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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit - BIPS

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an<strong>der</strong>em mit Mitglie<strong>der</strong>n des Betriebsrats, Betriebsärzten, <strong>Sicherheit</strong>sfachkräften <strong>und</strong><br />

<strong>Sicherheit</strong>sbeauftragten besetzt wird.<br />

Bitte beachten Sie!<br />

In Deutschland ist <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsschutz durch staatliche Vorschriften <strong>und</strong> die Regelungen<br />

<strong>der</strong> Berufsgenossenschaften zur Unfallverhütung geprägt ("duales System").<br />

Staatliche Ar<strong>bei</strong>tsschutzvorschriften richten sich gegen je<strong>der</strong>mann. Die Vorschriften <strong>der</strong><br />

Unfallversicherungsträger binden unmittelbar nur die Mitgliedsunternehmen <strong>und</strong> <strong>der</strong>en<br />

Beschäftigte, die gegen Ar<strong>bei</strong>ts- <strong>und</strong> Wegeunfälle <strong>und</strong> gegen Berufskrankheiten versichert<br />

sind.<br />

Überwachung <strong>und</strong> Durchführung des staatlichen Ar<strong>bei</strong>tsschutzes ist Aufgabe <strong>der</strong><br />

Gewerbeaufsicht <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>.<br />

Die gesetzliche Unfallversicherung soll Ar<strong>bei</strong>tsunfälle <strong>und</strong> Berufskrankheiten verhüten.<br />

Nach Eintritt eines Schadenfalles (Ar<strong>bei</strong>ts- o<strong>der</strong> Wegeunfall, Berufskrankheit) entschädigt<br />

sie den Verletzten o<strong>der</strong> dessen Angehörige.<br />

Der überbetriebliche Ar<strong>bei</strong>tsschutz besteht aus <strong>der</strong> staatlichen Gewerbeaufsicht <strong>und</strong> den<br />

technischen Aufsichtsdiensten <strong>der</strong> Unfallversicherungsträger. Die von den Berufsgenossenschaften<br />

als Unfallversicherungsträger erlassenen Unfallverhütungsvorschriften (UVV)<br />

binden die Mitgliedsunternehmen <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Beschäftigte.<br />

Der Unternehmer ist für den betrieblichen Ar<strong>bei</strong>ts- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz verantwortlich.<br />

Er hat nach den gesetzlichen Vorschriften <strong>und</strong> den Unfallverhütungsvorschriften <strong>der</strong><br />

Berufsgenossenschaften <strong>Sicherheit</strong>sfachkräfte <strong>und</strong> Betriebsärzte zu bestellen. Einige<br />

Berufsgenossenschaften bieten mit dem sog. Unternehmermodell alternative sicherheitstechnische<br />

Betreuungsmöglichkeiten an.<br />

Literatur:<br />

(1) Skiba, R.: Taschenbuch Ar<strong>bei</strong>tssicherheit, 9. neubearb. Aufl., Bielefeld : Erich Schmidt,<br />

1997<br />

(2) Halbach, G. u.a.: Übersicht über das Ar<strong>bei</strong>tsrecht, hrsg. vom B<strong>und</strong>esministerium für<br />

Ar<strong>bei</strong>t <strong>und</strong> Sozialordnung (Stand: 1.1.1997), Bonn<br />

(3) B<strong>und</strong>esministerium für Ar<strong>bei</strong>t <strong>und</strong> Sozialordnung (Hrsg.): Übersicht über das Sozialrecht<br />

(Stand: 1.1.1997), Bonn<br />

(4) Brock, G.: Unfallversicherung im Überblick. Erläuterungen für Praktiker, Neuwied u.a.:<br />

Luchterhand, 1996<br />

(5) B<strong>und</strong>esanstalt für Ar<strong>bei</strong>tsschutz <strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tsmedizin (Hrsg.), Handbuch für<br />

Betriebsberater <strong>der</strong> Handwerksorganisationen, bear<strong>bei</strong>tet von Larisch, J.; Hien, W.;<br />

Hedden, Gifhorn: Heizmann, 1997

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