber nicht zu lange ! Wir sind<br />
beide nicht für den Urlaub geschaffen!»<br />
«Haben Sie sich Gedanken darüber gemacht,<br />
wohin Sie jetzt gehen möchten?»<br />
«Allerdings. Aber ich darf Sie bitten, Herr<br />
Oberst, zu sagen, wie Sie sich unsere weitere<br />
Arbeit gedacht haben.»<br />
Der Oberst überlegte einen Augenblick.<br />
«Es wäre vielleicht gut», — sagte er dann,<br />
— «wenn Sie sich zunächst einmal auf ein<br />
paar Monate in die Schweiz setzen wollten.<br />
Der französische Nachrichtendienst und das<br />
.intelligence departement' arbeiten dort mit<br />
einer Energie, gegen die unsere paar Leute<br />
kaum aufkommen können. Genf ist die Zentrale,<br />
Bern die Hilfsquelle. Die Verbindung<br />
zwischen Deutschland und dem Nachrichtendienst<br />
der Entente ist noch immer nicht abgerissen.<br />
Wir haben noch eiji paar Leute erwischt,<br />
die mit dem Journalisten Stein in<br />
Bern zusammengearbeitet hatten. Dem Ententedienst<br />
und der Ententepropaganda in<br />
ihrem Hauptsitz entgegenzuarbeiten, scheint<br />
mir sehr wichtig. Und Sie sind der Mann<br />
dazu, Graf Hatzberg. Aber — welche Gedanken<br />
haben Sie selbst sich über Ihre zukünftige<br />
Arbeit gemacht?»<br />
«Ich wäre am liebsten direkt nach Frankeich<br />
gegangen!»<br />
(Fortsetzung siehe Seite 18 von<br />
« Autler-Weihnachten ».)