24.07.2018 Aufrufe

sportFACHHANDEL 10_2018 Leseprobe

  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

30 | FACHHANDEL | Strategie <strong>10</strong>.<strong>2018</strong><br />

BETRIEBSPRÜFUNG BEI FEHLERHAFTER KASSENFÜHRUNG<br />

Wenn Bares nicht<br />

mehr Wahres ist<br />

Eine fehlerhafte Kassenführung kann im Extremfall dazu führen, dass das Finanzamt Ihre Steuerschuld schätzt<br />

und Sie unter Umständen erheblich Steuern nachzahlen müssen. Aber auch für den Fall einer Betriebsprüfung<br />

gibt es noch Möglichkeiten, den Fiskus zu besänftigen. Text: John-Paul Fürus, Rechtsanwalt und Steuerberater<br />

Schon seit Ende 2016 gilt für sämtliche<br />

Buchungen und Aufzeichnungen eine<br />

Einzelaufzeichnungspflicht. Demnach sind<br />

alle täglichen Kasseneinnahmen und -ausgaben<br />

festzuhalten, soweit nicht die Ausnahmeregelung<br />

für den bargeldintensiven Handel greift und ausschließlich<br />

eine offene Ladenkasse genutzt wird.<br />

ElektronischeRegistrierkassen ohne die Aufzeichnung<br />

aller Einzel-Geschäftsvorfälle werden von der<br />

Finanzverwaltung seit 2017 nicht mehr akzeptiert.<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2018</strong> kann zur Prüfung der<br />

Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und<br />

Buchungen sowie des Einsatzes einer zertifizierten<br />

Kasse eine sogenannte „Kassen-Nachschau“<br />

durchgeführt werden. Die Kassen-Nachschau ist<br />

der Umsatzsteuer- bzw. der Lohnsteuernachschau<br />

angelehnt. Sie soll zur zeitnahen Aufklärung<br />

steuererheblicher Sachverhalte u.a. im Zusammen-<br />

hang mit der Erfassung von Geschäftsvorfällen<br />

mit elektronischen Kassensystemen aber auch bei<br />

der offenen Ladenkasse beitragen. Sie findet in der<br />

Regel ohne Ankündigung statt. Für die elektronischen<br />

Kassensysteme besteht dann u.a. eine<br />

Vorlagepflicht der Unterlagen zum verwendeten<br />

Kassensystem; es kann der Datenexport verlangt<br />

werden. Auch für offene Ladenkassen gilt, dass<br />

bei der Kassen-Nachschau die „Sturzfähigkeit“ der<br />

Kasse verlangt werden kann.<br />

Ab 2020 sind digitale Aufzeichnungssysteme<br />

und die digitalen Grundaufzeichnungen einheitlich<br />

vor Manipulationen zu schützen. Auch<br />

Sportfachgeschäfte, die ab 2020 eine elektronische<br />

Kasse nutzen, dürfen nur noch eine zertifizierte<br />

elektronische Registrierkasse bzw. computergestützte<br />

Kassensysteme verwenden, d.h. die Kasse<br />

FOTOS: WESSING & PARTNER, ISTOCKPHOTOS.COM

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!