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Allersberg Mai 2018

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Verabschiedung<br />

1. Bürgermeister Horndasch verabschiedet Marktrat Thomas Schröder mit<br />

folgenden Worten:<br />

„Im Namen der Marktgemeinde und unserer Bürger möchte ich mich bei<br />

Marktrat Thomas Schröder für sein langjähriges Wirken im Gemeinderat<br />

bedanken. Herr Schröder war von 2000 bis 2002 als Nachrücker für den<br />

verstorbenen Marktrat Karl Lukas und dann von 2004 bis <strong>2018</strong> Marktrat für<br />

die Fraktion der Freien Wähler und seit 2015 auch deren Fraktionssprecher.<br />

Als solcher vertrat er nicht nur die Interessen der Altgemeinde Ebenried,<br />

seines Heimatorts, sondern die aller Bürger unserer Gemeinde.<br />

Durch seine ausgleichende, humorvolle und immer konstruktive Art hat er<br />

sich bleibende Verdienste erworben. Seine Begründung für den vorzeitigen<br />

Rücktritt, den in letzter Zeit gestiegenen Anforderungen an das Amt aus Zeitgründen<br />

zusätzlich zu seinem Beruf nicht mehr gerecht werden zu können,<br />

verdient unser aller Respekt und Anerkennung. Die aus seiner Sicht notwendige<br />

Konsequenz, das Amt in jüngere Hände zu übergeben bei gleichzeitigem<br />

Bedauern, die anstehenden großen Weichenstellungen nicht mehr selber<br />

mitgestalten zu können, zeugen von Pflichtbewusstsein und persönlicher<br />

Souveränität.<br />

Wir wünschen Thomas Schröder alles Gute und sind uns sicher, dass er auch<br />

als Gemeinderat „i.R.“ weiterhin an unserem Gemeinwesen mitwirken wird!<br />

1. Bürgermeister Horndasch verleiht Thomas Schröder die Bürgermedaille in Silber.<br />

Sitzung des Bauausschusses vom 28. März <strong>2018</strong><br />

Top 1: Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 10<br />

„Südlich des Wachtgrabens“ (Beschlussvorlage liegt bei)<br />

Sachverhalt:<br />

Im Rahmen der in der Zeit bis 19. März <strong>2018</strong> durchgeführten frühzeitigen<br />

Beteiligung von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der<br />

Nachbargemeinden gingen 12 Stellungnahmen beim Markt <strong>Allersberg</strong> ein.<br />

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung gingen keine Stellungnahmen ein.<br />

Eine Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Beschlussvorschlag wurde<br />

als Sitzungsvorlage übersandt.<br />

Beschluss:<br />

Die eingegangenen Stellungnahmen für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 10 „Südlich des Wachtgrabens“ für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nr.<br />

686/37, 685/1 mit 685/6 und 685/2, Gemarkung <strong>Allersberg</strong> werden zur Kenntnis<br />

genommen und die Anmerkungen im weiteren Verfahren berücksichtigt.<br />

Die Ausschussmitglieder billigen den vorgelegten Entwurf der Änderung<br />

(Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 10 „Südlicher Wachtgraben“. Die<br />

Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung des Planentwurfs<br />

nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmung: angenommen mit 4 zu 2<br />

Top 2: Bauanträge und Bauvoranfragen<br />

Top 2.1. Hahnel Kerstin und Robert; Nutzungsänderung für die<br />

Erweiterung und Umnutzung einer Scheune zu einer Werkstatt,<br />

Reckenstetten 10a<br />

Sachverhalt:<br />

TA Haußner erläutert das Vorhaben innerhalb der Ortschaft. Es wird nur ein<br />

Stellplatz für die Wohn- und Gewerbenutzung ausgewiesen. Die weiteren<br />

notwendigen Stellplätze können nicht nachgewiesen werden. Zudem sind der<br />

Verwaltung Parkprobleme am Grundstück bekannt. Es wird vorgeschlagen,<br />

das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.<br />

Beschluss:<br />

Die Ausschussmitglieder beschließen das gemeindliche Einvernehmen zur<br />

Nutzungsänderung von Kerstin und Robert Hahnel, für die Erweiterung und<br />

Umnutzung einer Scheune zu einer Werkstatt auf dem Grundstück Reckenstetten<br />

10a, Fl.Nr. 954/3, Gmkg. Ebenried, zu erteilen.<br />

Abstimmung:<br />

einstimmig abgelehnt<br />

Top 2.2. PG Wohnen in <strong>Allersberg</strong> GmbH & Co. KG,<br />

Röthenbach; Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines<br />

Mehrfamilienhauses mit 21 Wohneinheiten und Tiefgarage,<br />

Sandstraße 13<br />

Sachverhalt:<br />

TA Haußner erläutert das Vorhaben innerhalb im Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplans Nr. 5 „An der Freystädter Straße“. Der Antragsteller fragt u.<br />

a. an, ob das Vorhaben gegebenenfalls unter Erteilung einer Befreiung von<br />

der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl und von den Baugrenzen,<br />

bauplanungsrechtlich zulässig sei. Weiter wird abgefragt, ob fünf Stellplätze<br />

abgelöst werden können. Für die abweichende Dachform und –neigung der<br />

Dachgauben seien ebenfalls Befreiungen notwendig.<br />

TA Haußner geht ausführlich auf die Themen Nachbarbeteiligung,<br />

Erschließung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Grabenverlauf ein.<br />

1. Bürgermeister Horndasch informiert zusätzlich über eine am 23. März<br />

<strong>2018</strong> stattgefundene Informationsveranstaltung des Investors in der Rothseehalle,<br />

zu der Anlieger und Markträte geladen wurden.<br />

Beschluss:<br />

Die Ausschussmitglieder beschließen, das gemeindliche Einvernehmen<br />

zum Antrag auf Vorbescheid der PG Wohnen in <strong>Allersberg</strong> GmbH & Co. KG,<br />

Röthenbach, für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 21 Wohneinheiten<br />

und Tiefgarage, auf dem Grundstück Sandstraße 13, Fl.Nr. 391/14,<br />

Gmkg. <strong>Allersberg</strong>, mit den Befreiungen von den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplans Nr. 5 „An der Freystädter Straße“ für<br />

• die Überschreitung der westlichen Baugrenze um 16,00 m<br />

• die Überschreitung der südlichen Baugrenze um 9,00 m<br />

• die Überschreitung der Grundflächenzahl<br />

• die Überschreitung der Geschossflächenzahl<br />

• die abweichende Dachform und –neigung der Dachgauben sowie<br />

• der Abweichung, dass fünf Stellplätze außerhalb des förmlich festgelegten<br />

Sanierungsgebiets abgelöst werden können<br />

• der Ablöse von 5 Stellplätzen und<br />

• der Abweichung für die verkürzte Ausführung der Stellplätze mit 5,00 m<br />

zu erteilen. Weiterhin sollen folgende Maßgaben beachtet werden:<br />

Spätestens mit Vorlage der Bauanträge ist, eine Rohrnetzberechnung zur<br />

Beurteilung der Abwasserbeseitigung vorzulegen.<br />

Es soll eine Rückhaltung der Niederschlagswässer berücksichtigt werden.<br />

Abstimmung: angenommen mit 5 zu 1<br />

6<br />

MARKT ALLERSBERG • MAI <strong>2018</strong>

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