12.07.2018 Aufrufe

TALIS Architekten und Bauingenieure Berufsstart 20018/2019

TALIS - der Karriereratgeber für junge Architekten und Bauingenieure, für alle die durchstarten wollen.

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EXISTENZGRÜNDUNG<br />

Gewinne erwirtschaften<br />

153<br />

Drucksachen<br />

Visitenkarten brauchen Sie ohnehin, also warum nicht gleichzeitig<br />

einen Flyer drucken lassen, auf dem Sie sich mit Ihrem<br />

Angebot präsentieren? Achten Sie auf wenig Text, der K<strong>und</strong>e<br />

sollte mit einem Blick erfassen, welchen Mehrwert er durch<br />

Ihre Dienstleistungen hat. Lassen Sie ruhig Bilder sprechen,<br />

zum Beispiel von bereits realisierten Projekten. Auch Ihr Porträt<br />

mit Kontaktdaten gehört in einen Flyer. So steht vor dem<br />

Namen auch ein Gesicht.<br />

Internet<br />

Wichtig ist, dass potenzielle Auftraggeber Ihren Namen <strong>und</strong> Ihr<br />

Angebot im Internet finden. Für den Anfang reicht ein kostenloses<br />

Profil auf Xing, später aber sollten Sie auch eine eigene<br />

Website einrichten. Dank verschiedener Baukastensysteme<br />

lässt sich heutzutage schon mit wenig Geld eine recht passable<br />

Homepage zum kleinen Preis erstellen.<br />

Persönlicher Kontakt<br />

Weder Internet noch Drucksachen allein reichen aus, um langfristig<br />

Vertrauen zum K<strong>und</strong>en aufzubauen. Eine echte Bindung<br />

entsteht nur durch den persönlichen Kontakt. Gehen Sie also<br />

auf die Menschen zu – bei Baukongressen oder Fachtagungen<br />

treffen Sie auf zahlreiche mögliche Auftraggeber, mit denen Sie<br />

Visitenkarten <strong>und</strong> Flyer austauschen können.<br />

Aufträge suchen <strong>und</strong> finden<br />

Teilnahme an Wettbewerben<br />

Die Teilnahme an Wettbewerben ist ein perfektes Mittel für<br />

<strong>Architekten</strong>, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Für Anfänger<br />

sind Wettbewerbe jedoch ein schwieriges Feld, denn die<br />

Teilnahmebedingungen sind oft so hoch gesteckt, dass sich<br />

nur etablierte Büros beteiligen dürfen. Trotzdem oder gerade<br />

deswegen sollten Existenzgründer den Wettbewerbsmarkt<br />

genau beobachten, um dann doch auf den einen oder anderen<br />

Junior-Wettbewerb mit niedrigeren Zugangsbedingungen zu<br />

stoßen. An dieser Stelle möchten wir Ihnen das Portal www.<br />

competitionline.com ans Herz legen, das sich auf die Recherche<br />

von Ausschreibungen <strong>und</strong> Wettbewerben spezialisiert hat.<br />

Gegen eine jährliche Gebühr von etwa 100 Euro können Sie in<br />

Deutschland veröffentlichte Ausschreibungen aus verschiedenen<br />

Quellen ein Jahr lang einsehen. Wettbewerbe sollten Sie zu<br />

Beginn Ihrer Selbständigkeit nutzen, um sich einen Namen zu<br />

machen. Den Zuschlag zur Ausführung zu erhalten, wird gerade<br />

am Anfang nur schwer gelingen. Kommen Ihre Arbeiten<br />

jedoch gut an, erhöhen Sie Ihre Chancen, zu anderen Wettbewerben<br />

eingeladen zu werden. Sie erfahren auch auf Competitionline,<br />

wer den Wettbewerb gewonnen hat. Auf den Gewinner<br />

könnte unter Umständen eine Menge Arbeit zukommen,<br />

fragen Sie doch mal nach, ob Hilfe benötigt wird …<br />

NACHGEFRAGT …<br />

… bei Markus Zenetti, Fachanwalt für Bau- <strong>und</strong><br />

<strong>Architekten</strong>recht <br />

Können Berufsanfänger an Ausschreibungen <strong>und</strong> Wettbewerben<br />

teilnehmen?<br />

Markus Zenetti: Das hängt von den Teilnahmebedingungen ab.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt im neuen Vergaberecht seit 18. April 2016, dass<br />

kleine <strong>und</strong> mittlere Büros im Wettbewerb nicht benachteiligt werden<br />

dürfen. Es gibt jedoch auch Vergaben, an denen nur ein bestimmter<br />

Kreis an Büros teilnehmen darf. Manchmal werden besondere Qualifikationen<br />

oder Referenzen verlangt, die Berufsanfänger in der Regel<br />

noch nicht vorweisen können.<br />

Bekommt bei Wettbewerben immer der Erstplatzierte den<br />

Ausführungsauftrag?<br />

Markus Zenetti: Nicht zwingend. In der Regel erhält aber einer der<br />

drei Preisträger den Zuschlag zur Umsetzung seines Entwurfs.<br />

Verbessere ich als Start-up meine Chancen, indem ich besonders<br />

günstige Preise anbiete?<br />

Markus Zenetti: Das kommt darauf an. Die Honorare für <strong>Architekten</strong><br />

<strong>und</strong> Ingenieure richten sich ja nach der HOAI, die den Spielraum bei<br />

den Preisen ohnehin einschränkt.<br />

Vergaben sind Leistungswettbewerbe,<br />

das heißt, über dieses Verfahren<br />

versucht der Auftraggeber,<br />

den Anbieter mit dem besten<br />

Preis-Leistungs-Verhältnis herauszufiltern.<br />

Hierbei bieten sich<br />

Chancen, mit Qualität <strong>und</strong> besonderer<br />

Kompetenz zu punkten.<br />

Müssen private Bauherren auch nach HOAI zahlen?<br />

Markus Zenetti: Ja, auch private Bauherren sind rechtlich verpflichtet,<br />

nach den Sätzen der HOAI zu honorieren.<br />

Gilt die HOAI auch für freie Mitarbeiter?<br />

Markus Zenetti: Die HOAI gilt in ihrem Anwendungsbereich für alle,<br />

die Ingenieur- oder <strong>Architekten</strong>leistungen erbringen, also selbstverständlich<br />

auch für freie Mitarbeiter <strong>und</strong> übrigens auch für Berufsanfänger.

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