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Gefährdungsbeurteilung in Kleinbetrieben - Kensche Technische ...

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Anforderungen an elektrische Betriebsmittel und Bauteile<br />

(sofern sie über e<strong>in</strong>e eigene potenzielle Zündquelle<br />

verfügen) zur Verwendung <strong>in</strong> explosionsgefährdeten<br />

Bereichen ergeben sich aus der Richtl<strong>in</strong>ie 94/9/EG.<br />

Nach dieser Richtl<strong>in</strong>ie werden die Geräte <strong>in</strong> zwei<br />

Gruppen e<strong>in</strong>geteilt:<br />

Gerätegruppe I gilt für Geräte zur Verwendung <strong>in</strong><br />

Untertagebetrieben von Bergwerken sowie <strong>in</strong> deren<br />

Übertageanlagen, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>e Gefährdung durch<br />

Grubengas oder durch brennbare Stäube bestehen<br />

kann.<br />

Gerätegruppe II gilt für Geräte zur Verwendung <strong>in</strong> den<br />

übrigen Bereichen, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>e Gefährdung durch<br />

explosionsfähige Atmosphäre bestehen kann. Innerhalb<br />

der Gerätegruppe II unterscheidet man drei Kategorien:<br />

– Kategorie 1, e<strong>in</strong>setzbar <strong>in</strong> Zone 0, 1 und 2<br />

– Kategorie 2, e<strong>in</strong>setzbar <strong>in</strong> Zone 1 und 2<br />

– Kategorie 3, e<strong>in</strong>setzbar <strong>in</strong> Zone 2.<br />

Nichtelektrische Betriebsmittel fallen <strong>in</strong> den Geltungsbereich<br />

der RL 94/9/EG, sofern sie im explosionsgefährdeten<br />

Bereich e<strong>in</strong>gesetzt werden und über e<strong>in</strong>e<br />

eigene potenzielle Zündquelle verfügen. Beispiele hierfür<br />

s<strong>in</strong>d:<br />

x Verdichter für e<strong>in</strong>e Erdgastankstelle, der im explosionsgefährdeten<br />

Bereich aufgestellt wird,<br />

x Ventilator, der Abluft aus e<strong>in</strong>em Raum absaugt, welcher<br />

e<strong>in</strong>er Zone zugeordnet ist.<br />

Bezogen auf das Kriterium „eigene potenzielle Zündquelle“<br />

fallen zum Beispiel folgende Bauteile nicht <strong>in</strong><br />

den Geltungsbereich der RL 94/9/EG, da sie im Allgeme<strong>in</strong>en<br />

über ke<strong>in</strong>e eigene Zündquelle verfügen:<br />

Stahlrohre / Formstücke / Rohrverb<strong>in</strong>dungselemente /<br />

Durchleitungsdruckbehälter / Bl<strong>in</strong>dflansche / Schutzrohr<br />

für Messe<strong>in</strong>richtungen / Handventile / Kugelhahn /<br />

Schieber.<br />

Aufstellungsräume von Gas-Druckregel- und Messanlagen<br />

s<strong>in</strong>d mit elektrostatisch ableitfähigen Fußböden<br />

bzw. Bodenbeschichtungen auszurüsten, um e<strong>in</strong> gefährliches<br />

elektrostatisches Aufladen von Personen zu vermeiden.<br />

Der Ableitwiderstand des Fußbodens darf<br />

e<strong>in</strong>schließlich des Fußbodenbelags den Wert von<br />

10 8 Ohm nicht überschreiten. Die Überprüfung des<br />

Widerstandswertes erfolgt nach dem <strong>in</strong> DIN EN 1081<br />

„Bestimmung des elektrischen Widerstandes, elastische<br />

Bodenbeläge“ beschriebenen Messverfahren.<br />

Diese Messung ist vor Inbetriebnahme und wiederkehrend<br />

durchzuführen. Die Intervalle für die wiederkehrenden<br />

Prüfungen orientieren sich an den betrieblichen<br />

Gegebenheiten (Richtwert für die Wiederholungsprüfung:<br />

drei Jahre). Alle Messergebnisse s<strong>in</strong>d zu protokollieren.<br />

Organisatorische Maßnahmen<br />

Die organisatorischen Maßnahmen ergänzen die technischen<br />

Schutzmaßnahmen, um e<strong>in</strong>en umfassenden Explosionsschutz<br />

zu gewährleisten. Sie lassen sich untergliedern<br />

<strong>in</strong>:<br />

x Organisatorische Maßnahmen bei Instandhaltung<br />

und Instandsetzung<br />

x Prüfungen vor Inbetriebnahme und wiederkehrend.<br />

Bild Seemann<br />

Wartungsarbeiten an e<strong>in</strong>er Gas-Druckregelanlage.<br />

Die bei der Instandhaltung und Instandsetzung angewendeten<br />

organisatorischen und betrieblichen Maßnahmen<br />

resultieren aus e<strong>in</strong>er <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong>.<br />

Organisatorische Maßnahmen<br />

Durchführung von Prüfungen durch befähigte Personen<br />

Durchführung der Arbeiten durch Sachkundige<br />

Unterweisung der Beschäftigten<br />

Koord<strong>in</strong>ation der Arbeiten<br />

sichere Verwendung von Handwerkzeugen<br />

Schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigaben, Aufsicht<br />

Kennzeichnung der Zugänge zu explosionsgefährdeten<br />

Bereichen durch Warnzeichen<br />

Die Maßnahmen werden ergänzt durch<br />

E<strong>in</strong>satz spezieller explosionsgeschützter Arbeitsmittel und<br />

entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (PSA)<br />

Tragen von elektrostatisch ableitfähigem Schuhwerk<br />

Bereitstellung von Feuerlöschern<br />

Besondere Lüftungsmaßnahmen dienen dazu, die<br />

Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre bei<br />

den Arbeiten zu verh<strong>in</strong>dern oder e<strong>in</strong>zuschränken. Dies<br />

kann durch e<strong>in</strong>e verbesserte natürliche (z. B. Öffnen von<br />

Türen und Fenstern) oder technische Lüftung erreicht<br />

werden. Die Raumatmosphäre ist kont<strong>in</strong>uierlich mit<br />

geeigneten Gasmessgeräten auf unzulässige Konzentrationen<br />

zu überwachen.<br />

Brücke 4/06 17

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