Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit - BIPS
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sicherung entstanden. Sie erlassen die Unfallverhütungsvorschriften, die <strong>der</strong> staatlichen<br />
Genehmigung durch den B<strong>und</strong>esminister für Ar<strong>bei</strong>t <strong>und</strong> Sozialordnung bedürfen. Ihre Aufgaben<br />
sind nunmehr im Sozialgesetzbuch VII (früher in <strong>der</strong> Reichsversicherungsordnung)<br />
geregelt. Eine wichtige Rolle spielen auch die EU-Richtlinien zum Ar<strong>bei</strong>ts- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz.<br />
3. Welches sind die gr<strong>und</strong>legenden Gesetze für den Ar<strong>bei</strong>tsschutz?<br />
Durch die EU-Rahmenrichtlinie "Verbesserung <strong>der</strong> <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes<br />
<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t" vom 12.6.1989 (89/391/EWG), die auch als europäisches<br />
Gr<strong>und</strong>gesetz des Ar<strong>bei</strong>tsschutzes bezeichnet wird, erfolgte in 1996 eine Anpassung des<br />
deutschen Ar<strong>bei</strong>tsschutzrechts. Die wichtigsten Gesetze für den Ar<strong>bei</strong>tsschutz sind nunmehr<br />
• das Ar<strong>bei</strong>tsschutzgesetz (ArbSchG) vom 7.8.1996<br />
• das Ar<strong>bei</strong>tssicherheitsgesetz (ASiG) vom 12.12. 1973<br />
• das Sozialgesetzbuch (SGB) VII in <strong>der</strong> Fassung des Unfallversicherungs-Einordnungsgesetzes<br />
(UVEG) vom 7.8.1996<br />
In diesen Gesetzen werden die gr<strong>und</strong>legenden Pflichten für Ar<strong>bei</strong>tgeber <strong>und</strong> Beschäftigte<br />
sowie die Zuständigkeiten <strong>der</strong> Aufsichtsbehörden festgelegt. Darüber hinaus wurden in <strong>der</strong><br />
Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Ar<strong>bei</strong>tsschutz<br />
vom 4. 12.1996 (BGBl. I S. 1841) vier Verordnungen erlassen:<br />
• Verordnung über <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Benutzung persönlicher<br />
Schutzausrüstungen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t (PSA-Benutzungsverordnung - PSA BV)<br />
• Verordnung über <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz <strong>bei</strong> <strong>der</strong> manuellen Handhabung von<br />
Lasten <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t (Lastenhandhabungsverordnung - LasthandhabV<br />
• Verordnung über <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t an Bildschirmgeräten<br />
(Bildschirmar<strong>bei</strong>tsverordnung - BildscharbV)<br />
• Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung über Ar<strong>bei</strong>tsstätten<br />
4. Welches sind die wichtigsten Regelungen im Ar<strong>bei</strong>tsschutzgesetz?<br />
Das Ar<strong>bei</strong>tsschutzgesetz gilt für alle Tätigkeitsbereiche, für die gewerbliche Wirtschaft, die<br />
Landwirtschaft, die freien Berufe, den öffentlichen Dienst, die Religionsgemeinschaften <strong>und</strong><br />
sonstige Organisationen ohne Erwerbscharakter, <strong>und</strong> es schützt alle Beschäftigten, Ar<strong>bei</strong>tnehmerinnen<br />
<strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer, Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte, ar<strong>bei</strong>tnehmerähnliche Personen<br />
o<strong>der</strong> Beschäftigte in Werkstätten für Behin<strong>der</strong>te gleichermaßen. Ausgenommen sind nur<br />
Hausangestellte in Privathaushalten <strong>und</strong> die in Heimar<strong>bei</strong>t Beschäftigten, die durch das<br />
Heimar<strong>bei</strong>tsgesetz geschützt werden. Dieser vom EU-Recht vorgegebene einheitliche<br />
Anwendungsbereich ist neu im deutschen Recht.<br />
Die wichtigsten Inhalte des Ar<strong>bei</strong>tsschutzgesetzes sind:<br />
• Die gr<strong>und</strong>sätzliche Verantwortlichkeit für den betrieblichen Ar<strong>bei</strong>tsschutz liegt <strong>bei</strong>m<br />
Ar<strong>bei</strong>tgeber. Er muß für eine geeignete Organisation des Ar<strong>bei</strong>tsschutzes in seinem Betrieb<br />
- Dienststellen <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung sind da<strong>bei</strong> den Betrieben gleichgesetzt -<br />
sorgen <strong>und</strong> die erfor<strong>der</strong>lichen Mittel bereitstellen.<br />
• Ar<strong>bei</strong>tsschutzmaßnahmen umfassen die Verhütung von Unfällen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t <strong>und</strong> ar<strong>bei</strong>tsbedingten<br />
Ges<strong>und</strong>heitsgefahren, einschließlich Maßnahmen zur menschengerechten<br />
Gestaltung <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t. Damit folgt das Gesetz dem mo<strong>der</strong>nen Ar<strong>bei</strong>tsschutzbegriff<br />
des EU-Rechts, <strong>der</strong> sich nicht wie das bisherige nationale Recht auf die<br />
Gefahrenabwehr beschränkt, son<strong>der</strong>n alle wesentlichen Aspekte <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t erfaßt.