sportFACHHANDEL 10_2018 Leseprobe
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30 | FACHHANDEL | Strategie <strong>10</strong>.<strong>2018</strong><br />
BETRIEBSPRÜFUNG BEI FEHLERHAFTER KASSENFÜHRUNG<br />
Wenn Bares nicht<br />
mehr Wahres ist<br />
Eine fehlerhafte Kassenführung kann im Extremfall dazu führen, dass das Finanzamt Ihre Steuerschuld schätzt<br />
und Sie unter Umständen erheblich Steuern nachzahlen müssen. Aber auch für den Fall einer Betriebsprüfung<br />
gibt es noch Möglichkeiten, den Fiskus zu besänftigen. Text: John-Paul Fürus, Rechtsanwalt und Steuerberater<br />
Schon seit Ende 2016 gilt für sämtliche<br />
Buchungen und Aufzeichnungen eine<br />
Einzelaufzeichnungspflicht. Demnach sind<br />
alle täglichen Kasseneinnahmen und -ausgaben<br />
festzuhalten, soweit nicht die Ausnahmeregelung<br />
für den bargeldintensiven Handel greift und ausschließlich<br />
eine offene Ladenkasse genutzt wird.<br />
ElektronischeRegistrierkassen ohne die Aufzeichnung<br />
aller Einzel-Geschäftsvorfälle werden von der<br />
Finanzverwaltung seit 2017 nicht mehr akzeptiert.<br />
Seit dem 1. Januar <strong>2018</strong> kann zur Prüfung der<br />
Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und<br />
Buchungen sowie des Einsatzes einer zertifizierten<br />
Kasse eine sogenannte „Kassen-Nachschau“<br />
durchgeführt werden. Die Kassen-Nachschau ist<br />
der Umsatzsteuer- bzw. der Lohnsteuernachschau<br />
angelehnt. Sie soll zur zeitnahen Aufklärung<br />
steuererheblicher Sachverhalte u.a. im Zusammen-<br />
hang mit der Erfassung von Geschäftsvorfällen<br />
mit elektronischen Kassensystemen aber auch bei<br />
der offenen Ladenkasse beitragen. Sie findet in der<br />
Regel ohne Ankündigung statt. Für die elektronischen<br />
Kassensysteme besteht dann u.a. eine<br />
Vorlagepflicht der Unterlagen zum verwendeten<br />
Kassensystem; es kann der Datenexport verlangt<br />
werden. Auch für offene Ladenkassen gilt, dass<br />
bei der Kassen-Nachschau die „Sturzfähigkeit“ der<br />
Kasse verlangt werden kann.<br />
Ab 2020 sind digitale Aufzeichnungssysteme<br />
und die digitalen Grundaufzeichnungen einheitlich<br />
vor Manipulationen zu schützen. Auch<br />
Sportfachgeschäfte, die ab 2020 eine elektronische<br />
Kasse nutzen, dürfen nur noch eine zertifizierte<br />
elektronische Registrierkasse bzw. computergestützte<br />
Kassensysteme verwenden, d.h. die Kasse<br />
FOTOS: WESSING & PARTNER, ISTOCKPHOTOS.COM