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AZUBI BASICS Hannover 2018

Das große Ausbildungs-Ratgeber-Buch. Alles, was für den künftigen Azubi wichtig ist: Von der Bewerbung bis zu den ersten Monaten im neuen Ausbildungsbetrieb

Das große Ausbildungs-Ratgeber-Buch. Alles, was für den künftigen Azubi wichtig ist: Von der Bewerbung bis zu den ersten Monaten im neuen Ausbildungsbetrieb

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Alles übers liebe Geld –<br />

Ausbildungsvergütung<br />

Wenn du eine duale Ausbildung beginnst, kannst du dich auf ein monatliches Gehalt<br />

freuen. Die Höhe ist allerdings von mehreren Faktoren abhängig. Es kommt darauf<br />

an, in welcher Region, Branche und welchem Unternehmen du deine Lehre absolvierst.<br />

Laut Berufsbildungsgesetz steht dir eine angemessene Vergütung zu. Der<br />

genaue monatliche Betrag wird in deinem Ausbildungsvertrag festgehalten. Allerdings erhältst<br />

du auf dein Konto den Nettobetrag deines Gehaltes. Was das bedeutet, woraus sich dein Lohn<br />

zusammensetzt und noch weitere wichtige Fakten rund um dein Azubigehalt erfährst du hier.<br />

Wie viel Gehalt bekomme ich?<br />

Die meisten Azubis verdienen während der Lehre ein<br />

Gehalt im dreistelligen Bereich. Jedes Jahr muss dein<br />

Lohn laut Berufsbildungsgesetz etwas ansteigen. In<br />

den meisten Unternehmen richtet sich die Ausbildungsvergütung<br />

nach entsprechenden Tarifen,<br />

falls ein Tarifvertrag mit Betrieb und Gewerkschaft<br />

geschlossen wurde. Gibt es keinen Tarifvertrag, dann<br />

musst du laut Bundesarbeitsgericht trotzdem etwa<br />

80 Prozent des eigentlichen Tarifes bekommen.<br />

Kläre offene Fragen zur Lohnhöhe unbedingt vor<br />

Abschluss des Ausbildungsvertrages mit deinem<br />

Ausbilder. Sachleistungen in Form von Wohnung<br />

oder Nahrungsmitteln können übrigens auf dein<br />

Gehalt angerechnet werden. Mindestens 25 Prozent<br />

stehen dir jedoch als Geld zu. Dein Azubigehalt muss<br />

spätestens am letzten Arbeitstag eines Monats auf<br />

deinem Konto sein.<br />

Was ist mit brutto und netto gemeint?<br />

Dein Azubigehalt wird in Bruttobeträgen angegeben.<br />

Dein Arbeitgeber zieht davon gleich Sozialabgaben<br />

bzw. Steuern ab und bezahlt diese für dich. Was du<br />

auf dein Konto bekommst, ist das Nettogehalt. Aber<br />

keine Panik: Du machst mit deinem Ausbildungsunternehmen<br />

fifty-fifty. Die Steuern und Abgaben<br />

werden zu einem Teil von dir und zu einem Teil von<br />

deinem Arbeitgeber bezahlt. Wenn deine Ausbildungsvergütung<br />

325 Euro und noch weniger beträgt,<br />

dann übernimmt der Arbeitgeber deinen Anteil. Das<br />

bedeutet, dass dein Ausbildungsgehalt brutto gleich<br />

netto entspricht. ABER: Wenn du nur ein kleines<br />

bisschen mehr verdienst, dann werden Sozialabgaben<br />

fällig. Das ist großer Mist, denn dann bleibt<br />

dir fast nichts mehr übrig. Bei einer Ausbildungsvergütung<br />

zwischen 326 und 408 Euro brutto im<br />

Monat lohnt es sich, deinen Arbeitgeber darum zu<br />

bitten, dich für 325 Euro unter Vertrag zu nehmen.<br />

So kannst du überleben und wirst entlastet. Keine<br />

Sorge, das ist rechtlich auf jeden Fall legitim.<br />

Was gehört zu den Sozialabgaben?<br />

Sobald du eine Lehre beginnst, bist du sozialversicherungspflichtig.<br />

Zur Sozialversicherung gehören<br />

die Beträge für die Renten-, Pflege-, Krankenund<br />

Arbeitslosenversicherung. Von den circa 40<br />

Prozent, die du eigentlich von deinem Bruttogehalt<br />

dafür abgezogen bekommst, zahlst du einen Anteil<br />

von nur etwa 20 Prozent. Lediglich bei der Krankenversicherung<br />

kommt extra ein kleiner Abzug dazu,<br />

weil hier dein Arbeitnehmeranteil etwas höher ist.<br />

Diese Sozialabgaben gehen an die zuständigen<br />

Stellen, die da sind: Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung<br />

und Bundesagentur für Arbeit. So<br />

werden diese Abgaben aufgeteilt:<br />

1.<br />

Krankenversicherung: Das Gesetz legt die<br />

Beiträge für die Krankenversicherung fest.<br />

Im Jahr 2017 liegt der Beitragssatz bei 14,6<br />

Prozent deiner Bruttoausbildungsvergütung. Das<br />

bedeutet, dass die Hälfte, plus ein Eigenanteil von<br />

1,1 Prozent deines Lohnes, abgeführt werden. Das<br />

sind insgesamt 8,3 Prozent für die Krankenversicherung,<br />

die abgezogen werden. Allerdings werden<br />

inzwischen von den Krankenkassen immer mehr<br />

Leistungen gekürzt. Für Zahnersatz beispielsweise<br />

musst du selbst tief in die Tasche greifen.<br />

2.<br />

Rentenversicherung: Gesetzlich bist du<br />

dazu verpflichtet, Rentenversicherung zu<br />

bezahlen, um später Rente beziehen zu<br />

können. Der Beitrag liegt im Jahr 2017 bei 18,7 Prozent<br />

der Bruttoausbildungsvergütung, wovon du die<br />

Hälfte, also 9,35 Prozent, bezahlst. Dein Arbeitgeber<br />

meldet dich bei der Deutschen Rentenversicherung<br />

an, von der du einen Sozialversicherungsausweis<br />

und eine Rentenversicherungsnummer bekommst.<br />

3.<br />

Pflegeversicherung: Diese Versicherung<br />

sichert dich finanziell für eine eventuelle<br />

Pflegebedürftigkeit im Alter ab. Du bist<br />

gesetzlich dazu verpflichtet, diese zu bezahlen. Der<br />

Beitragssatz liegt im Jahr 2017 bei 2,55 Prozent<br />

deines Bruttolehrgehalts. Dein Anteil liegt bei 1,275<br />

Prozent, wieder nur bei der Hälfte. Ab dem 23. Lebensjahr<br />

erhöht sich der Beitrag um 0,25 Prozent,<br />

aber nur, wenn du noch keine Kinder hast.<br />

4.<br />

Arbeitslosenversicherung: Weiterhin bist<br />

du per Gesetz dazu verpflichtet, Arbeitslosenversicherungsbeiträge<br />

zu bezahlen. Der<br />

Beitragssatz liegt im Jahr 2017 bei 3 Prozent deiner<br />

Bruttoausbildungsvergütung, wovon du wieder nur<br />

die Hälfte, also 1,5 Prozent, zahlen musst. Wenn du<br />

während der Lehre arbeitslos werden solltest, dann<br />

hast du Anspruch auf Arbeitslosen- bzw. Kurzarbeitergeld,<br />

falls mindestens ein Jahr lang Beiträge zur<br />

Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden.<br />

Was wird noch abgezogen?<br />

Weiterhin werden von deinem Bruttogehalt vom Arbeitgeber<br />

Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschläge<br />

abgezogen, die ans Finanzamt abgeführt<br />

werden. Als Azubi wirst du normalerweise in die<br />

Lohnsteuerklasse 1 eingestuft. Lohnsteuer musst<br />

du aber erst ab einem Bruttoausbildungsgehalt von<br />

mehr als 946 Euro monatlich bezahlen. Vielleicht verdienst<br />

du nicht gleich im ersten Jahr so viel, aber dafür<br />

in den darauffolgenden Jahren. Außerdem werden<br />

Extrazahlungen deines Arbeitgebers, wie Weihnachts-<br />

oder Urlaubsgeld, berücksichtigt und zum<br />

Lohn dazugezählt. Falls Steuern und Solidaritätszuschläge<br />

von deinem Arbeitgeber für dich abgeführt<br />

wurden, dann kannst du mit einer vereinfachten Einkommenssteuererklärung<br />

Ausgaben geltend machen<br />

und bekommst meist die Steuern zurückerstattet.<br />

Was ist eine Lohnfortzahlung?<br />

Im Krankheitsfall zahlt dein Arbeitgeber bis zu<br />

sechs Wochen lang dein normales Nettogehalt<br />

weiter. Wenn du länger krank bist, dann übernimmt<br />

die Krankenkasse die Zahlung eines Krankengeldes.<br />

Dieses fällt allerdings geringer aus, als dein Azubigehalt.<br />

Weiterhin bezahlt dein Arbeitgeber Gehalt<br />

für die Zeit, die du an der Berufsschule verbringst<br />

oder in welcher du deine Prüfungen absolvierst.<br />

Zudem gibt es Lohnfortzahlungen, wenn du deine<br />

Lehre außerhalb deiner Ausbildungsstätte fortführen<br />

musst oder wenn du deine Ausbildung ohne<br />

eigenes Verschulden nicht weiterführen kannst.<br />

Gibt es noch Extras vom Arbeitgeber?<br />

Dein Ausbildungsunternehmen kann freiwillig oder<br />

infolge einer Vereinbarung mit Gewerkschaften bzw.<br />

Arbeitgeberverbänden Extrazahlungen an dich tätigen.<br />

Dazu gehören beispielsweise Weihnachtsgeld<br />

am Ende eines Jahres, Urlaubsgeld in der Ferienzeit<br />

und darüber hinaus vermögenswirksame Leistungen,<br />

Geldanlagen, wie die betriebliche Altersvorsorge oder<br />

Bausparverträge, die vom Unternehmen für dich<br />

gänzlich oder zum Teil abgeführt und auf einem Sparkonto<br />

angehäuft werden. In vielen Fällen bekommst<br />

du vom Staat obendrauf noch eine Prämie dazu,<br />

sodass ein gehöriges Sümmchen zusammenkommt.<br />

Und wenn ich zu wenig verdiene?<br />

Wenn du mit deinem Azubigehalt deinen Lebensunterhalt<br />

nicht bestreiten kannst, weil es einfach zu<br />

wenig ist, dann kannst du Berufsausbildungsbeihilfe<br />

bei der Agentur für Arbeit beantragen. Wenn<br />

du Anspruch hast und sie gewährt wird, hast du<br />

zusätzlich noch die Möglichkeit, einen Antrag auf<br />

Wohngeld oder Mietbeihilfe zu stellen. Wenn du<br />

dich noch in der Ausbildung befindest, bekommen<br />

deine Eltern, bis du 25 Jahre alt wirst, Kindergeld für<br />

dich. Sie sind dazu verpflichtet, es dir auszuzahlen,<br />

wenn du ausziehst. Wenn das Einkommen deiner<br />

Eltern unter einer bestimmten Einkommensgrenze<br />

liegt, dann werden dir staatliche Hilfen gewährt.<br />

Falls sie mehr verdienen, dann sind sie ebenfalls<br />

dazu verpflichtet, dich finanziell zu unterstützen,<br />

solange du dich in der Ausbildung befindest.<br />

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