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Roth Journal 2018-08

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21<br />

Bündnis für einen gentechnikfreien Landkreis<br />

"Zivilcourage <strong>Roth</strong>/Schwabach"<br />

Thema: neue Gentechnikverfahren – Crispr/Cas9<br />

Das Bündnis für einen gentechnikfreien<br />

Landkreis "Zivilcourage <strong>Roth</strong>/Schwabach"<br />

thematisierte im letzten Bündnistreffen<br />

das Thema "neue Gentechnikverfahren".<br />

Im Gespräch ist momentan vor allem die<br />

so genannte Genschere, auch bekannt unter<br />

dem Namen "Crispr/Cas9", wie Andrea<br />

Dornisch berichtete. Es handele sich um<br />

einen Abwehrmechanismus von Bakterien,<br />

denen es zur Immunabwehr gegen<br />

Viren diene. Man könne mit der Methode<br />

zielgenau die DNA einer Pflanze, eines Tieres<br />

oder eines Menschen zerschneiden,<br />

einzelne DNA-Bausteine herausschneiden<br />

oder einfügen, oder etwa Gene stummoder<br />

anschalten.<br />

"Wendet man diese Methode an, so kann<br />

man ohne geeignete Nachweisverfahren<br />

die entstandenen Veränderungen des<br />

Genoms nicht von natürlichen Mutationen<br />

unterscheiden und die Genmutation<br />

ist nicht nachweisbar. Dies wird von den<br />

Befürwortern als Argument benutzt, wa-<br />

Beruf & Bildung<br />

rum diese Technologie keine Gentechnik<br />

ist", so Dornisch. Harald Leiser informierte<br />

über die rechtliche Lage: "während das<br />

US-Landwirtschaftsministerium bereits<br />

etliche derart manipulierte Organismen<br />

freigegeben hat, wird der Europäische<br />

Gerichtshof (EuGH) in den kommenden<br />

Monaten darüber entscheiden, ob Organismen,<br />

die mit der relativ neuen Gentechnikschere<br />

Crispr manipuliert wurden,<br />

rechtlich als gentechnisch verändert gelten.<br />

Ein mit dieser Methode manipulierter<br />

Speisepilz, der nach Anschneiden nicht<br />

mehr braun werden soll, kann in den USA<br />

schon bald angebaut werden."<br />

Beate Grüner, Kreisgruppenvorsitzende<br />

des Bund Naturschutz, kritisierte, dass es<br />

in den USA keine Risikoprüfung gebe, kein<br />

Nachweisverfahren (was machbar wäre),<br />

kein Vorsorgeprinzip, keine Kennzeichnung<br />

und damit keine Wahlmöglichkeit<br />

für die Verbraucher/innen.<br />

Die Mitglieder des Bündnisses für einen<br />

gentechnikfreien Landkreis waren sich einig,<br />

dass sie solch eine Praxis, für Deutschland,<br />

nicht protestlos hinnehmen werden.<br />

Man greife in die Genregulation ein, ohne<br />

diese wirklich zu kennen. Damit ignoriere<br />

man die Sinnhaftigkeit der so genannten<br />

Epigenetik und ignoriere, dass es unkalkulierbare<br />

Wechselwirkungen geben könne,<br />

sowohl innerhalb der DNA wie auch auf<br />

Ebene des Zellstoffwechsels.<br />

Über folgende Forderungen<br />

war man sich einig:<br />

1. im Rahmen eines Zulassungsverfahrens,<br />

die Offenlegung der Daten und<br />

damit verbunden, entsprechende Nachweisverfahren,<br />

um eine Risikoabschätzung<br />

zu ermöglichen<br />

2. eine Risikoabschätzung der neuen<br />

Technologien<br />

3. die Einhaltung des Vorsorgeprinzips<br />

4. eine Kennzeichnung und damit die<br />

Wahlfreiheit für die Verbraucher/innen<br />

Andrea Dornisch<br />

Besser keine Fotos von der Arbeit posten<br />

Berlin - Wenn Arbeitnehmer Fotos von ihrem<br />

Arbeitsplatz posten, darf ihr Arbeitgeber<br />

dies verbieten. Denn er hat das Hausrecht,<br />

sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt<br />

für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft<br />

Arbeitsrecht im Deutschen<br />

Anwaltverein.<br />

«Deshalb darf er auch bestimmen, was<br />

davon nach draußen geht und was nicht.»<br />

Allerdings bedeutet dies nicht, dass Angestellte<br />

Bilder aus dem Büro nur mit seiner<br />

Erlaubnis posten dürfen.<br />

Es ist genau umgekehrt: Will der Chef sein<br />

Unternehmen nicht bei Facebook sehen,<br />

muss er dies ausdrücklich verbieten. Gibt<br />

es keine klare Regelung, dürfen Mitarbeiter<br />

theoretisch munter knipsen und hochladen.<br />

Allerdings dürfen auf dem Bild keine sensiblen<br />

Informationen und keine anderen<br />

Menschen erkennbar sein. Bilder von Kollegen,<br />

aber auch der Name und die An-<br />

schrift von Kunden sind tabu - alles, was<br />

im weitesten Sinne dem Datenschutz unterliegt<br />

oder das Recht am eigenen Bild<br />

verletzt. Wer Fotos hochlädt, muss die Abgebildeten<br />

erst um Erlaubnis fragen. Hält<br />

sich jemand nicht daran, können die zu<br />

Unrecht Abgebildeten sogar auf Schadenersatz<br />

klagen. Daneben sollte man auch<br />

keine Angaben posten, die die Konkurrenz<br />

interessieren könnten, etwa Zeichnungen<br />

von Konstruktionen oder von besonderen<br />

Maschinen. Der Post darf auch kein Gemecker<br />

über den Arbeitgeber enthalten.<br />

Sonst drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.<br />

Sie reichen von Abmahnung bis<br />

hin zur Kündigung.<br />

dpa<br />

Foto: Andrea Warnecke

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