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Gefährdungsbeurteilung in Kleinbetrieben - Kensche Technische ...

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Für kle<strong>in</strong>e Unternehmen eignen sich besonders branchenbezogene<br />

Checklisten und Kataloge, die bereits<br />

viele betriebliche Arbeitssituationen abdecken. Besondere<br />

betriebliche Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen<br />

Checklisten jedoch nicht enthalten. Diese müssen im<br />

Bedarfsfall entsprechend ergänzt werden.<br />

Stärkung der Eigenverantwortung<br />

Mit der Neuordnung der Rechtsvorschriften <strong>in</strong> den letzten<br />

Jahren s<strong>in</strong>d viele Detailforderungen, z. B. über physikalische<br />

Maße, Grenzwerte und Prüffristen, weggefallen.<br />

Die gesetzlichen Vorgaben formulieren <strong>in</strong> der Regel<br />

nur noch Schutzziele. Die Erfüllung der Schutzziele nach<br />

dem Stand der Technik liegt alle<strong>in</strong> beim Unternehmer.<br />

Wie er dieser Forderung nachkommen kann, ist häufig<br />

nicht mehr im E<strong>in</strong>zelnen geregelt. Dabei können technische<br />

Regeln, berufsgenossenschaftliche Regeln und<br />

Informationen sowie Normen behilflich se<strong>in</strong>. Im<br />

Bedarfsfall muss der Unternehmer entscheiden, ob die<br />

festgelegten Maßnahmen ausreichen oder ob zusätzliche<br />

Beratung erforderlich ist.<br />

Diese Entwicklung neuer Rechtsvorschriften berücksichtigt<br />

wesentliche Punke der politischen Forderung –<br />

weniger Bürokratie und Deregulierung. Der Wegfall<br />

vieler konkretisierender Vorschriften fordert auf der<br />

anderen Seite e<strong>in</strong>e größere Eigenverantwortung der<br />

Unternehmer. Die <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> ist e<strong>in</strong> wichtiges<br />

Instrument, dieser Verantwortung nachzukommen.<br />

Vorteile erkennen<br />

Welche Vorteile hat e<strong>in</strong> Unternehmen von der Durchführung<br />

der <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong>?<br />

Rechtssicherheit<br />

Die <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> ist e<strong>in</strong> wichtiges Instrument<br />

zur Erfassung der Gefährdungen der Arbeitnehmer<br />

und der daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen. Zum<br />

e<strong>in</strong>en kommt der Unternehmer mit der Dokumentation<br />

der gesetzlichen Forderung nach, zum anderen kann er<br />

damit jederzeit die Ergebnisse se<strong>in</strong>er Festlegungen für<br />

Überprüfungen durch die zuständigen Behörden vorweisen.<br />

Passiert trotzdem e<strong>in</strong> Arbeitsunfall oder besteht bei<br />

e<strong>in</strong>em Mitarbeiter der Verdacht e<strong>in</strong>er berufsbed<strong>in</strong>gten<br />

Erkrankung, kann der Unternehmer belegen, welche<br />

Arbeitsschutzmaßnahmen von ihm für Mitarbeiter und<br />

Tätigkeit festgelegt wurden. Dies kann ihn dann auch<br />

vor eventuellen Regressansprüchen schützen.<br />

Wirtschaftliche Vorteile<br />

Die Festlegung von Schutzmaßnahmen für bestimmte<br />

Tätigkeiten br<strong>in</strong>gt dem Arbeitgeber durch s<strong>in</strong>kende<br />

Ausfallzeiten der Mitarbeiter zusätzlich auch e<strong>in</strong>en wirtschaftlichen<br />

Vorteil. Auch wenn dies <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en Betrieben<br />

manchmal nicht direkt messbar ist, so zeigt doch e<strong>in</strong><br />

Blick auf große Unternehmen, dass durch gezielte<br />

präventive Maßnahmen <strong>in</strong> Sachen Arbeitsschutz häufig<br />

der Krankenstand und die Zahl der Unfälle deutlich<br />

gesenkt werden konnte.<br />

Mitarbeiter, die <strong>in</strong> Folge von Arbeitsunfällen oder<br />

berufsbed<strong>in</strong>gten Erkrankungen fehlen, bedeuten <strong>in</strong>sbe-<br />

sondere <strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>betrieben e<strong>in</strong>e starke Mehrbelastung für<br />

die Kollegen. Dies kann dazu führen, dass Aufträge<br />

nicht term<strong>in</strong>gerecht ausgeführt werden und Neue nicht<br />

übernommen werden können. Zudem entwickeln Mitarbeiter,<br />

welche <strong>in</strong> Sachen Arbeitsschutz im Betrieb beteiligt<br />

s<strong>in</strong>d, häufig e<strong>in</strong>e viel höhere Motivation, wenn sie<br />

feststellen, dass ihre Gesundheit für den Arbeitgeber<br />

wichtig ist und dieser darum entsprechende Festlegungen<br />

für bestimmte Tätigkeiten trifft.<br />

Wer ist verantwortlich?<br />

Die Erstellung der <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> ist<br />

grundsätzlich Aufgabe des Arbeitgebers. Je nach Größe<br />

und Organisation des Betriebes kann er Teile dieser Aufgaben<br />

an Vorgesetzte oder Abteilungs- und Bereichsleiter<br />

delegieren, welche im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches<br />

die <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

durchführen. Dabei werden sie, wo notwendig und vorhanden,<br />

durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und<br />

den Betriebsarzt unterstützt. Diese sollen mit ihrer fachlichen<br />

Qualifikation den Unternehmer beraten und ihm<br />

helfen, se<strong>in</strong>er Verantwortung auf richtige Weise nachzukommen.<br />

In Kle<strong>in</strong>betrieben ist der Unternehmer <strong>in</strong> der Regel<br />

direkt <strong>in</strong> die Betriebsabläufe e<strong>in</strong>gebunden. Er kennt<br />

jeden Mitarbeiter persönlich und trifft alle unternehmerischen<br />

Entscheidungen selbst. Von daher ist die Unternehmensstruktur<br />

nicht mit der e<strong>in</strong>es Großbetriebes vergleichbar.<br />

H<strong>in</strong>zu kommt, dass Unternehmer kle<strong>in</strong>er<br />

Betriebe sich häufig für das so genannte Unternehmermodell<br />

entscheiden, <strong>in</strong> denen sie selbst zum Thema<br />

Arbeitsschutz geschult werden. Die Entscheidung für<br />

das Unternehmermodell bedeutet allerd<strong>in</strong>gs, dass sich<br />

der Unternehmer um alle Belange des Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutzes <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Betrieb kümmern und,<br />

wenn nötig, das notwendige Fachwissen extern e<strong>in</strong>holen<br />

muss. Grundlage für die Entscheidung, die Sicherheitsfachkraft<br />

oder den Betriebsarzt h<strong>in</strong>zuzuziehen, ist die<br />

<strong>Gefährdungsbeurteilung</strong>. Die E<strong>in</strong>zelheiten des Unternehmermodells<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Anlage 3 zur Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Betriebsärzte und Fachkräfte für<br />

Arbeitssicherheit“, BGV A2, festgelegt.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d aber auch alle Mitarbeiter verpflichtet,<br />

nach ihren Möglichkeiten alle zur Verfügung<br />

stehenden Arbeitsschutzmaßnahmen anzuwenden und<br />

den Unternehmer bei der Umsetzung zu unterstützen.<br />

Die Vorgehensweise – es ist ganz e<strong>in</strong>fach<br />

Die Beurteilung der<br />

Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen<br />

erfolgt <strong>in</strong> mehreren<br />

Schritten.<br />

Brücke 4/06 13

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