Gefährdungsbeurteilung in Kleinbetrieben - Kensche Technische ...
Gefährdungsbeurteilung in Kleinbetrieben - Kensche Technische ...
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Anforderungen an elektrische Betriebsmittel und Bauteile<br />
(sofern sie über e<strong>in</strong>e eigene potenzielle Zündquelle<br />
verfügen) zur Verwendung <strong>in</strong> explosionsgefährdeten<br />
Bereichen ergeben sich aus der Richtl<strong>in</strong>ie 94/9/EG.<br />
Nach dieser Richtl<strong>in</strong>ie werden die Geräte <strong>in</strong> zwei<br />
Gruppen e<strong>in</strong>geteilt:<br />
Gerätegruppe I gilt für Geräte zur Verwendung <strong>in</strong><br />
Untertagebetrieben von Bergwerken sowie <strong>in</strong> deren<br />
Übertageanlagen, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>e Gefährdung durch<br />
Grubengas oder durch brennbare Stäube bestehen<br />
kann.<br />
Gerätegruppe II gilt für Geräte zur Verwendung <strong>in</strong> den<br />
übrigen Bereichen, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>e Gefährdung durch<br />
explosionsfähige Atmosphäre bestehen kann. Innerhalb<br />
der Gerätegruppe II unterscheidet man drei Kategorien:<br />
– Kategorie 1, e<strong>in</strong>setzbar <strong>in</strong> Zone 0, 1 und 2<br />
– Kategorie 2, e<strong>in</strong>setzbar <strong>in</strong> Zone 1 und 2<br />
– Kategorie 3, e<strong>in</strong>setzbar <strong>in</strong> Zone 2.<br />
Nichtelektrische Betriebsmittel fallen <strong>in</strong> den Geltungsbereich<br />
der RL 94/9/EG, sofern sie im explosionsgefährdeten<br />
Bereich e<strong>in</strong>gesetzt werden und über e<strong>in</strong>e<br />
eigene potenzielle Zündquelle verfügen. Beispiele hierfür<br />
s<strong>in</strong>d:<br />
x Verdichter für e<strong>in</strong>e Erdgastankstelle, der im explosionsgefährdeten<br />
Bereich aufgestellt wird,<br />
x Ventilator, der Abluft aus e<strong>in</strong>em Raum absaugt, welcher<br />
e<strong>in</strong>er Zone zugeordnet ist.<br />
Bezogen auf das Kriterium „eigene potenzielle Zündquelle“<br />
fallen zum Beispiel folgende Bauteile nicht <strong>in</strong><br />
den Geltungsbereich der RL 94/9/EG, da sie im Allgeme<strong>in</strong>en<br />
über ke<strong>in</strong>e eigene Zündquelle verfügen:<br />
Stahlrohre / Formstücke / Rohrverb<strong>in</strong>dungselemente /<br />
Durchleitungsdruckbehälter / Bl<strong>in</strong>dflansche / Schutzrohr<br />
für Messe<strong>in</strong>richtungen / Handventile / Kugelhahn /<br />
Schieber.<br />
Aufstellungsräume von Gas-Druckregel- und Messanlagen<br />
s<strong>in</strong>d mit elektrostatisch ableitfähigen Fußböden<br />
bzw. Bodenbeschichtungen auszurüsten, um e<strong>in</strong> gefährliches<br />
elektrostatisches Aufladen von Personen zu vermeiden.<br />
Der Ableitwiderstand des Fußbodens darf<br />
e<strong>in</strong>schließlich des Fußbodenbelags den Wert von<br />
10 8 Ohm nicht überschreiten. Die Überprüfung des<br />
Widerstandswertes erfolgt nach dem <strong>in</strong> DIN EN 1081<br />
„Bestimmung des elektrischen Widerstandes, elastische<br />
Bodenbeläge“ beschriebenen Messverfahren.<br />
Diese Messung ist vor Inbetriebnahme und wiederkehrend<br />
durchzuführen. Die Intervalle für die wiederkehrenden<br />
Prüfungen orientieren sich an den betrieblichen<br />
Gegebenheiten (Richtwert für die Wiederholungsprüfung:<br />
drei Jahre). Alle Messergebnisse s<strong>in</strong>d zu protokollieren.<br />
Organisatorische Maßnahmen<br />
Die organisatorischen Maßnahmen ergänzen die technischen<br />
Schutzmaßnahmen, um e<strong>in</strong>en umfassenden Explosionsschutz<br />
zu gewährleisten. Sie lassen sich untergliedern<br />
<strong>in</strong>:<br />
x Organisatorische Maßnahmen bei Instandhaltung<br />
und Instandsetzung<br />
x Prüfungen vor Inbetriebnahme und wiederkehrend.<br />
Bild Seemann<br />
Wartungsarbeiten an e<strong>in</strong>er Gas-Druckregelanlage.<br />
Die bei der Instandhaltung und Instandsetzung angewendeten<br />
organisatorischen und betrieblichen Maßnahmen<br />
resultieren aus e<strong>in</strong>er <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong>.<br />
Organisatorische Maßnahmen<br />
Durchführung von Prüfungen durch befähigte Personen<br />
Durchführung der Arbeiten durch Sachkundige<br />
Unterweisung der Beschäftigten<br />
Koord<strong>in</strong>ation der Arbeiten<br />
sichere Verwendung von Handwerkzeugen<br />
Schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigaben, Aufsicht<br />
Kennzeichnung der Zugänge zu explosionsgefährdeten<br />
Bereichen durch Warnzeichen<br />
Die Maßnahmen werden ergänzt durch<br />
E<strong>in</strong>satz spezieller explosionsgeschützter Arbeitsmittel und<br />
entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (PSA)<br />
Tragen von elektrostatisch ableitfähigem Schuhwerk<br />
Bereitstellung von Feuerlöschern<br />
Besondere Lüftungsmaßnahmen dienen dazu, die<br />
Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre bei<br />
den Arbeiten zu verh<strong>in</strong>dern oder e<strong>in</strong>zuschränken. Dies<br />
kann durch e<strong>in</strong>e verbesserte natürliche (z. B. Öffnen von<br />
Türen und Fenstern) oder technische Lüftung erreicht<br />
werden. Die Raumatmosphäre ist kont<strong>in</strong>uierlich mit<br />
geeigneten Gasmessgeräten auf unzulässige Konzentrationen<br />
zu überwachen.<br />
Brücke 4/06 17