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Ausgabe 02/2010 - Landesärztekammer Brandenburg

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Dr. Volkmar Skerra<br />

Foto: 4iMEDIA<br />

edItOrIal<br />

edItOrIal<br />

liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

auch wenn das Jahr schon wieder<br />

einige Wochen alt ist, Ihnen allen die<br />

besten Wünsche mit auf den Weg,<br />

denn ich habe vor, mich ein wenig unbeliebt<br />

zu machen. Es gibt trotz wechselnder<br />

politischer und sozialer Konstellationen<br />

im ärztlichen Alltag einige<br />

sich nicht verändernde Dauerbrenner.<br />

Zu diesen zählt die innerärztliche Kommunikation<br />

im engeren und im weiteren<br />

Sinne, und dabei vor allem die<br />

nicht funktionierende. Da die elektronisch-mediale<br />

Technik immer weiter<br />

auch in Krankenhäusern und Arztpraxen<br />

Einzug hält und Anwendung findet,<br />

habe ich die Befürchtung, dass die<br />

direkte Kommunikation zwischen den<br />

beteiligten Kolleginnen und Kollegen<br />

weiter abnehmen wird. Einige Beispiele<br />

aus dem praktischen Alltag.<br />

Dank der verordneten Überweisungsscheinpflicht<br />

wird der Patient zur<br />

Diagnostik, Mit- und/oder Weiterbehandlung<br />

an einen entsprechenden<br />

Gebietsarzt überwiesen. Einige Tage<br />

später kommt der Patient wieder in<br />

die Sprechstunde, um noch diese<br />

oder jene Voruntersuchung machen<br />

zu lassen, kann sich aber an die genauen<br />

Anforderungen nicht mehr erinnern.<br />

Ist es wirklich zu viel verlangt,<br />

dass dem Patienten ein Zettel mit den<br />

gewünschten Leistungen in die Hand<br />

gegeben wird oder die Helferin beim<br />

zuweisenden Arzt anruft, um sicher zu<br />

gehen, dass auch die richtigen Schritte<br />

4 | <strong>Brandenburg</strong>isches Ärzteblatt 2 • <strong>2010</strong><br />

ausgeführt werden? Oder ein Patient<br />

am Wochenende aus der stationären<br />

Behandlung entlassen wird, ohne dass<br />

vorher nachgefragt wird, ob die nachfolgende<br />

ärztliche Behandlung auch<br />

abgesichert ist?<br />

Nicht allein auf elektronische<br />

Kommunikation<br />

verlassen<br />

Auch die Tatsache, und das ist nicht<br />

selten, dass im Beisein des Patienten<br />

die Kompetenz des Vorbehandlers<br />

zum Teil lautstark in Frage gestellt<br />

wird, bis hin zu der Bemerkung „Dass<br />

Sie das bisher überhaupt überlebt haben!“<br />

ist schon vorgekommen und in<br />

Patientenbeschwerden dokumentiert.<br />

Ich halte es auch im Kontext des innerärztlichen<br />

Zusammenhalts und der<br />

beruflichen Solidarität in der Auseinandersetzung<br />

mit der gesellschaftlichen<br />

Realität für dringend notwendig,<br />

diese Aspekte wieder deutlich mehr zu<br />

beachten und zu stärken. Wir sollten<br />

uns nicht darauf verlassen, dass mit<br />

der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte<br />

und des elektronischen<br />

Arztausweises in den nächsten Jahren<br />

durch den Ausbau der Kommunikation<br />

per E-Mail oder ähnliches alles schon<br />

wieder besser werden wird, sondern<br />

wir sollten bei aller Alltagsbelastung<br />

uns wieder darauf besinnen, dass wir<br />

nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern<br />

ganz nebenbei auch Menschen sind<br />

(von dieser Bezeichnung gibt es leider<br />

trotz ministerialer Vorgabe nur die geschlechtsneutrale<br />

Form). Also lassen<br />

Sie uns wieder mehr miteinander als<br />

übereinander reden.<br />

Ein anderer Knackpunkt ist, durchaus<br />

in Beziehung zu Falschabrechnungen,<br />

wenn auch von deutlich geringerer Brisanz,<br />

die fälschliche (in Krankenkassendeutsch<br />

„betrügerische“) Verwendung<br />

von Krankenkassenformularen. Es gibt<br />

zwar aller Wahrscheinlichkeit nach davon<br />

deutlich zu viel, aber die falsche<br />

Verwendung erfüllt nun mal den Tatbestand<br />

des Betruges. Da ich mich dabei<br />

naturgemäß vor allem im ambulanten<br />

Bereich auskenne, auch von dort<br />

die Beispiele: „Gelber Schein“ – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

– darf<br />

ausschließlich für Versicherte mit Krankengeldanspruch,<br />

sprich mit Status 1<br />

auf der Chipkarte, verwendet werden,<br />

weder für familien- (3), renten- (5) oder<br />

privat krankenversicherte Patienten.<br />

Für letztere dürfen bei Verordnung von<br />

stationärer oder Physiotherapie keine<br />

Kassenformulare verwendet werden,<br />

es sei denn als Kopie!<br />

Gemeinsam den ärztlichen<br />

Berufsstand stützen<br />

Ich bitte Sie also, liebe Kolleginnen<br />

und Kollegen, auch aus medizinischjuristischer<br />

Sicht, beim Benutzen oder<br />

Ausstellen von Formularen und Bescheinigungen<br />

etwas mehr gedankliche<br />

Sorgfalt walten zu lassen, um in<br />

einer Zeit, in der unter dem Vorwand<br />

(„Deckmantel“?) der Verbesserung von<br />

Patientenrechten neue Zugriffsmöglichkeiten<br />

von Kassen und Rechtspflegeorganen<br />

geschaffen werden sollen,<br />

einen Berufsstand weiter zu stützen,<br />

der jenseits jeglicher Realität unverändert<br />

im Verdacht steht, in großen Finanzmitteln<br />

zu schwimmen und unkritisch,<br />

selbstherrlich mit dem Schicksal<br />

von Patienten zu hantieren.<br />

Treten wir diesem Bestreben mit geeinten<br />

Kräften und mit korrekter und<br />

selbstbewusster Berufsausübung entgegen.<br />

In diesem Sinne alle guten Wünsche<br />

und Kraft für den Alltag,<br />

n Ihr Volkmar Skerra

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