Gefährdungsbeurteilung in Kleinbetrieben - Kensche Technische ...
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MITTEILUNGEN / HINWEISE<br />
Zweite Dresdner Tagung zum Betriebssport<br />
Unternehmen <strong>in</strong> Bewegung – Sport, Gesundheit, Arbeit<br />
VORSCHRIFTEN / REGELN<br />
Montage von Photovoltaik- und thermischen Solaranlagen auf<br />
Asbestzementdächern verboten<br />
Bild Bannert<br />
Brücke 4/06<br />
Gesunde und fitte Mitarbeiter s<strong>in</strong>d das beste Kapital<br />
erfolgreicher Unternehmen. Deshalb rückt das<br />
Gesundheitsbewusstse<strong>in</strong> zunehmend <strong>in</strong> den Fokus von<br />
Wirtschaft und Wissenschaft – Sport und Bewegung<br />
gehören dazu. Damit beschäftigt sich die zweite Tagung<br />
„Unternehmen <strong>in</strong> Bewegung – Sport, Gesundheit,<br />
Arbeit“ am 6. und 7. Oktober 2006 im BGAG <strong>in</strong><br />
Dresden. Themen und Schwerpunkte von „Unternehmen<br />
<strong>in</strong> Bewegung“ s<strong>in</strong>d u. a.<br />
x Sport und Bewegung als Werkzeug der Personalentwicklung<br />
x Grundbauste<strong>in</strong>e für Corporate-Activity-Programme<br />
<strong>in</strong> Unternehmen<br />
x F<strong>in</strong>anzierung von Sportangeboten <strong>in</strong> Unternehmen<br />
x Best-practice-Beispiele<br />
„Unternehmen <strong>in</strong> Bewegung“ wendet sich an Personalverantwortliche,<br />
Entscheidungsträger <strong>in</strong> Unternehmen,<br />
Verantwortliche für Betriebssportgruppen, an die Mitar-<br />
Die Installation von Photovoltaik- und thermischen Solaranlagen auf solchen Asbestzementdächern<br />
ist nicht zulässig.<br />
Im zunehmenden Maße befassen sich Menschen mit<br />
alternativen Energiequellen, wie z. B. Sonnenenergie,<br />
und versuchen auf diese Weise Energiekosten zu sparen<br />
und die Umwelt zu schonen. Die Bundesregierung<br />
unterstützt dies, <strong>in</strong>dem sie für die Errichtung und die<br />
Erweiterung von Solaranlagen Fördermittel zur Verfügung<br />
stellt. Dies führt dazu, dass verstärkt Photovoltaikund<br />
thermische Solaranlagen auf Dächern privater oder<br />
gewerblicher Gebäude <strong>in</strong>stalliert werden.<br />
beiter der Sozialversicherung und alle weiteren Organisationen,<br />
Experten und Entscheidungsträger sowie<br />
Netzwerke und Initiativen.<br />
Term<strong>in</strong>: Freitag, 6.10.2006, 8 Uhr bis<br />
Samstag, 7.10.2006, 13 Uhr<br />
Anmeldeschluss: 29. September 2006<br />
Teilnahmegebühr: bis14. August 2006: 180,– Euro,<br />
danach 220,– Euro<br />
Anmeldung und weitere Informationen:<br />
Steve Maschik, Tel. 0351 457-1916<br />
E-Mail: Steve.Maschik@hvbg.de<br />
Onl<strong>in</strong>e-Anmeldung:<br />
www.hvbg.de/bgag Webcode 2075020<br />
Weitere Informationen zum Betriebssport f<strong>in</strong>den Sie<br />
auch auf der BGFE Homepage www.bgfe.de unter der<br />
Rubrik „Unternehmen <strong>in</strong> Bewegung“.<br />
Bei der Montage der Anlagen auf herkömmlichen<br />
Dächern gibt es pr<strong>in</strong>zipiell ke<strong>in</strong>e Schwierigkeiten. Soll<br />
die Anlage allerd<strong>in</strong>gs auf e<strong>in</strong> Asbestzementdach aufgebracht<br />
werden, so ergeben sich e<strong>in</strong>ige Probleme. Aus statischen<br />
Gründen erfordert die Montage der Solaranlagen<br />
e<strong>in</strong>e Vielzahl von Befestigungspunkten auf dem Dach.<br />
Dazu müssen die Asbestzementplatten durchgebohrt<br />
oder anderweitig mechanisch bearbeitet werden. Bei diesen<br />
Tätigkeiten kann die Freisetzung gesundheitsgefährdender,<br />
krebserzeugender Asbestfasern nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
H<strong>in</strong>zu kommt, dass die Dächer zum Teil alt, verwittert<br />
und deshalb brüchig se<strong>in</strong> können. Aufgrund e<strong>in</strong>geschränkter<br />
Tragfähigkeit besteht hier e<strong>in</strong>e erhöhte<br />
Absturzgefahr.<br />
Rechtliche Grundlage<br />
In der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen<br />
(GefStoffV) ist festgelegt, dass die Verwendung von<br />
asbesthaltigen Erzeugnissen (u. a. Asbestzementplatten)<br />
verboten ist (§ 18 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Anhang IV Nr. 1<br />
Abs. 1 GefStoffV). Ausgenommen von diesem Verbot<br />
s<strong>in</strong>d so genannte Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten<br />
(ASI-Arbeiten).<br />
Es stellt sich somit die Frage, ob die Installation von<br />
Solaranlagen zu diesen ASI-Arbeiten zählen?