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Gefährdungsbeurteilung in Kleinbetrieben - Kensche Technische ...

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MITTEILUNGEN / HINWEISE<br />

Zweite Dresdner Tagung zum Betriebssport<br />

Unternehmen <strong>in</strong> Bewegung – Sport, Gesundheit, Arbeit<br />

VORSCHRIFTEN / REGELN<br />

Montage von Photovoltaik- und thermischen Solaranlagen auf<br />

Asbestzementdächern verboten<br />

Bild Bannert<br />

Brücke 4/06<br />

Gesunde und fitte Mitarbeiter s<strong>in</strong>d das beste Kapital<br />

erfolgreicher Unternehmen. Deshalb rückt das<br />

Gesundheitsbewusstse<strong>in</strong> zunehmend <strong>in</strong> den Fokus von<br />

Wirtschaft und Wissenschaft – Sport und Bewegung<br />

gehören dazu. Damit beschäftigt sich die zweite Tagung<br />

„Unternehmen <strong>in</strong> Bewegung – Sport, Gesundheit,<br />

Arbeit“ am 6. und 7. Oktober 2006 im BGAG <strong>in</strong><br />

Dresden. Themen und Schwerpunkte von „Unternehmen<br />

<strong>in</strong> Bewegung“ s<strong>in</strong>d u. a.<br />

x Sport und Bewegung als Werkzeug der Personalentwicklung<br />

x Grundbauste<strong>in</strong>e für Corporate-Activity-Programme<br />

<strong>in</strong> Unternehmen<br />

x F<strong>in</strong>anzierung von Sportangeboten <strong>in</strong> Unternehmen<br />

x Best-practice-Beispiele<br />

„Unternehmen <strong>in</strong> Bewegung“ wendet sich an Personalverantwortliche,<br />

Entscheidungsträger <strong>in</strong> Unternehmen,<br />

Verantwortliche für Betriebssportgruppen, an die Mitar-<br />

Die Installation von Photovoltaik- und thermischen Solaranlagen auf solchen Asbestzementdächern<br />

ist nicht zulässig.<br />

Im zunehmenden Maße befassen sich Menschen mit<br />

alternativen Energiequellen, wie z. B. Sonnenenergie,<br />

und versuchen auf diese Weise Energiekosten zu sparen<br />

und die Umwelt zu schonen. Die Bundesregierung<br />

unterstützt dies, <strong>in</strong>dem sie für die Errichtung und die<br />

Erweiterung von Solaranlagen Fördermittel zur Verfügung<br />

stellt. Dies führt dazu, dass verstärkt Photovoltaikund<br />

thermische Solaranlagen auf Dächern privater oder<br />

gewerblicher Gebäude <strong>in</strong>stalliert werden.<br />

beiter der Sozialversicherung und alle weiteren Organisationen,<br />

Experten und Entscheidungsträger sowie<br />

Netzwerke und Initiativen.<br />

Term<strong>in</strong>: Freitag, 6.10.2006, 8 Uhr bis<br />

Samstag, 7.10.2006, 13 Uhr<br />

Anmeldeschluss: 29. September 2006<br />

Teilnahmegebühr: bis14. August 2006: 180,– Euro,<br />

danach 220,– Euro<br />

Anmeldung und weitere Informationen:<br />

Steve Maschik, Tel. 0351 457-1916<br />

E-Mail: Steve.Maschik@hvbg.de<br />

Onl<strong>in</strong>e-Anmeldung:<br />

www.hvbg.de/bgag Webcode 2075020<br />

Weitere Informationen zum Betriebssport f<strong>in</strong>den Sie<br />

auch auf der BGFE Homepage www.bgfe.de unter der<br />

Rubrik „Unternehmen <strong>in</strong> Bewegung“.<br />

Bei der Montage der Anlagen auf herkömmlichen<br />

Dächern gibt es pr<strong>in</strong>zipiell ke<strong>in</strong>e Schwierigkeiten. Soll<br />

die Anlage allerd<strong>in</strong>gs auf e<strong>in</strong> Asbestzementdach aufgebracht<br />

werden, so ergeben sich e<strong>in</strong>ige Probleme. Aus statischen<br />

Gründen erfordert die Montage der Solaranlagen<br />

e<strong>in</strong>e Vielzahl von Befestigungspunkten auf dem Dach.<br />

Dazu müssen die Asbestzementplatten durchgebohrt<br />

oder anderweitig mechanisch bearbeitet werden. Bei diesen<br />

Tätigkeiten kann die Freisetzung gesundheitsgefährdender,<br />

krebserzeugender Asbestfasern nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

H<strong>in</strong>zu kommt, dass die Dächer zum Teil alt, verwittert<br />

und deshalb brüchig se<strong>in</strong> können. Aufgrund e<strong>in</strong>geschränkter<br />

Tragfähigkeit besteht hier e<strong>in</strong>e erhöhte<br />

Absturzgefahr.<br />

Rechtliche Grundlage<br />

In der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen<br />

(GefStoffV) ist festgelegt, dass die Verwendung von<br />

asbesthaltigen Erzeugnissen (u. a. Asbestzementplatten)<br />

verboten ist (§ 18 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Anhang IV Nr. 1<br />

Abs. 1 GefStoffV). Ausgenommen von diesem Verbot<br />

s<strong>in</strong>d so genannte Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten<br />

(ASI-Arbeiten).<br />

Es stellt sich somit die Frage, ob die Installation von<br />

Solaranlagen zu diesen ASI-Arbeiten zählen?

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