AZUBI BASICS Hannover 2018
Das große Ausbildungs-Ratgeber-Buch. Alles, was für den künftigen Azubi wichtig ist: Von der Bewerbung bis zu den ersten Monaten im neuen Ausbildungsbetrieb
Das große Ausbildungs-Ratgeber-Buch. Alles, was für den künftigen Azubi wichtig ist: Von der Bewerbung bis zu den ersten Monaten im neuen Ausbildungsbetrieb
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Alles übers liebe Geld –<br />
Ausbildungsvergütung<br />
Wenn du eine duale Ausbildung beginnst, kannst du dich auf ein monatliches Gehalt<br />
freuen. Die Höhe ist allerdings von mehreren Faktoren abhängig. Es kommt darauf<br />
an, in welcher Region, Branche und welchem Unternehmen du deine Lehre absolvierst.<br />
Laut Berufsbildungsgesetz steht dir eine angemessene Vergütung zu. Der<br />
genaue monatliche Betrag wird in deinem Ausbildungsvertrag festgehalten. Allerdings erhältst<br />
du auf dein Konto den Nettobetrag deines Gehaltes. Was das bedeutet, woraus sich dein Lohn<br />
zusammensetzt und noch weitere wichtige Fakten rund um dein Azubigehalt erfährst du hier.<br />
Wie viel Gehalt bekomme ich?<br />
Die meisten Azubis verdienen während der Lehre ein<br />
Gehalt im dreistelligen Bereich. Jedes Jahr muss dein<br />
Lohn laut Berufsbildungsgesetz etwas ansteigen. In<br />
den meisten Unternehmen richtet sich die Ausbildungsvergütung<br />
nach entsprechenden Tarifen,<br />
falls ein Tarifvertrag mit Betrieb und Gewerkschaft<br />
geschlossen wurde. Gibt es keinen Tarifvertrag, dann<br />
musst du laut Bundesarbeitsgericht trotzdem etwa<br />
80 Prozent des eigentlichen Tarifes bekommen.<br />
Kläre offene Fragen zur Lohnhöhe unbedingt vor<br />
Abschluss des Ausbildungsvertrages mit deinem<br />
Ausbilder. Sachleistungen in Form von Wohnung<br />
oder Nahrungsmitteln können übrigens auf dein<br />
Gehalt angerechnet werden. Mindestens 25 Prozent<br />
stehen dir jedoch als Geld zu. Dein Azubigehalt muss<br />
spätestens am letzten Arbeitstag eines Monats auf<br />
deinem Konto sein.<br />
Was ist mit brutto und netto gemeint?<br />
Dein Azubigehalt wird in Bruttobeträgen angegeben.<br />
Dein Arbeitgeber zieht davon gleich Sozialabgaben<br />
bzw. Steuern ab und bezahlt diese für dich. Was du<br />
auf dein Konto bekommst, ist das Nettogehalt. Aber<br />
keine Panik: Du machst mit deinem Ausbildungsunternehmen<br />
fifty-fifty. Die Steuern und Abgaben<br />
werden zu einem Teil von dir und zu einem Teil von<br />
deinem Arbeitgeber bezahlt. Wenn deine Ausbildungsvergütung<br />
325 Euro und noch weniger beträgt,<br />
dann übernimmt der Arbeitgeber deinen Anteil. Das<br />
bedeutet, dass dein Ausbildungsgehalt brutto gleich<br />
netto entspricht. ABER: Wenn du nur ein kleines<br />
bisschen mehr verdienst, dann werden Sozialabgaben<br />
fällig. Das ist großer Mist, denn dann bleibt<br />
dir fast nichts mehr übrig. Bei einer Ausbildungsvergütung<br />
zwischen 326 und 408 Euro brutto im<br />
Monat lohnt es sich, deinen Arbeitgeber darum zu<br />
bitten, dich für 325 Euro unter Vertrag zu nehmen.<br />
So kannst du überleben und wirst entlastet. Keine<br />
Sorge, das ist rechtlich auf jeden Fall legitim.<br />
Was gehört zu den Sozialabgaben?<br />
Sobald du eine Lehre beginnst, bist du sozialversicherungspflichtig.<br />
Zur Sozialversicherung gehören<br />
die Beträge für die Renten-, Pflege-, Krankenund<br />
Arbeitslosenversicherung. Von den circa 40<br />
Prozent, die du eigentlich von deinem Bruttogehalt<br />
dafür abgezogen bekommst, zahlst du einen Anteil<br />
von nur etwa 20 Prozent. Lediglich bei der Krankenversicherung<br />
kommt extra ein kleiner Abzug dazu,<br />
weil hier dein Arbeitnehmeranteil etwas höher ist.<br />
Diese Sozialabgaben gehen an die zuständigen<br />
Stellen, die da sind: Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung<br />
und Bundesagentur für Arbeit. So<br />
werden diese Abgaben aufgeteilt:<br />
1.<br />
Krankenversicherung: Das Gesetz legt die<br />
Beiträge für die Krankenversicherung fest.<br />
Im Jahr 2017 liegt der Beitragssatz bei 14,6<br />
Prozent deiner Bruttoausbildungsvergütung. Das<br />
bedeutet, dass die Hälfte, plus ein Eigenanteil von<br />
1,1 Prozent deines Lohnes, abgeführt werden. Das<br />
sind insgesamt 8,3 Prozent für die Krankenversicherung,<br />
die abgezogen werden. Allerdings werden<br />
inzwischen von den Krankenkassen immer mehr<br />
Leistungen gekürzt. Für Zahnersatz beispielsweise<br />
musst du selbst tief in die Tasche greifen.<br />
2.<br />
Rentenversicherung: Gesetzlich bist du<br />
dazu verpflichtet, Rentenversicherung zu<br />
bezahlen, um später Rente beziehen zu<br />
können. Der Beitrag liegt im Jahr 2017 bei 18,7 Prozent<br />
der Bruttoausbildungsvergütung, wovon du die<br />
Hälfte, also 9,35 Prozent, bezahlst. Dein Arbeitgeber<br />
meldet dich bei der Deutschen Rentenversicherung<br />
an, von der du einen Sozialversicherungsausweis<br />
und eine Rentenversicherungsnummer bekommst.<br />
3.<br />
Pflegeversicherung: Diese Versicherung<br />
sichert dich finanziell für eine eventuelle<br />
Pflegebedürftigkeit im Alter ab. Du bist<br />
gesetzlich dazu verpflichtet, diese zu bezahlen. Der<br />
Beitragssatz liegt im Jahr 2017 bei 2,55 Prozent<br />
deines Bruttolehrgehalts. Dein Anteil liegt bei 1,275<br />
Prozent, wieder nur bei der Hälfte. Ab dem 23. Lebensjahr<br />
erhöht sich der Beitrag um 0,25 Prozent,<br />
aber nur, wenn du noch keine Kinder hast.<br />
4.<br />
Arbeitslosenversicherung: Weiterhin bist<br />
du per Gesetz dazu verpflichtet, Arbeitslosenversicherungsbeiträge<br />
zu bezahlen. Der<br />
Beitragssatz liegt im Jahr 2017 bei 3 Prozent deiner<br />
Bruttoausbildungsvergütung, wovon du wieder nur<br />
die Hälfte, also 1,5 Prozent, zahlen musst. Wenn du<br />
während der Lehre arbeitslos werden solltest, dann<br />
hast du Anspruch auf Arbeitslosen- bzw. Kurzarbeitergeld,<br />
falls mindestens ein Jahr lang Beiträge zur<br />
Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden.<br />
Was wird noch abgezogen?<br />
Weiterhin werden von deinem Bruttogehalt vom Arbeitgeber<br />
Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschläge<br />
abgezogen, die ans Finanzamt abgeführt<br />
werden. Als Azubi wirst du normalerweise in die<br />
Lohnsteuerklasse 1 eingestuft. Lohnsteuer musst<br />
du aber erst ab einem Bruttoausbildungsgehalt von<br />
mehr als 946 Euro monatlich bezahlen. Vielleicht verdienst<br />
du nicht gleich im ersten Jahr so viel, aber dafür<br />
in den darauffolgenden Jahren. Außerdem werden<br />
Extrazahlungen deines Arbeitgebers, wie Weihnachts-<br />
oder Urlaubsgeld, berücksichtigt und zum<br />
Lohn dazugezählt. Falls Steuern und Solidaritätszuschläge<br />
von deinem Arbeitgeber für dich abgeführt<br />
wurden, dann kannst du mit einer vereinfachten Einkommenssteuererklärung<br />
Ausgaben geltend machen<br />
und bekommst meist die Steuern zurückerstattet.<br />
Was ist eine Lohnfortzahlung?<br />
Im Krankheitsfall zahlt dein Arbeitgeber bis zu<br />
sechs Wochen lang dein normales Nettogehalt<br />
weiter. Wenn du länger krank bist, dann übernimmt<br />
die Krankenkasse die Zahlung eines Krankengeldes.<br />
Dieses fällt allerdings geringer aus, als dein Azubigehalt.<br />
Weiterhin bezahlt dein Arbeitgeber Gehalt<br />
für die Zeit, die du an der Berufsschule verbringst<br />
oder in welcher du deine Prüfungen absolvierst.<br />
Zudem gibt es Lohnfortzahlungen, wenn du deine<br />
Lehre außerhalb deiner Ausbildungsstätte fortführen<br />
musst oder wenn du deine Ausbildung ohne<br />
eigenes Verschulden nicht weiterführen kannst.<br />
Gibt es noch Extras vom Arbeitgeber?<br />
Dein Ausbildungsunternehmen kann freiwillig oder<br />
infolge einer Vereinbarung mit Gewerkschaften bzw.<br />
Arbeitgeberverbänden Extrazahlungen an dich tätigen.<br />
Dazu gehören beispielsweise Weihnachtsgeld<br />
am Ende eines Jahres, Urlaubsgeld in der Ferienzeit<br />
und darüber hinaus vermögenswirksame Leistungen,<br />
Geldanlagen, wie die betriebliche Altersvorsorge oder<br />
Bausparverträge, die vom Unternehmen für dich<br />
gänzlich oder zum Teil abgeführt und auf einem Sparkonto<br />
angehäuft werden. In vielen Fällen bekommst<br />
du vom Staat obendrauf noch eine Prämie dazu,<br />
sodass ein gehöriges Sümmchen zusammenkommt.<br />
Und wenn ich zu wenig verdiene?<br />
Wenn du mit deinem Azubigehalt deinen Lebensunterhalt<br />
nicht bestreiten kannst, weil es einfach zu<br />
wenig ist, dann kannst du Berufsausbildungsbeihilfe<br />
bei der Agentur für Arbeit beantragen. Wenn<br />
du Anspruch hast und sie gewährt wird, hast du<br />
zusätzlich noch die Möglichkeit, einen Antrag auf<br />
Wohngeld oder Mietbeihilfe zu stellen. Wenn du<br />
dich noch in der Ausbildung befindest, bekommen<br />
deine Eltern, bis du 25 Jahre alt wirst, Kindergeld für<br />
dich. Sie sind dazu verpflichtet, es dir auszuzahlen,<br />
wenn du ausziehst. Wenn das Einkommen deiner<br />
Eltern unter einer bestimmten Einkommensgrenze<br />
liegt, dann werden dir staatliche Hilfen gewährt.<br />
Falls sie mehr verdienen, dann sind sie ebenfalls<br />
dazu verpflichtet, dich finanziell zu unterstützen,<br />
solange du dich in der Ausbildung befindest.<br />
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