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I Kurz gemeldet .Kurz gemeldet . Kurz gemeldet - Bundesverband ...

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6<br />

Pilotversuch Teil II:<br />

Schwerguttransporte meiden nach wie<br />

vor die Wasserstraße<br />

Die Einbindung der Binnenschiffahrt in<br />

den Schwerguttransport gestaltet sich<br />

schwieriger, als Politiker, Administration<br />

und einige Verbandsfunktionäre<br />

gedacht hatten. Bekanntlich hatten die<br />

beiden Bundesverbände der deutschen<br />

Binnenschiffahrt seit Jahren<br />

versucht, Politik und Verwaltung zu<br />

bewegen, die Verwaltungsvorschrift<br />

zur Straßenverkehrsordnung, wonach<br />

bei Genehmigungen für Schwerguttransporte<br />

auf der Straße u. a. zu prüfen<br />

ist, ob dieser Transport nicht unter<br />

zumutbaren Bedingungen auf der<br />

Wasserstraße erfolgen kann, auch in<br />

der Praxis anzuwenden. Dies ist, von<br />

Kesseltransport auf dem Rhein<br />

einzelnen sporadischen Fällen abgesehen,<br />

seit Jahrzehnten nicht der Fall.<br />

In einer mehrstufigen Folge von Pilotversuchen<br />

sollte ein praxisnahes Verfahren<br />

für Prüfung und Genehmigung<br />

entwickelt werden. Die zweite Phase<br />

wurde unter Beteiligung von Straßenverkehrsbehörden<br />

in Brandenburg,<br />

Baden-Württemberg und Nordrhein-<br />

Westfalen im November 1999 durchgeführt.<br />

Das Ergebnis war niederschmetternd.<br />

Nicht in einem einzigen<br />

Fall kam es zu einem Transport auf<br />

der Wasserstraße. Die Gründe dafür<br />

sind mannigfaltig: Vermeidungsstrategien<br />

der Spediteure, die einer vergleichenden<br />

Prüfung zur Binnenschiffahrt<br />

durch Wechsel der Genehmigungsbehörde<br />

aus dem Weg gingen, oder<br />

die Verteuerung des Schiffstransportes<br />

durch die hohen Umschlagkosten.<br />

Das Genehmigungsverfahren sah vor,<br />

daß nur solche Straßentransporte abgelehnt<br />

werden sollten, bei denen der<br />

Schiffstransport zu günstigeren oder<br />

gleichen Preisen wie beim Straßentransport<br />

möglich gewesen wäre. Die<br />

durch den Straßengütertransport verursachte<br />

Belastung für die Allgemeinheit<br />

wurde dagegen nicht bewertet.<br />

Die Tatsache, daß Schiffstransporte<br />

keine Schäden an Straßen und<br />

Brücken verursachen, keine Reparaturkosten<br />

entstehen, Straßen nicht gesperrt,<br />

Oberleitungen nicht abgebaut,<br />

Brücken nicht stabilisiert und Bäume<br />

nicht gefällt werden müssen, hat keine<br />

Rolle gespielt.<br />

Die in der Verwaltungsvorschrift geforderte<br />

Zumutbarkeit hat sich allein auf<br />

die Preisgleichheit bezogen. Das war<br />

zu wenig. Erstaunlich auch, daß bei<br />

den vielen Schwerguttransporten nur<br />

in 15 Fällen die Binnenschiffahrt eingeschaltet<br />

wurde.<br />

Die Verantwortlichen in Bund und<br />

Ländern sowie in der Binnenschiffahrt<br />

müssen nun in einer sorgfältigen Analyse<br />

eine Bewertung des Ergebnisses<br />

vornehmen und die Konsequenzen für<br />

das weitere Verfahren ziehen. Die<br />

können in einer flächendeckenden<br />

und einheitlichen Praxis des Prüfverfahrens<br />

liegen, in der die Zumutbarkeit<br />

nicht allein am Preis, sondern<br />

auch an volkswirtschaftlichen Kriterien<br />

gemessen wird. Eine andere Alternative<br />

wäre die Kapitulation vor der Verwaltungsvorschrift<br />

und damit die Resignation.<br />

I<br />

Kabotage:<br />

Antragsinflation<br />

für Ostschiffe<br />

Die Zahl der Anträge von Kabotagefahrten<br />

und Drittlandverkehre für Ostschiffe<br />

hat in den letzten Monaten dramatisch<br />

zugenommen. Daneben werden<br />

Klagen aus der Partikulierschifffahrt<br />

über ungenehmigte Verkehre<br />

von Schiffen aus Polen und Tschechien<br />

sowie aus den Donauanliegerstaaten<br />

immer lauter. Hintergrund dafür ist<br />

einerseits die unbefriedigende Frachtensituation,<br />

unter der deutsche Schifffahrtsunternehmen<br />

leiden, und andererseits<br />

die Tatsache, daß Schiffe aus<br />

Osteuropa wegen ihrer günstigeren<br />

Kostenstrukturen zu Preisen fahren,<br />

die deutlich unter den Kosten westeuropäischer<br />

Schiffe liegen.<br />

Kritik wird in der Schiffahrt an einigen<br />

Wasser- und Schiffahrtsverwaltungen<br />

geübt, die derartige Verstöße nicht<br />

feststellen. Dabei wird häufig die Frage<br />

gestellt, ob bei den Eingangsschleusen<br />

zum deutschen Wasserstraßennetz<br />

auf Kontrollen verzichtet<br />

oder gar bewußt weggeschaut wird.<br />

Während bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />

Süd in Würzburg im<br />

Jahre 1999 192 Anzeigen gemacht<br />

und Bußgeldbescheide versandt wurden,<br />

melden die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen<br />

West in Münster und<br />

Mitte in Hannover Fehlanzeige.<br />

Der BDB hat daher in den letzten Tagen<br />

dem Bundesverkehrsministerium<br />

einige konkrete Fälle über Verstöße<br />

von Ostschiffen <strong>gemeldet</strong> und<br />

grundsätzlich um eine verbesserte<br />

Kontrolle sowie empfindliche Sanktionen<br />

bei festgestellten Verstößen gebeten.<br />

Wenn das Berliner Verkehrsministerium<br />

die deutsche Binnenschiffahrt<br />

unterstützen will, müssen<br />

solche verbotswidrigen Transporte<br />

auch strikt unterbunden werden.<br />

Auch die Gemischten Ausschüsse<br />

nach den bilateralen Verträgen mit<br />

den mittel- und osteuropäischen Staaten<br />

beschäftigen sich regelmäßig mit<br />

den Verstößen im Drittlandverkehr. Im<br />

Vorgriff auf die Liberalisierung nach<br />

Beitritt von Oststaaten in die Europäische<br />

Union nehmen es manche Unternehmen<br />

nicht mehr so genau mit<br />

dem EU-Recht und den Bestimmungen<br />

bestehender Verträge. Nur empfindliche<br />

Kontrollen und Sanktionen<br />

helfen da. I

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