Wir Profis 04 / 11 - VdV
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Richtungsweisendes Urteil in Dresden<br />
Arbeitsagentur muss rückwirkend Weiterbildungskosten erstatten<br />
Nach einem langen und harten Kampf hat die VDV für den ehemaligen<br />
Profi Ronny Jank vor dem Sozialgericht Dresden einen<br />
bedeutenden Sieg errungen. In einem richtungsweisenden Urteil<br />
wurde nämlich die Arbeitsagentur dazu verurteilt, dem ehemaligen<br />
Zweitligatorjäger die Kosten für seine berufliche Weiterbildung<br />
zum Staatlich geprüften Bautechniker rückwirkend<br />
zu erstatten. Von diesem Urteil könnten nun auch andere <strong>Profis</strong><br />
profitieren.<br />
Mit enormem juristischen Aufwand setzte<br />
sich VDV-Justitiar Dr. Frank Rybak für Ronny<br />
Jank vor dem Sozialgericht Dresden gegen<br />
die Arbeitsagentur durch.<br />
Ronny Jank ist mittlerweile<br />
36 Jahre alt und<br />
schloss im Alter von<br />
18 Jahren eine Ausbildung<br />
zum Bauzeichner<br />
ab. Danach stand<br />
für den fußballerisch<br />
bei Energie Cottbus<br />
ausgebildeten Stürmer<br />
der Profifußball im<br />
Mittelpunkt. Zunächst<br />
spielte er für Union<br />
Berlin und FSV Zwickau,<br />
wechselte dann<br />
nach Aue und schoss<br />
die Sachsen 2003 in<br />
die 2. Bundesliga. Später<br />
ließ er seine Karriere<br />
beim VfL Osnabrück<br />
und dem VfR Aalen<br />
ausklingen.<br />
Im Sommer 2007 beendete<br />
Ronny schließ-<br />
lich seine Profikarriere und meldete sich arbeitslos. Bei dem anschließenden<br />
Versuch, in seinen erlernten Beruf zurückzukehren, zeichnete<br />
sich schnell ab, dass seine damals am Brett unter Beweis gestellten<br />
Zeichnerqualitäten nach fast 15 Jahren beruflicher Abstinenz in Zeiten<br />
moderner Computertechnik nicht mehr für ein neues Anstellungsverhältnis<br />
ausreichten. Daher stellte Ronny zunächst einen Antrag auf<br />
Förderung einer Weiterbildung zum Sportfachwirt (IHK), der aber von<br />
der Arbeitsagentur direkt mit dem Hinweis auf den in diesem Segment<br />
angeblich zu geringen Arbeitskräftebedarf abgeschmettert wurde. Danach<br />
reichte Ronny einen weiteren Antrag ein, diesmal auf Förderung<br />
einer beruflichen Weiterbildung zum Staatlich geprüften Bautechniker<br />
über 24 Monate an einer Technikerschule. Ergänzend dazu legte er eine<br />
Bescheinigung der Schule vor, dass der Unterricht kostenlos sei. Zudem<br />
reichte Ronny die Absichtserklärung einer Baufirma ein, die ihm im Fall<br />
des erfolgreichen Fortbildungsabschlusses eine Anstellung in Aussicht<br />
stellte. Doch auch dieser Antrag wurde von der Arbeitsagentur mit Verweis<br />
auf eine negative Beschäftigungsprognose abgelehnt.<br />
Nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes im Sommer 2008 nahm Ronny<br />
dann ein Darlehen in Anspruch, begann auf eigene Kosten die Technikerfortbildung,<br />
schloss diese – nach erheblichen Entbehrungen, weiten<br />
Wegstrecken und langen Lerntagen – erfolgreich ab und arbeitet heute<br />
in einem Ingenieurbüro in Sachsen.<br />
Nach Rücksprache mit VDV-Laufbahncoach Frank Günzel, der Ronny<br />
während der Zeit des beruflichen Übergangs intensiv betreute, reichte<br />
VDV-Justitiar Dr. Frank Rybak schließlich Klage gegen den Ablehnungsbescheid<br />
der Arbeitsagentur ein und begründete diese ausführlich.<br />
Entgegen der Auffassung der Arbeitsagentur sei sehr wohl davon<br />
auszugehen gewesen, dass sich Ronnys berufliche Wiedereingliederungschancen<br />
nach Abschluss der Weiterbildung erheblich verbessern<br />
VDV-RECHT<br />
würden. Die entsprechende Beschäftigungsprognose der Arbeitsagentur<br />
sei nämlich fehlerhaft erstellt worden. So hätte beispielsweise der<br />
zuständige Berufsverband einen weitaus größeren Bedarf an Bautechnikern<br />
ermittelt. Zudem sei allein schon durch die Anstellung Ronnys als<br />
Bautechniker bei einem Ingenieurbüro im Sommer 2010 die negative<br />
Beschäftigungsprognose der Arbeitsagentur widerlegt worden.<br />
Das Sozialgericht Dresden folgte der Auffassung des VDV-Justitiars und<br />
verurteilte die Arbeitsagentur, die Weiterbildungskosten für die Ausbildung<br />
zum Staatlich geprüften Bautechniker nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen zu übernehmen. Zudem muss die Arbeitsagentur zwei<br />
Drittel von Ronnys notwendig gewordenen außergerichtlichen Kosten<br />
tragen.<br />
In der Urteilsbegründung unterstrichen die Richter zudem, dass Ronnys<br />
Weiterbildung notwendig war, um ihm eine berufliche Wiedereingliederung<br />
zu ermöglichen. Denn schließlich sei Ronny nach seiner Ausbildung<br />
über einen so langen Zeitraum als Profifußballer beschäftigt<br />
gewesen, dass er aufgrund der technischen Weiterentwicklungen in<br />
seinem erlernten Beruf als Bauzeichner ohne die Weiterbildung wohl<br />
keine Chance auf einen Job in diesem Segment gehabt hätte. Zudem<br />
sei er aufgrund seiner langen beruflichen Ausfallzeit in seinem erlernten<br />
Beruf sogar mit Personen „ohne Berufsabschluss“ gleichzusetzen<br />
gewesen, und diese hätten bekanntermaßen ohnehin nur geringe<br />
Chancen, überhaupt irgendeinen Job zu ergattern.<br />
Ex-Profi Ronny Jank bekommt nun rückwirkend die Kosten für seine<br />
Fortbildung zum Staatlich anerkannten Bautechniker von der<br />
Arbeitsagentur erstattet.<br />
VDV-Tipp:<br />
Fördermöglichkeiten prüfen lassen!<br />
Als Fazit aus dem Urteil, das die VDV für Ronny Jank erwirkt<br />
hat, ergibt sich die dringende Empfehlung für jeden Profi,<br />
rechtzeitig vor dem Übergang in die nachfußballerische Berufslaufbahn<br />
alle möglichen Ansprüche auf Übernahme von<br />
beruflichen Aus- und Fortbildungskosten unabhängig und<br />
professionell von der VDV prüfen zu lassen. Hier geht es um<br />
Fördermittel in erheblicher Höhe! Erster Ansprechpartner ist<br />
VDV-Laufbahncoach Frank Günzel (Telefon 01 72 – 98 33 686).<br />
Infos im Netz: www.spielergewerkschaft.de<br />
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