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Guute Juli 2018

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26 | LOKALES <strong>Juli</strong> <strong>2018</strong> | GUUTE MAGAZIN<br />

PESENBACHTAL<br />

Aufregung um<br />

illegale Biker im<br />

Naturschutzgebiet<br />

Für Aufregung sorgen<br />

Mountainbiker im Naturschutzgebiet<br />

Pesenbachtal.<br />

Diesen wird eine illegale<br />

Tour sogar in einem<br />

Tourismusführer schmackhaft<br />

gemacht.<br />

Das Radfahren im Wald ist grundsätzlich<br />

überall dort verboten, wo es nicht<br />

ausdrücklich erlaubt ist. Das Betreten<br />

des Waldes und der Aufenthalt dort<br />

zum Erholen ist nicht untersagt. So<br />

will es das Forstgesetz.<br />

Vor diesem Hintergrund mutet es verwunderlich<br />

an, dass in einem Tourismusführer<br />

ausgerechnet das Naturschutzgebiet<br />

Pesenbachtal als<br />

„Highlight“ einer Mountainbiketour<br />

bezeichnet wird. Dabei ist dem Biker,<br />

der diese Tour empfiehlt, auch nicht<br />

ganz wohl, wenn er schreibt: „Auf dem<br />

Pesenbachtalsteig sollte nur aufsitzen,<br />

der weiß, was er tut. Für viele wird er<br />

gänzlich unfahrbar sein, weil gefährlich<br />

(1,5 Kilometer lang).“ Eine Strecke<br />

also für die Waghalsigen und die<br />

den Kick suchen… Auf www.gps-tour.<br />

info/de/touren/detail.199.html und<br />

www.gpsies.com (Pesenbachtal/Dreißenbachtalrunde)<br />

werden diese dem<br />

Forstgesetz nach verbotenen Touren<br />

„empfohlen“.<br />

Tatsächlich gibt es immer wieder Mountainbiker,<br />

die durch das Naturschutzgebiet<br />

Pesenbachtal von Bad Mühllacken<br />

aus über den Wandersteig oder über die<br />

Forststraße „aufsteigen“ oder über die<br />

Zugänge in St. Martin und Herzogsdorf<br />

„abfahren“. Nicht nur, dass Biken verboten<br />

ist, es können auch nichtsahnende<br />

Wanderer gefährdet werden. Zudem<br />

sind auf der linksufrigen Forststraße,<br />

die auch Bestandteil des Naturschutzgebietes<br />

ist, auch viele ältere Herrschaften<br />

unterwegs – mit Nordic-Walking-<br />

Auch Schilder halten die illegalen Biker im Pesenbachtal nicht ab.<br />

Die Begegnungen von Wanderern und Mountainbikern<br />

sorgen auch im Pesenbachtal für Probleme.<br />

Stöcken, Rollator oder mit Angehörigen<br />

im Rollstuhl.<br />

Schilder werden ignoriert<br />

In Bad Mühllacken stehen am Eingang<br />

zum Pesenbachtal sogar Schilder, die<br />

das Radfahren definitiv verbieten.<br />

Und auch das Reiten ist verboten.<br />

Schilder, die nicht sein müssten, weil<br />

das Forstgesetz eine klare Sprache<br />

spricht. Doch manche Radler ignorieren<br />

diese Verbotstafeln ganz einfach.<br />

Ein Mountainbiker, der eine Forststraße<br />

im Nationalpark Kalkalpen befahren<br />

hat, muss 500 Euro Strafe zahlen.<br />

Dort ist das Radfahren natürlich<br />

auch nicht erlaubt. Seine Beschwerde<br />

wurde vom Landesverwaltungsgerichtshof<br />

abgewiesen. Im Forstgesetz<br />

werden als Wälder mit besonderem<br />

Lebensraum unter anderem solche in<br />

Nationalparks und in Naturschutzgebieten<br />

sogar extra genannt.<br />

Ein Beispiel für ein geordnetes Mountainbiken<br />

liefert der Verein „Mühlviertler<br />

Granitland“. In diesen Wochen<br />

werden mehr als 150 Kilometer<br />

Wege in sieben Gemeinden der Region<br />

Urfahr West markiert, auf denen<br />

das Mountainbiken ausdrücklich<br />

erlaubt ist. Vorausgegangen sind intensive<br />

Verhandlungen mit den<br />

Grundbesitzern. Die vertraglichen<br />

Vereinbarungen sind die Voraussetzungen,<br />

dass die Mountainbiker auch<br />

auf privaten Wegen über „Stock und<br />

Stein“ fahren und Wälder auf Wegen<br />

queren dürfen. Dann stehen den<br />

Mountainbikern in 32 Gemeinden des<br />

oberen Mühlviertels insgesamt 850<br />

Kilometer in 16 Touren auf genehmigten<br />

Wegen zur Verfügung. ♦ -w.r.-<br />

Fotos: Reisinger, grafikplusfoto - stock.adobe.com

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