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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit - BIPS

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sicherung entstanden. Sie erlassen die Unfallverhütungsvorschriften, die <strong>der</strong> staatlichen<br />

Genehmigung durch den B<strong>und</strong>esminister für Ar<strong>bei</strong>t <strong>und</strong> Sozialordnung bedürfen. Ihre Aufgaben<br />

sind nunmehr im Sozialgesetzbuch VII (früher in <strong>der</strong> Reichsversicherungsordnung)<br />

geregelt. Eine wichtige Rolle spielen auch die EU-Richtlinien zum Ar<strong>bei</strong>ts- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz.<br />

3. Welches sind die gr<strong>und</strong>legenden Gesetze für den Ar<strong>bei</strong>tsschutz?<br />

Durch die EU-Rahmenrichtlinie "Verbesserung <strong>der</strong> <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes<br />

<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t" vom 12.6.1989 (89/391/EWG), die auch als europäisches<br />

Gr<strong>und</strong>gesetz des Ar<strong>bei</strong>tsschutzes bezeichnet wird, erfolgte in 1996 eine Anpassung des<br />

deutschen Ar<strong>bei</strong>tsschutzrechts. Die wichtigsten Gesetze für den Ar<strong>bei</strong>tsschutz sind nunmehr<br />

• das Ar<strong>bei</strong>tsschutzgesetz (ArbSchG) vom 7.8.1996<br />

• das Ar<strong>bei</strong>tssicherheitsgesetz (ASiG) vom 12.12. 1973<br />

• das Sozialgesetzbuch (SGB) VII in <strong>der</strong> Fassung des Unfallversicherungs-Einordnungsgesetzes<br />

(UVEG) vom 7.8.1996<br />

In diesen Gesetzen werden die gr<strong>und</strong>legenden Pflichten für Ar<strong>bei</strong>tgeber <strong>und</strong> Beschäftigte<br />

sowie die Zuständigkeiten <strong>der</strong> Aufsichtsbehörden festgelegt. Darüber hinaus wurden in <strong>der</strong><br />

Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Ar<strong>bei</strong>tsschutz<br />

vom 4. 12.1996 (BGBl. I S. 1841) vier Verordnungen erlassen:<br />

• Verordnung über <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Benutzung persönlicher<br />

Schutzausrüstungen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t (PSA-Benutzungsverordnung - PSA BV)<br />

• Verordnung über <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz <strong>bei</strong> <strong>der</strong> manuellen Handhabung von<br />

Lasten <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t (Lastenhandhabungsverordnung - LasthandhabV<br />

• Verordnung über <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t an Bildschirmgeräten<br />

(Bildschirmar<strong>bei</strong>tsverordnung - BildscharbV)<br />

• Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung über Ar<strong>bei</strong>tsstätten<br />

4. Welches sind die wichtigsten Regelungen im Ar<strong>bei</strong>tsschutzgesetz?<br />

Das Ar<strong>bei</strong>tsschutzgesetz gilt für alle Tätigkeitsbereiche, für die gewerbliche Wirtschaft, die<br />

Landwirtschaft, die freien Berufe, den öffentlichen Dienst, die Religionsgemeinschaften <strong>und</strong><br />

sonstige Organisationen ohne Erwerbscharakter, <strong>und</strong> es schützt alle Beschäftigten, Ar<strong>bei</strong>tnehmerinnen<br />

<strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer, Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte, ar<strong>bei</strong>tnehmerähnliche Personen<br />

o<strong>der</strong> Beschäftigte in Werkstätten für Behin<strong>der</strong>te gleichermaßen. Ausgenommen sind nur<br />

Hausangestellte in Privathaushalten <strong>und</strong> die in Heimar<strong>bei</strong>t Beschäftigten, die durch das<br />

Heimar<strong>bei</strong>tsgesetz geschützt werden. Dieser vom EU-Recht vorgegebene einheitliche<br />

Anwendungsbereich ist neu im deutschen Recht.<br />

Die wichtigsten Inhalte des Ar<strong>bei</strong>tsschutzgesetzes sind:<br />

• Die gr<strong>und</strong>sätzliche Verantwortlichkeit für den betrieblichen Ar<strong>bei</strong>tsschutz liegt <strong>bei</strong>m<br />

Ar<strong>bei</strong>tgeber. Er muß für eine geeignete Organisation des Ar<strong>bei</strong>tsschutzes in seinem Betrieb<br />

- Dienststellen <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung sind da<strong>bei</strong> den Betrieben gleichgesetzt -<br />

sorgen <strong>und</strong> die erfor<strong>der</strong>lichen Mittel bereitstellen.<br />

• Ar<strong>bei</strong>tsschutzmaßnahmen umfassen die Verhütung von Unfällen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t <strong>und</strong> ar<strong>bei</strong>tsbedingten<br />

Ges<strong>und</strong>heitsgefahren, einschließlich Maßnahmen zur menschengerechten<br />

Gestaltung <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t. Damit folgt das Gesetz dem mo<strong>der</strong>nen Ar<strong>bei</strong>tsschutzbegriff<br />

des EU-Rechts, <strong>der</strong> sich nicht wie das bisherige nationale Recht auf die<br />

Gefahrenabwehr beschränkt, son<strong>der</strong>n alle wesentlichen Aspekte <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t erfaßt.

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