Roth Journal 2018-08
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
21<br />
Bündnis für einen gentechnikfreien Landkreis<br />
"Zivilcourage <strong>Roth</strong>/Schwabach"<br />
Thema: neue Gentechnikverfahren – Crispr/Cas9<br />
Das Bündnis für einen gentechnikfreien<br />
Landkreis "Zivilcourage <strong>Roth</strong>/Schwabach"<br />
thematisierte im letzten Bündnistreffen<br />
das Thema "neue Gentechnikverfahren".<br />
Im Gespräch ist momentan vor allem die<br />
so genannte Genschere, auch bekannt unter<br />
dem Namen "Crispr/Cas9", wie Andrea<br />
Dornisch berichtete. Es handele sich um<br />
einen Abwehrmechanismus von Bakterien,<br />
denen es zur Immunabwehr gegen<br />
Viren diene. Man könne mit der Methode<br />
zielgenau die DNA einer Pflanze, eines Tieres<br />
oder eines Menschen zerschneiden,<br />
einzelne DNA-Bausteine herausschneiden<br />
oder einfügen, oder etwa Gene stummoder<br />
anschalten.<br />
"Wendet man diese Methode an, so kann<br />
man ohne geeignete Nachweisverfahren<br />
die entstandenen Veränderungen des<br />
Genoms nicht von natürlichen Mutationen<br />
unterscheiden und die Genmutation<br />
ist nicht nachweisbar. Dies wird von den<br />
Befürwortern als Argument benutzt, wa-<br />
Beruf & Bildung<br />
rum diese Technologie keine Gentechnik<br />
ist", so Dornisch. Harald Leiser informierte<br />
über die rechtliche Lage: "während das<br />
US-Landwirtschaftsministerium bereits<br />
etliche derart manipulierte Organismen<br />
freigegeben hat, wird der Europäische<br />
Gerichtshof (EuGH) in den kommenden<br />
Monaten darüber entscheiden, ob Organismen,<br />
die mit der relativ neuen Gentechnikschere<br />
Crispr manipuliert wurden,<br />
rechtlich als gentechnisch verändert gelten.<br />
Ein mit dieser Methode manipulierter<br />
Speisepilz, der nach Anschneiden nicht<br />
mehr braun werden soll, kann in den USA<br />
schon bald angebaut werden."<br />
Beate Grüner, Kreisgruppenvorsitzende<br />
des Bund Naturschutz, kritisierte, dass es<br />
in den USA keine Risikoprüfung gebe, kein<br />
Nachweisverfahren (was machbar wäre),<br />
kein Vorsorgeprinzip, keine Kennzeichnung<br />
und damit keine Wahlmöglichkeit<br />
für die Verbraucher/innen.<br />
Die Mitglieder des Bündnisses für einen<br />
gentechnikfreien Landkreis waren sich einig,<br />
dass sie solch eine Praxis, für Deutschland,<br />
nicht protestlos hinnehmen werden.<br />
Man greife in die Genregulation ein, ohne<br />
diese wirklich zu kennen. Damit ignoriere<br />
man die Sinnhaftigkeit der so genannten<br />
Epigenetik und ignoriere, dass es unkalkulierbare<br />
Wechselwirkungen geben könne,<br />
sowohl innerhalb der DNA wie auch auf<br />
Ebene des Zellstoffwechsels.<br />
Über folgende Forderungen<br />
war man sich einig:<br />
1. im Rahmen eines Zulassungsverfahrens,<br />
die Offenlegung der Daten und<br />
damit verbunden, entsprechende Nachweisverfahren,<br />
um eine Risikoabschätzung<br />
zu ermöglichen<br />
2. eine Risikoabschätzung der neuen<br />
Technologien<br />
3. die Einhaltung des Vorsorgeprinzips<br />
4. eine Kennzeichnung und damit die<br />
Wahlfreiheit für die Verbraucher/innen<br />
Andrea Dornisch<br />
Besser keine Fotos von der Arbeit posten<br />
Berlin - Wenn Arbeitnehmer Fotos von ihrem<br />
Arbeitsplatz posten, darf ihr Arbeitgeber<br />
dies verbieten. Denn er hat das Hausrecht,<br />
sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt<br />
für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft<br />
Arbeitsrecht im Deutschen<br />
Anwaltverein.<br />
«Deshalb darf er auch bestimmen, was<br />
davon nach draußen geht und was nicht.»<br />
Allerdings bedeutet dies nicht, dass Angestellte<br />
Bilder aus dem Büro nur mit seiner<br />
Erlaubnis posten dürfen.<br />
Es ist genau umgekehrt: Will der Chef sein<br />
Unternehmen nicht bei Facebook sehen,<br />
muss er dies ausdrücklich verbieten. Gibt<br />
es keine klare Regelung, dürfen Mitarbeiter<br />
theoretisch munter knipsen und hochladen.<br />
Allerdings dürfen auf dem Bild keine sensiblen<br />
Informationen und keine anderen<br />
Menschen erkennbar sein. Bilder von Kollegen,<br />
aber auch der Name und die An-<br />
schrift von Kunden sind tabu - alles, was<br />
im weitesten Sinne dem Datenschutz unterliegt<br />
oder das Recht am eigenen Bild<br />
verletzt. Wer Fotos hochlädt, muss die Abgebildeten<br />
erst um Erlaubnis fragen. Hält<br />
sich jemand nicht daran, können die zu<br />
Unrecht Abgebildeten sogar auf Schadenersatz<br />
klagen. Daneben sollte man auch<br />
keine Angaben posten, die die Konkurrenz<br />
interessieren könnten, etwa Zeichnungen<br />
von Konstruktionen oder von besonderen<br />
Maschinen. Der Post darf auch kein Gemecker<br />
über den Arbeitgeber enthalten.<br />
Sonst drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.<br />
Sie reichen von Abmahnung bis<br />
hin zur Kündigung.<br />
dpa<br />
Foto: Andrea Warnecke