I Kurz gemeldet .Kurz gemeldet . Kurz gemeldet - Bundesverband ...
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6<br />
Pilotversuch Teil II:<br />
Schwerguttransporte meiden nach wie<br />
vor die Wasserstraße<br />
Die Einbindung der Binnenschiffahrt in<br />
den Schwerguttransport gestaltet sich<br />
schwieriger, als Politiker, Administration<br />
und einige Verbandsfunktionäre<br />
gedacht hatten. Bekanntlich hatten die<br />
beiden Bundesverbände der deutschen<br />
Binnenschiffahrt seit Jahren<br />
versucht, Politik und Verwaltung zu<br />
bewegen, die Verwaltungsvorschrift<br />
zur Straßenverkehrsordnung, wonach<br />
bei Genehmigungen für Schwerguttransporte<br />
auf der Straße u. a. zu prüfen<br />
ist, ob dieser Transport nicht unter<br />
zumutbaren Bedingungen auf der<br />
Wasserstraße erfolgen kann, auch in<br />
der Praxis anzuwenden. Dies ist, von<br />
Kesseltransport auf dem Rhein<br />
einzelnen sporadischen Fällen abgesehen,<br />
seit Jahrzehnten nicht der Fall.<br />
In einer mehrstufigen Folge von Pilotversuchen<br />
sollte ein praxisnahes Verfahren<br />
für Prüfung und Genehmigung<br />
entwickelt werden. Die zweite Phase<br />
wurde unter Beteiligung von Straßenverkehrsbehörden<br />
in Brandenburg,<br />
Baden-Württemberg und Nordrhein-<br />
Westfalen im November 1999 durchgeführt.<br />
Das Ergebnis war niederschmetternd.<br />
Nicht in einem einzigen<br />
Fall kam es zu einem Transport auf<br />
der Wasserstraße. Die Gründe dafür<br />
sind mannigfaltig: Vermeidungsstrategien<br />
der Spediteure, die einer vergleichenden<br />
Prüfung zur Binnenschiffahrt<br />
durch Wechsel der Genehmigungsbehörde<br />
aus dem Weg gingen, oder<br />
die Verteuerung des Schiffstransportes<br />
durch die hohen Umschlagkosten.<br />
Das Genehmigungsverfahren sah vor,<br />
daß nur solche Straßentransporte abgelehnt<br />
werden sollten, bei denen der<br />
Schiffstransport zu günstigeren oder<br />
gleichen Preisen wie beim Straßentransport<br />
möglich gewesen wäre. Die<br />
durch den Straßengütertransport verursachte<br />
Belastung für die Allgemeinheit<br />
wurde dagegen nicht bewertet.<br />
Die Tatsache, daß Schiffstransporte<br />
keine Schäden an Straßen und<br />
Brücken verursachen, keine Reparaturkosten<br />
entstehen, Straßen nicht gesperrt,<br />
Oberleitungen nicht abgebaut,<br />
Brücken nicht stabilisiert und Bäume<br />
nicht gefällt werden müssen, hat keine<br />
Rolle gespielt.<br />
Die in der Verwaltungsvorschrift geforderte<br />
Zumutbarkeit hat sich allein auf<br />
die Preisgleichheit bezogen. Das war<br />
zu wenig. Erstaunlich auch, daß bei<br />
den vielen Schwerguttransporten nur<br />
in 15 Fällen die Binnenschiffahrt eingeschaltet<br />
wurde.<br />
Die Verantwortlichen in Bund und<br />
Ländern sowie in der Binnenschiffahrt<br />
müssen nun in einer sorgfältigen Analyse<br />
eine Bewertung des Ergebnisses<br />
vornehmen und die Konsequenzen für<br />
das weitere Verfahren ziehen. Die<br />
können in einer flächendeckenden<br />
und einheitlichen Praxis des Prüfverfahrens<br />
liegen, in der die Zumutbarkeit<br />
nicht allein am Preis, sondern<br />
auch an volkswirtschaftlichen Kriterien<br />
gemessen wird. Eine andere Alternative<br />
wäre die Kapitulation vor der Verwaltungsvorschrift<br />
und damit die Resignation.<br />
I<br />
Kabotage:<br />
Antragsinflation<br />
für Ostschiffe<br />
Die Zahl der Anträge von Kabotagefahrten<br />
und Drittlandverkehre für Ostschiffe<br />
hat in den letzten Monaten dramatisch<br />
zugenommen. Daneben werden<br />
Klagen aus der Partikulierschifffahrt<br />
über ungenehmigte Verkehre<br />
von Schiffen aus Polen und Tschechien<br />
sowie aus den Donauanliegerstaaten<br />
immer lauter. Hintergrund dafür ist<br />
einerseits die unbefriedigende Frachtensituation,<br />
unter der deutsche Schifffahrtsunternehmen<br />
leiden, und andererseits<br />
die Tatsache, daß Schiffe aus<br />
Osteuropa wegen ihrer günstigeren<br />
Kostenstrukturen zu Preisen fahren,<br />
die deutlich unter den Kosten westeuropäischer<br />
Schiffe liegen.<br />
Kritik wird in der Schiffahrt an einigen<br />
Wasser- und Schiffahrtsverwaltungen<br />
geübt, die derartige Verstöße nicht<br />
feststellen. Dabei wird häufig die Frage<br />
gestellt, ob bei den Eingangsschleusen<br />
zum deutschen Wasserstraßennetz<br />
auf Kontrollen verzichtet<br />
oder gar bewußt weggeschaut wird.<br />
Während bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />
Süd in Würzburg im<br />
Jahre 1999 192 Anzeigen gemacht<br />
und Bußgeldbescheide versandt wurden,<br />
melden die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen<br />
West in Münster und<br />
Mitte in Hannover Fehlanzeige.<br />
Der BDB hat daher in den letzten Tagen<br />
dem Bundesverkehrsministerium<br />
einige konkrete Fälle über Verstöße<br />
von Ostschiffen <strong>gemeldet</strong> und<br />
grundsätzlich um eine verbesserte<br />
Kontrolle sowie empfindliche Sanktionen<br />
bei festgestellten Verstößen gebeten.<br />
Wenn das Berliner Verkehrsministerium<br />
die deutsche Binnenschiffahrt<br />
unterstützen will, müssen<br />
solche verbotswidrigen Transporte<br />
auch strikt unterbunden werden.<br />
Auch die Gemischten Ausschüsse<br />
nach den bilateralen Verträgen mit<br />
den mittel- und osteuropäischen Staaten<br />
beschäftigen sich regelmäßig mit<br />
den Verstößen im Drittlandverkehr. Im<br />
Vorgriff auf die Liberalisierung nach<br />
Beitritt von Oststaaten in die Europäische<br />
Union nehmen es manche Unternehmen<br />
nicht mehr so genau mit<br />
dem EU-Recht und den Bestimmungen<br />
bestehender Verträge. Nur empfindliche<br />
Kontrollen und Sanktionen<br />
helfen da. I