Allersberg Mai 2018
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Verabschiedung<br />
1. Bürgermeister Horndasch verabschiedet Marktrat Thomas Schröder mit<br />
folgenden Worten:<br />
„Im Namen der Marktgemeinde und unserer Bürger möchte ich mich bei<br />
Marktrat Thomas Schröder für sein langjähriges Wirken im Gemeinderat<br />
bedanken. Herr Schröder war von 2000 bis 2002 als Nachrücker für den<br />
verstorbenen Marktrat Karl Lukas und dann von 2004 bis <strong>2018</strong> Marktrat für<br />
die Fraktion der Freien Wähler und seit 2015 auch deren Fraktionssprecher.<br />
Als solcher vertrat er nicht nur die Interessen der Altgemeinde Ebenried,<br />
seines Heimatorts, sondern die aller Bürger unserer Gemeinde.<br />
Durch seine ausgleichende, humorvolle und immer konstruktive Art hat er<br />
sich bleibende Verdienste erworben. Seine Begründung für den vorzeitigen<br />
Rücktritt, den in letzter Zeit gestiegenen Anforderungen an das Amt aus Zeitgründen<br />
zusätzlich zu seinem Beruf nicht mehr gerecht werden zu können,<br />
verdient unser aller Respekt und Anerkennung. Die aus seiner Sicht notwendige<br />
Konsequenz, das Amt in jüngere Hände zu übergeben bei gleichzeitigem<br />
Bedauern, die anstehenden großen Weichenstellungen nicht mehr selber<br />
mitgestalten zu können, zeugen von Pflichtbewusstsein und persönlicher<br />
Souveränität.<br />
Wir wünschen Thomas Schröder alles Gute und sind uns sicher, dass er auch<br />
als Gemeinderat „i.R.“ weiterhin an unserem Gemeinwesen mitwirken wird!<br />
1. Bürgermeister Horndasch verleiht Thomas Schröder die Bürgermedaille in Silber.<br />
Sitzung des Bauausschusses vom 28. März <strong>2018</strong><br />
Top 1: Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 10<br />
„Südlich des Wachtgrabens“ (Beschlussvorlage liegt bei)<br />
Sachverhalt:<br />
Im Rahmen der in der Zeit bis 19. März <strong>2018</strong> durchgeführten frühzeitigen<br />
Beteiligung von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der<br />
Nachbargemeinden gingen 12 Stellungnahmen beim Markt <strong>Allersberg</strong> ein.<br />
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung gingen keine Stellungnahmen ein.<br />
Eine Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Beschlussvorschlag wurde<br />
als Sitzungsvorlage übersandt.<br />
Beschluss:<br />
Die eingegangenen Stellungnahmen für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 10 „Südlich des Wachtgrabens“ für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nr.<br />
686/37, 685/1 mit 685/6 und 685/2, Gemarkung <strong>Allersberg</strong> werden zur Kenntnis<br />
genommen und die Anmerkungen im weiteren Verfahren berücksichtigt.<br />
Die Ausschussmitglieder billigen den vorgelegten Entwurf der Änderung<br />
(Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 10 „Südlicher Wachtgraben“. Die<br />
Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung des Planentwurfs<br />
nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />
Abstimmung: angenommen mit 4 zu 2<br />
Top 2: Bauanträge und Bauvoranfragen<br />
Top 2.1. Hahnel Kerstin und Robert; Nutzungsänderung für die<br />
Erweiterung und Umnutzung einer Scheune zu einer Werkstatt,<br />
Reckenstetten 10a<br />
Sachverhalt:<br />
TA Haußner erläutert das Vorhaben innerhalb der Ortschaft. Es wird nur ein<br />
Stellplatz für die Wohn- und Gewerbenutzung ausgewiesen. Die weiteren<br />
notwendigen Stellplätze können nicht nachgewiesen werden. Zudem sind der<br />
Verwaltung Parkprobleme am Grundstück bekannt. Es wird vorgeschlagen,<br />
das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.<br />
Beschluss:<br />
Die Ausschussmitglieder beschließen das gemeindliche Einvernehmen zur<br />
Nutzungsänderung von Kerstin und Robert Hahnel, für die Erweiterung und<br />
Umnutzung einer Scheune zu einer Werkstatt auf dem Grundstück Reckenstetten<br />
10a, Fl.Nr. 954/3, Gmkg. Ebenried, zu erteilen.<br />
Abstimmung:<br />
einstimmig abgelehnt<br />
Top 2.2. PG Wohnen in <strong>Allersberg</strong> GmbH & Co. KG,<br />
Röthenbach; Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines<br />
Mehrfamilienhauses mit 21 Wohneinheiten und Tiefgarage,<br />
Sandstraße 13<br />
Sachverhalt:<br />
TA Haußner erläutert das Vorhaben innerhalb im Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplans Nr. 5 „An der Freystädter Straße“. Der Antragsteller fragt u.<br />
a. an, ob das Vorhaben gegebenenfalls unter Erteilung einer Befreiung von<br />
der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl und von den Baugrenzen,<br />
bauplanungsrechtlich zulässig sei. Weiter wird abgefragt, ob fünf Stellplätze<br />
abgelöst werden können. Für die abweichende Dachform und –neigung der<br />
Dachgauben seien ebenfalls Befreiungen notwendig.<br />
TA Haußner geht ausführlich auf die Themen Nachbarbeteiligung,<br />
Erschließung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Grabenverlauf ein.<br />
1. Bürgermeister Horndasch informiert zusätzlich über eine am 23. März<br />
<strong>2018</strong> stattgefundene Informationsveranstaltung des Investors in der Rothseehalle,<br />
zu der Anlieger und Markträte geladen wurden.<br />
Beschluss:<br />
Die Ausschussmitglieder beschließen, das gemeindliche Einvernehmen<br />
zum Antrag auf Vorbescheid der PG Wohnen in <strong>Allersberg</strong> GmbH & Co. KG,<br />
Röthenbach, für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 21 Wohneinheiten<br />
und Tiefgarage, auf dem Grundstück Sandstraße 13, Fl.Nr. 391/14,<br />
Gmkg. <strong>Allersberg</strong>, mit den Befreiungen von den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplans Nr. 5 „An der Freystädter Straße“ für<br />
• die Überschreitung der westlichen Baugrenze um 16,00 m<br />
• die Überschreitung der südlichen Baugrenze um 9,00 m<br />
• die Überschreitung der Grundflächenzahl<br />
• die Überschreitung der Geschossflächenzahl<br />
• die abweichende Dachform und –neigung der Dachgauben sowie<br />
• der Abweichung, dass fünf Stellplätze außerhalb des förmlich festgelegten<br />
Sanierungsgebiets abgelöst werden können<br />
• der Ablöse von 5 Stellplätzen und<br />
• der Abweichung für die verkürzte Ausführung der Stellplätze mit 5,00 m<br />
zu erteilen. Weiterhin sollen folgende Maßgaben beachtet werden:<br />
Spätestens mit Vorlage der Bauanträge ist, eine Rohrnetzberechnung zur<br />
Beurteilung der Abwasserbeseitigung vorzulegen.<br />
Es soll eine Rückhaltung der Niederschlagswässer berücksichtigt werden.<br />
Abstimmung: angenommen mit 5 zu 1<br />
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MARKT ALLERSBERG • MAI <strong>2018</strong>