Juni 2018 / Ost
Das HEV-Magazin geht adressiert per Post an die Mitglieder des HEV (Hauseigentümer) im Kanton Solothurn, an Immobilientreuhänder, Verwaltungen, Banken, Versicherungen, Architekten, Unternehmen des Baugewerbes, Amtsstellen. Das HEV-Magazin des Kantons Solothurn erscheint 4x im Jahr in drei Regionen.
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Ratgeber<br />
Einkommen gleich hoch ist wie dasjenige<br />
des bisherigen Mieters. Als Faustregel gilt,<br />
dass der Mietzins nicht mehr als ein Drittel<br />
des Netto-Monatslohnes betragen soll.<br />
Garantiert eine zahlungsfähige Drittperson<br />
unbeschränkt für die Zahlung sämtlicher<br />
aus dem Mietverhältnis entstehenden<br />
Schulden des Mietinteressenten, so<br />
gilt dieser als zahlungsfähig.<br />
Wie erwähnt muss der Ersatzmieter bereit<br />
sein, das Mietverhältnis zu den gleichen<br />
Bedingungen zu übernehmen. Nicht tauglich<br />
ist daher z.B. einer, welcher das Mietverhältnis<br />
nur mit einer reduzierten Kaution<br />
übernehmen würde.<br />
Der Mieter muss dem Vermieter einen zumutbaren und zahlungsfähigen Ersatzmieter vorschlagen,<br />
welcher bereit ist, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Dann<br />
ist eine Rückgabe des Schlüssels mit anschliessender Übergabe an den Ersatzmieter möglich.<br />
Zahlungsfähig ist ein Ersatzmieter dann,<br />
wenn er Gewähr für eine pünktliche Bezahlung<br />
von Mietzins und Nebenkosten<br />
bieten kann. Falls Betreibungen oder Verlustscheine<br />
in erheblichem Umfange vorliegen,<br />
so ist dies nicht der Fall.<br />
Dennoch ist nicht erforderlich, dass sein<br />
Welche Pflichten treffen den Vermieter<br />
bei einer vorzeitigen Rückgabe der<br />
Mietsache?<br />
Dem Vermieter obliegt gemäss Art. 264<br />
Abs. 3 lit. b OR eine Schadenminderungspflicht.<br />
Dies bedeutet, dass der Vermieter<br />
sich seinerseits gemeinsam mit dem ausziehenden<br />
Mieter bemühen muss, einen<br />
Leerstand des Mietobjekts zu vermeiden.<br />
Aus diesem Grund muss er insbesondere<br />
die vom Mieter gemeldeten Interessenten<br />
umgehend und gewissenhaft prüfen und<br />
die erste Gelegenheit für eine zumutbare<br />
Übertragung des Mietvertrags an einen<br />
neuen Mieter nutzen.<br />
Zudem ist der Vermieter gehalten, diejenigen<br />
Kosten vom geschuldeten Mietzins<br />
abzuziehen, welche aufgrund der vorzeitigen<br />
Rückgabe nicht angefallen sind (wie<br />
z.B. Nebenkosten) und die Mietsache in<br />
den für den vertragsgemässen Gebrauch<br />
tauglichen Zustand zu bringen.<br />
Verantwortlich: Mario Chirico, HEV Grenchen<br />
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