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Wir Profis 04 / 11 - VdV

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Richtungsweisendes Urteil in Dresden<br />

Arbeitsagentur muss rückwirkend Weiterbildungskosten erstatten<br />

Nach einem langen und harten Kampf hat die VDV für den ehemaligen<br />

Profi Ronny Jank vor dem Sozialgericht Dresden einen<br />

bedeutenden Sieg errungen. In einem richtungsweisenden Urteil<br />

wurde nämlich die Arbeitsagentur dazu verurteilt, dem ehemaligen<br />

Zweitligatorjäger die Kosten für seine berufliche Weiterbildung<br />

zum Staatlich geprüften Bautechniker rückwirkend<br />

zu erstatten. Von diesem Urteil könnten nun auch andere <strong>Profis</strong><br />

profitieren.<br />

Mit enormem juristischen Aufwand setzte<br />

sich VDV-Justitiar Dr. Frank Rybak für Ronny<br />

Jank vor dem Sozialgericht Dresden gegen<br />

die Arbeitsagentur durch.<br />

Ronny Jank ist mittlerweile<br />

36 Jahre alt und<br />

schloss im Alter von<br />

18 Jahren eine Ausbildung<br />

zum Bauzeichner<br />

ab. Danach stand<br />

für den fußballerisch<br />

bei Energie Cottbus<br />

ausgebildeten Stürmer<br />

der Profifußball im<br />

Mittelpunkt. Zunächst<br />

spielte er für Union<br />

Berlin und FSV Zwickau,<br />

wechselte dann<br />

nach Aue und schoss<br />

die Sachsen 2003 in<br />

die 2. Bundesliga. Später<br />

ließ er seine Karriere<br />

beim VfL Osnabrück<br />

und dem VfR Aalen<br />

ausklingen.<br />

Im Sommer 2007 beendete<br />

Ronny schließ-<br />

lich seine Profikarriere und meldete sich arbeitslos. Bei dem anschließenden<br />

Versuch, in seinen erlernten Beruf zurückzukehren, zeichnete<br />

sich schnell ab, dass seine damals am Brett unter Beweis gestellten<br />

Zeichnerqualitäten nach fast 15 Jahren beruflicher Abstinenz in Zeiten<br />

moderner Computertechnik nicht mehr für ein neues Anstellungsverhältnis<br />

ausreichten. Daher stellte Ronny zunächst einen Antrag auf<br />

Förderung einer Weiterbildung zum Sportfachwirt (IHK), der aber von<br />

der Arbeitsagentur direkt mit dem Hinweis auf den in diesem Segment<br />

angeblich zu geringen Arbeitskräftebedarf abgeschmettert wurde. Danach<br />

reichte Ronny einen weiteren Antrag ein, diesmal auf Förderung<br />

einer beruflichen Weiterbildung zum Staatlich geprüften Bautechniker<br />

über 24 Monate an einer Technikerschule. Ergänzend dazu legte er eine<br />

Bescheinigung der Schule vor, dass der Unterricht kostenlos sei. Zudem<br />

reichte Ronny die Absichtserklärung einer Baufirma ein, die ihm im Fall<br />

des erfolgreichen Fortbildungsabschlusses eine Anstellung in Aussicht<br />

stellte. Doch auch dieser Antrag wurde von der Arbeitsagentur mit Verweis<br />

auf eine negative Beschäftigungsprognose abgelehnt.<br />

Nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes im Sommer 2008 nahm Ronny<br />

dann ein Darlehen in Anspruch, begann auf eigene Kosten die Technikerfortbildung,<br />

schloss diese – nach erheblichen Entbehrungen, weiten<br />

Wegstrecken und langen Lerntagen – erfolgreich ab und arbeitet heute<br />

in einem Ingenieurbüro in Sachsen.<br />

Nach Rücksprache mit VDV-Laufbahncoach Frank Günzel, der Ronny<br />

während der Zeit des beruflichen Übergangs intensiv betreute, reichte<br />

VDV-Justitiar Dr. Frank Rybak schließlich Klage gegen den Ablehnungsbescheid<br />

der Arbeitsagentur ein und begründete diese ausführlich.<br />

Entgegen der Auffassung der Arbeitsagentur sei sehr wohl davon<br />

auszugehen gewesen, dass sich Ronnys berufliche Wiedereingliederungschancen<br />

nach Abschluss der Weiterbildung erheblich verbessern<br />

VDV-RECHT<br />

würden. Die entsprechende Beschäftigungsprognose der Arbeitsagentur<br />

sei nämlich fehlerhaft erstellt worden. So hätte beispielsweise der<br />

zuständige Berufsverband einen weitaus größeren Bedarf an Bautechnikern<br />

ermittelt. Zudem sei allein schon durch die Anstellung Ronnys als<br />

Bautechniker bei einem Ingenieurbüro im Sommer 2010 die negative<br />

Beschäftigungsprognose der Arbeitsagentur widerlegt worden.<br />

Das Sozialgericht Dresden folgte der Auffassung des VDV-Justitiars und<br />

verurteilte die Arbeitsagentur, die Weiterbildungskosten für die Ausbildung<br />

zum Staatlich geprüften Bautechniker nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen zu übernehmen. Zudem muss die Arbeitsagentur zwei<br />

Drittel von Ronnys notwendig gewordenen außergerichtlichen Kosten<br />

tragen.<br />

In der Urteilsbegründung unterstrichen die Richter zudem, dass Ronnys<br />

Weiterbildung notwendig war, um ihm eine berufliche Wiedereingliederung<br />

zu ermöglichen. Denn schließlich sei Ronny nach seiner Ausbildung<br />

über einen so langen Zeitraum als Profifußballer beschäftigt<br />

gewesen, dass er aufgrund der technischen Weiterentwicklungen in<br />

seinem erlernten Beruf als Bauzeichner ohne die Weiterbildung wohl<br />

keine Chance auf einen Job in diesem Segment gehabt hätte. Zudem<br />

sei er aufgrund seiner langen beruflichen Ausfallzeit in seinem erlernten<br />

Beruf sogar mit Personen „ohne Berufsabschluss“ gleichzusetzen<br />

gewesen, und diese hätten bekanntermaßen ohnehin nur geringe<br />

Chancen, überhaupt irgendeinen Job zu ergattern.<br />

Ex-Profi Ronny Jank bekommt nun rückwirkend die Kosten für seine<br />

Fortbildung zum Staatlich anerkannten Bautechniker von der<br />

Arbeitsagentur erstattet.<br />

VDV-Tipp:<br />

Fördermöglichkeiten prüfen lassen!<br />

Als Fazit aus dem Urteil, das die VDV für Ronny Jank erwirkt<br />

hat, ergibt sich die dringende Empfehlung für jeden Profi,<br />

rechtzeitig vor dem Übergang in die nachfußballerische Berufslaufbahn<br />

alle möglichen Ansprüche auf Übernahme von<br />

beruflichen Aus- und Fortbildungskosten unabhängig und<br />

professionell von der VDV prüfen zu lassen. Hier geht es um<br />

Fördermittel in erheblicher Höhe! Erster Ansprechpartner ist<br />

VDV-Laufbahncoach Frank Günzel (Telefon 01 72 – 98 33 686).<br />

Infos im Netz: www.spielergewerkschaft.de<br />

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