12.07.2018 Aufrufe

TALIS Architekten und Bauingenieure Berufsstart 20018/2019

TALIS - der Karriereratgeber für junge Architekten und Bauingenieure, für alle die durchstarten wollen.

TALIS - der Karriereratgeber für junge Architekten und Bauingenieure, für alle die durchstarten wollen.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

140<br />

EXISTENZGRÜNDUNG<br />

Steuern<br />

Ordentliche Buchführung<br />

Nicht sonderlich beliebt, aber ein wichtiges Thema für Existenzgründer: Mit welchen Steuerarten<br />

habe ich es zu tun? Kann ich meine Buchführung selbst machen? Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung?<br />

Die Selbständigkeit hat ohne Zweifel ihre Vorzüge,<br />

wenn da nicht das ganze Drumherum wäre. Wer sich<br />

selbständig macht, dem bleibt nichts anderes übrig, als<br />

mit den Steuern Fre<strong>und</strong>schaft zu schließen. Und so schwer, wie<br />

es immer scheint, ist das auch gar nicht.<br />

Der Freie Beruf<br />

Wussten Sie eigentlich, dass Sie einen „Freien Beruf“ gewählt<br />

haben? <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauingenieure</strong> sitzen im gleichen<br />

Boot wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Journalisten,<br />

Dolmetscher oder Übersetzer. Sie gehören zu den sogenannten<br />

Katalogberufen nach § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz.<br />

Selbständigen bringt die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe steuerliche<br />

Vorteile. Das Finanzamt behandelt einen freiberuflich<br />

Tätigen anders als einen Gewerbetreibenden, wie zum Beispiel<br />

einen Bauträger oder einen Versicherungsmakler. Diese müssen<br />

nämlich Gewerbesteuer zahlen, ein Freiberufler muss das<br />

nicht. Doch Vorsicht: Es kommt auf die Art der Leistungen an,<br />

die Sie anbieten. Bei Planungsleistungen ist die Sachlage eindeutig.<br />

Ein Bauingenieur jedoch, der beispielsweise ausschließlich<br />

Bauleitungsaufgaben übernimmt, könnte eventuell als Gewerbetreibender<br />

eingestuft werden.<br />

Eine eindeutige Definition für den Freien Beruf gibt es<br />

nicht. Der Gesetzgeber hat es im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz<br />

folgendermaßen formuliert: „Die Freien Berufe haben<br />

im Allgemeinen auf der Gr<strong>und</strong>lage besonderer beruflicher<br />

Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche,<br />

eigenverantwortliche <strong>und</strong> fachlich unabhängige Erbringung<br />

von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber<br />

<strong>und</strong> der Allgemeinheit zum Inhalt.“<br />

Buchführung: Mit den Steuern im Reinen<br />

Wozu braucht man eigentlich eine Buchführung? Ganz einfach:<br />

Alle Selbständigen sind dazu verpflichtet, Einnahmen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!