ITEBO ganz nah Ausgabe 2018 01
Kundenmagazin der ITEBO-Unternehmensgruppe
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IST KAMERAÜBERWACHUNG<br />
GENERELL ERLAUBT? VORSICHT!<br />
Kniffliger wird die Sache etwa beim Thema Kameraüberwachung.<br />
Aktuell hat Schoen einen Fall auf dem<br />
Tisch, bei dem geht es um einen Diebstahlschwerpunkt<br />
an einem öffentlichen Fahrradparkplatz. Eine<br />
Kameraüberwachung erscheint<br />
sinnvoll. Doch wo dürfen Kameras<br />
platziert werden? Darf der<br />
Betreiber die Bilder überhaupt<br />
aufzeichnen, um sie notfalls der<br />
Polizei zur Verfügung zu stellen?<br />
Wer sonst hat darauf Zugriff? Und wie lange dürfen<br />
die Daten gespeichert und unter welchen Bedingungen<br />
Bilder an Dritte weitergegeben werden?<br />
Reicht ein Aufkleber an der nächsten Laterne, um<br />
auf die Kameras aufmerksam zu machen? All diese<br />
Fragen gilt es jetzt unter den Bestimmungen der<br />
EU-DSGVO neu zu diskutieren. „Um ein Problem<br />
nachhaltig in den Griff zu bekommen“, so Schoen,<br />
„müssen zwei Dinge gewährleistet sein.“<br />
<strong>ITEBO</strong> ARBEITET AN<br />
PRAKTIKABLEN LÖSUNGEN<br />
Ein direkter Draht und ein offenes Gespräch sind die<br />
Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.<br />
Besonders hilfreich ist zudem das gegenseitige<br />
Verständnis. Im Bereich öffentliche Verwaltung<br />
trifft das bei der <strong>ITEBO</strong>-Unternehmensgruppe<br />
genau den<br />
Markenkern.<br />
Tagtäglich ist Schoen mit<br />
IT-Entscheidern von Kommunen<br />
und kirchlichen Einrichtungen im Gespräch, um<br />
gemeinsam nach praktikablen Lösungen zu suchen.<br />
Ideenreichtum und Erfahrung im Umgang mit den<br />
Auswirkungen der EU-DSGVO sind dabei seine steten<br />
Begleiter.<br />
© fotolia.com/kalafoto<br />
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