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E_1940_Zeitung_Nr.038

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AKTUELLES<br />

Dm die Frage der Ersatztreibstoffe<br />

Steht darüber ein Bundesratsbeschluss<br />

bevor?<br />

Wie wir vernehmen, fand Dienstag den 10.<br />

September eine Konferenz der in Betracht<br />

fallenden eidg. Kriegswirtschaftsämter und<br />

der Armeevertreter statt, deren Gegenstand<br />

die Frage bildete, was behördlicherseits unternommen<br />

werden soll, um das durch die<br />

Verknappung der flüssigen Treibstoffe akut<br />

gewordene Problem der Ersatztreibstoffe zu<br />

fördern. Die Aussprache zeitigte eine vollstandige<br />

Uebereinstimmung hinsichtlich der<br />

Anträge, welche dam Bundesrat unterbreitet<br />

werden sollen. Nach unseren Informationen<br />

ist dieser Schritt bereits erfolgt; allem Anschein<br />

nach zielt das Programm auf die Umstellung<br />

einer gewissen Anzahl schwerer<br />

Lastwagen auf Holzgasbetrieb ab, währenddem<br />

für die mittleren und kleinen Lastv/agen<br />

in reduziertem Ausmass Holzkohlengas und<br />

für bestimmte Gruppen von Personenwagenbesitzern<br />

Azetylen im Vordergrund stehen<br />

dürfte. Möglicherwelse umfasst das Projekt<br />

auch noch andere Ersatztreibstoffe<br />

und Streckungsmittel, doch lässt sich zurzeit<br />

etwas Präzises darüber nicht in Erfahrung<br />

bringen. Es heisst somit die Stellungnahme<br />

und den Entscheid des Bundesrates abwarten.<br />

Er erst wird Klarheit über die Wege<br />

schaffen, die man einzuschlagen beabsichtigt,<br />

um der drohenden weiteren Lähmung des<br />

motorisierten Strassenverkehrs und deren<br />

schwerwiegenden Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft<br />

im Rahmen des heute Möglichen<br />

Einhalt zu gebieten.<br />

Kriegswirtschaft<br />

Keine Aenderung der Rationierung<br />

für Lastwagen<br />

für die Periode vom 16. September bis<br />

15. Oktober.<br />

Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement<br />

hat folgende Verfügung getroffen:<br />

Art. 1.<br />

Für die Dauer vom 16. September <strong>1940</strong>, 0 Uhr,<br />

Bis zum 15. Oktober <strong>1940</strong>, 24 Uhr, werden den Verbrauchern<br />

von den kantonalen Automobilkontrollen<br />

ihres Wohnortskantons oder bei einer von dieser<br />

bezeichneten Stelle gegen Vorweisung des Fahrzeugausweises<br />

folgende Rationierungsscheine abgegeben:<br />

a) Motorlastwagen (eine Tonne und mehr Nutzlast):<br />

Lastwagen bis 15,99 PS:<br />

1 Rationierungsschein von 120 Liter Benzin oder<br />

100 Liter Dieselöl;<br />

Lastwagen von 16 PS bis 20,09 PS:<br />

1 Rationierungsschein von 160 Liter Benzin oder<br />

135 Liter Dieselöl;<br />

Lastwagen von 21 PS bis 30,99 PS:<br />

1 Rationierungsschein von 220 Liter Benzin oder<br />

1D0 Liter Dieselöl;<br />

Lastwagen von 31 PS und mehr-<br />

1 Rationierungsschein von 300 Liter Benzin oder<br />

250 Liter Dieselöl.<br />

Für Holzgas- und HolzkohlenlaBtwagen mit Zueatzvergasern<br />

wird pro Fahrzeug 1 Rationierungsschein<br />

von 35 Liter Benzin abgegeben.<br />

b) Industrietraktoren für den Strassenverkehr<br />

1 Rationierungsschein für 120 Liter Benzin oder<br />

100 Liter Dieselöl.<br />

Art. 2,<br />

Diese Verfügung tritt am 16. September <strong>1940</strong>,<br />

0 Uhr, in Kraft.<br />

Die ab 16. August <strong>1940</strong> ausgegebenen provisorischen<br />

Rationierungsscheine für Kraftstoffe für<br />

sämtliche Motorfahrzeuge der in Art. 1 bezeichneten<br />

Art verlieren ihre Gültigkeit am 15. September <strong>1940</strong>,<br />

24 Uhr, und sind beim-Bezug neuer Rationierungsscheine<br />

den kantonalen Automobilstellen zurückzugeben.<br />

Konfevenzecn<br />

Die Konferenz der kantonalen<br />

Polizeidirektoren<br />

die am 13. und 14. September in Gegenwart von<br />

Bundesrat Baumann in St. Gallen tagte, hat im<br />

Hinblick auf die ausserordentlichen momentanen<br />

Verhältnisse eine Kommission eingesetzt, deren<br />

Aufgabe das Studium der Frage der Motorfahrzeugbesteuerung<br />

und der Benz.inrationierung<br />

bildet.<br />

Für eine Benzinsteuer auf eidgenössischem Boden<br />

haben, wie mau weiss, die Kantone zwar aus<br />

mancherlei Gründen nicht viel übrig, aber eine<br />

gewisse Einheitlichkeit des Besteuerungssystems<br />

wäre während der Dauer der Benzinrationierung<br />

immerhin wünschenswert. Bis zu einem bestimmten<br />

Grade ist sie auch, was die Benzinsteuer anbelangt,<br />

zur Tatsache geworden, basiert doch die Regelung<br />

aller Kantone, die sich bisher zu diesem Bestouerungsmodus<br />

bekannt haben, auf den gleichen Ansätzen:<br />

15 Rappen pro Liter Benzin und 25 Rappen<br />

pro Liter Dieselöl. Im übrigen beschäftigt jedoch<br />

das Problem der Benzinsteuer auch den Bund. Und<br />

dass er anscheinend ebenfalls ein Wort in dieser<br />

Angelegenheit mitzureden gedenkt, geht aus dem<br />

Interview hervor, das Bundesrat Celio der «Automobil-Revue»<br />

Anfang August gewährte und wobei<br />

er erklärte, der Bundesrat beabsichtige, den Kantonen<br />

«mehr als blosse Direktiven» hinsichtlich der<br />

Benzinsteuer zu erteilen, wenn er ihnen auch nicht<br />

alle Kompetenzen entziehen wolle.<br />

Nach einem Rückblick auf das erste Kriegejahr,<br />

in dessen Verlauf es dem Autogewerhe noch gelang,|<br />

sich leidlich über Wasser zu halten, umreisst der<br />

Redner die heutige Situation dieses Wirtschaftszweiges,<br />

die dringend nach weiterer Hilfe ruft, und<br />

zwar in erster Linie durch Arbeitsbeschaffung. Die<br />

Zusicherung des Bundespräsidenten, wonach die<br />

Behörden für Arbelt sorgen, koste es was es wolle,<br />

muss auch dem Autogewerbe gegenüber eingelöst<br />

werden.<br />

Welche Wege eröffnen sich dazu?<br />

Eines der wirksamsten Mittel verkörpert die<br />

Fürsorge für Betriebsstoffe. Die Benzinzufuhr ist<br />

heute mehr ein Transportproblem als eine Warenfrage.<br />

Mit Genugtuung darf man feststellen, dass<br />

der Import gemeinsam mit den Behörden nichts<br />

unterlässt und keine Kosten scheut, um das kostbare<br />

Nass ins Land zu bringen. Wir werden denn<br />

auch vom November an voraussichtlich mit einer<br />

Deckung des Bedarfs von vielleicht 50 bis 60%<br />

rechnen dürfen. Den zweiten Punkt im Kapitel<br />

«Betriebsstoffe» bilden die Ersatztreibetoffe. Hier<br />

heisst es, alle vorhandenen und ausgereiften Möglichkeiten<br />

erschöpfen. Die Kriegsfürsorge muss sich<br />

auch dieses Problems annehmen, denn das Autogewerbe<br />

sieht sich heute ausserstande, die Mittel<br />

aufzubringen, um dieser Frage auf den Leib zu<br />

rücken. Notwendig ist deshalb die Schaffung einer<br />

eidgenössischen Zentralstelle für Ersatztreibstoffe.<br />

Nachahmung von Seiten des Bundes wie durch die<br />

Kantone verdient übrigens das Beispiel der Behörden<br />

von Baselstadt, welche Motorfahrzeuge, die<br />

auf neue Betriebsstoffe umgebaut werden, von der<br />

Steuer befreien. Was die Benzinzuteilung an das<br />

Autogewerbe anbelangt, so befinden sich Verhandlungen<br />

im Gang, um ihm die nötigen Mengen zu<br />

sichern<br />

Um die Voraussetzungen zu schaffen, unter denen<br />

sich der Automobilist das Fahren überhaupt<br />

noch leisten kann, muss die Frage der Besteuerung<br />

na ob Massuabe des Treibstoff Verbrauchs geprüft,<br />

Bald steht wieder eine neue Rationierungsperiode,<br />

der Monat Oktober, vor der Tür<br />

und mit dem 30. September ein Termin, der<br />

auch in normalen Friedenszeiten für viele<br />

Automobilisten eine wichtige Rolle bezüglich<br />

der Wageneinstellung während der kommenden<br />

Wintermonate spielte. Da die Litertafeln<br />

für Personen- und Lieferwagen sowie Motorräder<br />

für den Monat S&ptetnber sehr spät<br />

(28. August) veröffentlicht wurden und die<br />

sogar erst am 5. September erschienen^<br />

Instruktionen an Klarheit und Präzision zu<br />

wünschen übrig liessen, wird es nicht unangebracht<br />

sein, wenn einmal die Automobilisten<br />

der zuständigen Stelle, der «Sektion<br />

für Kraft und Wärme», bekanntgeben, was<br />

sie für weitere Erlasse solcher Art erwarten.<br />

1. Termin.<br />

Nicht nur die neuen Oktoberlitertabellen, sondern<br />

auch alle Vorschriften über die Oktober-<br />

Brennstoffrationierung sollten spätestens am<br />

2 5. September in der Presse erscheinen. Dabei<br />

muss auf die Automobilfachpresse, d. h. deren Erscheinungsdaten<br />

derart Rücksicht genommen werden,<br />

daas die volle Publikation, die wohl in der<br />

Tagespresse kaum möglich- ist, wenigstens dort zu<br />

finden ist. Man darf sich im Bundeshaus nicht<br />

wundern, wenn jeweils den neuen Weisungen nicht<br />

vollständig nachgelebt wird, •wenn man bis anhin<br />

der Publizität so geringe Beachtung geschenkt hat.<br />

Nicht nur die kantonalen Kriegswirtschaftsämter<br />

müssen diese Weisungen kennen, sondern vor<br />

allem die «Betroffenen», die Automobilisten und<br />

Motorradfahrer.<br />

Eine möglichst frühzeitige Publikation erscheint<br />

umso eher am Platz, als der Automobilist, wenn er<br />

zur Schilderabgabe gezwungen wird, rechtzeitig<br />

seine Dispositionen für die nötige «Umstellung»<br />

treffen muss. Es war z. B. unverständlich, dass<br />

man am 12. September abends noch überhaupt<br />

nichts über die Benzinzuteilung an die Lastwagen<br />

für die Periode vom 16. September bis 15. Oktober<br />

wusste.<br />

2. Klarer, präziser Text der Vorschriften.<br />

Die Veröffentlichung der Sepfembervorschriften<br />

vom 5. September ist ein Schulbeispiel dafür,<br />

wie man ee nicht machen soll. Da ist von «sollen»,<br />

von «gewissen eigenen Benzinvorräten »,<br />

von «angemessenen Rationen» für Zusätze<br />

etc. die Rede, alles vage Ausdrücke, so dass sich der<br />

Automobilist fragen musste, was nun eigentlich<br />

erlaubt sei und was nicht.<br />

3. Wer darf fahren?<br />

Es ist von behördlicher Seite aus eindeutig zu<br />

erklären, dae auch die C- und D-Fahrer weiter<br />

ihren Wagen benützen dürfen, und zwar nicht nur<br />

im Oktober, sondern auch für spätere Möttate,<br />

selbst, wenn ihnen kein Benzin zugeteilt werden<br />

kann, sofern sie von eigenen Brennstoffvorräten<br />

zehren, die der Rationierung nicht unterliegen. Den<br />

betreffenden Fahrern müssen nun hierüber einmal<br />

definitive beruhigende Zusicherungen erteilt werden.<br />

Noch viele Fahrzeuge dürften damit dem<br />

Verkehr erhalten bleiben und daran hat ja das notleidende<br />

Autogewerbe das grösste Interesse.<br />

4. Das Vorratsoroblem.<br />

Es gibt verschiedene Arten dieser .«gewissem<br />

eigenen Benzinvorräte », wie die « Sektion für Kraft<br />

und Wärme > sagt, nämlich:<br />

a) Vorräte, die vorsorglich in der Zeit vor Kriegsausbruch,<br />

d. h. vor Beginn der Benzinrationierung<br />

(28. August 1939) angelegt worden sind;<br />

b) Vorräte, die seit der Benzinrationierung gegen<br />

Unterzeichnung eines schriftlichen Revers angelegt<br />

wurden, wonach eie nur im Rahmen der<br />

AUTOMOBIL-REVUE DIENSTAG, 17 SEPTEMBER <strong>1940</strong> — N° 38<br />

Die Berner Tagung des Schweizerischen Automobilgewerbes<br />

Fortsetzung-von Seite 1.<br />

müssen weiter die Versicherungsprämien gesenkt<br />

werden. Zwar verdient der 20prozentige Prämiennachlass,<br />

den die Versicherungsgesellschaften zugestanden,<br />

Anerkennung, aber er steht in keinem Verhältnis<br />

mit der heute noch vorhandenen Möglich-<br />

'keit der Benützung der Fahrzeuge. Aus dem Umstand,<br />

dass der Treibstoffpreis nach wie vor eine<br />

Rolle spielt, ergibt sich die Notwendifkeit einer<br />

Senkung des-übersetzten Zolls.<br />

Zusammenfassend formuliert Dr. Kindler nachstehendes<br />

. Programm für Sofortmassnahmen,<br />

die geeignet sind, den Zerfall, des Autogewerbes aufzuhalten:<br />

Auf dem Gebiet vermehrter Arbeitsbeschaffung:<br />

1. Förderung und Erleichterung der Einfuhr von<br />

Treibstoffen aller Art.<br />

2. Prüfung der Frage der Ersätztreibstoffe durch<br />

den Bund und Ausnützung aller gegebenen<br />

Möglichkeiten.<br />

3. Anpassung der Motorfahrzeugsteuern und Versicherungsprämien<br />

an die veränderten Verhältnisse<br />

(Benzinbesfeuerung).<br />

4. Zuteilung der notwendigen Treibstoffmengen an<br />

das Gewerbe.<br />

5. Ueberlassung des durch das Auto geschaffenen<br />

Arbeitsfeldes an den Autogewerbetreibendin.<br />

Dazu gehören Schliessung aller Nichtfachmannsäul»n<br />

und Servicestationen von Importeuren,<br />

Unterbindung des dlnkten Einkaufs beim Fabrikanten,<br />

Unterbindung von Ausflugsfahrten<br />

der Post. Der Handel mit flüssigen Brenn-<br />

. Stoffen und Autobestandteilen ist ebenfalls<br />

völlig dem Garagisten zu tiberlatsin.<br />

6. Förderung der direkten Arbeitszuteilung durch<br />

Armee, ' Sund, Kantone; Gemeinden und<br />

Grossbetriebe von Handel und Industrie.<br />

7. Subventionierung von Totalrevisionen und<br />

Umbauarbeiten für die Umstellung auf Ersatzbrennstoffe.<br />

Zur Erhöhung des Einkommens:<br />

1. Verbot der Eröffnung neuer Garagen (eventl.<br />

Bedürfnisklausel).<br />

2. Einbeziehung der Outsider in die Märktordnung.<br />

Wünsche an die „Sektion für Kraft und Wärme"<br />

monatlichen Rationierungsscheine verbraucht<br />

werden dürfen; '<br />

c) Vorräte, welche sich der Halter im Laufe der<br />

letzten 12 Monate mit eigenen ersparten Benzinbons<br />

geschaffen hat, sei es, dass er im Militärdienst<br />

oder krank oder ohne Wagen in den<br />

Ferien war oder dass während einigen Monaten<br />

(Wintersai.son) geschäftlich nicht gerade viel<br />

« lief» und<br />

^d}^ Vorräte, die ihre Entstehung dem Schwarz-<br />

** ^RandeT verdanken; die aber äusser Betfächt<br />

fallen. '" '"'<br />

" "Wie steht es nun mit diesen « gewissen » Vorräten?<br />

Nehmen wir die 0- und D-Fahrer vorweg.<br />

Mit Ausnahme der sub b) genannten Vorräte muss<br />

es ihnen frei stehen, sie zu verwenden, wie es ihnen<br />

passt. Es wird auch nicht zulässig sein, ihnen vorzuschreiben,<br />

für welchen Zweck sie noch auf diese<br />

Reserven greifen.<br />

Die A- und B-Fahr^r sollten die Reserven a)<br />

und c) verbrauchen dürfen, ohne dass ihnen bei<br />

der Zuteilung der Nörmalfationen irgendwelche<br />

Abzüge gemacht werden. Durch Bundesratsbeschluss<br />

vom 19. Dezember 1938 wurde «tipuliert, dass Benzinvorräte<br />

angelegt werden sollen, damit im Kriegsfalle<br />

die « zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft<br />

und damit für die Landesverteidigung unentbehrlichen»<br />

Brennstoffmengen zur Verfügung stehen. Man<br />

wird den vielen weitsichtigen Automobilisten heute<br />

dafür dankbar sein müssen, dass eie diesem Appell<br />

nachgelebt und sich Vorräte zugelegt haben. Auch<br />

anlääslich der Verarbeitung des amtlichen Fragebogens<br />

betr. Benzinralionierung; vom Oktober 1939,<br />

wo man die Vorräte angeben mufste, wurde von<br />

amtlicher Seite erklärt, dass diese Reserven weder<br />

bei der Kategorieneinteilung noch bei der Benzinzuteiltfng<br />

irgendwie angerechnet werden dürfen. Es<br />

geht nun heute nicht an, plötzlich die umgekehrte<br />

Ansicht zu vertreten und die Leute dafür büssen<br />

zu lassen, dass wenigstens s i e Reserven in Brennstoff<br />

angelegt haben.<br />

Dass für die Verwendung der sub b) genannten<br />

Vorräte Benzinrationierungsscheine vorhanden sein,<br />

d. h. abgegeben werden müssen, versteht eich von<br />

gelbst.<br />

5. Einreisende Auslandsautomobillsten.<br />

Es ist bekanntzugeben, auf welche Brennstoffration<br />

ein zu vorübergehendem Aufenthalt einreisender<br />

ausländischer Automobilist Anspruch hat und<br />

wo er seine Karten beziehen kann (früher maximal<br />

2 Karten der Kategorie D).<br />

6. Gesuche für Versetzung In eine höhere<br />

Kategorie und Zusatzbenzin.<br />

Um einen unnützen Papierkrieg zu vermeiden,<br />

ist es dringend nötig, dass etwas näher umschrieben<br />

wird, welche dieser Gesuche noch Aussicht auf<br />

teilweise oder vollständige Berücksichtigung haben.<br />

Damit vermeidet man, dass unnütz Tausenda<br />

grüner Gesuche eingereicht und behandelt werden<br />

müssen. Es ist auch für den Autohandel wichtig,<br />

daes über das Schicksal neu in Verkehr kommender<br />

Wagen, d. h. deren Kategorieeinteilunsr, genauere<br />

Weisungen erTassen werden. Die Behandlung der Versetzunsrsgesuche<br />

sollte in mindestens 7 Taeen möglich<br />

sein, von deren Einreichung an gerechnet.<br />

Die Festsetzung eines letzten Termins (15. des<br />

Monats) für die Einreichung von Gesuchen für<br />

Zusatzbenzin ist «weifellos- angezeigt, doch darf<br />

man dann verlangen, dass die Gesuche bis zum<br />

20. des betreffenden Monats auch behandelt sind<br />

und Antwort erteilt ist.<br />

Die vorstehenden Vorschläge sollen nicht eine<br />

fruchtlose- 'Kritik bedeu1en,,= sondern mithelfen,<br />

etwas mehr Klarheit zu scharfen und eine speditivere<br />

Erledigung der mit dem heutigen Treibstoffrationierungssvstem<br />

verbundenen Formalitäten zu<br />

ermöglichen. Finden diese aus der Praxis stammenden<br />

Ratschläge inskünfti? Berücksichtigung, so<br />

entzieht man damit der Gerüchtemacherei und<br />

mancher Kritik, die heute berechtigt erscheint, den<br />

Boden.<br />

V<br />

3. Unterstützung der Sanierungsbestrebungen im<br />

Autohandel.<br />

4. Margenerhöhung beim Benzinverkauf,<br />

5. Erweiterung der Gebrauchsmöglichkeit des<br />

Händlerschildes und Herabsetzung der dafür<br />

zu erhebenden Taxe.<br />

H i l f s m a s s n a h m e n r e c h t l i c h e r u n d<br />

f i n a n z i e l l e r N a t u r :<br />

1. Verhinderung des Ansteigens von Zinsen aller<br />

Art (Hypothekarzinsen, Mietzinsen usw.).<br />

2. Individuelle Stundungsmöglichkeit während der<br />

Kriegszelt.<br />

3. Finanzielle Hilfe von Bund, Kantonen und Gemeinden,<br />

soweit dies wegen der Kriegsverhältnisse<br />

individuell nötig erscheint und kein eigenes<br />

Verschulden vorliegt.<br />

Das Autogewerbe, s-chloss der Redner, wartet<br />

nun gespannt auf Taten. Es hofft, das Parlament<br />

werde sich dem Echo der heutigen Tagung nicht<br />

verschliessen und daraus seine Konsequenzen<br />

ziehen.<br />

Die Diskussion.<br />

Als erster Diskussionsredner meldete sich<br />

Nationalrat Müller zum Wort, um die Grüsse<br />

des kantonal-bernischen und des schweizerischen<br />

Gewerbeverbandes zu überbringen. Es hat den<br />

Redner wohltuend berührt, dass die Referenten die<br />

Selbsthilfe in den Vordergrund stellten, doch entbindet<br />

das nicht von der Pflicht, nach Mitteln zu<br />

suchen, um über die schwere Zeit hinwegzukommen.<br />

In dieser Beziehung kann Nationah-at Müller nur<br />

das eine versprechen: dass der schweizerische Gewerbeverband<br />

während der laufenden oder der<br />

nächsten Woche in der Gewerbegruppe des Parlaments<br />

die Postulate des Autogewerbes aufgreifen<br />

und in der Bundesversammlung vorbringen wird.<br />

Die Referenten an der heutigen Versammlung haben<br />

sich, und das berührt sympathisch, nicht in Kritik<br />

erschöpft, sondern sie sind mit positiven Vorschlägen<br />

hervorgetreten.<br />

Herr Oberstleutnant Beyer, Stellvertreter<br />

des Chefs der Sektion für Heeresmotorisierung,<br />

betonte die enge Verbundenheit von Armee»;<br />

und Autogewerbe und erinnert nochmals an all J<br />

das, was von den militärischen Stellen aus bisher<br />

zugunsten dieses Wirtschaftszweiges unternommen<br />

worden ist. Wenn das Autogewerbe heute die vermehrte<br />

Zuweisung von Aufträgen fordert, so ist demgegenüber<br />

festzuhalten, dass die Armee infolge der<br />

Brennstoffrationierung»ihren Fahrzeugbestand auf<br />

ein Minimum beschränkt hat. Darüber hinaus bringt<br />

der «Betriebsstoff-Sparbofehl» einen wesentlichen<br />

Rückgang der Reparaturen mit sich. Die Hoffnungen<br />

auf eine vermehrte Arbeitszuweisung können<br />

deshalb von der Armee nicht erfüllt werden, doch<br />

erklärt sich die Abteilung jederzeit bereit, Anträge<br />

aus dem Kreise des Autogewerbes entgegenzunehmen<br />

und wohlwollend zu prüfen, mit dem Vorbehalt<br />

freilich, dass dabei die Interessen der Landesverteidigung<br />

gewahrt bleiben.<br />

Herr National rat Leuenberger (Zürich),<br />

der Vertreter des VHTL, unterstreicht die<br />

Schicksalsverbundenheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern<br />

im Autogewerbe und die Pflicht, alles<br />

zu tun, um ihnen zu Hilfe zu kommen. Er bedauert,<br />

dass Nationalrat Grimm, der für das verantwortlich<br />

gemacht wird, was heute über uns hereingebrochen<br />

ist, der Tagung hat fernbleiben müssen,<br />

denn er hätte die Gelegenheit benützen sollen, um<br />

seinen Standpunkt zu vertreten und um darzutun,<br />

wieweit er und andere für die Misere einzustehen<br />

haben. Der Redner verspricht, Herrn Grimm zu<br />

sagen, wie die Dinge stehen und ihn zu bitten, alles<br />

zu tun, um die Verwirklichung der heutigen Postulate<br />

sicherzustellen.<br />

Herr Löffler (von der Firma Schlotterbeck<br />

Basel) macht Sich zum Interpreten der im Autogewerbe<br />

gegen gewisse Behörden bestehenden Erbitterung,<br />

deren Gründe er an einzelnen Beispielen<br />

erläutert. Die Wünsche des Gewerbes zur Mitarbeit<br />

an der Treibstoffvorratshaltung wurden seinerzeit<br />

bagatellisiert und blieben unerhört. Heute indessen<br />

wären wir froh um jene Reserven, die wir in<br />

unseren Kreisen hätten anlegen können. Der Redner<br />

erhebt dann die Frage nach den Verantwortlichen<br />

für die Unterlassungen, deren Opfer das<br />

Autogewerbe heute ist. In der «Petrola» wurde das<br />

Autogewerbe, die grösste Verteilerorganisation im<br />

schweizerischen Benzinhandel, mit seinem Anerbieten<br />

zur Mitarbeit abgespiesen. Und an der Spitze<br />

des Eidg. Kriegstransporfamtes steht ein Jfann,<br />

der als ehemaliger Beamter der S.B.B, nach dieser<br />

Seife hin orientiert ist. Auch die Frage der Ersatzbrennstoffe<br />

hat akute Formen angenommen, weil<br />

der Umfang der Importe nicht mehr von uns abhängt.<br />

lAenderungen organisatorischer Natur bei<br />

den Behörden sind nicht länsrr zu umgehen, wobei<br />

namentlich die Leitung der Sektion für Kraft und<br />

Wärme nicht, wie bis anhin. im Nebenamt, sondern<br />

hauptamtlich ausgeübt werden sollte.<br />

Herr A. Schmidt (Genf) bricht eine Lanzo<br />

für die Schaffung einer Korporation im Autogewerbe,<br />

weil auf die Interventionen der Verbände<br />

hin bisher nicht oder nicht rasch genug gehandelt<br />

wurde.<br />

Herr Dr. A. B fi ch i (Schweiz. Hotelier-Verein<br />

Basel) weist auf die engen wirtschaftlichen Beziehungen<br />

zwischen Automobil und HoMlorie hin und<br />

redet einem Sofortprogramm das Wort, wobei er<br />

die Zusicherung abgibt, dass die Hofellerie die Bemühungen<br />

der automobilistischen Kreise nm eine<br />

Ermässigung des Benzinzolle weiterhin unterstützen<br />

werde.<br />

Herr Jaecfnes (Chaux-de-Fonds) möchte vor<br />

allem Taten sehen und übt Kritik daran, dasR gewisse<br />

Garageinhaber bei ihrer Rückkehr aus dem<br />

Militärdienst umsonst nach Beschäftimmg Umschau<br />

halten, währenddem andere immer mit Arbeit versehen<br />

sind.<br />

Herr Percy WJedmer (Basel) äussert si^h*<br />

zum Kar/itel «'Ersatzbrennstoffe» und spricht die<br />

Erwartung aus. dass die Förderung, welche die<br />

Behörden von Baselstadt dinsem Prnblpm angedpihen<br />

lassen, in der ganzen Schweiz S"hule machen<br />

möge. Angesichts der Erhöhung des Mcthvlalkohnlzolls<br />

lässt sich die Befiwhtnntr nicht ganz unterdrücken,<br />

dass es andern 'Treibstoffen ähnlich ergehen<br />

könnte. Der Bundesrat soll deshalb nuf sein<br />

Recht zur Zollerhöhung auf Ersatztreihsfoffen. hfti<br />

deren Beznsr wir auf das Ausland angewiesen bleiben,<br />

verzichten.<br />

Einstimmig bekenn! sich darauf die Tagunn ru<br />

den von der Verbandsleifunn ausgearbeiteten und<br />

von Dr. Kindler entwickelten Vorschlägen.<br />

Zu hoffen bleibt jetzt nur noch, dass die eindrucksvoll<br />

verlaufene Versammlung den ihr gebührenden<br />

Widerhall im ganien Lande finden und aufbauend<br />

mithelfen •werde an der Lösung der Gegenwartsprobleme.

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